Protokoll der Sitzung vom 31.01.2007

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben haben. Das scheint der Fall zu sein. Damit schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 18.59 Uhr

Wiederbeginn: 19.10 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der

Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern bekannt.

Es wurden 62 Stimmen abgegeben. Davon waren 62 Stimmen gültig. Für den Abgeordneten Dr. Klaus-Michael Körner, Fraktion der SPD, stimmten 45 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Dr. Norbert Nieszery, Fraktion der SPD, stimmten 51 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Wolf-Dieter Ringguth, Fraktion der CDU, stimmten 50 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion der Linkspartei.PDS, stimmten 43 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, stimmten 48 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, stimmten 6 Mitglieder des Landtages.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD)

Damit sind die Mitglieder des Landtages Dr. KlausMichael Körner, Dr. Norbert Nieszery, Wolf-Dieter Ringguth, Peter Ritter und Gino Leonhard in das Gremium gemäß Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Ich frage jetzt die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen.

Herr Dr. Klaus-Michael Körner: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Dr. Norbert Nieszery: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Wolf-Dieter Ringguth: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Peter Ritter: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Gino Leonhard: Nehmen Sie die Wahl an?

(Michael Roolf, FDP: Ist nicht im Haus. Er wendet sich schriftlich an Sie.)

Ich wünsche allen bei der Arbeit in diesem Gremium viel Erfolg und eine glückliche Hand.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, hierzu Ziffer 1 des Wahlvorschlages der Fraktion der Linkspartei.PDS, Drucksache 5/149, sowie Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU, Drucksache 5/192, und Wahlvorschlag der Fraktion der NPD, Drucksache 5/188.

Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)

Ziffer 1 des Wahlvorschlages der Fraktion der Linkspartei.PDS: Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) sowie Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) – Drucksache 5/149 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – Drucksache 5/188 –

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU: Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – Drucksache 5/192 –

Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise:

Nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G10-Kommission vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind mindestens 36 Stimmen, auf sich vereint.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfi nden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen nun zur Wahl.

Für die Wahl erhalten Sie einen grünen und einen hellblauen Stimmzettel. Es gilt das gleiche Prozedere wie bei der vorhergehenden Wahl. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben je Stimmzettel nur drei Stimmen. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als drei Kreuzen je Stimmzettel versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne jetzt leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Danke.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der G10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Dies ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 19.42 Uhr

Wiederbeginn: 19.56 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der ordentlichen Mitglieder der G10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bekannt.

Es wurden 62 Stimmen abgegeben. Davon waren 61 Stimmen gültig. Für den Abgeordneten Jochen Schulte, Fraktion der SPD, stimmten 48 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Dr. Henning von Storch, Fraktion der CDU, stimmten 48 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion der Linkspartei.PDS, stimmten 42 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, stimmten 6 Mitglieder des Landtages.

Ich stelle fest, dass die Kandidaten Jochen Schulte, Dr. Henning von Storch und Peter Ritter die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnten. Damit sind die Mitglieder der G10-Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Ich frage die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen.

Herr Jochen Schulte: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Dr. Henning von Storch: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Peter Ritter: Nehmen Sie die Wahl an?