Detlef Müller

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene. Der Antrag wurde am 17. Dezember 2010 an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen. Heute empfehlen wir mit der Mehrheit des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.
Lassen Sie mich kurz auf den Inhalt und die Ausschussberatungen eingehen. Wir haben den Antrag, wie ich finde, sehr ausführlich beraten und wir haben eine kleine, aber durchaus feine Anhörung durchgeführt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz konnte selber nicht teilnehmen, hat aber eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.
Meine Damen, meine Herren, wir alle wissen, in Netzwerken und Computern lassen sich eine Menge Daten speichern. Manche meinen allerdings, dass es sich dabei zu einem großen Teil um Daten handelt, die wir ohne Netzwerke und Computer gar nicht benötigen würden. Wie auch immer, ich zitiere den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: „Der Datenschutz muss europaweit gestärkt werden.“ Zitatende.
Dem stimmen wir wohl alle zu, denn Daten werden in der heutigen globalen und digitalen Welt erfasst und gespeichert, oft ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Oder wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob Ihre Daten nicht jetzt zu diesem Zeitpunkt gerade gespeichert, gelöscht oder weitergegeben werden?
Und das kam, glaube ich, auch bei unserem Besuch des Europa- und Rechtsausschusses in der letzten Woche in Ludwigslust bei den Ludwigsluster Stadtwerken zum Ausdruck, als wir uns über die Ludwigsluster Energiewende informieren lassen haben. Das hat auch unser Landesbeauftragter für den Datenschutz, Herr Dankert, in der Anhörung deutlich gemacht, denn Mecklenburg-Vorpommern und auch Deutschland allein sind für international aufgestellte Internetkonzerne keine gleichberechtigten Partner. Das haben wir im Ausschuss bei unseren Bemühungen um Google erfahren, deshalb ist eine fortschrittliche Regelung auf europäischer Ebene, wie ich finde, sehr wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE verfolgte gerade dieses Ziel, das Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union zu unterstützen. Und – wenn sich das auch zunächst etwas seltsam anhört – als Vorsitzender des Europa- und Rechtsausschusses möchte ich mich ausdrücklich bei der Fraktion DIE LINKE für ihren Antrag bedanken,
denn mit dem Antrag ist es gelungen, ein europäisches Thema bei uns im Land zu diskutieren. Das ist genau das, was wir als Europaausschuss gerne wollen – also noch einmal meinen Dank an die Fraktion DIE LINKE.
Gleichwohl hat die Mehrheit sich dazu entschlossen, den Antrag abzulehnen.
Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf eingehen, warum die Mehrheit sich so verhalten hat.
Dafür muss ich zum 4. November des vergangenen Jahres zurückgehen. An diesem Tag veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union. Und daraufhin wurde bis Mitte Januar 2011 zu diesem Papier eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Der Bundesbeauftragte hat gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine gemeinsame Stellungnahme in das Verfahren eingebracht. Auf diese Weise haben sich das Land und der Bund, wie ich finde, konstruktiv in das Verfahren auf europäischer Ebene eingebracht, ein Anhörungsverfahren, das Mitte Januar 2011 eben, wie gesagt, abgeschlossen wurde. Deshalb war die Mehrheit im Europa- und Rechtsausschuss der Meinung, dass es keinen Sinn macht, in einem Anhörungsverfahren Stellung zu nehmen, das seit Monaten bereits abgeschlossen ist.
Auch eine Unterstützung durch den Landtag ist daher nicht weiter erforderlich,
so die Mehrheit. Und sie versuchte, den Antragsteller zu einer Erledigungserklärung zu bewegen.
Das hat nicht funktioniert, sodass eine Abstimmung in der Sache erforderlich wurde. Und während der Beratungen im Ausschuss hat die Fraktion DIE LINKE noch einmal mit einem Änderungsantrag versucht, ihren Antrag zu verändern. Auch dieser Antrag wurde aus den bereits genannten Gründen von der Mehrheit im Ausschuss abgelehnt, auch weil diese Mehrheit nicht nachvollziehen konnte,
warum DIE LINKE ausdrücklich das Bekenntnis zu unserem Landesdatenschutzbeauftragten
in die Beschlussempfehlung hineinhaben wollte. Es ist, denke ich, selbstverständlich, dass wir hinter unserem Landesdatenschutzbeauftragten stehen, den wir ja erst vor Kurzem hier gewählt haben.
Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP angenommen.
Für die durchaus kontroverse, aber dennoch sehr konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses bedanken. Auch beim Landesbeauftragten für den Datenschutz bedanke ich mich sehr herzlich für seine Informationen.
Nun bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich kanns kurz machen. In meiner Einbringungsrede habe ich ja schon über die Mehrheitsmeinung im Ausschuss gesprochen und meine Fraktion gehört zu dieser Mehrheitsmeinung.
Dennoch will ich hier noch mal ganz klar sagen: Die SPD ist für die Stärkung des europäischen Datenschutzes, da gibt es bei uns einfach keine Frage. Aber mein sehr geschätzter Herr Kollege Born hat eigentlich auch die Gründe genannt, die uns bewogen haben, dann eben dem Antrag nicht zuzustimmen.
Und, Frau Kollegin Borchardt, dass es ein Antrag der LINKEN war, hat uns bei anderen Anträgen auch nicht gestört.
Ich glaube, wir haben …
Wir haben in unserem Ausschuss, denke ich, doch dem einen oder anderen Antrag der LINKEN auch zugestimmt,
insofern glaube ich, trifft diese Kritik nicht zu.
Na, na, na, die habe ich auch schon vorgetragen. Insofern bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Auf der Drucksache 5/4438 liegen vor Ihnen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu den Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtages, zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE und mein Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Der Ausschuss hat der Beschlussempfehlung insgesamt einvernehmlich zugestimmt. Allerdings ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2785 mehrheitlich abgelehnt worden,
nachdem die Fraktion DIE LINKE einer Erledigung, Herr Kollege Ritter, widersprochen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin Bretschneider hat den Landtag über die drei im Rahmen der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung gemeinsam behandelten Beschlüsse der Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente durch die Vorlage entsprechender Unterrichtungen informiert, zuletzt über die Wolfsburger Konferenz und die gleichnamige Erklärung vom 5. bis 7. Juni 2011.
Ich freue mich sehr, dass unsere Präsidentin sich heute an der Aussprache mit einem Redebeitrag beteiligen wird. Wie ich finde, ist das ein schönes Zusammenspiel am zweiten Spieltag unserer Frauenfußballnationalmannschaft bei der Fußball-WM.
In allen drei von uns gemeinsam behandelten Unterrichtungen geht es um dasselbe Kernthema. Und ich möchte dieses Kernthema kurz herausstellen, denn es hat unsere Beratungen im Europa- und Rechtsausschuss in den vergangenen Jahren immer wieder begleitet. Es geht um die Beteiligung der Länder an den Entscheidungsprozessen der Europäischen Union und ganz besonders die Teilhabemöglichkeiten von Landesparlamenten in europäischen Angelegenheiten.
Für uns als Landtag Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das konkret: Welche Rolle kommt uns als Landtag Mecklenburg-Vorpommern im Prozess der europäischen Integration zu? Aber auch: Welche Rolle wollen wir spielen?
Darum stehen für mich die folgenden Fragen im Vordergrund: Welchen Beitrag können wir als Landesparlament für ein Europa der Bürger leisten? Was können wir tun, um den Interessen der Bürger unseres Landes auf europäischer Ebene Gehör zu verschaffen? Und was können wir dafür tun, dass es insgesamt demokratischer wird?
Durch den Vertrag von Lissabon haben die Parlamente eine stärkere Rolle im europäischen Entscheidungsprozess erhalten, das wissen Sie. Dies betrifft aus unserer Sicht – und da stimmen wir völlig mit der von den Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente erstmals im Rahmen ihrer Konferenz am 20. August 2009 in Frankfurt am Main zum Ausdruck gebrachten Auffassung überein – nicht nur die Bundesebene, sondern in föderalen Staaten wie Deutschland gerade auch uns Landesparlamente im Rahmen unserer Gesetzgebungszuständigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens sind sicherlich ganz unterschiedliche Wege denkbar und werden in den Ländern auch schon in unterschiedlicher Weise praktiziert. Ich denke, der Landtag der 6. Wahlperiode sollte hier unvoreingenommen prüfen, welche Vor- und Nachteile mit den verschiedenen Alternativen verbunden sind, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen anderer Länder und mit dem jeweils praktizierten System, und dann eine Entscheidung treffen.
Meine Damen und Herren, wichtig ist mir zum Abschluss, dass wir erkennen, welche Bedeutung unsere eigene Mitwirkung für die weitere Gestaltung der europäischen Integration hat und inwieweit wir die Entwicklung zu einem demokratischen Europa selbst mit in die Hand nehmen.
Dazu werden wir in den nächsten Tagesordnungspunkten sicherlich auch noch das eine oder andere beraten.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich möchte mich an dieser Stelle noch mal sehr herzlich bei den Mitgliedern des Europa- und Rechtsauschusses für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die Mehrheit im Ausschuss hatte der Fraktion DIE LINKE nahegelegt, einer Erledigungserklärung ihres Antrages zuzustimmen, denn in diesem Antrag werden lediglich Einzelaspekte aus den Erklärungen hervorgehoben. Da wir den Erklärungen umfassend zustimmen wollten, war der Antrag der LINKEN für die Ausschussmitglieder und für die Mehrheit eben erledigt. Dem hat die Fraktion DIE LINKE widersprochen, sodass eine Abstimmung in der Sache erforderlich wurde. Hier hat DIE LINKE einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag eingebracht, der ebenfalls mehrheitlich – ebenso wie der Ursprungsantrag der LINKEN – abgelehnt wurde.
Insgesamt kann ich feststellen: Zu den Erklärungen der Präsidentinnen und Präsidenten gab es Einvernehmen zwischen der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP. Nur der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde von den Ausschussmitgliedern abgelehnt.
In diesem Sinne bitte ich Sie nun im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Auf Drucksache 5/4437 liegt vor Ihnen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zur
Unterrichtung durch die Landesregierung – Auswertung des Legislativ- und Arbeitsprogramms 2011 der Europäischen Kommission –. Die Unterrichtung durch die Landesregierung wurde durch Amtliche Mitteilung federführend an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen-, Finanz-, Wirtschafts-, Agrar-, Bildungs-, Verkehrs- und Sozialausschuss überwiesen. Die Landesregierung hatte die Unterrichtung übrigens entsprechend einer Aufforderung unseres Hohen Hauses hier erstellt.
Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP angenommen. Mit dieser Empfehlung haben wir im Wesentlichen die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse umgesetzt, ergänzt um einige weitere Punkte, insbesondere auch eine Empfehlung wieder an den nächsten Landtag. Wichtige Schwerpunkte der EU-Politik für das Jahr 2011 sehen wir danach in der Weiterentwicklung der EU-Strategie für den Ostseeraum in der Umsetzung der Europa-2020-Strategie sowie in der angekündigten Stärkung der Bürgerrechte auf europäischer Ebene sowohl im europäischen Vertragsrecht als auch im Bereich des Strafrechts.
Große Auswirkungen auf viele Bereiche der Landespolitik wird auch der neue mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union ab 2014 haben, der daher nicht nur für den Finanzausschuss im Vordergrund des Interesses stand. Die EU-Kommission wird in dieser Woche den ersten Entwurf zum langfristigen EU-Haushalt 2014 bis 2020 auf den Tisch legen. Mit großer Aufmerksamkeit werden wir im Land natürlich außerdem die weitere Entwicklung im Hinblick auf die für den Herbst dieses Jahres angekündigten Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik und der Strukturfonds nach 2013 verfolgen.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Präsident! Lassen Sie mich noch etwas zu unserem System des Umgangs mit europäischen Angelegenheiten sagen, das haben wir auch in den vorherigen Tagesordnungspunkten, wie ich finde, sehr umfassend schon erörtert. Dennoch, die Auswertung des Arbeitsprogramms durch die Landesregierung ist für uns ein wichtiges Medium, um die politischen Schwerpunkte des Landes zu identifizieren und zu begleiten. Sie fügt sich insoweit ein in das System, das wir im Rahmen dieser Wahlperiode zum Umgang mit Angelegenheiten der Europäischen Union entwickelt haben. Allein der Umfang des regelmäßigen Berichtes zeigt, dass die EU aus der Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr wegzudenken ist
und der Europa- und Rechtsausschuss sich immer mehr zum Königsausschuss dieses Landtages entwickelt.
Wir empfehlen daher eine stärkere Ausrichtung der Beratung von EU-Rechtssetzungsdokumenten an den europäischen Schwerpunkten des Landes gemäß den regelmäßigen Unterrichtungen
zur Auswertung des jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission.
Und nun darf ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP um Zustimmung für die Ihnen vor
liegende Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir befinden uns ja sozusagen im Endspiel der ausklingenden 5. Wahlperiode und schon der erste Tagesordnungspunkt ist ein Höhepunkt, wie ich finde, dieses Spiels. Vor uns liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zur Änderung der Verfassung unseres Landes und Sie wissen es, jede Verfassungsänderung ist etwas ganz Besonderes, denn sie muss von zwei Dritteln der Mitglieder dieses Hauses getragen werden.
Einmal schon haben wir die Verfassung in dieser Wahlperiode bereits geändert. Vor vier Jahren haben wir in 2007 den Artikel 18a eingefügt, unsere gemeinsame Absage an Extremismus und Gewalt, eine Änderung, die schon deshalb bemerkenswert war und ist, weil sie gemeinsam von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP getragen wurde und wird,...
Und von einer Volksinitiative initiiert wurde, sehr richtig.
... eine Änderung, die die moralisch-ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft, unseres Landes betraf und betrifft, also die politischen Grundwerte.
Heute kommen wir von der Moral aufs Geld, jedenfalls scheinbar, und doch betrifft auch diese Änderung die Grundlagen unseres Landes, nämlich die finanziellen Grundlagen. Heute ist die vorgeschlagene Änderung im Ausschuss von drei und nicht wie damals von vier Fraktionen getragen worden, und zwar von den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP.
Der Ausschuss schlägt mehrheitlich vor, den Artikel 65 Absatz 2 unserer Verfassung so zu ändern, dass der Landeshaushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Ich wiederhole: Der Haushalt soll grundsätzlich ohne die Aufnahme von Krediten ausgeglichen werden. Diese etwas verklausulierte Formulierung hängt mit einer Besonderheit des öffentlichen Haushaltsrechts zusammen: Danach ist ein Haushalt auch dann ausgeglichen, wenn er mit Einnahmen aus Krediten aufgestellt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der amerikanische Autor Mark Twain hat das dahinter stehende Prinzip mal, wie ich finde, auf den Punkt gebracht, als er gesagt hat, ich zitiere: „Von jetzt an werde ich nur so viel Geld ausgeben, wie ich einnehme, selbst wenn ich dafür Geld borgen muss.“ Zitatende. Und wir empfehlen nun, unsere Verfassung so zu ändern, dass dieser zweite Halbsatz – „selbst wenn ich mir Geld borgen muss“ – gestrichen wird. Also vom Inkrafttreten der Änderung an werden wir nur noch so viel ausgeben können, wie wir auch einnehmen. Punkt, aus!
Und das ist dann doch wieder etwas, das – wie die Änderung im Jahre 2007 – etwas mit Moral zu tun hat, denn die Frage des Schuldenmachens ist schon auch eine Frage von Verantwortung, eine Frage von Moral. Jede Kreditaufnahme verengt den Handlungsspielraum der künftigen Generationen, nimmt sozusagen unseren Kindern ein Stück weit Gestaltungsspielraum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die heute vorgeschlagene Änderung der Verfassung beruht auf einem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU. Zu diesem Gesetzentwurf haben wir im Ausschuss eine, wie ich finde, hochkarätige Anhörung durchgeführt, haben Rechts- und Finanzwissenschaftler und die kommunalen Spitzenverbände gehört. Die Einzelheiten können Sie in meinem ausführlichen schriftlichen Bericht nachlesen.
Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle den Sachverständigen mein herzliches Dankeschön sage und auch den Mitarbeitern des Sekretariates des Ausschusses. Wir haben, wie ich finde, eine tolle Arbeit geleistet.
Vielen Dank.
Im Ergebnis der Anhörung haben sich die Fraktionen der SPD, CDU und FDP auf einen Änderungsantrag verständigt.
Mit diesem Änderungsantrag soll die Formulierung noch stärker an den Vorgaben des Grundgesetzes ausgerichtet werden. Er ist im Ausschuss mehrheitlich angenommen. Mit einem eigenen Antrag hatte die Fraktion DIE LINKE im Ausschuss versucht, im Wesentlichen zwei Punkte noch hineinzunehmen. Zum einen ging es um die Kommunen. Diesen sollte das Land – und zwar unabhängig von der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit – eine Mindestausstattung garantieren. Zum anderen hatte die Fraktion DIE LINKE die Anregung eines Sachverständigen aufgenommen und eine Ergänzung vorgeschlagen, die, wenn ich es richtig sehe, auch die SchleswigHolsteiner mit aufgenommen haben. Und zwar sollte ausdrücklich mit in die Verfassung aufgenommen werden, dass die Landesregierung bei ihrer Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung und in Angelegenheiten der Europäischen Union die Verpflichtung aus der Schuldenbremse zu berücksichtigen hat. Dieser Vorschlag folgte also dem Motto: Wenn wir schon keine neuen Kredite aufnehmen dürfen, dann hat unsere Landesregierung das auch bei kostenverursachenden Verhandlungen im Bundesrat zu berücksichtigen.
Diese von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagenen Änderungen sind im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Doch ich denke, die von mir angerissenen Punkte werden auch im Rahmen der Aussprache hier heute noch eine Rolle spielen. Die mitberatenden Ausschüsse haben wir um eine Stellungnahme sowohl zum Gesetzentwurf als auch zum Änderungsantrag gebeten. Beide Mitberater haben empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD, CDU und FDP anzunehmen. – Der Kollege Müller hat es noch mal beniest. – Und somit hat sich der Ausschuss mehrheitlich darauf verständigt, die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung vorzulegen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss eine persönliche Bemerkung: So ein Gesetzgebungsverfahren mit Erster Lesung hier im Plenum, mit Ausschussberatung, Anhörung von Sachverständigen, Auswertung und anschließender Beratung im Ausschuss hat ja auch die Rolle, Antworten auf unsere Fragen zu geben.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Anfang, vor rund dreieinhalb Monaten, hatte ich schon so meine Zweifel – ich glaube, der eine oder andere von Ihnen auch – und ich stellte mir die Frage: Brauchen wir die Änderung der Verfassung überhaupt? Diese Frage ist mir – und ich habe den Eindruck, auch vielen anderen Kolleginnen und Kollegen – im Laufe des Verfahrens doch sehr deutlich beantwortet worden, sodass ich heute als Vorsitzender im Auftrag der Mehrheit im Ausschuss und auch als ein nur seinem Gewissen verpflichteter Abgeordneter der mehrheitlich gefassten Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses mit voller Überzeugung zustimmen kann.
Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse habe ich mir gestellt, weil wir hier in diesem Hohen Hause doch schon seit 2006 Haushalte aufstellen, die ohne Nettoneuverschuldung auskommen und seit 2007 das einfach gesetzliche Verbot einer Neuverschuldung enthalten oder, anders gesagt, das, was wir mit der Verfassungsänderung für das Jahr 2020 anstreben, bereits
seit 2006 und 2007 praktizieren. Und außerdem wird doch, auch wenn wir hier nichts tun, ab dem Jahre 2020 die Schuldenbremse des Grundgesetzes ohnehin für uns gelten.
Nach den Beratungen im Ausschuss kann ich also sagen: Ja, wir brauchen diese Verfassungsänderung, denn wir wollen nicht, dass diese Schuldenbremse uns durch das Grundgesetz sozusagen ins Land gesetzt wird und der Eindruck entsteht, als könnten wir das nicht aus eigener Kraft. Wir wollen sie aus eigener Kraft in unsere eigene Verfassung aufnehmen, denn die Verfassungsänderung nimmt uns und unsere Nachfolger in besonderem Maße in die Pflicht. Das politische Gestalten wird noch stärker als bisher nur im Rahmen der Haushaltsdisziplin möglich sein. Dass wir das können, glaube ich, beweisen wir sehr eindrucksvoll seit 2006. Und der neue Landtag wird zeigen müssen, dass auch er dieses kann.
Meine Zweifel sind also vollständig ausgeräumt, denn letztlich ist diese Verfassungsänderung auch Ausdruck unserer finanzpolitischen Festigkeit, eine Festigkeit und Beständigkeit, die uns in Mecklenburg-Vorpommern, wie ich finde, gut zu Gesicht steht, und eine Festigkeit und Beständigkeit, deren Fehlen manche von uns anderen Staaten in Europa vorwerfen.
Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich Sie im Namen der Mehrheit im Ausschuss und in meinem eigenen Namen um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes“ und vor Ihnen liegt auch mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss. Der Gesetzentwurf wurde uns in Erster Lesung vor gut zwei Monaten am 16. März überwiesen, zwei Monate, die angefüllt waren mit intensiven Beratungen im Ausschuss.
Im Ergebnis empfehlen wir einvernehmlich die Annahme des Gesetzentwurfes.
Kurz zum Inhalt und zu den Beratungen: Es gibt eine Besonderheit. Normalerweise führt die Annahme eines Gesetzentwurfes zu einer Änderung der Rechtslage. Das ist heute anders. Mit der Annahme des Gesetzentwurfes gilt die bisherige Rechtslage weiter dauerhaft. Worum geht es? Es geht um die Beschleunigung von Verfahren im Zusammenhang mit Verwaltung und Verwaltungsgerichten. Ich weiß, das ist ein sperriges Thema, aber für die Betroffenen von enormer Bedeutung, denn es macht schon einen Unterschied, ob man eine Baugenehmigung ein halbes Jahr früher oder später bekommt oder gar nicht bekommt.
Sie wissen, die Verwaltungsrealität sieht häufig so aus: Wir beantragen etwas, zum Beispiel eine Baugenehmigung, die Behörde entscheidet und wenn wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, geht es irgendwann vor Gericht. Doch normalerweise muss ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden, bevor es möglich ist, vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung einer Verwaltung zu klagen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Häufig ist es dann doch so, dass die Verwaltungsentscheidung über den Widerspruch im Ergebnis so ausfällt wie die ursprüngliche Entscheidung der Verwaltungsbehörde. Und wenn man dann doch vor Gericht landet, ist es häufig so, dass das Widerspruchsverfahren als ein Zeitverlust angesehen werden muss. Wozu Widerspruch, wenn sich dann doch nichts ändert? Dann kann man gleich vor Gericht ziehen.
Vor diesem Hintergrund haben wir in den Jahren 2005 und 2006 Ausnahmeregeln eingeführt. Die Ausnahme
regelungen stellten die Durchführung des Vorverfahrens in bestimmten Bereichen in das Belieben der Betroffenen oder ließen es sogar grundsätzlich wegfallen. Eine Folge: In diesen Bereichen kann gleich geklagt werden. Die Betroffenen erhalten schneller eine gerichtliche Entscheidung. Und das hört sich, wie ich finde, doch schon einmal gut an.
Doch wir hatten die Ausnahmeregelungen seinerzeit befristet, um erst einmal zu sehen, ob sie sinnvoll sind. Zwischenzeitlich hat nun die Landesregierung die Ausnahmeregelung evaluiert und kommt zu dem Ergebnis, die Ausnahmeregelungen sind sinnvoll, sie führen zu einer Verfahrensbeschleunigung. Nachlesen können wir das in der Drucksache 5/4127, die wir auch bei uns im Ausschuss beraten haben. Die Landesregierung hat dort sehr konsequent für den heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Ausnahmeregelungen zu entfristen.
Wir haben im Ausschuss das Thema bedeutungsangemessen beraten und in den Oppositionsfraktionen, insbesondere der LINKEN, sind die Feststellungen der Landesregierung ausgiebig hinterfragt worden. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen im Ausschuss hat sich der Dreiklang von erstens Erprobung einer neuen Regelung durch Befristung, zweitens Überprüfung der Erprobung durch Evaluierung und drittens Entfristung nach erfolgreicher Erprobung bewährt.
Im Ergebnis sind wir, wie bereits gesagt, im Ausschuss ohne Gegenstimmen zu der Entscheidung gekommen, die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. So kann ich mich heute bei allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses sehr herzlich für die konstruktive Mitarbeit bedanken und bitte Sie im Namen des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!
Frau Ministerin Kuder, vielen herzlichen Dank für Ihren Bericht. Ich glaube, mit Ihrem Bericht sind Sie im Grunde genommen dem Antrag der Linksfraktion nachgekommen, nämlich zeitnah zu berichten. Insofern kann man also den Antrag, wie ich finde, aus meiner Sicht für erledigt erklären.
Ich bin mir nicht ganz sicher, was Frau Kollegin Borchardt hier gesagt hat, was den Fachausschuss betrifft. Ich hätte mir insofern gewünscht, dass wir es im Fachausschuss besprochen hätten. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wo da das Problem war, warum es nicht dazu gekommen ist. Das werden wir noch mal prüfen. Aber ich würde Sie herzlich bitten, Ihren Antrag zurückzuziehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Nach den drei Vorrednern ist für mich nicht mehr so sehr viel übrig.
Dennoch versuche ich, das Thema noch einmal zu beleuchten.
Sie können sich sicher an meine gestrige Rede zum Juristenausbildungsgesetz erinnern,
als ich darüber gesprochen habe, dass Juristen eine zweite Chance bekommen sollen. Insofern, glaube ich, hat heute die Fraktion DIE LINKE ihre zweite Chance bekommen, hier im Plenum zum Thema „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen“ zu sprechen, denn sie haben bereits auf der 41. Sitzung am 25. April 2008 so ein ähnliches Thema auf der Tagesordnung gehabt. Damals hieß es „Deutsch-polnische Zusammenarbeit vertiefen“. Also heute die zweite Chance und insofern schauen wir mal, was man daraus noch machen kann.
Eigentlich könnte ich meine Rede relativ kurz halten
und auf das Regierungsportal unserer Regierung im Internet verweisen,
denn dort ist ein Film eingestellt unter dem Titel „Gemeinsam in die Zukunft“. In diesem Film wird über die Zusammenarbeit von Mecklenburg-Vorpommern mit der Woiwodschaft Westpommern berichtet. Ministerpräsident Sellering und der Marschall Westpommerns weisen in ihrem Eingangsstatement auf die Erfolge der letzten zehn Jahre in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hin.
Herr Roolf, wie ich Sie kenne, haben Sie sicherlich schon mal reingeschaut.
15 Minuten lang ist dieser Film
und er zeigt das breite Spektrum der Zusammenarbeit, auf das die Vorredner hier schon hingewiesen haben, wie zum Beispiel Bibliothekswesen, Künstlerzusammenarbeit in der Region, Dokumentarfilmemacher, die Kooperation von Universitäten – Herr Dr. Jäger hat es angesprochen – und wirtschaftliche Kontakte und insbesondere die Zusammenarbeit im Tourismus, aber auch die Europaschule in Löcknitz oder das gemeinsame Fernsehen und den deutsch-polnischen Rundfunk. Wenn ich das nebenbei noch bemerken darf, es gibt übrigens jährlich einen Deutsch-Polnischen Journalistenpreis.
Meine Empfehlung, Frau Kollegin Borchardt, meine Damen und meine Herren der Linksfraktion: Schauen Sie sich diesen Film mal an
und Sie werden zu der Erkenntnis kommen, dass da vieles schon recht gut läuft.
Nichts ist so gut, als dass man es nicht besser machen kann.
Da läuft vieles recht gut.
Kernstück der Zusammenarbeit mit Westpommern, auch das wissen Sie, weil Sie schon mehrfach dabei gewesen sind, ist natürlich auch die wechselnde Präsentation der Region. Seit 1998 wird in den unterschiedlichen Regionen diese Präsentation vorgestellt. Ich hatte vor zwei Jahren das Vergnügen, in Ludwigslust diese Präsentation zu begrüßen. Also auch da stellt sich die Region vor. Hier sind ebenfalls inhaltlich und thematisch die Kultur, die Jugend, die Wirtschaft und die Euroregion Pomerania Inhalt dieser Ausstellung. Und für jeden Bereich gibt es Arbeitsgruppen und feste Ansprechpartner. In diesem Jahr steht die Präsentation natürlich ganz im Zeichen des 20-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages.
Also, meine sehr verehrten Damen und meine Herren, ich glaube, vieles läuft – meine Vorredner haben darauf hingewiesen – auf einem sehr hohen Niveau, mit und ohne Unterstützung der Landesregierung.
Und auch darauf lassen Sie mich kurz noch eingehen: Natürlich spielt die Pomerania seit 1995 eine herausragende Rolle. Das ist doch, denke ich, unbestritten. Und insbesondere über INTERREG IV A haben die Mitstreiter der Pomerania diverse EU-Mittel hier ins Land geholt. Von den circa 3,9 Millionen Menschen, die in der Pomerania-Region leben, haben sicherlich viele davon profitiert. Und wenn Sie in die Homepage der Pomerania hineinschauen, weil auch das so ein bisschen der Hintergrund dieses Antrages war, können Sie erkennen, dass auch die Pomerania eine Menge für die Zusammenarbeit tut, insbesondere in der Wirtschaft. Da ist so eine Spalte mit Nachrichten. Da können Sie nachschauen. Da gibt es im Moment bereits zehn Angebote für die Wirtschaft für unterschiedliche Angebote.
Das geht von einem Messebesuch
im Januar in Stettin bis zu einer Unternehmerreise dieser Tage nach Danzig.
Und in diesem Zusammenhang könnte ich auch noch über das Haus der Wirtschaft in Stettin reden und so weiter, und so weiter.
In Punkt 4 Ihres Antrages schlagen Sie vor, die Fachausschüsse mehr in die Zusammenarbeit der Parlamente einzubeziehen.
Da sage ich, na gut, kann man machen. Aber auch da, glaube ich, läuft schon ganz vieles.
Und wenn man bedenkt, auch darauf hat Herr Dr. Jäger schon hingewiesen, was wir als Parlament insbesondere im Parlamentsforum Südliche Ostsee leisten, in den unterschiedlichsten Ausschüssen, Unterausschüssen und im Parlament selbst, dann ist das, glaube ich, sehr bemerkenswert und nach meiner Einschätzung auch fast am Limit, was wir da als Parlament leisten.
Also insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, Sie hatten heute Ihre zweite Chance. Wir haben noch einmal über die Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen gesprochen und wir sind wieder zu der Erkenntnis gekommen, dass vieles auf einem guten Weg ist. Ihr Antrag ist überflüssig und, Sie ahnen es, wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Entwurf der Landesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Der Gesetzentwurf wurde uns am 13. Oktober in Erster Lesung überwiesen. Heute empfehlen wir mehrheitlich die unveränderte Annahme. Lassen Sie mich kurz auf die Ausschussberatungen und auf deren Inhalt eingehen.
Überspitzt formuliert geht es bei dem Gesetzentwurf und unserer Beschlussempfehlung um einen kurzen Satz, nämlich: Jeder hat eine zweite Chance verdient, sogar Juristen.
Lassen Sie mich das kurz erläutern.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bislang dürfen Referendare in Mecklenburg-Vorpommern die bestandene Prüfung zur Verbesserung der Note nicht wiederholen. Wer also mit seinem Endergebnis nicht zufrieden ist, der darf seine Fähigkeiten und Kompetenzen bisher nicht in einem zweiten Versuch erneut unter Beweis stellen. Und ich meine, wer kennt nicht die Tage, an denen man nicht so leistungsfähig ist, und problematisch ist es dann auch noch, wenn das an solch einem Tag ist, an dem die Prüfung durchgeführt werden soll. Und nicht vergessen soll man dabei auch den psychologischen Effekt.
Zwar braucht der eine oder andere vielleicht so manchmal einen erhöhten Druck, um gute Leistungen zu erzielen,
aber ich glaube, dass es dennoch für viele eine psychologische Erleichterung sein wird, zu wissen, dass es eine zweite Chance gibt. Vor diesem Hintergrund haben andere Bundesländer bereits die Möglichkeit eingeführt, die zweite juristische Staatsprüfung noch einmal zu wiederholen.
Darum sage ich jetzt ganz bewusst, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können es uns als Land nicht leisten, hier hintanzustehen, denn zum einen werden wir als Land uninteressant für junge, kluge Köpfe, die sich anderswo durch den Wiederholungsversuch bessere Chancen ausmalen, und zum anderen brauchen wir junge Rechtswissenschaftler, die sich im Land auskennen, Land und Leute verstehen und das Landesrecht kennen. Daher ist es wichtig, gute Juristen im Land auszubilden, damit sie anschließend auf dem hiesigen Arbeitsmarkt Fuß fassen können.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit dem Gesetz soll daher den anstrebenden Juristinnen und Juristen auch in Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit gegeben werden, die bestandene, nicht so erfolgreiche zweite Staatsprüfung nochmals zu wiederholen. Und um die Finanzexperten unter Ihnen zu beruhigen, weise ich darauf hin, dass der Wiederholungsversuch kostenpflichtig sein wird. Auf diese Weise entstehen also keine größeren Ausgaben. Das entspricht auch weitestgehend den Regelungen in den anderen Bundesländern.
Da ich gerade mit dem Thema Kosten begonnen habe, möchte ich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass mit dem Gesetzentwurf ebenfalls eine Kostenpflicht für das Widerspruchsverfahren in Prüfungsangelegenheiten eingeführt wird. Auch das wird in den anderen Bundesländern bereits so gehandhabt. Damit wird also mit unserem Gesetz ein gewisser Gleichklang mit anderen Bundesländern geschaffen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung ausführlich im Ausschuss beraten. Dazu haben wir eine, wie ich finde, kleine, aber feine Anhörung durchgeführt. Dabei wurden vor allem verfassungsrechtliche und technische Fragen vertieft. Einige Punkte wurden von der Opposition aufgegriffen. Die Fraktion DIE LINKE hatte dazu einen Änderungsantrag formuliert.
Erklärtes Ziel war es, sozusagen einen größeren Ansatz zu verfolgen
und die juristische Ausbildung im Land nicht nur durch die Einführung eines Notenverbesserungsversuches zu verbessern. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit im Ausschuss aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Einig waren wir uns aber, wenn ich das richtig gesehen habe, alle darüber, dass mit dem Gesetzentwurf und damit der Einführung des Verbesserungsversuches bereits ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wird, um die Juristenausbildung im Land attraktiver zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nun auf Drucksache 5/4153 vorliegt, ist letztendlich das Ergebnis, wie ich finde, einer guten Zusammenarbeit im Europa- und Rechtsausschuss. Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen der FDP und NPD angenommen.
Für die durchaus kontroverse, aber dennoch sehr konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses sehr herzlich bedanken.
Aber auch den Sachverständigen möchte ich an dieser Stelle meinen Dank sagen und natürlich dem Sekretariat des Europa- und Rechtsausschusses. Somit bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Und verstärken kann ich diese Bitte mit dem Satz vom Anfang meiner Ausführung: Jeder hat eine zweite Chance verdient, sogar Juristen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich will die zweite Chance nutzen, um es relativ kurz zu machen, denn im Grunde haben die Vorredner sozusagen alles schon gesagt.
Frau Ministerin, der Vorsitzende des Ausschusses – alle beide haben wir das Thema, denke ich, sehr intensiv beleuchtet.
Ich glaube, wir sind mit dieser Gesetzesänderung auf einem richtig guten Weg, wir sind damit gut aufgestellt für die Juristen der Zukunft, die wir hier in unserem Land brauchen, keine Frage. Insofern möchte ich Ihnen sagen, dass unsere Fraktion dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben wird. Ich möchte Sie herzlich bitten, ebenfalls dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.
Ja, Herr Dr. Methling, Sie wissen, wie das manchmal ist in den Fraktionen, es gibt welche, die müssen die Arbeit machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!
Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit und vor Ihnen liegt mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Der Gesetzentwurf wurde uns in Erster Lesung am 17. November 2010 überwiesen. Wir empfehlen Ihnen heute mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes mit einer geänderten Inkrafttretenregelung. Die Mehrheit im Ausschuss hat sich bei dieser Empfehlung wohl auch von der Einschätzung eines Sachverständigen aus der Anhörung leiten lassen. Dieses Zitat werde ich am Ende meiner Ausführungen noch einmal bringen.
Worum geht es bei diesem neuen Landesamt mit Sitz in Rostock? Es geht um die Zusammenarbeit des Strafvollzugs mit den Sozialen Diensten der Justiz. Es geht darum, die Arbeit mit Straffälligen unter einem Dach zusammenzuführen. Diese Arbeit hat drei Säulen, einmal die Führungsaufsicht, die Sozialen Dienste der Justiz und die psychotherapeutische Betreuung insbesondere entlassener Gewalt- und Sexualstraftäter. Durch die engere Verzahnung und das intensive Zusammenwirken der drei Bereiche werden wir hier sicher positive Effekte erzielen.
Das Ziel ist es letztendlich auch, die Wiederholungsrate bei Straftätern zu verringern und damit den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Dies geschieht auch durch eine bessere Ausschöpfung der Möglichkeiten der Resozialisierung. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird der Stärkung ambulanter Maßnahmen in der Straffälligenarbeit in Zukunft eine wachsende Bedeutung zukommen.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben uns im Europa- und Rechtsausschuss vertieft mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung auseinandergesetzt. Dazu haben wir eine ziemlich hochrangig besetzte Expertenanhörung durchgeführt, in der dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit eine Vorreiterrolle in der kriminalpolitischen Reformdebatte bescheinigt wurde. Darauf können wir, wie ich meine, schon ein bisschen stolz sein, ohne uns natürlich darauf auszuruhen.
Positiv gesehen wurde von allen Experten die mit der Zusammenführung der Sozialen Dienste der Justiz, der Führungsaufsichtsstellen und der Forensischen Ambulanz in eine Landesbehörde bewirkte Schaffung einer klaren Organisationsstruktur in der Straffälligenarbeit, die Bündelung von fachlichen Kompetenzen sowie die Möglichkeit einer intensiven Koordinierung von Überwachungs- und Betreuungsmaßnahmen.
Es wurde allerdings auch darauf hingewiesen, und das fand ich schon sehr bemerkenswert, dass eine Zusammenlegung von Organisationseinheiten nicht mit einem Personalabbau bei den Bewährungshelfern verbunden sein dürfe. Die zurzeit landesweit eingesetzten 80 Bewährungshelfer für die Betreuung von knapp 5.000 Straffälligen hätten schon jetzt zu wenig Zeit für die richtige individuelle Arbeit mit den Probanden.
Im Ergebnis wurde die geplante Errichtung eines Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit von den Experten als Modell für eine optimal organisierte Straffälligenarbeit begrüßt. Die mitberatenden Ausschüsse, der Finanzausschuss und der Sozialausschuss, haben die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nun auf Drucksache 5/4208 vorliegt, ist wieder ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit im Europa- und Rechtsausschuss. Die SPD, die CDU, DIE LINKE und die FDP waren sich insoweit einig und empfehlen, das Inkrafttreten für den 1. April 2011 vorzusehen. Das vermeidet eine Rückwirkung, denn im Entwurf war noch der 1. Januar 2011 vorgesehen.
Abgelehnt hat die Ausschussmehrheit einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, die eine begleitende Entschließung vorgeschlagen hatte, mit der die Landesregierung zur Evaluierung und zur wissenschaftlichen Begleitung der Errichtung des Landesamtes aufgefordert werden sollte.
Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der NPD sowie bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und FDP angenommen.
Für die gute Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses und bei den Mitberatern sehr herzlich bedanken. Aber auch den Sachverständigen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank aussprechen sowie natürlich auch dem Sekretariat des Europa- und Rechtsausschusses.
Schließen möchte ich mit dem bereits angekündigten Zitat aus der Stellungnahme eines Sachverständigen aus der Anhörung, denn dieses Zitat bringt, wie ich meine, die Empfehlung des Ausschusses auf den Punkt. Ich zitiere: „Der Föderalismus hat manche Schwächen. Seine Stärke aber besteht darin, dass in bestimmten Bereichen ein Bundesland den anderen Bundesländern zeigen kann, wie man es richtig macht. MecklenburgVorpommern würde dies mit der Errichtung des Landesamtes unter Beweis stellen.“ Zitatende.
Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie um Zustimmung zu der entsprechenden Beschlussempfehlung. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Aufgaben der Führungsaufsichtstellen bei den Landgerichten in einer Führungsaufsichtsstelle zu konzentrieren und zudem die zukünftige zentrale Führungsaufsichtsstelle mit den Sozialen Diensten der Justiz sowie der Forensischen Ambulanz in einem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit zusammenzuführen.
Ich glaube, liebe Frau Kollegin Borchardt, es gibt gute Gründe dafür, dies so zu tun. Denn die Vereinigung der drei tragenden Säulen der ambulanten Straffälligenarbeit unter einem Dach,
sozusagen in einer Behörde, bedeutet bereits strukturell eine Bündelung der fachlichen Kompetenz.
Und da sind wir uns, glaube ich, auch einig. Bereichsspezifische Maßnahmen und Konzepte können angesichts schlanker Hierarchien und in jeweils anderen Bereichen ohne Reibungsverlust
schnell und zielgerichtet nutzbar gemacht werden.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit der Zusammenführung der Aufgaben der Sozialen Dienste, der Forensischen Ambulanz und der Führungsaufsichtsstelle innerhalb einer oberen Landesbehörde, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg und verfolgen das Konzept der integralen Straffälligenarbeit sehr zielstrebig. Mecklenburg-Vorpommern – auch das haben die Vorredner und auch Frau Ministerin gesagt – nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Der überwiegende Teil der anderen Bundesländer hat entweder die traditionelle Angliederung der Bewährungs- und Gerichtshelfer bei den Landgerichten beibehalten oder die Justizsozialarbeit bei ihren Oberlandesgerichten konzentriert. Die Anbindung der Führungsaufsichtsstellen in den anderen Ländern stellt sich noch viel uneinheitlicher dar.
Die mit der Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit einhergehende Konzentration der drei Säulen ambulanter Straffälligenarbeit bietet eine Reihe, wie meine Fraktion findet, von Vorteilen gegenüber den herkömmlichen Strukturen. Die Zusammenfassung in einem Landesamt vermindert den Informationsverlust an den Schnittstellen, wie bereits gesagt, zwischen den drei Säulen der ambulanten Straffälligenarbeit und garantiert die Bearbeitung der vielfältigen und zum Teil problematischen Fälle der Bewährungshilfe und Führungsaufsichten nach landesweit einheitlichen Standards.
Die einheitlich strukturierte Arbeitsweise einer Behörde gewährleistet also, dass in der Bewährungs- und Führungsaufsicht die Aufgaben sachgerecht mit den vorhandenen Fachkräften bewältigt werden. Über die Bewährungshelfer haben sich bereits meine Vorredner und auch ich bei der Einbringungsrede geäußert, dass wir hier nicht nachlassen dürfen.
Mit dem Landesamt steht für alle in der Strafrechtspflege tätigen Institutionen ein entscheidungskompetenter und leistungsstarker Ansprechpartner zur Verfügung, der zudem zeitnahes Handeln sichert. Schließlich wird durch die Errichtung einer landesweit zuständigen Behörde auch nach außen – auch das, glaube ich schon, ist ganz wichtig – die besondere Bedeutung herausgestellt, die dieser Aufgabe beigemessen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne zu übertreiben, kann man sagen, mit der Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit beschreitet Mecklenburg-Vorpommern einen Weg, um den uns andere Bundesländer beneiden. Daher bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!
Herr Holter,
in gewisser Weise haben Sie ja versucht, so eine Art Widerspruch schon in Ihrer Überschrift sozusagen zu erzeugen. Ich kann eigentlich diesen Widerspruch nicht so richtig erkennen. Sie haben ja auch versucht, das hier in Ihrer Rede so ein bisschen noch zu erläutern. So richtig konnte ich Ihren Argumenten nicht folgen und diesen Widerspruch auch nicht so richtig erkennen.
Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen der Linksfraktion, völlig klar, die Ereignisse der vergangenen Monate haben auch uns vor Augen geführt, dass eine finanzielle Schieflage eines EU-Mitgliedsstaates zu einer Bedrohung der Stabilität der gesamten EU werden kann. Und da sind wir uns ja völlig einig, Herr Holter.
Und darum bin ich auch sehr froh und war sehr froh, dass es auf europäischer Ebene Initiativen gab, um einen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus zu installieren. Ich war auch sehr froh, dass es dann hieß, dass in diesen Mechanismus auch die Überwachung der Wirtschaftspolitik mehr mit einbezogen werden soll, um auch künftigen Krisen vorzubeugen beziehungsweise sie auch zu verhindern.
Und nun hat der Europäische Rat am 16. und 17. Dezember 2010 einen Beschlussentwurf vorgelegt, der eine Änderung des Vertrags von Lissabon vorsieht. Auch das haben Sie ja kurz angedeutet, Herr Holter. Und es ist eben notwendig, diesen Vertrag dahin gehend zu ändern, um diesen Mechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität einzurichten.
Und da gibt es den Paragrafen 48 Absatz 6 des Vertrages von Lissabon, der solche Veränderungen vorsieht und das Verfahren dazu vorsieht. Und es heißt dort im Artikel 48 unter anderem: „Der Europäische Rat kann mit einfacher Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließen, keinen Konvent einzuberufen“ – und das ist ja so ein Punkt, den Sie gerne wollen, Sie wollen gerne, dass ein Konvent einberufen wird, und hier ist ganz klar geregelt, dass es eben auch ohne einen solchen Konvent geht –, „wenn seine Einberufung aufgrund des Umfangs der geplanten Änderungen nicht gerechtfertigt ist“, heißt es hier weiter.
Und nun hat der Europäische Rat also einen Beschlussentwurf vorgelegt, und in dem heißt es: Der Europäische Rat „beschließt, das vereinfachte Änderungsverfahren nach Artikel 48 … unverzüglich einzu
leiten“. Und das finde ich schon sehr bemerkenswert, denn die Zeitschiene ist doch auch hier wichtig. Auch das wurde ja schon so ein bisschen angedeutet. Dennoch wird in diesem Verfahren die Möglichkeit gegeben, dass alle betroffenen Länder angehört werden, dass im März 2011 das auf den Weg gebracht werden kann und dass wir davon ausgehen können, dass dann Ende 2012 das Verfahren abgeschlossen ist und die Änderung zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann, wenn wir wie gesagt dieses vereinfachte Verfahren sozusagen in Gang setzen.
Wenn es darum geht, was Sie vorschlagen, dass das noch mit einem Konvent und so weiter verknüpft wird, dann wird also aus unserer Sicht die Zeitschiene noch viel länger. Und ich denke, das kann eigentlich nicht in unserem Sinne sein. Darum sagen wir, dieser Entwurf des Europäischen Rates entspricht den Festlegungen im Vertrag von Lissabon. Wir erachten das vorgesehene Änderungsverfahren in diesem Beschlussentwurf als ausreichend und lehnen daher Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit Blick auf die Straßenverhältnisse und auf die Uhr möchte ich mich doch relativ kurzfassen. Dennoch sollten wir uns dem Thema zuwenden.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir geht es so, dass ich mir immer häufiger die Frage stelle: Was geschieht eigentlich mit meinen Daten, wenn ich eine Flugreise buche, ein Konto eröffne oder ein Foto im Internet verschicke? Ich habe dann immer die Frage: Wie und von wem werden diese Daten genutzt? Und man kommt dann relativ schnell zu dem Schluss, dass man sagt, die Kontrolle über unsere Daten, dieses grundlegende Recht muss in unserer heutigen digitalen Welt garantiert sein. Und darum sage auch ich Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf der europäischen Ebene.
Und darum, meine sehr verehrten Damen und Herren der Linksfraktion, kann ich Ihrem Antrag auch einiges abgewinnen,
obwohl ich zugeben muss, dem Antrag selbst nicht so sehr, sondern eher dem Thema.
Und daher begrüße ich es auch, dass die Europäische Kommission im November 2010 eine Strategie vorgestellt hat, in der es um den Schutz der Daten des Einzelnen in allen Politikbereichen einschließlich der Strafverfolgung geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was heißt das für uns als Endkonsequenz? Das heißt, dass wir auch unsere Gesetze entsprechend den Herausforderungen neuer Technologien und der Globalisierung modernisieren müssen.
Die Vorschläge der Kommission, die 2011 vorgelegt werden, sollen die Rechte des Einzelnen stärken und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand verringern, um den freien Datenverkehr auf dem EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Strategie zeigt, wie sich der EU-Rahmen für den Datenschutz modernisieren lässt, und formuliert dazu eine Reihe von Zielen, wie zum Beispiel die Stärkung der Rechte des Einzelnen, damit die Sammlung und Nutzung personengebundener Daten auf das erfor
derliche Mindestmaß beschränkt wird, oder die Stärkung der Binnenmarktdimension durch Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen und die Gewährleistung gleicher Rahmenbedingungen oder aber die Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen im Bereich der Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden, damit personenbezogene Daten Einzelner auch hier geschützt werden.
Ich glaube, alles das sind gute Ansätze, die es zu verfolgen gilt. Und insofern ist es auch völlig klar, dass wir uns dieser Thematik hier im Land parlamentarisch zuwenden und den Antrag weiterberaten sollten.
Liebe Frau Borchardt, unser Vorschlag ist, den Antrag in den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Mir ist klar, Sie haben es ja angedeutet, wenn wir hier überweisen, werden wir den 15. Januar, das ist so ein Termin, an dem das Konsultationsverfahren abgeschlossen wird, als Land nicht erreichen. Aber ich glaube, das kann man verschmerzen.
Das Thema haben wir dann auf der Tagesordnung
und können uns intensiv und in Ruhe dem Thema zuwenden. Insofern bin ich gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu einem Antrag der Fraktion der FDP. Wir empfehlen die
Annahme des Antrages in einer deutlich veränderten Fassung.
Ja, das ist schon deutlich.
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Google beginnen. Es stammt aus der schriftlichen Stellungnahme, die wir zur Anhörung bekommen haben. Dort heißt es: „Google street view dient nicht der Aufnahme oder Beobachtung von Menschen. Es handelt sich vielmehr um einen digitalen Kartendienst, der ein Reisen in die Landkarte ermöglicht.“
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf den ersten Blick erscheint Google Street View als Spaß mit vielen Vorteilen: ein Vorgeschmack auf das Urlaubsziel, eine Ansicht des zum Verkauf stehenden Hauses mit der Umgebung oder Gewerbetreibende, die eine Immobilie samt der Waren zur Schau stellen können. Ohne Frage, auf den Straßen der Welt zu surfen, das macht schon Spaß.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, andere empfinden das auch als Nachteil, denn mit der Erfassung von Gebäuden werden auch Personen oder Pkw mit aufgenommen und im Internet frei veröffentlicht. Dadurch wird das Persönlichkeitsrecht eines jeden mindestens gestreift.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Präsident! Das Thema Google Street View wird gegenwärtig viel diskutiert und dennoch ist es ein sperriges Thema. Das hat sich auch bei der durch unseren Ausschuss durchgeführten Anhörung gezeigt. Hierzu möchte ich bemerken, dass ich glaube, dass wir eine hochklassige Anhörung zu diesem Thema durchgeführt haben, obwohl leider der größte Anbieter abgesagt hat. Zu unserem Bedauern hat Google trotz wiederholter Einladung den Ausschuss nicht erreicht, nur eine schriftliche Stellungnahme liegt uns vor. Da kann ich nur sagen: Schade, schade!
Und am Ende haben sich die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE mit der antragstellenden Fraktion der FDP auf die Ihnen hier heute vorliegende Beschlussempfehlung verständigt. Das ist sicherlich auch ein Verdienst – das möchte ich hier noch einmal sagen – eines ehemaligen Ausschussmitgliedes, das heute als Landesbeauftragter für den Datenschutz die Debatte verfolgen kann.
Sie wissen, wen ich meine, den ehemaligen Kollegen Reinhard Dankert.
Lassen Sie mich die Beschlussempfehlung und ihre Hintergründe jetzt noch etwas genauer erläutern.
Die antragstellende Fraktion hatte in ihrem ursprünglichen Antrag die Landesregierung dazu aufgefordert zu prüfen, ob Google Street View untersagt werden kann und ob die Veröffentlichung der Daten an die Freiwilligkeit der Betroffenen geknüpft werden kann. Wir haben in der Anhörung und deren Auswertung festgestellt, dass die Probleme im Zusammenhang mit einer flächendeckenden Erfassung von Gebäuden und Personen,
ohne dass Google anwesend war, sehr richtig,
nur einheitlich auf Bundesebene geregelt werden können. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen, weil der Bund für den Bereich des Datenschutzes, der Bereich, der hauptsächlich betroffen ist, als Gesetzgeber zuständig ist, aber auch, da es sich um ein flächendeckendes Phänomen handelt, ist ein Vorgehen auf Bundesebene sinnvoll.
Rechtliche Grundlage, meine sehr verehrten Damen und Herren, das wissen Sie, um die Rechte der Personen zu schützen, ist zurzeit das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses aber ist – und das haben uns die Experten in der Anhörung bestätigt – nicht mehr auf dem neuesten Stand. Als es beschlossen wurde, waren die Technik und die Internetmaschinerie noch nicht so weit vorangeschritten wie heute. Daher wird vom Bundesrat nun eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Leider ist diese Gesetzesinitiative im Bundestag noch nicht beraten worden.
Inhaltlich sieht der Gesetzesentwurf Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor, die im Zusammenhang mit der Erfassung von Geodaten, von Gebäuden und Straßen gemacht werden. Im Wesentlichen enthält der Entwurf eine gesetzliche Verpflichtung, dass Personen und zum Beispiel Kennzeichen von Autos vor der Übermittlung unkenntlich gemacht werden. Das sogenannte Widerspruchsrecht soll in Gesetzesform gegossen werden. Dieses existiert – auch das wissen Sie – bislang nur aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Internetanbieters. Zudem soll bei Verstößen gegen die Vorschriften ein Bußgeld entrichtet werden.
Aber der Bundesrat ist nicht allein. Am 1. Dezember hat der Bundesminister des Inneren nun auch einen Gesetzentwurf vorgestellt. Mit diesem soll vor allem der Schutz des Persönlichkeitsrechtes gestärkt werden. Wir sollten also sehr aufmerksam verfolgen, was sich auf der Ebene des Bundes in nächster Zeit tut. Um gut informiert zu sein, wird die Landesregierung mit unserer Beschlussempfehlung daher aufgefordert, den Landtag entsprechend zu unterrichten.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Präsident! Und wir fordern mit der Beschlussempfehlung die Landesregierung ausdrücklich auf,
die Bestrebungen in Bezug auf eine bundesrechtliche Regelung über den Bundesrat weiter zu unterstützen. Die aufgeworfenen Fragen – das hat wie gesagt die Anhörung gezeigt – müssen in bundesrechtliche Regelungen gegossen werden.
Aber wir können und müssen auch die Bürger im Land ansprechen, denn sie können mit den bereits bestehenden Möglichkeiten ihre Rechte verteidigen. Es muss das Problembewusstsein bei den Bürgerinnen und Bürgern gestärkt werden, damit sie selbst aktiv werden und Widerspruch einlegen. Deshalb haben wir die vielleicht etwas unübliche Form gewählt und einen Musterwiderspruch in den Bericht zur Beschlussempfehlung mit aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich denke, das werden Sie sich noch mal anschauen.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, die Beschlussempfehlung, die Ihnen auf Drucksache 5/3988 vorliegt, ist das Ergebnis einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit im Europa- und Rechtsausschuss, denn die Beschlussempfehlung beruht auf einem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP. Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen dieser Fraktionen bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD angenommen.
Für diese sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses herzlich bedanken. Sie hat die Erarbeitung dieser Beschlussempfehlung sehr leicht gemacht und erst ermöglicht. Herzlichen Dank dafür! Aber auch den Sachverständigen, die teilweise einen weiten Anfahrtsweg auf sich genommen haben, möchte ich an dieser Stelle mein herzliches Dankeschön sagen.
Bevor ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt im Namen des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung bitte, kann ich Ihnen für die Fraktion der SPD die Zustimmung signalisieren. Stimmen auch Sie zu, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.