Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch was die Auswirkungen dieser Umstellung angeht – und alle, die jetzt immer noch so von Gebühren reden, will ich daran erinnern –, es geht künftig um einen Beitrag, wohlbegründet um einen Beitrag, den es nicht nur bei der Wirtschaft gibt, wir haben ja letzte Landtagssitzung über die Befürchtungen diskutiert, sondern auch bei anderen Trägern von Einrichtungen. Und ich möchte mal sozusagen die Kirchen hier ins Feld führen, die da feststellen, dass nämlich mehr Belastungen in Millionenhöhe auch die katholischen und evangelischen Kirchen in Deutschland befürchten. Das kann man nachlesen in ihrer Stellungnahme,
denn allein auf die rund 9.000 katholischen Kindergärten käme ein Beitrag von jährlich insgesamt rund etwa 1,8 Millionen Euro zu. Und wie sollen denn das die Kirchen oder die Träger dieser Einrichtungen wuppen ohne zusätzliche Einnahmen? Das heißt, die Eltern, die ihre Kinder in diese Einrichtungen bringen, müssen diese entsprechenden Beiträge zusätzlich aufbringen.
Sie zahlen aber schon in der neuen Konstruktion ihren Haushaltsbeitrag. Also auch da, denke ich, neben der Umsetzung in der betrieblichen Frage ist die Umsetzung noch einmal – vielleicht noch einmal – zu diskutieren.
Auch das, was meine Kollegin Frau Müller hier vorgetragen hat, findet man in einer Stellungnahme der Kirchen in Bezug auf die etwas eigenartige Belastung für die leistungsfähigen Menschen mit Behinderungen. Das
stört die Kirchen im Übrigen auch, denn da heißt es in der Stellungnahme der Kirchen: „Dies setzt allerdings voraus, dass zumindest eine hinreichende Anzahl barrierefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote vorhanden ist, die finanziell leistungsfähige Behinderte auch in Anspruch nehmen können. Sie sollten nicht in Vorleistung treten müssen, damit barrierefreie Angebote ausgebaut werden.“ Ende des Zitats, Stellungnahme der Kirchen. Also aus meiner Sicht ist das auch ein ernstzunehmendes Moment.
Dann ist es so, dass natürlich die Frage von barrierefreien Angeboten in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten eine Tagesaufgabe ist, nicht nur wegen der Behindertenrechtskonvention, aber auch, und deswegen die Anstrengungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten in dieser Frage in der Tat zu verstärken sind, auch im Rahmen des normalen Gebührenaufkommens. Die Argumentation, die Behinderten jetzt sozusagen heranzuziehen als Beitragszahler für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ist allerdings auch, wie es die Kirchen formulieren, zumindest fraglich.
Ich möchte drittens verweisen auf die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 11. Oktober, die da feststellen, ich darf aus ihrer Entschließung zitieren: „Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Staatskanzleien daher auf, den vorgelegten Entwurf noch einmal unter Beachtung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Normenklarheit und Datensparsamkeit nachzubessern und dabei insbesondere
die Datenerhebungsbefugnisse beim Beitragseinzug von Wohnungsinhabern auf das erforderliche Maß zu beschränken, den Direkterhebungsgrundsatz zu beachten und vor allem auf Datenerhebung beim Adresshandel zu verzichten...“
Es gibt noch zwei weitere Kritikpunkte, die ich mir an dieser Stelle schenke. Ich meine aber, auch diese Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Datenschutzbeauftragten des Bundes sind ernst zu nehmende Hinweise, die in die Schlussberatungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages natürlich gehören.
Und nicht zuletzt ist es sogar auch der Sport mit seinen Strukturen, die sich vor dem Hintergrund der Regelungen auch in diesem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befinden, die da sagen, aus der Sicht des Sportes gibt es da Nachbesserungsbedarf.
Das würde an dieser Stelle allerdings jetzt zu weit führen. Der Antrag meiner Fraktion bezog sich ausschließlich auf die Frage der aus unserer Sicht nicht mehr gegebenen Sicherstellung des Nachteilsausgleichs im Verhältnis SGB auf der einen und Entwurf des 15. Rundfunkstaatsvertrages auf der anderen Seite.
Wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen können, meine sehr verehrten Damen und Herren, das haben Sie ja nun deutlich gemacht, so bitte ich deswegen trotzdem um eine entsprechende rechtliche Würdigung in Vorbereitung auf die Abschlussberatung der Ministerpräsidentenkonferenz. – Ich danke Ihnen.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3891 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3891. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3891 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat um eine Auszeit von 15 Minuten gebeten. Ich unterbreche die Landtagssitzung für 15 Minuten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Schaden von den Interessen Mecklenburg-Vorpommerns abwenden – Bundeswehr als Teil der demokratischen Gesellschaft anerkennen, auf der Drucksache 5/3877.
Antrag der Fraktion der FDP: Schaden von den Interessen Mecklenburg-Vorpommerns abwenden – Bundeswehr als Teil der demokratischen Gesellschaft anerkennen – Drucksache 5/3877 –
Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Vor Kurzem fand in Rostock ein Großer Zapfenstreich der Bundeswehr statt. Vor und nach diesem Ereignis gab es zahlreiche Äußerungen diverser Landespolitiker, die zumindest teilweise ein merkwürdiges Verständnis von der Bundeswehr als Institution und von ihren zahlreichen Aufgaben offenbaren.
Kreuz und quer wurden über die Presse, in Interviews und zahlreichen Pressemitteilungen die offensichtlich unterschiedlichen Meinungen verlautbart. Besonders auffällig war dabei Ministerpräsident Sellering, denn er sah sich genötigt, sein zweifelhaftes Verhältnis zur Bundeswehr und ihrem Auftrag richtigstellen zu müssen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Welches zweifelhafte Verhältnis, bitte? Welches zweifelhafte Verhältnis, bitte?)
sondern die Bundesregierung und den Bundestag. An dieser Stelle müsste man aber noch eins hinzufügen,
Denn seine Genossinnen und Genossen im Bund halten den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan für gerechtfertigt und für notwendig.
Inzwischen vergeht kaum ein Tag, an dem der Ministerpräsident nicht krampfhaft versucht, sein beschädigtes Verhältnis zur Bundeswehr wieder zu reparieren.
sondern das, was B versteht. Und danach kann man nur sagen, hier ist der Eindruck entstanden, dass diesem Land und diesem Ministerpräsidenten die Bundeswehr alles andere als wichtig ist.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nein, nein. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: So was! Das lässt tief blicken, Herr Leonhard.)
Der Vorsitzende und der hiesige Vorsitzende der SPDLandtagsfraktion, jawohl, Herr Dr. Nieszery, stellte anlässlich des Großen Zapfenstreichs für seine Fraktion fest, dass man sich zwar voll und ganz zur Bundeswehr bekenne,