Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Finanzausschusses, die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sowie der dazugehörige schriftliche Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Kommunales Lastentragungsgesetz. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit zwei Änderungen anzunehmen.

Doch lassen Sie uns kurz auf das Beratungsverfahren zurückblicken. Hier im Landtag hat es mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 28. April 2010 begonnen. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat zur Vorbereitung seiner Beratungen am 1. Juli 2010 eine öffentliche Anhörung durchgeführt und hierzu die Bundes- und Landesspitzenverbände der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise eingeladen.

Auf die von den Sachverständigen gesetzten Schwerpunkte möchte ich kurz eingehen, denn sie sind es allemal wert: Nach Ansicht der Sachverständigen – so legten sie uns dar – sei mit dem Kommunalen Lastentragungsgesetz einhergehend eine Änderung der Landesverfassung notwendig, ebenso fehle es im Gesetzentwurf an einer Regelung zur Abfederung besonderer Härten bei betroffenen Kommunen unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit sowie an einer Lastentragungsquote im Einvernehmen aller Beteiligten. Der Gesetzentwurf sah bis dahin eine Festlegung durch das Land vor. Des Weiteren hoben die Sachverständigen hervor, dass es im Entwurf an einer ausdrücklichen Regelung zur Haftung nur für schuldhaftes Verhalten sowie an einem prozentualen Selbstbehalt des Landes fehle.

Auch sei die Regelung zu Rückerstattungen an die Kommunen bis dato aus kommunaler Sicht nicht ausreichend. Abschließend haben die Sachverständigen darauf aufmerksam gemacht, dass gegebenenfalls für die Kommunen eine Schadensversicherung nicht zu erlangen sein werde, solange die Pflicht bestehe, vor einer abschließenden rechtsverbindlichen Festlegung Zahlungen wegen Verletzung supranationaler oder völkerrechtlicher Verpflichtungen zu leisten.

Ich danke den Sachverständigen für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen, die die Beratungen der drei beteiligten Ausschüsse sehr unterstützt haben.

Meine Damen und Herren, wie Sie der Beschlussempfehlung entnommen haben, haben der Innenausschuss und der Finanzausschuss Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen und mit Änderungsempfehlungen zum Gesetzentwurf umgesetzt, wenngleich die „Wunschliste“ der kommunalen Verbände – so möchte ich sie mal bezeichnen – weitaus umfassender gewesen ist, wie Sie eben meiner kurzen Aufzählung entnehmen konnten, denn es haben eben nicht alle Wünsche Eingang in die Änderung des Gesetzentwurfes gefunden.

So ist beispielsweise ein zentrales Thema der kommunalen Spitzenverbände, die aus ihrer Sicht bestehende Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, zwar sowohl im Europa- und Rechtsausschuss als auch im Finanzausschuss eingehend erörtert und mit ergänzenden Informationen der Landesregierung beraten worden, aber die Ausschüsse haben im Ergebnis ihrer Beratungen die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung nicht gesehen. Der Finanzausschuss hat sich im Ergebnis seiner Beratungen und auf Anregung des Innenausschusses und der kommunalen Ebene für die Aufnahme einer Härtefallregelung zugunsten der Kommunen in Paragraf 1 sowie für eine Änderung des Zeitpunktes des Inkrafttretens des Gesetzes in Paragraf 4 entschieden.

Und so möchte ich Sie hier im Namen der Mehrheit des Finanzausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung bitten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)

Danke schön, Frau Schwebs.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache nicht vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Lastentragung im Verhältnis von Land und kommunalen Körperschaften wegen Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen bei Sanktionen aufgrund von Artikel 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Drucksache 5/3380.

Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3789 anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/3789 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/3789 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über

die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, Drucksache 5/3783.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 5/3783 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass dieses Gesetz nicht unbedingt die politische Welt erschüttern muss,

(Udo Pastörs, NPD: Da müssen schon andere Gesetze kommen.)

aber es sind halt Dinge, die auch irgendwo geregelt werden müssen. Und in einem föderativen Land muss man die Dinge miteinander besprechen. Es geht um Bilgenöle. Das sind also ölhaltige Schiffsbetriebsabfälle jeglicher Couleur, insofern etwas, was man in Gewässern nicht allzu gern sieht, um es vorsichtig auszudrücken.

Es geht um die Überleitung des Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrages in Landesrecht und seine Veröffentlichung. Das ist kurz gesagt der Inhalt. Dieser Staatsvertrag ist Teil des internationalen Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Abfallbeseitigung in der Rhein- und Binnenschifffahrt, Letzteres interessiert uns natürlich mehr, dieses also in nationales Recht umzusetzen. Vertragspartner sind hier die Kommission für die Rheinschifffahrt Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweiz. Es betrifft also mehrere Länder.

Zur innerstaatlichen Umsetzung des Übereinkommens hat der Bund mit Zustimmung des Bundesrates bereits vor Jahren ein Ausführungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist zeitgleich mit dem Übereinkommen am 1. November 2009 in Kraft getreten. Inhalt ist oder sind vielleicht, muss man sagen, mehrere Punkte: die einheitliche Entsorgung von Schiffsabfällen auf allen Binnenwasserstraßen und eine international einheitliche Finanzierung der Entsorgung – wie es an sich üblich ist im Umweltbereich – nach dem Verursacherprinzip. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft dies Elbe, Peene, Müritz, Schweriner See, Teile der Recknitz. Das sind die Bundeswasserstraßen. Erfasst werden hier die gesamte Berufs- und Fahrgastschifffahrt, aber eben auch Baggerreedereien, um die hier noch mal zu erwähnen.

Meine Damen und Herren, die Bilgenölentsorgung ist Abfallentsorgung und fällt damit auch in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Deswegen müssen wir uns damit befassen. Der Bilgenentwässerungsverband, der die Aufgaben dann wahrnehmen soll, sitzt in Duisburg und wird die Aufgaben für alle Binnenwasserstraßen letztlich dort übernehmen. Die Rechtsaufsicht soll praktischen Gründen folgend dem Land NordrheinWestfalen übertragen werden.

Zur rechtsförmigen Umsetzung wurde ein Staatsvertrag unterzeichnet. Die Vertragsparteien haben sich darauf verständigt, die durch Wahrnehmung der Aufgaben

entstehenden Kosten zu übernehmen. Das erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel – ich glaube, das ist allgemein bekannt – und macht für das Land MecklenburgVorpommern in 2010 8.120 Euro, dann in den Folgejahren 10.000 bis 12.000 Euro aus. Insofern gehe ich davon aus, dass Sie eine intensive Ausschussberatung durchführen werden, und hoffe, dass es dann eine Zustimmung zum Gesetz geben wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3783 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten nun mit einiger Verspätung in die Mittagspause ein. Wir unterbrechen die Sitzung bis 14.00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.20 Uhr

Wiederbeginn: 14.03 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 5/3790.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 5/3790 –

Bevor wir in die Beratung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Aufgrund eines drucktechnischen Versehens fehlt im Titel des Deckblattes der Drucksache 5/3790 das Wort „Gesetzes“.

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Backhaus. Herr Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Nach der Mittagspause jetzt das wichtigste Gesetz.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Jawoll! Bravo!)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen, ist für mich natürlich eine große Freude.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das Rauschen im Wald.)

Und wenn man sich an das Waldgesetz, Herr Methling, aus dem Jahr 1993 erinnert – und ich kann mich sehr gut daran erinnern, an die Auseinandersetzungen und Dis

kussionen über Betretungsrechte –, das Grundlagengesetz ist tatsächlich aus dem Jahr 1993 und es war als Grundlage dann auch durch die Opposition maßgeblich, durch dieses Hohe Haus verändert worden.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das waren noch Zeiten!)

Und ich glaube, dass wir bei einem besonderen Punkt tatsächlich auch Meilensteine für den Wald gesetzt haben,

(Regine Lück, DIE LINKE: Heute ist Tag der Aktivisten, Herr Minister.)

der aus meiner Sicht für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern – gerade auch im Jahr der Biodiversität, des Klimaschutzes – eine ganz entscheidende Rolle spielt. Ich glaube, dass wir Ihnen heute, wenn ich das so sagen darf, ein sehr modernes, ich denke sogar, mit das modernste Waldgesetz, das es in Deutschland gibt, vorlegen werden. Und wenn ich dann ein bisschen auch daran erinnern darf, welche besonderen Leistungen der Wald in Mecklenburg-Vorpommern hat, nicht nur zur Weihnachtszeit, wenn man seinen Weihnachtsbaum aus dem Wald holt, oder wenn man jetzt vielleicht einen wunderbaren Spaziergang durch den Wald gemacht und vielleicht Pilze gesammelt hat, sondern auch wenn man sich anschaut, dass auf das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt immerhin 515.879 Hektar Wald verteilt sind und immerhin über 200.000 Hektar im Eigentum der Menschen, der Landesforstanstalt und damit im Eigentum der Bevölkerung des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen, dann ist das, glaube ich, eine der herausragendsten gesellschaftlichen Leistungen, aber auch die Leistung für den Natur- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Diesen Schatz zu mehren, ihn auch weiter im Interesse der Allgemeinheit zu entwickeln, das ist jedenfalls mein klar erklärtes Ziel.