(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Irene Müller, DIE LINKE)
Er ist blind, er ist taub, er hat keinen Fernseher, er hat kein Radio, er hat kein iPad, er hat nichts. Er ist aber nicht finanziell schwach.
Er hat keinen Fernseher und er ist blind. Und dann sagt der Ministerpräsident, er hätte das Maximale erreicht.
Da bin ich froh, dass der Ministerpräsident nicht Arzt geworden ist. Wenn der mir sagen würde, in der anstehenden Operation erreicht er das Maximale für mich, würde ich aber machen, dass ich wegkomme.
Wer all dem zu widersprechen wagt, der ist natürlich automatisch Verfassungsfeind, weil er gegen den vom Grundgesetz garantierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, und bekommt gleich eine Akte beim Verfassungsschutz.
Das Ganze ist natürlich noch ein bisschen inkonsequent, das Parteibuchfernsehen dient ja nicht nur der Geldbeschaffung, sondern auch der propagandistischen Verarbeitung des Volkes. Deshalb gehört zur Gebührenpflicht für alle zwingend in Zukunft auch die Einschaltpflicht. Als Vorbild würde ich „1984“ von George Orwell empfehlen. In diesem Buch, das mittlerweile die tatsächlichen Verhältnisse in diesem Parteienstaat getreulicher darstellt als das Grundgesetz,
wird eine Gesellschaft geschildert, in der der Fernseher nicht mehr vom Bürger, sondern von der Obrigkeit ein- und angeschaltet wird. Der systemtreue Untertan muss die Sendung verfolgen, insbesondere die drei Minuten Hasssendung gegen den Erzverräter Goldstein oder heute die drei Stunden Hasssendung gegen Rechts.
Ich warte noch auf die Hundesteuer für Leute, die gar keinen Hund haben, die Vergnügungssteuer für Besucher des Landtages.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Vor allen Dingen, wenn Sie auftreten. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oder Herr Borrmann mit seinem Hampelmann.)
Denn all das wäre alles nur konsequent, wenn ich keinen Fernseher habe, behindert bin und trotzdem Rundfunkgebühren zahlen muss.
Was die Befreiung von Blinden und Gehörlosen betrifft, so nehme ich aber an, dass es doch noch dazu kommen wird, wenn die Proteste nur laut genug ausfallen. Man versucht so was halt mal, schreibt so etwas in den Entwurf rein und dann wird sich herausstellen, wie laut der Protest ist. Und wenn der Protest laut genug ist, dann wird man schon zurückweichen. Dann könnte es vielleicht dazu kommen, dass Blinde und Gehörlose, die keinen Fernseher haben, trotzdem keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Aber so, wie ich das im Augenblick sehe, werden sie das tun müssen. – Danke.
Herr Dr. Jäger, ich bin jetzt wieder ein bisschen runter. Ich wäre gern bei dem kuscheligen Gespräch dabei gewesen, hatte mich aber beim Chef der Staatskanzlei entschuldigt, weil ich als Vertreter des Landtages zur Konferenz der gesetzgebenden Körperschaften Europas war und an dem Gespräch leider nicht teilnehmen konnte.
Nichtsdestotrotz fühlte ich mich durch den Chef der Staatskanzlei immer korrekt und aktuell informiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Antrag bezieht sich auf eine Detailfrage des in Rede stehenden bevorstehenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages.
Er ist sozusagen ein Einzelthema, das aus unserer Sicht gerade deswegen als Einzelthema hier heute auch auf die Tagesordnung gehört, weil aus dem, wie wir sozusagen die Rechtslage interpretieren, sich ein Konflikt darstellt, und zwar in der Tat ein Konflikt aus dem gegenwärtigen Entwurf der 16 Ministerpräsidenten einerseits und dem Sozialgesetzbuch als Bundesrecht andererseits. Denn – und das will ich ja jetzt erläutern – in der entsprechenden gesetzlichen Ausprägung des SGB geht es um einen Rundfunkgebührenbefreiungstatbestand mit dem Kennzeichen RF.
Dieser impliziert für die behinderten Menschen im Land, die ein entsprechendes Dokument mit dem Kennzeichen RF haben, eine Rundfunkgebührenbefreiung in voller Höhe. Und um diese Konstruktion sozusagen geht es. Ich bitte einfach noch mal, vor dem Hintergrund – selbst, wenn Sie diesen Antrag hier heute ablehnen – in Vorbereitung auf die Runde der Ministerpräsidenten am 15. Dezember dieses zu prüfen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich kann man ja sagen, es gibt viel, viel mehr Kritikpunkte, und da jetzt meine Kollegen Medienpolitischen das hier
alles so gemacht haben, will ich Ihnen auch die Kritikpunkte, die es ja noch so gibt, an dieser Stelle nicht vorenthalten.
Denn da ist zum Beispiel das, was mal angestrebt war, die Abschaffung der GEZ, längst vom Tisch, denn sie verwandelt sich in eine sogenannte Supermeldebehörde.
So kritisiert das der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig. Und wer sich den Gesetzestext im Entwurf anguckt, dem wird schon ganz schwummerig von all den Regelungen,
Zweiter Punkt. Es geht natürlich auch um die Frage der Datenerhebung, die nicht unmittelbar beim Betroffenen erfolgen soll. Auch das wird kritisiert, selbst durch die Datenschutzbeauftragten der drei großen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und DeutschlandRadio. Da heißt es nämlich, ich darf zitieren: „Die Möglichkeit der Datenerhebung bei Dritten ohne Kenntnis der Betroffenen muss ultima ratio bleiben“, sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises Anke Naujock. Bisher ist nämlich im Paragrafen 11 Absatz 4 des Staatsvertragsentwurfes vorgesehen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Kenntnis der Betroffenen bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen Daten erhoben werden sollen – auch aus unserer Sicht eine nicht ganz so ohne datenschutzrechtliches Schmeckerle vorgesehene Regelung.