Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und Gesetz zur Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin Greifswald, Drucksache 5/3564, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/3981. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4002, ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP
auf Drucksache 5/4006 sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 5/4010, 5/4011, 5/4012, 5/4013 und 5/4014 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und Gesetz zur Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin Greifswald (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3564 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/3981 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Marc Reinhardt. Herr Reinhardt, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, beinahe würde ich mich dazu hinreißen lassen zu sagen, die Parlamente sind immer leerer, aber auch immer voller Lehrer, weil ein paar Lehrer sitzen hier zum Glück noch. Aber ich nehme an, dass sich das in Kürze bessert.
Sehr geehrter Herr Präsident, der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3564 in seiner 100. Sitzung am 8. Juli 2010 beraten und zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Verkehrsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen.
Der Bildungsausschuss hat bereits in seiner 90. Sitzung am 1. Juli 2010 beschlossen, am 30. September 2010 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und DIE LINKE haben sich im Ausschuss darauf verständigt, 60 Sachverständigen die Möglichkeit zu geben, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Die große Anzahl derer, die der Einladung gefolgt waren, einige sind heute auch hier, sprach für das große Interesse dafür, sich beteiligen und einigen zu wollen.
Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass die Mehrheit der Anzuhörenden die grundsätzlichen Ziele der Gesetzesnovelle begrüßten. Es wurde aber auch zum Ausdruck gebracht, dass in Bezug auf deren Umsetzung unterschiedliche Ansprüche bestünden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anliegen der Studierendenproteste hätten die meisten Anzuhörenden nur unzureichend im Gesetzentwurf berücksichtigt gesehen. Es seien Forderungen erhoben worden, die im Gesetzgebungsprozess einbezogen werden sollten.
Diese Forderungen sind auch in der im Mai 2010 im Bildungsausschuss durchgeführten Anhörung zum Thema „Studienqualität an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter besonderer Berücksichtigung des Bologna-Prozesses“ geltend gemacht worden. Hierbei handelte es sich zum Beispiel um die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen sowie außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen oder Verbesserung des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudiengang unter anderem durch unbeschränkten Masterzugang oder Regelung für den Fall des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man von der allgemeinen Feststellung ausgeht, dass nichts so gut ist, als dass es nicht doch noch verbessert werden könnte, dann ist dieses Gesetzgebungsverfahren ein anschaulicher Beweis dafür.
Der Bildungsausschuss konnte dank der konstruktiven Mitarbeit aller Beteiligten das Gesetzgebungsverfahren in einer Sondersitzung am 25. November 2010 abschließen. Mit einem einstimmig angenommenen Antrag der Fraktion DIE LINKE hat sich der Ausschuss auferlegt, nicht die Verkürzung der Abgabefrist zu beantragen, sondern fristgemäß die Beratungen abzuschließen und die Beschlussempfehlung zu erstellen. Aus den Anhörungen wurde deutlich, dass zur Unterstützung und in Umsetzung des Bologna-Prozesses weitreichende Änderungen am Gesetzentwurf notwendig seien. Insbesondere sind Änderungen in folgenden Sachen beschlossen worden:
Das Verfahren zur Hochschulentwicklung des Landes wird von bisher 12 auf 18 Monate verlängert und dadurch entzerrt.
Die Kanzlerin und der Kanzler einer Hochschule kann wieder in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden. Alternativ kann sich die Hochschule für einen Prorektor für Verwaltung entscheiden.
Sowohl die Einführung von Weiterbildungsguthaben als auch die Möglichkeit zur Errichtung von sogenannten Lehrprofessuren wurden wieder gestrichen.
Die Hochschulen können Absolventen und Absolventinnen von Bachelor- und Masterstudiengängen auf Antrag auch einen Diplomgrad verleihen. Sie haben die Diskussion in den letzten Wochen dazu auch in den Medien und in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen.
Ein Auslandssemester wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Mobilität der Studierenden wird damit erhöht.
Der Zugang von Bachelorabsolventen zum Masterstudium wird erleichtert. Es soll nicht mehr zulässig sein, dass der Zugang zum Masterstudium pauschal durch eine Mindestabschlussnote definiert wird.
Und schließlich: Die Hochschulen sollen in der Prüfungsordnung regeln, wie viele Module benotet werden und wie viele benotete Module in die Abschlussnote eingehen sollen. Eine mündliche Prüfung ist dabei vorzusehen.
Mit Artikel 2 Paragrafen 2 und 3 wird das bestehende Kassenverstärkungsverfahren für die neu errichtete Universitätsmedizin Greifswald und Rostock jeweils befristet für drei Jahre nach der jeweiligen Errichtung fortgeführt. Dazu bedarf es allerdings im Haushaltsgesetz 2012/2013 einer entsprechenden Regelung. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass im Vorstand der jeweiligen Universitätsmedizin der Bereich Pflege durch ein stimmberechtigtes Vorstandsmitglied vertreten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben einer Vielzahl der beschlossenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurde auch Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen zugestimmt, so zum Beispiel einem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Artikel 1 Nummer 1 zum Paragrafen 3a, der sich bisher auf die Qualitätssicherung beschränkte und nun um die Qualitätsentwicklung ergänzt wurde.
Einem weiteren Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Weiterbildungsguthaben gestrichen werden sollte, wurde ebenfalls zugestimmt. Und ich erwähne, dass es auch einen gleichlautenden Antrag der Koalitionsfraktionen gab. Da Ihrer aber zuerst eingereicht wurde, wurde, glaube ich, darüber zuerst abgestimmt.
In diesem Verfahren ist auch einem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zugestimmt worden, mit dem in Paragraf 59 „Berufungsverfahren“ ein Absatz 7 angefügt wurde, mit dem neue Verfahren der Kooperation möglich gemacht werden, um für die Hochschulen Möglichkeiten zu schaffen, geeignetes Personal kostengünstig an sich binden zu können. Auf diese Weise werde der Transfer von Wissen zwischen den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen intensiviert. Hochschulen könnten ihr Profil stärken und dadurch ihre Attraktivität für Studierende steigern. Studierende profitierten durch den hohen Anwendungsbezug solcher Kooperationen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal ganz kurz die Aufregungen der vergangenen Tage in den Blick nehmen und darauf verweisen, dass die Änderung in Paragraf 41 „Inländische Grade“ lautet: „Nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung kann die Hochschule auf Antrag des Studierenden...“, so weit das Zitat. Ich erspare mir das komplette Zitat und will darauf hinweisen, dass es meiner Meinung nach darauf ankommt, dass die Formulierung beachtet wird, nämlich dass dort steht, ich wiederhole es noch mal, „die Hochschule kann“ und „auf Antrag des Studierenden“. Ich denke, bei genauem Lesen des Gesetzestextes hätte es keine Aufregung und Unruhe im Lande zu diesem Punkt in dieser Größenordnung geben müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Bildungsausschusses, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, des Bildungsministeriums und natürlich auch des Ausschusssekretariates für ihre konstruktive Mitarbeit herzlich bedanken.
Ich bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und Gesetz zur Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin Greifswald mit den Beschlüssen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der aus der Zusammenerstellung ersichtlichen Fassung zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion bedanken.
Im Vorblatt zum Gesetzentwurf wird unter „A Problem“ formuliert, ich zitiere: „Das Vierte Änderungsgesetz zum Landeshochschulgesetz soll den mit der Neufassung des Landeshochschulgesetzes im Jahre 2002 eingeschlagenen Weg, die Autonomie der Hochschulen zu stärken, fortsetzen.“ Sie werden sich vielleicht erinnern, 2002 haben Sie noch einen Antrag eingebracht, der gefordert hat, den Entwurf der Landesregierung wegen der Ergebnisse der Anhörung zurückzuziehen und einen neuen Entwurf vorzulegen.