Protokoll der Sitzung vom 18.11.2010

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 108. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Der Abgeordnete Pastörs hat mit Schreiben vom 17. November 2010 gegen die Erteilung von zwei Ordnungsrufen in der 107. Sitzung des Landtages im Rahmen der Begründung des Antrages der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3797 in der 106. Sitzung des Landtages gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages Einspruch eingelegt. Dieser Tagesordnungspunkt wird entsprechend Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages am Schluss der heutigen Sitzung als Zusatztagesordnungspunkt aufgerufen.

Gemäß Paragraf 97 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich im Nachgang zur gestrigen Sitzung, Tagesordnungspunkt 7, dem Abgeordneten Pastörs einen Ordnungsruf. Gemäß Paragraf 97 Absatz 2 sind Ordnungsrufe und Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten durch nachfolgende Rednerinnen und Redner nicht zu behandeln. Ich habe zwar den Abgeordneten Pastörs darauf hingewiesen, dass das unzulässig ist, aber einen Ordnungsruf nicht erteilt. Das tue ich hier heute nachträglich.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen liegen Ihnen auf Drucksache 5/3912 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/3912 –

Bevor ich den ersten Geschäftsbereich aufrufe, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Der Abgeordnete Toralf Schnur, Fraktion der FDP, hat seine Frage 15 zurückgezogen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)

Weiterhin entfallen aufgrund der Abwesenheit des Fragestellers die Fragen 1 und 14. Gemäß Geschäftsordnung werden diese schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Herr Minister.

2. Wie steht die Landesregierung zu der Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass es einen Verstoß gegen das Vergaberecht darstelle, wenn der Geschäftsführer der Kaiserbäder Tourismus Service GmbH (KTS) auf Usedom gleichzeitig als selbstständiger Rechtsanwalt exklusiv deren rechtliche Angelegenheiten betreut, ohne dass es im Rahmen der freihändigen Vergabe zur Beiziehung von Angeboten anderer Rechtsanwälte kommt?

Zunächst will ich, Herr Abgeordneter, zu dieser Frage feststellen, dass es sich hier um eine kommunale Angelegenheit handelt, die gegenwärtig nach meiner Kenntnis sowohl durch den Landkreis als Rechtsaufsichtsbehörde oder Kommunalaufsichtsbehörde als auch durch die Gemeinde selbst geprüft wird. Insofern würde ich heute keine diesbezüglichen Wertungen abgeben wollen.

Zu der schon schriftlich dargelegten Stellungnahme des Landesrechnungsho

fes, der ja nicht kommunale Ebene ist, würden Sie auch nichts sagen wollen?

Es steht mir nicht an, zu Kommentierungen des Landesrechnungshofes meinerseits Kommentierungen abzugeben.

(Udo Pastörs, NPD: Könnte man tun, wenn man wollte.)

3. Wie steht die Landesregierung zu den Bestrebungen, auf Usedom einen alle Gemeinden umfassenden Tourismuszweckverband zu bilden, dessen Geschäfte allein die KTS GmbH unter ihrem jetzigen Geschäftsführer führen soll?

Dazu will ich sagen, dass es aus meinen Erfahrungen durchaus sinnvoll ist, vorhandene Strukturen, auch in dem Fall, was den Tourismusbereich betrifft, zu hinterfragen. Ich gehe davon aus, dass es am Ende eines solchen Prozesses eine vernünftige effiziente Lösung auf der Basis geltenden Rechts geben wird.

Ist es sinnvoll, dass die Geschäfte des zu gründenden Zweckverbandes von der KTS GmbH geführt werden sollen?

Wissen Sie, das kann ich aus meiner Sicht jetzt überhaupt nicht einschätzen, sondern es ist in der Tat eine Entscheidung, die dann vor Ort getroffen werden muss. Ich weiß nur, dass es sinnvoll ist, und ich glaube, dass die Bemühungen auch in diese Richtungen gehen, diesbezüglich Strukturen zu bündeln, um am Ende gerade im Marketingbereich zu glaubhaften Aussagen zu kommen.

(Udo Pastörs, NPD: Glaubhaften! Wahre Aussagen wären noch besser.)

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 4 zu stellen.

Herr Minister!

4. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern vor der, unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) befürchteten, verschärften Lohndrückerei durch die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit, die zum 1. Mai 2011 für acht weitere EU-Länder (wie bei- spielsweise Polen) gilt, schützen?

Herr Abgeordneter, diesbezüglich will ich sagen, dass wir genau zu dem Punkt entsprechende Veranstaltungen planen, weil ich persönlich sehr der Auffassung bin, dass es hier überzogene Erwartungen, ich darf es mal sagen, von beiden Seiten gibt.

Arbeitgeber erwarten, dass es die Möglichkeit gibt, über in dem Fall zu uns kommende Arbeitskräfte aus dem Bereich der Europäischen Union die Fachkräfteproblematik entschärfen zu können. Ich sehe das so nicht. Arbeitnehmer haben Befürchtungen oder auch die entsprechenden Organisationen haben Befürchtungen, dass es, wie Sie es sagen, zur Lohndrückerei kommen wird. Auch das sehe ich so nicht.

Die uns vorliegenden Einschätzungen und auch die Einschätzungen der Agentur für Arbeit sagen aus, dass wir nicht mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit beginnend

mit dem 1. Mai 2011 erwarten dürfen, dass in Größenordnungen andere Arbeitnehmer aus der Europäischen Union zu uns kommen werden.

Eine Zusatzfrage: Wie bewertet denn dann die Landesregierung unter anderem eine Aussage vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dass gerade im Bereich Lohn- und Zeitarbeit oder Leih- und Zeitarbeit mit einem erheblichen Preiskampf zu rechnen ist, da in Polen unter anderem Stundenlöhne in Höhe von 4,00 Euro gezahlt werden?

Na ja, dem würde ich entgegenhalten, dass es gerade gegenwärtig sehr intensive Diskussionen über einen Mindestlohn in der Zeitarbeit gibt. Und jetzt kann ich auch nicht spekulieren, weil das am Ende eine Bundesregelung ist. Aber es wäre durchaus zu vermuten, dass es bis zum Mai diesbezüglich eine Regelung geben wird.

Eine zweite Zusatzfrage: Wie bewertet die Landesregierung Erhebungen, die auch in den Medien in der letzten Woche genannt worden sind, dass bis zu 250.000 polnische Bauarbeiter demnächst ihr Auskommen hier in der Bundesrepublik Deutschland suchen wollen?

Solche Erkenntnisse können wir nicht bestätigen.

(Heinz Müller, SPD: Bestimmt nicht in Mecklenburg-Vorpommern.)

Ich bitte nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 5 und 6 zu stellen. Bitte, Herr Abgeordneter.

Ja, danke schön.

Herr Minister!

5. Ab wan n kann nach derzeitigem Kenntnisstand mit der Aufnahme des normalen Geschäftsbetriebes beim Alpincenter Hamburg-Wittenburg gerechnet werden und welche Umstände führten zu den bekannten Verzögerungen?

Ja, Herr Abgeordneter Pastörs, zunächst einmal sind das Dinge, die am Ende das Unternehmen selbst entscheiden wird. Das ist ja ganz klar. Insofern kann ich Ihnen nur unseren Informationsstand hier darstellen.

Ich will sagen, dass die Hotel Hamburg-Wittenburg Van der Valk GmbH, so heißt sie, in Verkaufsverhandlungen steht mit dem Eigentümer, in dem Fall mit der Bank Hypo Alpe-Adria. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Verhandlungen, dass soll in diesen Tagen geschehen, Näheres kann ich Ihnen da auch nicht sagen, soll die Sanierung dann zeitnah erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dies noch in diesem Jahr stattfinden soll, sodass dann vielleicht eine Eröffnung möglich ist. Aber natürlich ist klar, dass die Sanierung dafür die Voraussetzung ist.

Zusatzfrage: Ist es richtig, dass mit Sanierungsarbeiten begonnen wurde und aufgrund von Problemen bei der Absicherung der Bezahlung der daraus entstehenden Kosten diese Arbeiten eingestellt wurden?

Nein, solche Erkenntnisse kann ich Ihnen nicht bestätigen.

Nächste Frage:

6. Wurde die bis Ende November angemeldete Kurzarbeit für die betroffenen Mitarbeiter beim Alpincenter Hamburg-Wittenburg bereits verlängert und, falls ja, für welchen Zeitraum?

Die Kurzarbeit wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.

Zusatzfrage: Gibt es in Ihrem Hause Überlegungen, bei einer Nichtfortführung des Gesamtbetriebes hier eine Beschäftigungsgesellschaft oder anders geartete Hilfen für die dann arbeitslos werdenden Beschäftigten vorzuhalten?

Solche Überlegungen gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

Danke schön, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ich bitte die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, Fraktion der FDP, die Frage 7 zu stellen.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Minister!

7. Welche Parameter wurden in der Abwägung von Schaden (Vernichtung eines Ökosystems) und Nutzen der Kompensationsmaßnahme berücksichtigt und wie wurden parallel zu den faunistischen Untersuchungen im Peenestrom auch entsprechende Untersuchungen zur Fauna, hier für die Leitarten Libellen, Heuschrecken, Wanzen, Käfer, Amphibien, Reptilien und Vögel, durchgeführt?