Und in der Ziffer 1 des Ehrenkodex lautet es dann wie folgt: „Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde“
„Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“
Aber auch die Ziffern 9 und 10 sind im Zusammenhang mit diesem Antrag noch einmal zu beleuchten. In Ziffer 9 „Schutz der Ehre“ heißt es: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“ Und Ziffer 10 „Religion, Weltanschauung, Sitte“: „Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.“
Sie stellen zu Recht fest, meine Damen und Herren, dass auch bei den Medien Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen. Leider gibt es in unserer Heimat nur noch wenige Journalisten und Verlage, die ihre eigenen Verhaltensregeln weitestgehend einhalten. Die Gier nach Ruhm und Geld lässt moralische Ansprüche in dieser Republik in den Hintergrund treten. Wir benötigen deshalb in unserem Land endlich unabhängige Medien, unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Einflüssen.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich“ –
so – ich hoffe, Sie haben den Zwischenruf alle gehört – das Bundesverfassungsgericht im 20. Band, Seite 174,
„Die Freiheit der Presse stellt … im heutigen demokratischen Staat letztlich eine wesentliche Voraussetzung für eine freie politische Willensbildung des Volkes dar“ – ebenfalls Bundesverfassungsgericht.
„Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung … Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat …“ – ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
„Als erstes von den Grundrechten der Massenkommunikation gewährleistet Art. 5 I Satz 2 in seiner ersten Variante die Freiheit der Presse.“
„Dieses für das Funktionieren eines demokratischen Staates und einer demokratischen Gesellschaft schlechterdings unverzichtbare Grundrecht steht nach wie vor im Brennpunkt des Interesses. Das gilt vor allem für die Lehre von der öffentlichen Funktion der Presse“ – Herzog im Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig.
europaweit: „Die Freiheit der Presse ist nach Art. 10 Abs. 1“ der Europäischen Menschenrechtskonvention „als Bestandteil der Meinungsfreiheit gewährleistet. Wie die allgemeine Meinungsfreiheit, ist auch die Pressefreiheit als deren Bestandteil nach Art. 10 Abs. 1“ Europäische Menschenrechtskonvention „individuelles Abwehrgrundrecht im klassisch-liberalen Sinn“, so Degenhart im Bonner Kommentar zum Grundgesetz.
Und schließlich: „Die Presse ist neben Rundfunk und Fernsehen das wichtigste Instrument der Bildung der öffentlichen Meinung; die Pressefreiheit genießt deshalb gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 spezifischen Grundrechtsschutz … Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich … Die Freiheit der Presse stellt damit im heutigen demokratischen Staat letztlich eine wesentliche Voraussetzung für eine freie politische Willensbildung des Volkes dar …“, so Leibholz/Rinck, Grundgesetzkommentar Artikel 5,
Und weil dies alles so ist, die Pressefreiheit ein elementares Wesensrecht des demokratischen Rechtsstaats ist, fürchten Diktaturen die Pressefreiheit so sehr,
unterdrücken die freie Meinungsäußerung, schaffen die Pressefreiheit ab und machen sich die Medien für ihren Unterdrückungsapparat untertan.
Ganz besonders deutlich zeigt dies die systematische Vernichtung jeglicher freien Presse im verbrecherischen und terroristischen Naziregime im sogenannten Dritten Reich.
damit das jeder in der Öffentlichkeit selbst überprüfen kann, nenne ich jetzt eine Quelle, die besonders leicht zu finden ist, man kann sie ganz leicht aufrufen. Im Lexikon Wikipedia steht unter „Presse im Nationalsozialismus“ Folgendes zu lesen,
ich zitiere: „Im Jahr 1933 gingen mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten die inhaltliche Gleichschaltung der Presse sowie starke Eingriffe in der zuvor allein von ökonomischen Kriterien getragenen Verlagsstrukturen einher. Die Pressefreiheit wurde abgeschafft und die Medien in den Dienst des NS-Staates gestellt.“
Hören Sie genau zu! Wir haben ja eben schon vernommen, wie Sie sich Journalisten vorstellen und was Sie mit denen machen wollen, die nicht so berichten, wie Sie es sich vorstellen.
(Udo Pastörs, NPD: Wo würden Sie sich eigentlich hinretten, wenn Sie ’33 bis ’45 nicht hätten? Wo würden Sie sich hinretten?)
…, „womit sie von einem Kontrolleur staatlichen Handelns zu einem staatlichen Instrument der Propaganda und der Beeinflussung des deutschen Volkes im Sinne des Nationalsozialismus wurden. Im März 1933 wurde dazu als zentrale Überwachungs- und Anleitungsinstitution das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (Reichspropagandaministerium) unter Leitung von Joseph Goebbels geschaffen“ –