Protokoll der Sitzung vom 17.11.2010

(Michael Roolf, FDP: 7,3 Milliarden!)

Ja, ja, richtig, von über 7 Milliarden.

Da wäre es durchaus möglich, dass man – denn es sind ja mehrere Stellschrauben bisher gedreht worden an dem 15. Änderungsstaatsvertrag – dieses System Ungerechtigkeit wegkriegt, weil dies unser Land besonders belastet.

Ich will was Positives sagen: Dass die erste Ferienwohnung jetzt frei ist, ist schon ein Erfolg, und das ist schon richtig gut für ein Ferienland wie dem unseren. Ich wünsche mir, dass wir so frohgemut hier dem 15. zustimmen können, wenn die paar Kinken, die noch drin sind, noch verbessert werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP, der Abgeordnete Herr Roolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat Ihnen ja vor vier Wochen einen Antrag auch zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier vorgelegt und genauso, wie wir seinerzeit für unseren Antrag geworben haben und gesagt haben, dass wir genau diesen Antrag hier in den Ausschüssen in Mecklenburg-Vorpommern behandeln wollen, habe ich damals gefragt, wenn nicht jetzt, wann dann. Genauso respektvoll gehen wir mit dem Antrag der Kollegen der LINKEN um.

Wir denken, dass dieses Thema hier im Ausschuss im Landtag besprochen werden sollte, unabhängig davon, zu welchem Ergebnis wir kommen, aber es ist unsere Aufgabe, uns hier als Parlament eine Meinung dazu zu bilden. Das sollten wir im Ausschuss machen, deshalb beantrage ich – ich weiß gar nicht, ob ich das von der Geschäftsordnung her kann –, aber wir werden einer Überweisung in den Innenausschuss zustimmen.

Einen Satz möchte ich ganz gern noch sagen zu unserem letzten Antrag. Der Ministerpräsident hat ja sehr richtig gesagt, dass es sich bei unserem Antrag um einen typischen FDP-Antrag gehandelt hat.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig, ja.)

Das hat er richtig gesagt. Es ist komplett richtig. Man kann den Ministerpräsidenten dort nur unterstützen, denn wir wollen von den jetzt 7,3 Milliarden Euro, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das Fernsehen bekommen, auf das Niveau von 2005 – da waren es 5,9 Milliarden Euro – wieder zurück. Es ist typisch FDP, 1,4 Milliarden Euro der Steuerzahler und der Bürgerinnen und Bürger einzusparen und dieselbe Leistung zu bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie wollen Sie denn damit dieselbe Leistung erreichen? – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Und es ist auch typisch FDP, wenn wir dort gerecht vorgehen. Der Ministerpräsident weiß genauso wie ich, dass der derzeitige Anteil in den 7,3 Milliarden Euro 400 Millionen Euro aus der Wirtschaft sind. Ich rechne es Ihnen gern noch einmal vor: Wenn wir 1,4 Milliarden Euro weniger zur Verfügung stellen wollen, davon 400 Millionen Euro der Wirtschaft zugute kommen, kommen den restlichen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland 1 Milliarde Euro zugute. Das ist typische FDP-Politik. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Egbert Liskow, CDU: Aha, aha! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Danke schön, Herr Roolf.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schildt von der Fraktion der SPD.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das war jetzt „linke Tasche, rechte Tasche“. – Michael Roolf, FDP: Ist aber so.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sind ja erhitzte Gemüter jetzt beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Alles, was das betrifft, ist wahrscheinlich auch zu vermuten.

Meine Damen und Herren, das Empfangsgerät als Anknüpfungspunkt für eine Rundfunkabgabe stellt sich angesichts der technischen Konvergenz der Medien mittlerweile als zunehmend schwieriger dar. Das haben meine Vorredner schon ausgedrückt.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wir haben es heute nicht mehr allein mit dem klassischen Radio- oder Fernsehgerät zu tun, heute können wir mit dem PC, dem Handy und dem iPhone Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Die Möglichkeiten werden breiter. Ich erwähne bloß die Mediatheken, die unsere öffentlich-rechtlichen Sender eingerichtet haben, in denen wir alles das auch auf diesem Plateau noch mal nachverfolgen können, was wir in der aktuellen Sendung nicht sehen konnten. Das heißt, wir haben sowohl eine breite Angebots- als auch eine breite Empfangskulisse und das lässt sich nicht mehr ans Gerät binden. Dies mit einer Gebühr einzufangen, wird immer schwieriger, und deshalb hat es einen langen Prozess gegeben, der jetzt in den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mündet.

In Zukunft soll der Beitrag nicht mehr auf Geräte bezogen, sondern pro Haushalt erhoben werden und alle Nutzungsmöglichkeiten der dort lebenden Personen abdecken. Gleiches gilt auch im nicht privaten Bereich. Der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages enthält einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag für Haushalte beziehungsweise Betriebsstätten. Die Erhebung der Gebühren vereinfacht sich, weil nicht mehr geprüft werden muss, wer ein Gerät bereitgehalten hat. Die Höhe des Beitrages soll bedingt durch den Modellwechsel nicht über den bisherigen Beitrag von 17,98 Euro steigen, das ist ausgeführt worden. Die bisherige Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr fällt zukünftig weg. Das macht an manchen Stellen Sorgen.

Meine Damen und Herren, was den vorliegenden Antrag betrifft, so steht außer Frage, dass der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen für Menschen mit Behinderung eine grundlegende Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist, ohne Frage. Auch im Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages bleibt es bei dem einkommensabhängigen Befreiungstatbestand. Der Ministerpräsident hat sehr deutlich ausgeführt, welche rechtlichen Grundlagen es auch dafür gibt. Die Befreiung wirkt für den Betroffenen und seinen Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Es bleibt weiterhin möglich, dass sich Menschen, die nicht leistungsfähig sind, von der Beitragspflicht befreien lassen. Ob eine Person wirtschaftlich leistungsfähig ist, hängt aber nicht davon ab, ob sie behindert ist oder nicht.

Die Rundfunkfinanzierung wird so in Einklang gebracht mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, das in der Gebührenbefreiung für Behinderte einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer sieht. Das hat der Ministerpräsident umfangreich ausgeführt, Herr Jäger hat es noch mal untersetzt.

Meine Damen und Herren, Menschen mit Behinderung sollen nicht den vollen monatlichen Beitrag zahlen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Es geht um den Nachteilsausgleich und nicht um das Einkommen.)

Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderung haben einen ermäßigten Beitrag

(Irene Müller, DIE LINKE: Darum geht es doch nicht.)

in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können.

(Irene Müller, DIE LINKE: Der Befreiungsgrund ist das R und F im Schwerbehindertenausweis.)

Das ist im Übrigen in Paragraf 4 Absatz 2 genau nachzulesen. Damit kann die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden und ich selbst habe Kenntnis davon genommen, wie der NDR mit einem Projekt das wirklich intensiv vorbereitet. Da sind uns schon Muster vorgestellt worden. Im Übrigen haben sich die Regierungschefs der Länder bereits am 10. Juni 2010 darauf verständigt, bei der Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzusehen, von finanziell leistungsfähigen Menschen mit Behinderung einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu erheben. Ich habe darauf hingewiesen, wo das steht.

(Irene Müller, DIE LINKE: Trotzdem geht es nicht darum.)

DIE LINKE muss sich fragen lassen, warum die Länder Berlin und Brandenburg, in denen DIE LINKE regiert, dem zugestimmt haben.

(Egbert Liskow, CDU: Oh! – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist unehrlich. Viele Menschen profitieren von den technischen Innovationen der öffentlich-rechtlichen Programme und ich sage, die Angebotsvielfalt ist auch für Menschen mit Behinderung gestiegen, enorm gestiegen.

(Michael Andrejewski, NPD: Und wenn die das nicht sehen wollen?)

Diese sind Vorreiter beim barrierefreien Zugang zu Medienangeboten, zum Beispiel bei Untertiteln und Programmbegleitung durch Gebärdendolmetscher.

(Irene Müller, DIE LINKE: In ARD und ZDF Gebärdendolmetscher? Wo finden Sie denn die?)

Ohne die Solidarleistung der Rundfunkteilnehmer wäre das nicht möglich. Es ist unredlich, die Einbeziehung leistungsfähiger Menschen in die Rundfunkfinanzierung als soziale Schlechterstellung zu deklassieren. Die Solidarfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verteilt die Beitragslast auf alle Schultern, die leistungsfähig sind.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig, Frau Schildt.)

Ihren Antrag lehnen wir ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Frau Schildt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schlechtergestellt werden durch die neuesten Abzockpläne der öffentlich-rechtlichen Sender viele Bürger. Wer keinen Fernseher und kein Radio hat und haben will, aber einen Haushalt, der zahlt in Zukunft Rundfunkgebühren. Da ist es schon fast konsequent, auch blinde und gehörlose Menschen zur Kasse zu bitten. Ob man nun blind ist oder kein Fernsehgerät besitzt, in beiden Fällen ist es objektiv unmöglich, „Wetten, dass …?“ zu sehen. Also werden auch beide Fälle gleich behandelt, nämlich dahin gehend, dass beide für die üppige Gage des Herrn Gottschalk finanziell in Anspruch genommen werden.

Freuen kann sich die GEZ. Sie muss nicht mehr nachweisen, dass jemand über einen Rundfunkempfänger verfügt, sondern nur, dass der Betreffende irgendwo wohnt. Das reicht dann für einen Gebührenbescheid. Zur Begründung wird behauptet, wie gerade hier auch, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein so hohes Gut, dass er das Leben aller bereichere, auch der Fernsehverweigerer. Das ist dem zwar nicht klar, aber das spielt keine Rolle. Schon das Wissen, dass es etwas so Großartiges wie den NDR gibt, erhöht die Lebensqualität derjenigen, die ihn nie sehen und die ihn gar nicht sehen können, weil sie blind sind.

Das muss man sich mal vor Augen führen! Da ist jemand blind oder taub oder beides, er hat kein Rundfunkgerät, kein …

(Ute Schildt, SPD: Dann ist er befreit.)

Na, er ist ja eben nicht befreit.