Meine Damen und Herren, heute geht es nun um einen Antrag der LINKEN. Er befasst sich mit einem wichtigen Thema, den Folgen der Gebührenumstellung für Menschen mit Behinderung, wie gesagt, ein wichtiges Thema, aber eines mit nur sehr geringem Gestaltungsspielraum. In diesem Bereich ergeben sich aus Urteilen des Bundessozialgerichts Vorgaben, die uns weitestgehend festlegen.
Die Richter haben entschieden, dass die bisher praktizierte Form der Gebührenbefreiung, die einfach nur abstellt auf einen bestimmten Grad der Behinderung, rechtlich nicht zulässig ist, weil sie eine Benachteiligung aller anderen Nutzer darstellt, die natürlich entsprechend mehr zahlen müssen. Und das Hauptargument dabei ist, dass heute nahezu alle Haushalte mit Rundfunkgeräten ausgestattet sind und deshalb nach Ansicht des Gerichtes der Kauf eines Fernsehers oder Radios für niemanden mehr ein zusätzlicher Aufwand ist, als Behinderter, der durch eine Gebührenbefreiung ausgeglichen werden müsste,
auch nicht für Menschen, die zum Beispiel ihre Wohnung nur schwer oder gar nicht verlassen können und die daher für den Austausch mit der Umwelt besonders auf Medien angewiesen sind – das war früher die Argumentation.
Jetzt kann ich Ihnen sagen, liebe Frau Müller, das kann man bedauern, aber das ist der rechtliche Rahmen.
(Michael Andrejewski, NPD: Das ist nichts Neues. – Irene Müller, DIE LINKE: Das stimmt ja gar nicht.)
dass wir diesen Rahmen soweit wie möglich nutzen im Interesse der Behinderung und das maximal tun. Das haben wir getan.
Und man kann sagen, dass sich bei den Menschen mit Behinderungen, die sozial schwach sind, nichts ändert. Es müssen nur diejenigen Rundfunkgebühren zahlen, die dazu finanziell in der Lage sind.
(Irene Müller, DIE LINKE: Falsch! – Udo Pastörs, NPD: Werden zur Kasse gebeten, bis sie nichts mehr haben. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
zahlen nicht die volle Gebühr, sondern ein Drittel. Das entspricht nach derzeitigem Stand 5,99 Euro pro Monat.
Und damit wird berücksichtigt, dass diese Gruppe, die auf der einen Seite finanziell leistungsfähig ist, aber auf der anderen Seite wegen ihrer Behinderung zusätzliche Ausgaben hat, das erkennen wir als Gesellschaft ja an, dass wir also sagen, diese Gruppe hat besondere Aufwendungen, deshalb nicht die volle Gebühr, sondern ein Drittel.
(Irene Müller, DIE LINKE: Sie glauben doch nicht, dass Sie schlauer sind als die ganzen Betroffenen!)
dann ist es, glaube ich, klug – das, was wir verabredet haben –, die Sender zu verpflichten, dass sie dieses Geld, das Behinderte aufbringen, jetzt bitte auch ganz konkret in Projekte für Behinderte stecken.
Dazu haben sich die Rundfunkanstalten bereit erklärt, das ist auf eine sehr positive Resonanz gestoßen
Der NDR hat als erste ARD-Anstalt ein spezielles Projekt „Barrierefreier Rundfunkzugang“ aufgelegt und ich würde dazu raten, dass wir den Kampf, den wir rechtlich nicht führen können, aufgeben zugunsten des Einsatzes dafür, dass wir etwas für behinderte Menschen erreichen bei den Sendern.
Meine Damen und Herren, wir sind bei dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch in der Diskussion und natürlich können Verbesserungsvorschläge noch eingespeist werden in den Vorgang.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Also haben wir doch Handlungsspielraum. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Das kann auch natürlich selbstverständlich hier aus dem Landtag geschehen. Der vorliegende Antrag zielt aber wie gesagt auf eine Regelung ab, die uns rechtlich verwehrt ist,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Müller, kommen Sie doch mal noch vorne und stellen das richtig!)
Mir liegt, Frau Müller, natürlich der beschlossene Antrag des Parlamentsplenums zum Tag der Menschen mit Behinderungen hier im Landtag vor. Ich habe hier oben gesessen, wir haben das diskutiert. Ich habe dort gesagt, dass wir in der Landtagssitzung, wenn dazu Gelegenheit ist, über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag reden und nicht einen Einzelpunkt ansprechen werden. Ich werde es dennoch tun.
Der Ministerpräsident ist der Zuständige in unserem Land, denn die Ministerpräsidenten handeln diese Staatsverträge aus, natürlich die Referenten, aber die Ministerpräsidenten sind diejenigen, die schließlich hier ihren Namen druntersetzen, bevor es uns erreicht. Ich sage auch, wir sind sehr frühzeitig mit den Materialien versorgt worden, und zwar nicht nur die Regierungs-, also die Koalitionsfraktionen, sondern auch – gerade