Wir haben vieles verankert in den Gesetzen, aber wir hätten, wenn wir uns mit Ihrem Bürgerbeauftragten, seinen Ideen zum Beispiel, mal ernsthaft beschäftigen, eine ganze Menge gekonnt. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es ja gestern angekündigt, dass ich jetzt mehrfach folgen werde, und möchte in Vertretung der Sozialministerin hier zum vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion sprechen.
1. Die FDP-Fraktion hat das novellierte KiföG und die damit verbundene Zielstellung noch immer nicht verstanden. Vermutlich hat sie auch deshalb auf die schriftliche Begründung ihres Antrages gleich besser verzichtet.
(Harry Glawe, CDU: Das ist die falsche Rede, die falsche Rede jetzt, ne? – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir sind jetzt beim Kinderschutz, Herr Minister. Nicht aufgepasst!)
(allgemeine Heiterkeit – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist ja peinlich! Im Gesamtverhalten müssen wir noch mal insbesondere was nachholen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Wir, Frau Polzin und ich, wir haben sogar noch die Überschriften verglichen und waren einander sicher.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie wissen, dass mir der Kinderschutz sehr am Herzen liegt.
Dieses Anliegen haben wir deshalb in die Gesundheitsministerkonferenz und die Jugend- und Familienministerkonferenz getragen und, man kann sagen, mit Erfolg. Beide Fachministerkonferenzen sehen die Notwendigkeit, dass wir im SGB Lücken im Kinderschutz zu schließen haben.
Und ein Bericht der GMK und der JFMK aus dem vergangenen Jahr hat an der Schnittschnelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes Regelungslücken in den Bereichen vor der Geburt, im Zusammenhang mit der Geburt und unmittelbar danach sowie im Alter zwischen sechs und drei Monaten benannt.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zum Kinderschutz, denn dieser Antrag sieht die Schaffung niederschwelliger und früher Hilfsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen, also noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt vor.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Entwicklung und Einhaltung fachlicher Standards in der Kinderschutzarbeit der Jugendhilfeträger allgemein, insbesondere aber bei der Prävention von sexueller Gewalt in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche untergebracht sind.
Auch die für den Bereich Intervention geforderten Schwerpunkte – eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger, die Qualifizierung des staatlichen Schutzauftrages und die Verpflichtung zur Übermittlung notwendiger Informationen bei Wohnortwechseln von Familien – finden meine Zustimmung.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Dienstag ein Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Vorfeld aktiv am Runden Tisch „Kinderschutz“ mit dem Schwerpunkt der Prävention eingebracht. Dabei haben sich zentrale Handlungsfelder ergeben: frühe Hilfen, strukturelle Vernetzung auf örtlicher Ebene, Kooperation im Einzelfall, Qualifizierung des Schutzauftrages, fachliche Standards, Erweiterung der statistischen Datenbasis.
Ich freue mich, dass einzelne Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern wie mehr Familienhebammen im Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes aufgegriffen wurden. Das zeigt, dass es sich lohnt, für gute Ideen aus Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene zu kämpfen.
Kinderschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Angesichts der finanziellen Situation der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist eine Erweiterung der Aufgaben beim Kinderschutz allein zulasten der Haushalte der Kommunen und der Länder nicht denkbar.
Deshalb halte ich ein finanzielles Engagement des Bundes für unverzichtbar, zumal die gegenwärtige Steuerpolitik des Bundes die finanziellen Grundlagen der Kommunen schmälert. Die Finanzierung der Familienhebammen sollte mit Mitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert werden, denn häufig reichen die als Kassenleistung finanzierten Termine der Hebammen nicht aus, um für Familien in besonderen Lebenslagen eine sinnvolle Brücke von der Gesundheitshilfe zur Kinder- und Jugendhilfe zu bauen. Eine Familienhebamme, die einer Familie als Vertrauensperson im gesamten ersten Lebensjahr des Kindes zur Verfügung stehen kann, stellt hier eine gute Ergänzung dar. Es geht hier auch um Kindergesundheit und Prävention, an der die Kassen ein Interesse haben müssen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich in den vergangen Jahren in unserem Land bereits viel
im Kinderschutz getan hat, denn das gesamte Gemeinwesen ist bei diesem Themenfeld sehr sensibel geworden. Es hat sich nicht nur eine Kultur des Hinsehens und Wahrnehmens, sondern auch eine Kultur der Verantwortung und Hilfe entwickelt. Darauf können wir alle stolz sein.
Es wurden Netzwerke mit Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Professionen gebildet, kommunale Kinderschutzkonzepte erarbeitet, Kooperationsvereinbarungen geschlossen, Fortbildungen von Fachkräften und Erfahrungsaustausche durchgeführt. Die professionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule, Polizei und Justiz entwickelt sich immer weiter.
Das Sozialministerium hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um Aufgaben und Strukturen bei der Vermeidung und Beseitigung von Kindeswohlgefährdungen rechtlich klarer zu fassen, mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und diesen wirksam zu begegnen. So wurde zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten das „Bündnis Kinderschutz MV“ initiiert. Im Rahmen des Bündnisses wurden Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Sozialministerium und allen 18 Landkreisen und kreisfreien Städten abgeschlossen.
Die Aufgaben des Bündnisses beziehen sich im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung früher Hilfen, insbesondere auch die weitere Verbesserung der fachübergreifenden Kooperation vor Ort von Jugendhilfe, Gesundheitsbereich, Polizei, Justiz, Schule, Kita, Schwangerschaftsberatungsstellen und auf die Qualitätsentwicklung der Kinderschutzarbeit der Jugendämter. Im Haushaltsjahr 2011 stehen für das „Bündnis Kinderschutz“ 180.000 Euro zur Verfügung.
Projekt „Familienhebammen“ seit August 2008. Familienhebammen leisten frühe Hilfen, um Kindeswohlgefährdungen im Säuglings- und Kleinkindalter vorzubeugen. Sie beraten und betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder, die besonderen gesundheitlichen, medizinisch-sozialen oder psychosozialen Risiken ausgesetzt sind. Derzeitig gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 63 ausgebildete Familienhebammen, davon haben 45 Honorarvereinbarungen mit den Gesundheitsämtern der Kommunen abgeschlossen.
Ein zweites Beispiel: Kinderschutzhotline. Um bereits auf erste Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung reagieren zu können, gibt es seit dem 1. Februar 2008 in Mecklenburg-Vorpommern die kostenlose und anonyme Kinderschutzhotline.
Kindervorsorgeuntersuchungen, ein weiteres Beispiel. Nicht zu vergessen will ich hier nennen die Etablierung des Erinnerungssystems zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen.
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und das Gesundheitswesen haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bemühungen unternommen, mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen, diesen zu begegnen und schnell und wirksam zu handeln. Wenn es um die Gefährdung von Kindern geht, richtet sich der Fokus der Öffentlichkeit in erster Linie auf spekta
kuläre Fälle von körperlicher Mangelversorgung, Kindesmisshandlung oder sexueller Gewalt. Aber alle, alle Formen von Kindeswohlgefährdung haben meist langfristig bedeutsame negative Folgen für die Entwicklung von Kindern.