Und das Zweite, das müssen wir dann vielleicht auch mal positiv sehen, ist der Demonstrationstourismus, der uns im Augenblick erreicht
durch die Freunde von „Stuttgart 21“ oder die Freunde aus dem Wendland, der natürlich auch für die Gastronomie und für die Hoteliers ein ganz wichtiger Faktor ist.
wenn wir uns anschauen, wie viele Leute in Mecklenburg-Vorpommern, die sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandersetzen,
wirklich vernünftig mit dem Thema umgehen und gerade die Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von Greifswald und Lubmin, die es seit vielen Jahren gelernt haben, mit dieser Problematik zu leben,
die heute genießen, dass Sie einen Sicherheitsstandard haben, Herr Kollege Holter, die Ihre Vorgängerpartei niemals ermöglicht hat.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Egbert Liskow, CDU: Genau. – Regine Lück, DIE LINKE: Wenn Ihnen nichts anderes mehr einfällt, fangen Sie an mit der Vorgängerpartei.)
Diese Leute haben ein vernünftiges, gesundes Gefühl, wie man mit diesen Themen umzugehen hat. Nur im Sinne eines Urlauber-/Tourismusaspektes können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen.
Sie müssen dem Parlament die Antwort geben, wie Sie verhindern wollen, dass Lubmin ein Endlager aus Ihrer Interpretation wird, wenn Sie jegliche Transporte von Lubmin über die Häfen
(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Auch wenn Sie es noch so oft wiederholen, Herr Roolf, das ist nicht richtig.)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den Worten der Linkspartei entnehme ich folgende Interpretation: Sie stehen wenigstens zum Müll Ihrer Vergangenheit. Also das ist schon mal wesentlich. Ein interessanter Antrag, bloß eben wenig aktuell – und für das Protokoll: „interessant“ ist zu streichen. Er ist ohne wahrhafte Substanz, ohne neuen Erkenntnisgewinn, ohne Ergebnis, er ist auch nicht zielführend, es ist blanker Populismus.
Zu den Fakten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der Bundesumweltminister Dr. Röttgen hat bereits in der vergangenen Woche, am Montag, dem 6. Dezember 2010, die Genehmigung für den Atomtransport aus dem Zwischenlager Ahaus nach Russland nicht erteilt
Die Begründung des Umweltministers: Er sieht nicht die Voraussetzung für eine schadlose Verwertung der Brennelemente, was ein Hinweis für die fehlenden Voraussetzungen ist, dass die russische Aufbereitungsanlage nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht in Betrieb ist. Auch wenn Sie andere Erkenntnisse haben, sollten Sie uns Ihre Quellen mal darlegen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Irene Müller, DIE LINKE: Wahrscheinlich verstehen Sie auch kein Russisch. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Der Antrag, die Streichung beziehungsweise der Änderungsantrag ist wenig hilfreich. Im Übrigen ist der Landtag Mecklenburg-Vorpommern – daran möchte ich Sie erinnern – für diese Debatte der falsche Ort. Er ist nicht der Gesetzgeber, denn es sind Bundesgesetze.
Somit gehört das in den Deutschen Bundestag. Das Land hat zudem, wie Sie richtig in Ihrem Antrag feststellen, auch keine Befugnisse im Rahmen der Erteilung oder Versagung einer Genehmigung gemäß Atomgesetz des Bundes. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Dies hat bereits im Schreiben vom 26. Juli 2006 der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel (SPD), dem damaligen Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Methling (Linkspartei), ausdrücklich mitgeteilt.
1. Die Wahl der rechtlich zulässigen Mittel und Wege liegt ausschließlich in der Verantwortung des Bundes.
2. Standortnahe Zwischenlagerung bezieht sich nur auf bestrahlte Kernbrennstoffe aus Kraftwerken zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität auf sogenannten Leistungsreaktoren.
4. Es gibt keine Selbstbindung der Bundesregierung zum Ausschluss der Einlagerung überregionaler radio aktiver Abfälle im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Ferner möchte ich auf ein Schreiben des damaligen Bundesumweltministers Jürgen Trittin, ebenfalls an den damaligen Landesumweltminister Professor Dr. Methling