Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

den sollen, um dann besser ausgeplündert werden zu können. Weniger Bürokratie, dass ich nicht lache!

Ich komme zum Ende.

(Heinz Müller, SPD: Sehr gut.)

Sie werden dieses Gesetz verabschieden. Bewirken wird es nichts und deswegen beteiligen wir uns von der NPD nicht an einem solchen Schauspiel. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Herr Abgeordneter Pastörs, ich habe die Formulierung, dass die Abgeordneten dieses Hauses die Bevölkerung belügen und betrügen, als unparlamentarisch zurückzuweisen, und ermahne Sie vor dem Hintergrund Ihres schon ersten Ordnungsrufes heute, sich an die Ordnung und die Verfahren hier in diesem Haus zu halten.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Pastörs, was Sie uns mit dem Zitat mit den Stinkwanzen hier eigentlich sagen wollten, hat sich mir ehrlich gesagt nicht erschlossen. Ich gebe allerdings zu, dass der Begriff der Stinkwanze mich durchaus zu allerhand fantasievollen Überlegungen anregt, wem man ein solches Etikett wohl anhängen könnte.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich möchte das aber an dieser Stelle hier nicht weiterverfolgen, weil ich mir nicht den Zorn des Präsidenten zuziehen möchte.

Ein anderes Wort von Ihnen habe ich aber sehr wohl verstanden und ich weiß, was Sie damit meinen. Das ist das Wort der Überparlamentarisierung.

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

Jawohl, das passt genau in Ihre Politik. Vom Volk gewählte Vertretungen, die Entscheidungen für die Allgemeinheit treffen: das passt nicht in Ihre Linie.

(Udo Pastörs, NPD: Das passt schon sehr gut rein.)

Das wollen Sie nicht.

(Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Nein, Demokraten sind Sie weiß Gott nicht und Sie machen auch überhaupt keinen Versuch, sich irgendwie zu tarnen. Sie wollen Demokratie, Sie wollen Parlamente beseitigen und das ist genau Ihre politische Linie.

(Michael Andrejewski, NPD: Wir wollen richtige Parlamente. – Zuruf von Sylvia Bretschneider, SPD)

Und Sie dürfen ganz sicher sein, Sie werden damit im Rest dieses Hauses nie irgendwelche Freunde finden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns nicht zu sehr auf das Gerede von Herrn Pastörs hier eingehen, sondern über das spre

chen, was hier auf der Tagesordnung steht, und das ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, ein Gesetzentwurf, der nicht nur von mir schon in der Ersten Lesung sehr positiv bewertet worden ist, und ich glaube, dass das weitere Verfahren in der parlamentarischen Beratung gezeigt hat, dass diese positive Bewertung schon in der Ersten Lesung zu Recht erfolgt ist.

Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit diesem Gesetz eine ernsthafte Chance haben, im Bereich von Deregulierung und im Bereich von Demokratieabbau einen Schritt weiterzukommen. Wohlgemerkt, wir haben eine ernsthafte Chance, einen Schritt weiterzukommen, und ich glaube, wir sollten dieses Gesetz sehen als das, was es ist: Es ist ein Teil einer Gesamtbewegung,

(Udo Pastörs, NPD: Gesamtbewegung!)

ein Teil einer Gesamtbemühung zum Thema Deregulierung und Bürokratieabbau. Es ist nicht mehr, aber es ist auch nicht weniger. Und ich möchte hier – und da knüpfe ich an meine Vorredner durchaus an – die Hoffnung ausdrücken, dass dieses Gesetz nicht das Schicksal des Standardöffnungsgesetzes erleidet, das ja zunächst einmal sehr heftig, sehr kontrovers diskutiert worden ist, das dann aber im Laufe der Jahre leider relativ wenig bewegt hat.

Ich glaube, dass der hier vorliegende Gesetzentwurf auch von seinem materiellen Gehalt her deutlich mutiger ist, deutlich auch vom Ansatz her über das Standardöffnungsgesetz hinausgeht, und dass es von daher eine Chance bietet, hier tatsächlich etwas zu bewirken. Das hat sich auch in der Anhörung so gezeigt, denn die kommunalen Verbände – und es geht ja hier hochgradig um kommunales Handeln – haben diesen Gesetzentwurf durchaus positiv bewertet, über weite Strecken für sinnvoll gehalten. Allerdings – und das ist in einem solchen Verfahren, glaube ich, normal, ja, es ist selbstverständlich – haben Sie uns weitere Anregungen gegeben, wie man dieses Gesetz aus Ihrer Sicht weiter verbessern könnte.

Für uns – und da spreche ich jetzt für die Koalition, aber ein Stück auch für die Opposition – war die Frage, wie man denn kommunale Vertretungen in den Prozess einbindet, eine wichtige Frage. Wir, denke ich, als Koalition haben hier einen Vorschlag gemacht, der einen sinnvollen Weg findet, einerseits die Vertretungen in ihrer Bedeutung, in ihrem Gewicht zu respektieren und ihnen eine wichtige Rolle auch in der Zukunft zuzubilligen, andererseits aber Verfahren nicht unnötig zu verkomplizieren und zu belasten.

Nach diesem Vorschlag – und er hat im Innenausschuss eine Mehrheit gefunden – müssen Verwaltungsspitzen, das heißt Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte, sofern es sich um eine wichtige Angelegenheit handelt, bei Antragsstellung, wenn sie also von einer Norm, einem Standard abweichen wollen, die vom Volk gewählte Vertretung hierüber unterrichten. Und selbstverständlich hat die Vertretung dann die Chance, hierzu Stellung zu nehmen, etwas zu tun. Wichtig ist, und das möchte ich betonen, dass die endgültige Beschlussfassung, ob denn von einer solchen Norm, einem solchen Standard abgewichen wird, selbstverständlich bei der Volksvertretung bleibt, und damit ist ihre Rolle gewahrt. Ich glaube, das war ein kluger, das war ein sinnvoller Kompromiss, um hier den Interessen einerseits der gewählten Vertretungen, andererseits eines zügigen Verfahrens gerecht zu werden.

Bedanken möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Verkehrsausschusses, die uns in ihrer Stellungnahme auf ein paar formulierungsmäßige Unschärfen aufmerksam gemacht haben. Wir haben diese Anregungen übernommen. Vielen Dank dafür.

Ihnen, meine Damen und Herren, möchte ich empfehlen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Und wenn ich Gesetzentwurfannahme empfehle, dann nehmen Sie dieses Wort der Annahme bitte doppeldeutig. Natürlich empfehle ich Ihnen als Parlamentarier die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in der Fassung, wie ihn der Innenausschuss bearbeitet hat. Ich empfehle aber auch die Annahme, das heißt die Anwendung den kommunalen Körperschaften im Land, den Kreisen, den Städten, den Gemeinden, denn dieses Gesetz kann nur davon leben, dass es von der kommunalen Politik im wahrsten Sinne des Wortes angenommen wird. Das ist meine Hoffnung, aber dazu müssen wir hier erst die Voraussetzungen schaffen. Darum bitte ich Sie und werbe für die Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter Müller. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau auf der Drucksache 5/3366. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3824 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen durch die Fraktion der FDP und der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3824 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3824 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung durch die Fraktion der FDP und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 5/3379, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf der Drucksache 5/3821.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3379 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses – Drucksache 5/3821 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 5/3379. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3821 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP, Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der NPD und einer Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3379 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3379 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP, Ablehnung vonseiten der Fraktion der NPD, einer Zustimmung vonseiten der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Enthaltung vonseiten der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Lastentragung im Verhältnis von Land und kommunalen Körperschaften wegen Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen bei Sanktionen aufgrund von Artikel 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf der Drucksache 5/3380, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf der Drucksache 5/3789.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Lastentragung im Verhältnis von Land und kommunalen Körperschaften wegen Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen bei Sanktionen aufgrund von Artikel 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Kommunales Lastentragungsgesetz – KLastG M-V)

(Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3380 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 5/3789 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Finanzausschusses, die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.