Es geht natürlich im Kern auch um die Frage, welches Mitsprachrecht die Bundesländer in Fragen ihrer Raumordnung diese Nutzung betreffend erhalten und behalten. Und ich möchte daher für meine Fraktion festhalten, dass in erster Linie, wenn es eine entsprechende Umsetzung nach erfolgter Prüfung gibt, eine solche Raumordnung unter abgewogenen Nutzungskonflikten besonders auch Eignungsräume für jegliche unterirdische Nutzung im Ergebnis beinhalten muss. Unsere Raumordnung wird auch weiterhin in den Kategorien Vorbehaltsraum, Vorranggebiete und Eignungsgebiete arbeiten. Eine Raumordnungsplanung wird nicht flächendeckend verhindern, sondern gezielt Entwicklungen ermöglichen, über ein klares Rechtsverfahren abgesichert. Eine totale Ablehnungsplanung einzelner Nutzungen wird rechtlich und rechtsstaatlich nicht standhalten und würde von uns auch nicht mitgetragen.
Wir brauchen eine Klärungsplanung, die in erprobter Weise Nutzungskonflikte löst und sauber untereinander abwägt.
Und zum Änderungsantrag der LINKEN möchte ich abschließend sagen: Die Terminsetzung 31. Januar 2011 ist sicherlich für so ein sehr umfassendes Verfahren, was ja im Rahmen dessen, was auch Sie, Frau Lück, dargestellt haben, was eben die Raumordnungsverfahren derzeit sind und auch dem Ende entgegengehen, nicht zu halten.
Ich halte das auch für etwas überfrachtet. Wir werden sicherlich die Ergebnisse, sobald Ergebnisse aus den Häusern da sind, in den Ausschüssen zu beraten bekommen. Ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es scheint einhellige Meinung in der SPD Mecklenburg-Vorpommern zu sein, dass CCS-Speicherung nicht gewollt ist. Das kann man den Äußerungen von Minister Schlotmann,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es, Frau Reese, so ist es. Das haben Sie völlig richtig erkannt, Frau Reese. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)
von Minister Backhaus, vom Fraktionsvorsitzenden Herrn Nieszery und auch den Ausführungen von Herrn Timm deutlich, deutlich entnehmen.
Vielleicht sollten wir auch noch mal ein Gespräch führen mit Ihrer Parteifreundin und Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen, die das ganz anders sieht.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber wir müssen für unser Land agieren. Wir müssen für unser Land agieren.)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, ist es nicht. Nicht machbar, nicht machbar.)
Mit dem vorliegenden Antrag sollen scheinbar Pläne der Bundesregierung untergraben werden, die die Agonie Unheil bringender Kraftwerke verlängern würde. Ich weiß nicht, ob das der richtige Ansatz ist, einen Antrag, der eigentlich gar nicht so schlecht ist, damit wieder kaputt zu machen, weil die Begründung falsch ist in dem Zusammenhang.
Richtig ist, dass im Bund über ein CCS-Gesetz beraten wird, welches wegen der Umsetzung der EU-CCS-Richtlinie notwendig ist und dessen Parameter auch noch völlig offen sind.
Nach meiner Kenntnis wird derzeit ein Kompromiss diskutiert, der die Endlagerung von Kohlendioxid in maximal 30 Kilometer Entfernung der Produktionsstätte erlaubt,
Und noch einmal zur Klarstellung: Die Hürden für eine eventuelle Speicherung von Kohlendioxid im Boden
werden gerade durch die Bundesregierung aus CDU und FDP sehr hoch gelegt. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke umfassende Einspruchs- und Klagemöglichkeiten.
Aber und gerade wegen der Unsicherheiten bei der Verpressung von CO2 sind die Kriterien eben so hoch gelegt. Und hinzu kommt, dass die Verpressung von CO2 mit einem erheblichen energetischen und finanziellen Aufwand einhergeht.
Die Raumordnung darf nicht vorsätzlich als Behinderungsplanung missbraucht und in Gefälligkeitsplanung umgewandelt werden.
Wir wollen eine Untertageraumordnung sachlich diskutieren und nicht polemisch als augenscheinlichen Vorwand zur Diskreditierung der Arbeit der Bundesregierung.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist nicht wahr, Frau Reese! Das ist nicht wahr! – Regine Lück, DIE LINKE: Das Recht auf Ausschluss muss aber auch da sein.)
da sie ansonsten ihren Aufgaben und Zielen nicht gerecht werden kann. Nachhaltigkeit, die eine dauerhafte, mehrfache und wiederholte Nutzung der unterirdischen Ressourcen ermöglicht und gewährt, steht dafür für die FDP im Vordergrund.
Es ist unstrittig, dass Nutzungskonflikte auch im Untertagebereich bestehen. Für die Zukunft gilt es, eine auf alle Nutzungsansprüche ausgerichtete, ausgeglichene Planung durchzuführen. Der Landtag ist in dieser Frage gefordert, eine Prioritätenliste für die Nutzung bei gleichen Nutzungsansprüchen zu erstellen. Und wir als FDP sind der Auffassung, dass der Geoschutz da gewährleistet sein muss. Die mit dem Antrag gewollte generelle Regelung wird von der FDP ausdrücklich begrüßt. Also wir sperren uns nicht dagegen, nur als Verhinderungsplanung können wir das so nicht akzeptieren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch keine Verhinderungsplanung. Es geht um Vorrang, es geht um Vorrang!)
Trotz in vielen Bereichen bereits durchgeführter geologischer Untersuchungen, bildet die Untertageraumordnung nach Ansicht der FDP eine gute Grundlage für eine umfassende zweckgebundene geologische Erkundung und –
Doch, tatsächlich, das werden wir tun, weil die Untertageraumordnung eine neue Sequenz in der Raumordnung ist, die sich durchaus auch lohnen würde, bundesweit zu diskutieren. Der Alleingang Mecklenburg-Vorpommerns hier scheint da wenig sinnvoll zu sein. Aber es ist zumindest ein erster Schritt.