Mir ist klar, Sie haben es ja angedeutet, wenn wir hier überweisen, werden wir den 15. Januar, das ist so ein Termin, an dem das Konsultationsverfahren abgeschlossen wird, als Land nicht erreichen. Aber ich glaube, das kann man verschmerzen.
und können uns intensiv und in Ruhe dem Thema zuwenden. Insofern bin ich gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzes geht in die richtige Richtung. Das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer Daten muss weiter gestärkt werden.
Deshalb ist auch das Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU dem Grunde nach zu unterstützen. Auf dieser Grundlage soll dann die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 überarbeitet werden. Angesichts der Quantensprünge im technischen Bereich seit Mitte der 90er-Jahre ist dies auch notwendig.
Zu dem Gesamtkonzept wird die zuständige EU-Kommissarin mit den Worten zitiert: „Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Um dieses Recht zu garantieren, brauchen wir klare und konsequente Datenschutzbestimmungen. Außerdem müssen wir unsere Gesetze entsprechend den Herausforderungen neuer Technologien und der Globalisierung modernisieren.“
Meine Damen und Herren, insoweit geht der Antrag der Fraktion DIE LINKE auch in die richtige Richtung. Die FDP-Fraktion schlägt ebenfalls vor, den Antrag in den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen, um sich dort von der Landesregierung kontinuierlich über den aktuellen Sachstand zur Überarbeitung der Richtlinie berichten zu lassen.
Unter der Maßgabe, dass man eine Vollregelung seitens der Europäischen Union ablehnt, wird man zwangsläufig auch die Frage zu diskutieren haben, welcher Regelungsbedarf für das hiesige Landesdatenschutzgesetz besteht. Ausgangspunkt könnte die Berichterstattung zu dem Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene sein. Die zukünftige Rolle der Datenschutzbehörden beziehungsweise des Landesdatenschutzbeauftragten würde dann ebenfalls in den Vordergrund rücken.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hatte bekanntlich vor einiger Zeit einen Antrag zu dem Thema Google Street View in den Landtag eingebracht. Dieser ist inzwischen in eine Beschlussempfehlung eingeflossen und vom Landtag beschlossen worden. Die in Deutschland geführte Diskussion um Google Street View zeigt sehr deutlich, dass es zukünftig schon bei der Entwicklung neuer Produkte notwendig ist, datenschutzfreundliche Technologien zu integrieren. Deshalb sind die Vorstellungen der Kommission insoweit auch zu begrüßen. Ob allerdings etwaige Verpflichtungen von Unternehmen, persönliche Daten schnell und unkompliziert zu löschen, auch umfassend durchgesetzt werden können, erscheint zumindest zweifelhaft, denn derartige Vorgaben würden nur für europäische Anbieter gelten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Konzept für den Datenschutz in der EU in den Europa- und Rechtsausschuss überweisen. Auf der Grundlage der Berichterstattung der Landesregierung über den aktuellen Sachstand besteht dann auch die Möglichkeit, über den entsprechenden Handlungsbedarf auf Landesebene weiterzuberaten. Wir unterstützen den Überweisungsvorschlag. – Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die von Ihnen so heiß und innig geliebte Europäische Union
liefert selten wirklich Gutes. Und auch mit dem Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union wird nichts sonderlich Gutes geliefert, was auf nationaler Ebene nicht gleichwertig oder besser geregelt werden könnte.
Selbst DIE LINKE als Antragsteller äußert ja Vorbehalte, wenn nachdrücklich im Antragstext angemerkt wird, dass die Länder in ihrer gesetzgeberischen Kompetenz nicht durch europäische Obergrenzen eingeschränkt werden dürfen. Warum eigentlich nicht, möchte man fast ketscherisch,
ketzerisch fragen. Sie haben doch sonst keinerlei Hemmungen, alles und jeden in Europa anzugleichen. Sie kriegen doch nie genug vom europäischen Einheitsbrei.
Das von Ihnen gepriesene Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union soll die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 fortschreiben. Dies ist laut EU-Kommission notwendig, weil neue Aspekte beim Datenschutz hinzugekommen sind.
Unter dem Strich liefert das EU-Gesamtkonzept nichts, aber auch rein gar nichts, was man nicht nationalstaatlich auch regeln könnte,
wenn man denn nur dürfte und wirklich wollte. Datenschutz in EU-Hand ist so, als wolle man in der Wüste sein lebenswichtiges Trinkwasser in einem Sieb aufbewahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir eine europaweite Regelung des Datenschutzes brauchen, das sieht jeder ein, der weiß, wovon überhaupt bei Datenschutz die Rede ist. Internet macht Gott sei Dank nicht an nationalen Grenzen halt und die Globalisierung ebenfalls nicht.
Und Herr Kollege Müller hat natürlich, wie das meistens ist, wenn er vor mir redet, das Wesentliche gesagt, sodass ich es eigentlich nicht zu wiederholen bräuchte. Ich möchte deshalb nur ein bisschen was ergänzen zu dem, was Kollege Müller, unser Ausschussvorsitzender, gesagt hat.
Und, Frau Kollegin Borchardt, da muss ich mich tatsächlich direkt an Sie wenden: Wenn man den Antrag so liest, könnte man zunächst denken, das sind alles ganz sinnvolle Überlegungen. Sie haben hier auch noch einiges ergänzend dazu vorgetragen. Nur, der Gegenstand, mit dem sich Ihr Antrag befasst, der enthält doch etwas ganz anderes, als es Ihr Antrag uns hier vorspiegelt, denn hier geht es um ein Gesamtkonzept
der EU-Kommission vom 4. November dieses Jahres. Ich will Ihnen das jetzt an einigen Beispielen ganz deutlich vorführen.
Gesamtkonzept: Ganz wesentlich ist dabei zunächst einmal eine Bestandsaufnahme. Die ist so richtig und unbestritten, dass dazu dieser Landtag nun wirklich keinen Beschluss fassen muss. Und dann kommen aber, was ja zu erwarten wäre, die möglichen Vorschläge, wie denn jetzt einiges zu regeln ist. Und das lese ich Ihnen mal vor.
Das geht los auf Seite 5: „Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz“, Punkt 2.1. „Stärkung der
Rechte des Einzelnen“, und dann kommt der Unterpunkt 2.1.1. „Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen“. Und jetzt kommt, wie ich gesagt habe, die Bestandsaufnahme. Und was sagt die Kommission? „Die Kommission wird prüfen, wie eine kohärente Anwendung der Datenschutzvorschriften sichergestellt werden kann unter Berücksichtigung der Auswirkungen neuer Technologien auf die Rechte und Freiheiten von Personen mit dem Ziel, den freien Verkehr personenbezogener Daten im Binnenmarkt zu gewährleisten.“ Wird prüfen – dazu brauchen wir keinen Beschluss des Landtages.
Nächster Punkt, 2.1.2. „Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen“. Bestandsaufnahme und dann kommt die Schlussfolgerung der Kommission, ich zitiere:
Einführung eines allgemeinen Transparenzgrundsatzes für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Datenschutzregelung;
Einführung besonderer Pflichten für die Verantwortlichen für die Verarbeitung, was die Art der Informationen und die Modalitäten der Bereitstellung dieser Informationen anbelangt, auch in Bezug auf Kinder;
Erstellung eines oder mehrerer EU-Standardmuster (‚Datenschutzhinweise‘) , die die für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verwenden haben.“
(Irene Müller, DIE LINKE: Ach, Herr Dr. Born, das können wir doch nach der Überweisung diskutieren.)