kuläre Fälle von körperlicher Mangelversorgung, Kindesmisshandlung oder sexueller Gewalt. Aber alle, alle Formen von Kindeswohlgefährdung haben meist langfristig bedeutsame negative Folgen für die Entwicklung von Kindern.
Darüber hinaus entstehen in der Jugendhilfe und im Gesundheitswesen Folgekosten, die finanziert werden müssen. Das betrifft beispielsweise notwendige Fördermaßnahmen wegen drohender oder vorliegender Entwicklungsverzögerungen, Schulschwierigkeiten und Integrationsprobleme am Arbeitsmarkt oder die Behandlung psychischer Störungen, die sich durch Vernachlässigung langfristig gehäuft entwickeln. Die Präventionsarbeit mit Kindern ist deshalb ungemein wichtig. Sie soll Kinder und Jugendliche stärken, ihr Selbstvertrauen festigen, ihre Selbstständigkeit fördern und über Angebote informieren. Selbstbewusste Kinder können sich besser abgrenzen und bedrohliche Situationen vermeiden und eher beenden.
Daneben brauchen wir für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen die Erziehungskompetenz der Eltern. Sie haben das verfassungsmäßige Recht und die Pflicht, im Rahmen ihrer elterlichen Sorge ihre Kinder vor Gefahren zu schützen. Gelingt ihnen dies nicht, kommt der Gesellschaft eine tragende Rolle zu, indem sie durch gezielte Angebote Mütter und Väter befähigt und in der Wahrnehmung ihrer Elternrolle unterstützt.
Ich empfehle die Annahme des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD, die das Thema aufgegriffen haben, und hoffe, dass Sie im Interesse der Kinder zwischen Bund und Ländern ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, was tatsächliche Verbesserung bringt, und dass der Bund auch finanziell mit ins Boot kommt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen uns hier einen Antrag vor, der oberflächlicher nicht sein könnte. Der Antrag titelt zwar mit „Kinderschutz umfassend stärken“, inhaltlich geht es allerdings in eine andere Richtung. Wenn man beispielsweise die Rechtsgrundlagen für Hebammen verbessern will, dann kann man das auch so sagen. Der Umweg über den Kinderschutz ist dabei nicht notwendig und eher irreführend. Vermutlich ist Ihnen auch nicht aufgefallen, dass Sie im Bereich der Prävention in zwei verschiedenen Punkten dieselben Probleme beschreiben. Auch so lässt sich ein nichtssagender Antrag künstlich aufblähen.
Auch im Bereich der Intervention ist von dem umfassend zu stärkenden Kinderschutz kaum etwas zu finden. Vielmehr findet sich die fast unverblümte Forderung nach Aufhebung der Schweigepflicht für Berufsgeheimnisträger. Bisher können die Bürger davon ausgehen, dass Ärzte nur in schwerwiegenden Fällen Berufsgeheimnisse preisgeben. Wenn dieser Vertrauensschutz unter dem Vorwand des Kinderschutzes aufgehoben werden soll, stellt das einen Dammbruch dar. Dann ist es auch nur ein
kleiner Schritt, bis Sie im Zuge der totalen Überwachung dann ehemalige Berufsgeheimnisträger verpflichten, ihre beruflich gewonnenen Erkenntnisse an staatliche Behörden weiterzugeben.
Es ist richtig und allemal wichtig, in Mecklenburg-Vorpommern den Kinderschutz zu stärken und Familien mit Kindern mehr Beachtung zu schenken. Ihre Politik spricht aber eine andere Sprache und die Äußerungen verschiedener Abgeordneter Ihres demokratischen Blocks auch.
Als es darum ging, eine kinderreiche Familie aus dem Landkreis Güstrow für Ihre parteipolitische Profilierung zu missbrauchen, wurde anscheinend keine Sekunde über den Schutz der immerhin sieben Kinder nachgedacht. Vielmehr suhlten Sie sich darin, eine ganze Familie auszugrenzen, nur weil diese vermeintlich Ansichten vertrete, die Ihren eigenen entgegenstehen.
Solange Sie von Demokratie und Meinungsfreiheit reden, gleichzeitig aber Andersdenkende als Menschen zweiter Klasse behandeln und ausgrenzen, bleiben Sie vollkommen unglaubwürdig. Wenn Sie es mit Kinderschutz ernst meinen, würden Sie die Familie stärken. Sie aber entziehen durch Ihre seit zwei Jahrzehnten in Mecklenburg und Vorpommern praktizierte Politik den Menschen die Lebensgrundlage und sorgen dafür, dass es immer weniger Familien gibt.
Effektive Möglichkeiten, den Kinderschutz zu stärken, haben Sie in diesem Haus mit Ihrer diktatorischen Mehrheit abgelehnt, weil die entsprechenden Anträge von der NPD-Fraktion kamen. Was Sie hier betreiben, ist pure Heuchelei, und Ihre Politik ist familien- und damit volksfeindlich. – Wir lehnen diesen Antrag ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! An diesem Antrag kann man viel kritisieren, man kann es aber auch im Sinne der Sache sein lassen.
Eins ist klar, und Herr Mantei hat zu Beginn seiner Rede oder in seiner Rede hier aufgeführt, wie ernst Kinderschutz im Land genommen wird, welche Maßnahmen eingeleitet sind, welche Verpflichtungen wir auf uns genommen haben. Und es wurde ganz klar herausgestellt, der Minister hat es in Vertretung der Ministerin auch getan, Kinderschutz ist eine Daueraufgabe, für die wir uns im Land in einer besonderen Verantwortung befinden, die wir auch durchaus wahrnehmen werden und wahrnehmen wollen, weil das unser ureigenstes Interesse ist.
Aber wir müssen natürlich auch realisieren, dass wir aufgrund der Zersplitterung der Gesetzeslagen in den einzelnen Ländern Probleme haben, Kinderschutz so durchzuführen, wie es notwendig wäre, weil Rechtsunsicherheiten durch unterschiedliche Gesetzgebungssachverhalte nun einmal da sind. Wir brauchen eine bundesgesetzliche Klammer bei der Gesetzgebung, um den Datenfluss zu gewährleisten, der an der einen oder anderen Stelle durchaus notwendig ist.
Und ich erinnere da nur an die Veranstaltungen, die Frau Dr. Seemann für bestimmte Berufsgruppen hier im Land macht, weil oftmals falsch verstandener Datenschutz dafür sorgt, dass eine notwendige Durchlässigkeit von manchen Informationen einfach nicht passiert und dadurch Kinder nicht so geschützt werden können oder ihnen nicht so geholfen werden kann, wie es sein müsste. Diese Veranstaltungen werden sehr stark nachgefragt. Die Nachfrage ist eigentlich größer als das Volumen, das da überhaupt zur Verfügung gestellt werden kann. So sind auch diese Berufsgruppen, die halt mit entsprechenden Kindern zu tun haben, wirklich daran interessiert, mehr Rechtssicherheit zu bekommen, um auch mehr Hilfe leisten zu können.
Wenn man sich diesen Antrag hier nun anschaut, kann man natürlich sagen, das sind einige Punkte hier, das ist nicht umfassend. Die Fraktion DIE LINKE – und Frau Borchardt hat darauf hingewiesen – hat öfter schon zum Kinderschutz Anträge gestellt, die möglicherweise auch wesentlich weitreichender sind, jedoch haben wir auf Bundesebene jetzt eine Situation, die Gesetzentwürfe liegen vor, Herr Grabow, das ist sicher. Aber wie man der Presse entnehmen kann, die FDP macht Front gegen den Gesetzentwurf der Familienministerin Schröder,
(Ralf Grabow, FDP: Können Sie mir mal sagen, woher Sie das Geld nehmen wollen? Sagen Sie, woher Sie das Geld nehmen wollen!)
und die beste Schlagzeile war natürlich gestern „Zweiter Anlauf, wieder Murks“. Auch das konnten wir lesen.
Und so kann es durchaus sinnreich sein – und die Sozialministerin sieht es ja genauso –, dass ein Antrag dieser Art von diesem Parlament ihr in diesem Zusammenhang den Rücken stärken hilft, und das ist auch Sinn und Zweck dieses Antrages. Wir benötigen eine bundesgesetzliche Klammer, um Kinderschutz noch besser zu gewährleisten und ein Stück voranzukommen. Dieser Antrag kann dem sehr wohl dienen und deswegen bitte ich Sie um Unterstützung für diesen Antrag. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, so richtig ist mir hier nicht klar geworden, warum, wieso und weshalb heute hier eine abschließende Beratung dieses Antrages erfolgen muss. Das ist das Erste.
Frau Tegtmeier, wir hatten bereits 2009 einen Bundesgesetzentwurf. Damals wurde der Antrag abgelehnt, sich überhaupt damit zu befassen. Also widersprüchlicher geht es aus unserer Sicht nun wirklich nicht mehr.
Und wenn man sich die Debatte noch mal zurückholt, dann ist allein aus der Debatte herausgekommen, dass es ja auch noch Widersprüche gibt. Herr Glawe hat hier
vollbrüstig erklärt: alles ausfinanziert. Aus der Rede der Sozialministerin ist aber hervorgegangen, dass es finan
zielle Schwierigkeiten gibt in Bezug auf die Ausfinanzierung der Systeme. Also was denn nun? Die eine Frage.
Dann muss man sich noch mal verdeutlichen: Wieso wollen wir eigentlich diesen Beschluss heute fassen?
Alle Punkte, gucken Sie sich den Beschlussentwurf an, alle Punkte, die Sie dort ansprechen, sind im Gesetzentwurf enthalten. Und es gibt überhaupt keinen Aspekt,
und der ist auch nicht in der Debatte deutlich geworden, wo Sie sagen, aber aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollten noch die oder die Fragen aufgenommen werden, überhaupt keine Eigeninitiativen, keine eigene Sicht auf die Dinge aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und das ist doch ziemlich ärmlich, einen Gesetzentwurf abzuschreiben, die Punkte mit reinzunehmen und zu sagen, das ist alles klasse, und dann sagen wir, das geht so, aber keinen eigenen Ansatz finden. Also das finden wir schon ziemlich erbärmlich.
Ich möchte noch mal darum bitten, damit wir genau den Punkt, dass wir auch aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern hier auf der Basis unserer Erfahrungen, unserer Strukturen, die wir auch im Land haben, auch der Kompetenzen, die wir im Land haben, dass wir hier wirklich noch mal gemeinsam gucken, was muss denn aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich in dieses Bundesgesetz mit eingebracht werden. Und deshalb werbe ich noch mal dafür, lassen Sie uns das in den Fachausschüssen
beraten und dann vom Prinzip her eine gemeinsame Beschlussempfehlung dafür auch auf den Weg bringen. – Danke schön.