Und da spielt genau diese Frage eine ganz entscheidende Rolle. Und deswegen bin ich sehr wohl dafür, wenn man diese Erklärung einführt, dann auch die Erklärung dazu, was erklärt worden ist, mit zu veröffentlichen, damit der Wahlausschuss entsprechend auch hinterfragen kann.
Nun möchte ich noch mal auf die Zuschneidung der Wahlbereiche kommen. Ich musste eben ja mit sehr großem Erstaunen feststellen, dass Sie zum einen den Gemeindevertretungen mehr Rechte einräumen wollen, indem sie selber bestimmen können, wie groß die Gemeindevertretung letztendlich ist. Diese Position sollten Sie vielleicht auch mal vor dem Wahlgrundsatz der Wahlgleichheit, der Gleichheit der Wahl, noch mal für sich überdenken.
Und zum anderen sprechen Sie aber den Gemeinden oder hier den größeren Städten die Kompetenz ab, vernünftige Wahlbereiche zuzuschneiden, und wollen vorschreiben, dass es auch bei einer Größe unter 25.000 schon möglichst mehrere Wahlbereiche geben muss. Also für mich ist das ein deutlicher Widerspruch.
Rein aus praktischer Sicht sehe ich da ein ganz anderes Problem. Und wenn man sich auf Kreisebene mal damit auseinandergesetzt hat, unter Berücksichtigung der 15-Prozent-Abweichungshürde, sage ich mal, Wahlbereiche zu schneiden, stößt man ziemlich schnell an Grenzen, in der Regel an Ämtergrenzen. Die kommen im Gesetzentwurf jetzt nicht mehr vor. Gleichwohl stellen sie in der praktischen Abwägung vor Ort doch immer noch, im Kopf zumindest, eine Grenze, die berücksichtigt wird, dar. Und ich denke mal, da werden die Agierenden vor Ort kluge Entscheidungen treffen müssen in eigener Verantwortung. Und ich sehe eher in diesem Zusammenhang die Probleme, aber nicht in dem, was Sie hier geschildert haben.
Eine Klarstellung im Gesetz oder eine Veränderung möchte ich hier noch ansprechen, weil sie auch in der Vergangenheit nicht oftmals, aber doch zu einer Schieflage geführt hat. Und zwar wird hier neu klargestellt oder eingeführt, dass die Zahl der Gemeindevertreter bei ehrenamtlich verwalteten Gemeinden sich nur um eine Person verringert, wenn auch ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden kann bei der Direktwahl. Die vorherige Regelung sah ja generell vor, in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden wurde von der Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter ein Sitz abgezogen für den ehrenamtlich zu wählenden Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.
Das wurde nun korrigiert, weil wir ja durchaus die Situation hatten, dass es zu keiner Direktwahl an dieser Stelle kam, sondern dass die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister wählen musste. Und somit gab’s eine gerade Zahl bei den Gemeindevertretern und konnte natürlich auch zu einer Pattsituation führen.
Sehr geehrte Damen und Herren, einen Punkt hatte ich hier noch irgendwo. Ich habe meine Punkte hier mal im Laufe der Verhandlungen ein bisschen durcheinandergeschnitten.
Insgesamt noch mal zu den Anträgen der FDP. Ich glaube, ich habe alle relevanten Dinge angesprochen.
Ihre Anträge waren das in keiner Weise, Herr Schnur. Das kann ich hier nicht behaupten. Also grundsätzlich, ich finde hier nicht einen einzigen, den man wirklich ernsthaft teilen könnte.
Und zum Thema Wahlwerbung: Diesem Teil habe ich ja, als er plötzlich im Innenausschuss auf dem Tisch lag, noch einige Sympathie entgegenbringen können. Bei genauerem Studium kann ich das einfach gar nicht mehr,
nicht nur aufgrund dessen, was der Innenminister gesagt hat, sondern ganz einfach, dass wir hier die Plakatwerbung außerhalb der Ortschaften ansprechen und die Lautsprecherwerbung. Aber das, was uns als Parteien doch ganz, ganz große Probleme macht, nämlich die Plakatwerbung innerorts, die kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor.
Und von daher ist auch dieser Änderungsantrag in diesem Zusammenhang einfach wertlos, Herr Schnur. Da fehlt das Wichtigste drin, was auf der kommunalen Ebene gebraucht wird, und somit kann man das auch nur als äußerst mangelhaft hier bezeichnen. Gut.
(Der Abgeordnete Udo Pastörs hebt heruntergefallene Manuskriptseiten der Rednerin auf. – Torsten Renz, CDU: Dort! Dort!)
(Udo Pastörs, NPD: Sehen Sie, das haben Sie doch erreicht. – allgemeine Heiterkeit – Udo Pastörs, NPD: Bei so einer hübschen Dame fällt mir das doch leicht. Ich liege Ihnen zu Füßen.)
denke ich mal, sehr, sehr hilfreich für die kommunale Ebene. Frau Měšťan sagte vorhin, er wäre mal wieder viel zu spät. Ich denke, er kommt genau zur rechten Zeit. Wenn auch die sprachliche Gleichstellung im Versuch, hier möglichst nicht zu oft die männliche und damit auch erforderlicherweise die weibliche Form zu benutzen, etwas hölzern wirkt,
ist dieses Gesetz alles in allem ein gelungener Beitrag zur Vereinfachung und zur Deregulierung. Es bleibt aber zu hoffen, dass auch die Wahlordnung diesem Anspruch und vor allen Dingen den zahlreichen Verbesserungsvorschlägen aus dem Anhörungsverfahren zum Wahlgesetz gerecht wird. Aber ich hoffe auch, dass die noch in diesem Jahr fertig wird und sich die Menschen, die damit umgehen müssen, damit auch wirklich zeitnah Klarheit verschaffen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das hier zu verabschiedende Gesetz, Wahlgesetz, ist in seiner Substanz aus unserer Sicht ein Abschottungsgesetz, ein Abschottungsgesetz, weil in diesem Gesetz etwas formal geregelt werden soll, was Sie schon jahrelang praktizieren, nämlich unliebsame Konkurrenz – in diesem Falle meine Partei oder unsere Partei, der ich angehöre, nämlich die NPD – ganz einfach von vornherein auszuschalten. In dem Gesetz ist geregelt, dass in sogenannten Spruchkammern, wie ich sie nenne, Wahlausschüsse sagen Sie dazu, dass in diesen Spruchkammern Kandidaten der NPD vorgeladen werden und ihnen dann eröffnet wird, dass sie nicht zugelassen werden zu Wahlen.
Das heißt konkret, dass ganz einfach das Volk nicht darüber entscheiden kann, ob ein NPD-Kandidat Bürgermeister oder Landrat werden kann oder nicht. Das heißt, Sie selektieren und bevormunden damit das Wahlvolk, indem Sie die Kandidaten von vornherein aussortieren.
Und dann schauen wir uns noch mal an in diesem Gesetz: Wer sortiert denn hier aus? Etwa ein Gericht, das unabhängig den Kandidaten bewertet, nach seiner persönlichen politischen Eignung überprüft, was ja an sich schon ein Skandal wäre? Nein. Hier gibt es ein Gremium, das besetzt ist mit den Konkurrenzparteien DIE LINKE, die SPD, die CDU, vielleicht auch die FDP – wie man gehört hat, aufgrund der Regelungen des Propor
zes ist das ja noch nicht mal klar, dass dann die kleinen Parteien überhaupt Sitz und Stimme haben –, aber die, die hauptsächlich am Fressnapf sitzen und sich nähren, können dann wunderbar politisch argumentieren, dass ein NPD-Kandidat bitte schön überhaupt erst gar nicht zugelassen wird, weil er Mitglied einer Partei ist, die zwar formal zugelassen ist in dieser Republik,
aber die eventuell ja Mitglieder hat, die nicht die Gewähr geben dafür, dass sie immer für die sogenannte freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
das Gesetz, was hier verabschiedet werden soll, ist ein Abschottungsgesetz gegen alle politischen Gruppierungen, die Ihnen als Parteien nicht passen.
Und wenn ich vorhin einen Ordnungsruf erhalten habe von unserer sehr verehrten Präsidentin Bretschneider, weil ich das Wort „Blockparteien“ in den Mund genommen habe, dann hat dieser Begriff der „Blockpartei“ auch in diesem Zusammenhang bei diesem Gesetz durchaus seine Berechtigung, aber ich werde ihn nicht verwenden, weil ich nicht Gefahr laufen möchte, einen zweiten Ordnungsruf zu bekommen.
Wodurch zeichnen sich denn Blockparteien aus, meine Herrschaften? Blockparteien zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur graduell unterschiedliche politische Positionen vertreten. Und genau den Fall haben wir hier.
Es ist gar kein Problem, dass ein Linksradikaler Bürgermeister werden kann und in seiner Gemeinde einen T-34 aufstellen lässt,
(Helmut Holter, DIE LINKE: Erstens ist das kein Linksradikaler und zweitens steht der T-34 schon jahrelang.)
weil er daran erinnern soll, dass die Deutschen von der Roten Armee befreit worden seien. Gar kein Problem. Und da sagen Ihre Spruchkammern: Das ist ein hundertprozentiger Mann, der ist verfassungstreu. Der hat doch so eine militärische Ader, die ist vielleicht geeignet, diese freiheitlich-demokratische Grundordnung notfalls mit T-34 – aber die haben heute modernere – zu verteidigen.