Jetzt haben wir neue Nutzungsansprüche unter der Erde und dabei sprechen wir nicht nur, aber zum überwiegenden Teil, so denke ich, über das Thema CO2-Speicherung. Und ich persönlich, auch daraus will ich hier gar keinen Hehl machen, sehe CO2-Speicherung grundsätzlich als sehr skeptisch.
Und zwar bin ich der Überzeugung, dass hier noch unheimlich viel Forschung und Entwicklung nötig ist. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist aus meiner Sicht völlig offen. Hier wird Neuland betreten. Gefahr für Menschen, Tier- und Pflanzenwelt, das ist mein Petitum, muss absolut ausgeschlossen werden können.
Am liebsten wäre es mir, wenn die Speicherung gar nicht kommen würde und dieser Antrag, der uns jetzt hier vorliegt, gar nicht nötig wäre. Aber ich denke – und da sind wir uns einig, unabhängig von Partei- und Fraktionszugehörigkeit –, er ist notwendig, denn Entscheidungen, und das muss jeder wissen, werden nicht im Land getroffen, sondern im Bund. Das heißt, wir können als Land theoretisch die CO2-Speicherung nicht verhindern. Zwar hat Bundesumweltminister Röttgen zunächst ein Vetorecht der Länder beim CO2-Speichergesetz zugesagt gehabt. Inzwischen soll diese Zusage – zumindest aufgrund der Informationen, die uns zur Verfügung stehen – wieder einkassiert worden sein. Genaueres wissen wir an dieser Stelle aber noch nicht.
Die Situation in Deutschland liegt auf der Hand: Die großen Länder mit den veralteten Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken produzieren klimaschädliches CO2 in großen Mengen und große Stromversorger haben nicht nur Interesse an längeren Laufzeiten für Atommeiler, sondern eben auch an längeren Laufzeiten für Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke. Und das scheint zumindest dadurch möglich, dass behauptet wird, man könne CO2 dauerhaft in der Erde binden und speichern.
Meine Damen und Herren, ich bin zwar der Auffassung, dass das der völlig falsche Weg ist. Wir müssen konsequent in erneuerbare Energien investieren, anstatt die Probleme von gestern lösen zu wollen!
Allerdings, man muss die Realitäten sehen. Es gibt drei Länder, die mögliche – mögliche, das betone ich ganz bewusst – nutzbare Lagerstätten für CO2 haben. Das sind die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und eben Mecklenburg-Vorpommern. Und es gibt 13 Länder mit Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken, und die haben natürlich ein Interesse daran, dass das in ihrem Land produzierte CO2 in einem der anderen drei Länder, die ich gerade aufgezählt habe, entsorgt wird.
Meine Damen und Herren, deshalb wollen wir mit entscheidend – das ist ganz wichtig – Einfluss darauf haben, wo die umstrittene CO2-Speicherung getestet wird. Das mag wie eine Selbstverständlichkeit klingen, ist es aber nicht. Die Bundesregierung wollte ursprünglich den betroffenen Ländern keinerlei Mitspracherecht einräumen. Der Referentenentwurf für ein CO2-Speichergesetz liegt nun vor, mit eingeschränktem Mitspracherecht, und in Kürze – also im November – soll das Bundeskabinett darüber beschließen. Wir fordern ausdrücklich, in diesen Gesetzentwurf umfassende Raumordnungsklauseln aufzunehmen, denn Raumordnung ist Ländersache und so können wir zumindest mitbestimmen, ob und wo in Zukunft Lagerstätten genutzt werden dürfen, und vor allem können wir bestimmen, wo wir anderen, sinnvolleren und besseren Nutzungen Vorrang einräumen wollen, zum Beispiel Geothermie nur als eines der Beispiele.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine unterirdische Raumordnung mit Plänen, die Details regeln und die uns die Möglichkeit zum Handeln und Gestalten geben. Wir haben dazu bereits ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. Ich bin fest davon überzeugt, dass uns das, was ich gerade als Anspruch formuliert habe, gelingen wird. Ich möchte nicht die Gestaltungsmöglichkeiten bei der unterirdischen Speicherung komplett an den Bund abgeben.
Zu dem Änderungsantrag möchte ich auch einen Satz sagen: Der Kollege Timm hat darauf verwiesen, und zwar zu Recht darauf verwiesen, dass Raumordnung und die Zusammenhänge, die bei dem Thema Raumordnung zu beachten sind, so komplex sind, dass es unseriös wäre, glaube ich, gegenüber der Öffentlichkeit vor allen Dingen, über einen konkreten Termin zu reden. Ich kann nur anbieten – und ich denke, das werden Sie mir bestätigen, dass es bei mir im Hause so üblich ist –, zeitnah und fortlaufend über alle vorliegenden Ergebnisse, sobald irgendetwas an Ergebnissen bei uns da ist, das komplett im Ausschuss vorzutragen und im Ausschuss zu diskutieren und auch zu bewerten, weil ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Dann haben Sie fortlaufend die Information und wir setzen jetzt nicht ein Datum, wo wir dann, sage ich mal, Kraft Wassersuppe irgendetwas vorlegen, nur damit wir dem Antrag Genüge getan haben. Ich glaube, diese Sache, diese inhaltliche Sache ist so wichtig, dass wir das als einen fortlaufenden Prozess verstehen müssen,
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Dem Anliegen, eine nachhaltige Raumentwicklung durch eine Untertageraumordnung sicherzustellen, wird sich meine Fraktion nicht verschließen. Vielleicht reift bei der Koalition dann auch die Erkenntnis, dass aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Tierproduktion und Bioenergie ebenso ein Ergänzen der Leitbilder für zukünftige Entwicklungen und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten durch Raumplanung erfordern.
Wir halten es für notwendig, die Weichen dafür zu stellen, was unter Tage in Zukunft passieren oder eben auch nicht passieren soll. Deshalb werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Neue Felder für die Raumordnung werden erst seit einigen Jahren mit der Raumordnung auf dem Meer beschritten. So erfasst der Geltungsbereich des Raumordnungsprogramms 2005 auch das Küstenmeer. Der Minister hat ja schon darauf aufmerksam gemacht, woran Helmut Holter – seinerzeit Bauminister – auch einen maßgeblichen Anteil hat.
Vor gut einem Jahr wurde ein Raumordnungsplan für die Meeresnutzung in den Außenwirtschaftszonen der Nordsee verabschiedet. Damit gibt es erstmals einen rechtlichen Rahmen für die unterschiedliche Nutzung auf dem Meer. Die Zeiten, als das Meer der Schifffahrt und dem Fischfang vorbehalten war, sind schon lange vorbei. Offshorewindenergieparks, Leitungen und natürlich der Meeresumweltschutz sind einige der raumgreifenden neuen Nutzungsansprüche für den Meeresraum. Parallelen einer zukünftigen intensiveren Nutzung des unterirdischen Raumes zeichnen sich ab.
Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Rohstoffsicherung erschöpfen sich bisher auf die klassischen oberflächennahen Bodenschätze wie Kies, Sand, Ton oder auch Torf. Diese Gebiete sind schon Bestandteil der regionalen Raumordnungsprogramme in den 90er-Jahren gewesen.
Zu tiefer liegenden Rohstoffvorkommen und Salzstöcken werden ebenfalls Aussagen getroffen. So liest man im Regionalen Raumordnungsprogramm Westmecklenburg aus dem Jahre 1996, ich zitiere: „Für die wirtschaftliche Nutzung der tieferliegenden Rohstoffe wie Geothermalwasser, Sole, Salze, Erdöl und Erdgas ist die Zugänglichkeit zu sichern.... Die südwestmecklenburgischen Salzstöcke bei Gülze, Lübtheen, Conow, Kraak, Warlow und Werle im Landkreis Ludwigslust sind zur möglichen Schaffung von Untergrundspeichern für Öl oder Gas zu sichern.“ Zitatende.
Mittlerweile ist die Neuaufstellung der regionalen Raumentwicklungsprogramme sozusagen in der Schlussphase. Für die Planungsregion Vorpommern ist das regionale Raumentwicklungsprogramm seit dem 20. September 2010 rechtskräftig. Die Aussagen zur Rohstoffsicherung sind in den Raumentwicklungsprogrammen differenzierter geworden. Ich will das am Bei
spiel des Entwurfs zum Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg verdeutlichen. So sollen die in der Region vorhandenen Potenziale zur Nutzung von Erdwärme und Sole langfristig gesichert werden, um sie für die gesundheitstouristischen Angebote und als alternative Energiequelle nutzen zu können.
Neu ist die Aussage, dass ein Abbau von Diatomeenkohle im Raum Lübtheen nicht unterstützt werden soll. Damit eröffnen sich neue Perspektiven für die zukünftige Entwicklung dieser Region. Wie ein Damoklesschwert hing bislang die Angst über der Region Lübtheen, dass ein Abbau des umfangreichen Kohlevorkommens doch noch erfolgen könnte. Nun wird wegen der zu erwartenden Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz sowie dem Tourismus auf den Braunkohleabbau verzichtet.
Die Salzstöcke in Südwestmecklenburg sollen zur möglichen Errichtung weiterer Untergrundspeicher für Gas gesichert beziehungsweise auch genutzt – einer der Salzstöcke wird als Untergrundspeicher für Erdgas genutzt – und dann erweitert werden. Planungen für die Nutzung eines zweiten Salzstockes zur Erdgasspeicherung laufen. Sollten weitere Untergrundspeicher hinzukommen, sollen diese auch vorzugsweise für Erdgas, aber keinesfalls zur Lagerung von radioaktiven Stoffen genutzt werden. Es werden also auch Aussagen darüber getroffen, was nicht gewollt ist. Beispiele: in Westmecklenburg der Braunkohleabbau und die Lagerung von radioaktiven Stoffen.
Kolleginnen und Kollegen, aktueller Anlass für diesen Antrag ist, dass sich Nutzungskonflikte zwischen geothermischer Energieerzeugung und CO2-Lagerung abzeichnen. Wissenschaft und Politik diskutieren darüber, ob die CCS-Technologie zum Klimaschutz beitragen könnte und geeignet ist, als Übergangstechnologie bis zur Vollversorgung mit erneuerbaren Energien in Deutschland zu fungieren.
Der Knackpunkt: Die CO2-Lagerung kann eine Nutzung des Untergrundes für andere Technologien wie etwa Druckluft und Gasspeicher sowie geothermische Strom- und Wärmeerzeugung über lange Zeiträume ausschließen. Besonders bei der geothermischen Energieerzeugung kann es wegen des Nutzungsinteresses an denselben geologischen Strukturen zu Konkurrenzsituationen kommen. Deshalb ist eine Diskussion über mögliche Nutzungskonflikte mit diesen Technologien im Vorfeld der CCS-Technologieeinführung zwingend erforderlich. Dazu sollten wir natürlich auch verstärkt den Ausschuss nutzen.
Meine Fraktion und ich sind eindeutig gegen eine CO2Speicherung. CCS auf Basis fossiler Energieträger ist nicht nachhaltig. Das ist hier auch schon gesagt worden. Diese Technologie vermindert nicht die Produktion des CO2, sondern erzeugt tatsächlich wegen des Energieaufwandes für die Abscheidung, den Transport und die Einlagerung sogar deutlich mehr CO2 je produzierter Kilowattstunde Strom. Sie ist zudem ein Wagnis, auf das man sich nicht einlassen sollte. Die Technologie ist weder ausgereift noch erprobt.
Eine ausreichende Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien ist möglich. Eine Übergangstechnologie, dazu eine so risikoreiche, brauchen wir nicht. Im Gegenteil, dieses würde die Zeit zu einer vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien nur verzögern. Außerdem würden vorhandene Aktivitäten in den Regio
nen, wie beispielsweise Sole für Therapie, Wellness oder Geoenergie und Salzstöcke als Speicher für Erdgas zu nutzen, vereitelt werden.
Wie notwendig und dringlich eine unterirdische Raumordnung ist, unterstreicht das Vorgehen großer Energieversorger. So hat RWE bereits für Regionen in SchleswigHolstein bergrechtliche Genehmigungen zur Erkundung erworben. Diese gelten allerdings zur Erkundung auf Sole und nicht für die Einlagerung von abgeschiedenem CO2. Für Mecklenburg-Vorpommern konnten mehrere Anträge großer Energieversorger zur Erkundung bislang zurückgewiesen werden, weil es noch keine Rechtsgrundlage gibt.
Ein Bundes-CCS-Gesetzentwurf scheiterte im vergangenen Jahr, deshalb ist ein bloßer Prüfauftrag zu wenig. Aber zumindest ist es ein Anfang. Allerdings muss dieser Prüfauftrag auch zeitnah erfolgen. Wir würden auch gerne wissen, was bei der Prüfung herausgekommen ist. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag gestellt und eingebracht. Natürlich würden wir den Vorschlag auch unterstützen, im Ausschuss darüber zu reden. Aber wir meinen, dass es auch dem Landtag gut täte, sich mit diesen Prüfungsergebnissen zu befassen, und deshalb haben wir diesen Änderungsantrag gemacht. Und wenn es Ihnen ernst ist mit diesem Anliegen, dürfte es Ihnen auch nicht schwerfallen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn eingehen auf einen Satz, den mein Vorredner von der SPD, außerdem Koalitionspartner, Dr. Timm gesagt hat: Wir befinden uns – und das ist auch meine Auffassung – „in der Schlussphase der Nutzung“ bestimmter Energieformen als Übergangstechnologie. Der einzige Unterschied ist sicherlich so ein bisschen zwischen uns, das ist sicherlich auch nicht unbekannt, über welche Zeiträume wir hier reden, um diese Schlussphase tatsächlich abzuarbeiten. Aber ich denke, dieser Kernsatz wird auch von mir auf jeden Fall mitgetragen.
Ich steige bewusst jetzt nicht in die Debatte ein, was ein ausgewogenes, sicheres und bezahlbares Energiekonzept bedeuten kann, sondern ich möchte den Fokus auf den Bereich der Raumordnung aller Nutzungen, nicht nur eines CCS-Verfahrens, legen. Bei Nutzung von Natur und Landschaft entstehen immer Nutzungskonflikte, die in Deutschland seit Jahrzehnten erprobt in Planverfahren rechtsstaatlich abgewogen werden. Dazu zählen Bauleitpläne, Planfeststellungen oder eben auch Raumordnungsverfahren. Grundlage aller Verfahrensschritte muss eine abgestimmte Planung sein und bleiben. Um also rechtsstaatliche Verfahren einleiten und auch zu einer Genehmigung führen zu können, bedarf es einer vorbereitenden Untersuchung und Planerstellung.
Zunehmend können Zielkonflikte auch bei Nutzungen im Untergrund entstehen, weil mehr Nutzungsarten und -wege technisch erschlossen werden. Dazu zählen beispielsweise Mineralwasservorkommen genauso wie die geothermische Nutzung, die CCS-Verpressung, andere
Lagerhaltung wie beispielsweise Gasspeicher oder der allgemeine Ressourcengebrauch. Natürlich erhält diese Konfliktzunahme durch die Verfahrensentwicklung der CO2-Verpressung eine neue Dimension, die planerisch und raumordnerisch mit zu bewältigen sein könnte.
Die Bundesminister Röttgen und Brüderle hatten bei der Ankündigung des Gesetzes zum CCS zugesagt, dass die Bundesländer über die Einrichtung der CCS-Speicher mit entscheiden dürfen. Das wäre was Neues, da die Länder sich damit praktisch aus einem Teil einer Bundesgesetzgebung ausklinken könnten. Allerdings gibt es in anderen Bereichen, wie beispielsweise dem Naturschutz oder der Raumordnung, bereits heute ähnliche Regelungen.
Und nun kommen wir zu dem Punkt der unterirdischen Raumordnung. Ich möchte es vorwegstellen: Die Raumordnung wird natürlich auch weiterhin eine zweidimensionale Raumordnung bleiben, also in der Darstellung jedenfalls. Wir werden also nicht irgendwelche Computermodelle entwickeln, um das alles dreidimensional als Hologramm darstellen zu müssen. Wir wollen, das möchte ich vorwegstellen, als Ergebnis natürlich keine Verhinderungsplanung, sondern eine Vorrats- und Vorrangplanung möglich machen für alle noch näher zu beschreibenden Nutzungen im Untergrund.
Und dieses nähere Beschreiben der betreffenden Nutzung muss natürlich auch einem Prüfverfahren, das ist Gegenstand unseres Antrages, unterzogen werden. Abhängig davon, dass es unterschiedliche Sichtweisen darauf gibt, wollen wir prüfen, was sinnvoll und notwendig ist, nicht mehr und nicht weniger. Außerdem wird so eine neue vollständige Debatte über die Nutzung unserer Landschaft möglich, die frühzeitige Weichenstellungen möglich macht – überirdisch, ebenerdig oder eben auch unterirdisch – unter einer bestimmten, auch neuen Zielrichtung.
Es geht natürlich im Kern auch um die Frage, welches Mitsprachrecht die Bundesländer in Fragen ihrer Raumordnung diese Nutzung betreffend erhalten und behalten. Und ich möchte daher für meine Fraktion festhalten, dass in erster Linie, wenn es eine entsprechende Umsetzung nach erfolgter Prüfung gibt, eine solche Raumordnung unter abgewogenen Nutzungskonflikten besonders auch Eignungsräume für jegliche unterirdische Nutzung im Ergebnis beinhalten muss. Unsere Raumordnung wird auch weiterhin in den Kategorien Vorbehaltsraum, Vorranggebiete und Eignungsgebiete arbeiten. Eine Raumordnungsplanung wird nicht flächendeckend verhindern, sondern gezielt Entwicklungen ermöglichen, über ein klares Rechtsverfahren abgesichert. Eine totale Ablehnungsplanung einzelner Nutzungen wird rechtlich und rechtsstaatlich nicht standhalten und würde von uns auch nicht mitgetragen.