Protokoll der Sitzung vom 17.12.2010

Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Tagesordnungspunkt 34, dem Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3972, eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus, Egbert Liskow, Regine Lück und Michael Roolf werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 12.03 Uhr

Wiederbeginn: 12.05 Uhr

Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 55 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein 50 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3972 abgelehnt.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene, auf Drucksache 5/3980.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene – Drucksache 5/3980 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung 609/2010 dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, den entsprechenden Ausschüssen, dem Ausschuss der Regionen ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union übergeben. Im Rahmen einer Konsultation, die bis Januar 2011 erfolgt, will die Kommission im Sommer 2011 konkrete Regelungsvorschläge vorlegen, zu denen dann wiederum ein Konsultationsprozess stattfinden soll.

Ziel ist es, die europäische Datenschutzrichtlinie von 1995 zu überarbeiten und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Herausforderungen anzupassen. So weit, so gut, denn dass wir Handlungsbedarf haben, ist unter den demokratischen Fraktionen wohl unstrittig. Dabei verkennen wir nicht die differenzierte Schwerpunktsetzung unter uns.

Datenschutz bedeutet Schutz des Individuums, Schutz der Freiheit und Schutz der informationellen Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Datenschutz heißt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden soll, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich gemacht werden sollen. Und dass das Interesse an personenbezogenen Daten von unterschiedlichen Institutionen größer geworden ist, ist für jeden offensichtlich. Dass wir diesbezüglich Schranken setzen müssen, ist hoffentlich auch unstrittig.

Wir wollen aber mit unserem vorliegenden Antrag nicht in die differenzierte inhaltliche Debatte eintreten, sondern auf Probleme aufmerksam machen, über die wir uns aus unserer Sicht verständigen sollten. Die Kommission schlägt vor, eine europaweite Vollregelung durch eine Verordnung umzusetzen. Das bedeutet vielleicht die Offenheit für einzelstaatliche Regelungen oder Min

deststandards, wie sie schon heute vorhanden sind. Die Kommission will den Bereich der Justiz und der Polizei mit aufnehmen. Das ist bisher nicht der Fall. Die Frage stellt sich: Wollen wir das?

Es werden weiterhin die Fragen des Kinderschutzes aufgeworfen, die Definition der personenbezogenen Daten und die lückenlose Einhaltung des Grundrechtes auf Schutz seiner Daten in der Europäischen Union und anderswo garantiert.

Wir begrüßen die Klarstellung hinsichtlich der personenbezogenen Daten. Es soll nun klargestellt werden, dass personenbezogene Daten auch Gendaten umfassen. Dies war in der bisherigen Praxis strittig. Und wir sollten auch darüber diskutieren, ob unter den besonderen Schutz nicht auch geometrische Daten und geobasierte Daten fallen sollten.

Auch begrüßen wir, dass die Kommission über einen besonderen Schutz von Kindern nachdenkt. Meines Erachtens brauchen wir einen solchen Schutz von Kindern. Kinder sind sich der Bedeutung, der Risiken und Folgen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht bewusst, beispielsweise wenn sie im Internet surfen.

Was aber aus unserer Sicht nicht geht, ist, dass über diesen Weg die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbeauftragten infrage gestellt werden soll, denn die Kommission will eine Stärkung der Datenschutzbehörden auf europäischer Ebene und fordert eine bessere Zusammenarbeit. Begründet wird das mit der Einführung eines Verfahrens zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis im Binnenmarkt. Und da frage ich Sie, meine Damen und Herren: Wollen wir das wirklich?

Um es gleich vorwegzunehmen, wir stehen für europäische Mindeststandards, wir stehen für Veränderung der Europäischen Richtlinie. Was wir aber nicht wollen, ist, dass weder der Bund noch die Länder in Bezug auf den Datenschutz noch Kompetenzen haben sollen. Da steht aus unserer Sicht das Bundesverfassungsurteil zum Lissabonner Vertrag auf der Tagesordnung, oder anders gesagt, wir wollen die Gesetzgebungskompetenz behalten. Unserer Meinung nach dient dies auch der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten.

(Udo Pastörs, NPD: Das geht nicht.)

Ich bin froh,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass sich der Bundesrat bereits dazu verständigt hat. Leider haben wir als Landtag und auch wir Mitglieder im Europaausschuss davon keine Kenntnis bekommen. Das bedauere ich sehr. Hier stellt sich für mich die Frage, ob unser verabredetes System zur Wahrnehmung unserer Verantwortung funktioniert.

Meine Damen und Herren, am Rande der Landtagssitzung wurde signalisiert, dass unser Antrag in den Innenausschuss überwiesen werden soll. Damit werden wir – und das gebe ich zu bedenken – als Landtag keine Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsprozesses abgeben können. Vielleicht – darin setze ich meine Hoffnung – schaffen wir das aber zum Frühjahr 2011. Auch das ist Intention unseres Antrages. Sollten Sie bei Ihrer Auffassung bleiben, beantrage ich zusätzlich die Überweisung in den Europa- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Detlef Müller für die Fraktion der SPD.

(Udo Pastörs, NPD: Ach, da kommt ja unser Ludwigsluster Freund. Einen kleinen Schluck aus der Pulle und dann gehts mit den Beleidigungen weiter.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit Blick auf die Straßenverhältnisse und auf die Uhr möchte ich mich doch relativ kurzfassen. Dennoch sollten wir uns dem Thema zuwenden.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir geht es so, dass ich mir immer häufiger die Frage stelle: Was geschieht eigentlich mit meinen Daten, wenn ich eine Flugreise buche, ein Konto eröffne oder ein Foto im Internet verschicke? Ich habe dann immer die Frage: Wie und von wem werden diese Daten genutzt? Und man kommt dann relativ schnell zu dem Schluss, dass man sagt, die Kontrolle über unsere Daten, dieses grundlegende Recht muss in unserer heutigen digitalen Welt garantiert sein. Und darum sage auch ich Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf der europäischen Ebene.

(Udo Pastörs, NPD: Toll! Tolle Erkenntnis.)

Und darum, meine sehr verehrten Damen und Herren der Linksfraktion, kann ich Ihrem Antrag auch einiges abgewinnen,

(Udo Pastörs, NPD: Tolle intellektuelle Leistung.)

obwohl ich zugeben muss, dem Antrag selbst nicht so sehr, sondern eher dem Thema.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist ja ein Quark, den Sie da erzählen, Herr Müller.)

Und daher begrüße ich es auch, dass die Europäische Kommission im November 2010 eine Strategie vorgestellt hat, in der es um den Schutz der Daten des Einzelnen in allen Politikbereichen einschließlich der Strafverfolgung geht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was heißt das für uns als Endkonsequenz? Das heißt, dass wir auch unsere Gesetze entsprechend den Herausforderungen neuer Technologien und der Globalisierung modernisieren müssen.

(Udo Pastörs, NPD: Oh, tolle Erkenntnis!)

Die Vorschläge der Kommission, die 2011 vorgelegt werden, sollen die Rechte des Einzelnen stärken und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand verringern, um den freien Datenverkehr auf dem EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Strategie zeigt, wie sich der EU-Rahmen für den Datenschutz modernisieren lässt, und formuliert dazu eine Reihe von Zielen, wie zum Beispiel die Stärkung der Rechte des Einzelnen, damit die Sammlung und Nutzung personengebundener Daten auf das erfor

derliche Mindestmaß beschränkt wird, oder die Stärkung der Binnenmarktdimension durch Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen und die Gewährleistung gleicher Rahmenbedingungen oder aber die Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen im Bereich der Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden, damit personenbezogene Daten Einzelner auch hier geschützt werden.

Ich glaube, alles das sind gute Ansätze, die es zu verfolgen gilt. Und insofern ist es auch völlig klar, dass wir uns dieser Thematik hier im Land parlamentarisch zuwenden und den Antrag weiterberaten sollten.

Liebe Frau Borchardt, unser Vorschlag ist, den Antrag in den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Mir ist klar, Sie haben es ja angedeutet, wenn wir hier überweisen, werden wir den 15. Januar, das ist so ein Termin, an dem das Konsultationsverfahren abgeschlossen wird, als Land nicht erreichen. Aber ich glaube, das kann man verschmerzen.