Protokoll der Sitzung vom 26.01.2011

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Holter.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Agrarausschuss, den Bildungsausschuss, den Verkehrsausschuss sowie den Sozialausschuss zu überweisen.

(Michael Roolf, FDP: Petitionsausschuss auch?)

Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP und Ablehnung durch die Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß § 70 GO LT – Antrag auf Genehmigung der Anklageerhebung, Drucksache 5/4090.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten): Antrag auf Genehmigung der Anklageerhebung – Drucksache 5/4090 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4090 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4090 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP und Gegenstimmen durch die Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß § 15 Absatz 3 Satz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4052.

Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages gemäß § 15 Absatz 3 Satz 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/4052 –

Das Wort zur Begründung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute die Zielvereinbarungen mit allen Hochschulen des Landes zur Zustimmung vorzulegen.

Die neuen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sind in einem intensiven und kollegialen Dialog diskutiert und verhandelt worden. Diese Verhandlungen sind partnerschaftlich und auf Augenhöhe durchgeführt worden und waren geprägt von dem konstruktiven Willen, einen erfolgreichen Abschluss der Zielvereinbarungen zu erreichen. Hierfür gilt mein besonderer Dank allen Beteiligten, sowohl aufseiten der Hochschulen als aufseiten der Landesregierung und natürlich auch aufseiten der Parlamentarier.

Ich freue mich außerordentlich über das erreichte Ergebnis. Es kann sich wirklich sehen lassen. Mit den Zielvereinbarungen ist es gelungen, die Grundlinien der künftigen Entwicklung in den wesentlichen Aufgabengebieten der Hochschulen so zu beschreiben, dass sie einerseits hinreichend konkret und abrechenbar, andererseits aber auch hinreichend offen für künftige, nicht vorhersehbare Entwicklungen sind.

Um Ihnen vielleicht ein kleines, aber auch sehr erfreuliches Beispiel von der Dynamik wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Entwicklung zu geben, will ich heute einfach nur darauf hinweisen, dass die Firma Nordex entschieden hat, der Universität Rostock eine Stiftungsprofessur für Windenergietechnik für fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Diese Zielvereinbarungen müssen also offen sein für derartige Entwicklungen und sie sind es auch.

Grundlage der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sind die Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes, denen der Landtag mit der Drucksache 5/3736 am 16. September 2010 zugestimmt hat. Folgerichtig sind die Themenschwerpunkte der Zielvereinbarungen:

1. die Sicherung der Zahl der Studienanfänger und -anfängerinnen entsprechend der Zielwerte des Hochschulpaktes

2. die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre, unter anderem durch den Ausbau der Hochschuldidaktik

3. die Entwicklung fachlicher Schwerpunkte in Studium und Lehre und die Weiterentwicklung des BolognaProzesses

4. die Neustrukturierung und inhaltliche Neugestaltung der Lehrerbildung

5. die Profilierung der Forschung entlang der Linien der nationalen und europäischen Programme

6. die Gewinnung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

7. die Verbesserung der Chancengleichheit und des Diversity Managements

8. die weitere internationale Öffnung der Hochschulen, vor allem zu besonders entwicklungsstarken Weltregionen

9. der Wissenstransfer und die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung der umliegenden Regionen

Ferner, darauf will ich hinweisen, sind Bestandteil der Zielvereinbarungen die vonseiten des Landes zu erbringenden Leistungen in der Grundfinanzierung mit der kontinuierlichen Steigerung des Hochschulkorridors, die formelgebundene Mittelzuweisung, die besonderen Zuweisungen aus dem Sammelansatz und den Hochschulpakt sowie die in der Referenzperiode bis 2015 vorgesehenen Bauinvestitionen im Umfang von jährlich durchschnittlich 80 Millionen Euro einschließlich der Mittel aus dem Konjunkturprogramm II. Damit ist der finanzielle Rahmen beschrieben, in dem sich die Hochschulen in den nächsten Jahren bewegen werden. Die Hochschulen erhalten ein Höchstmaß an Planungssicherheit in den nächsten Jahren und ich bin sicher, sie werden die dadurch geschaffenen Spielräume nutzen und das Beste daraus machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zentraler Themenschwerpunkt in der jetzt vereinbarten Zielvereinbarungsperiode mit den Hochschulen ist zweifelsohne die Modernisierung und inhaltliche Gestaltung der Lehrerbildung. Auf der Grundlage der Stralsunder Erklärung der Kultusministerkonferenz, nach der jedes Land seinen Bedarf an Lehrern grundsätzlich selbst decken soll, eine Sache, die wir selbst eingebracht haben als Präsidentschaft, und anhand der Lehrerbedarfsprognose bis 2013 sind in den Zielverhandlungen die Erfordernisse des Landes in der ersten Phase der Lehrerbildung voll in den Blick genommen worden und es ist ein Weg gefunden worden, der allen Seiten gerecht wird.

Das Land hält langfristig die Bereitstellung von 4.000 Studienplätzen in der Lehrerbildung für allgemeinbildende und berufliche Schulen für wichtig. Somit sollen Kapazitäten für 2.500 Studierende am Standort Rostock und für 1.500 Studierende an der Universität in Greifswald vorgehalten werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Universität Rostock in der Laufzeit der Zielvereinbarungen ihre bestehenden Studienplätze dann zunächst aufrechterhält. Die Universität Greifswald nimmt dagegen in der Zielvereinbarungsperiode eine entsprechende Straffung der Kapazitäten vor. Die Kapazitäten der einzelnen Lehramtsstudiengänge und Fächer werden so ausgerichtet, dass das Land unter Berücksichtigung realistischer Schwundquoten seinen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern langfristig in allen Schularten und Fächern selbst generieren kann.

Die Universität Rostock wird zukünftig Studienplätze für die Lehrämter an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik sowie an Beruflichen Schulen vorhalten. Die Universität Greifswald wird ihr Angebot hingegen auf die Lehrämter an Regionalen Schulen sowie an Gymnasien in den vorhandenen lehrerbildenden Fächern ausrichten. Der zwischenzeitliche Mehrbedarf an Lehre, insbesondere für die Abdeckung von Bedarfsspitzen in den Grundschulen, Regionalen Schulen sowie Beruflichen Schulen, soll durch den Aufbau temporärer zusätzlicher Kapazitäten und auch hier dann unter Verwendung von Mitteln aus dem Hochschulpakt ausschließlich am Standort Rostock befriedigt werden.

Es wird angestrebt, das neu gestaltete Lehramt an Grundschulen und Teile des Lehramtes an Beruflichen Schulen bereits zum Wintersemester 2011/2012 einzuführen. Die Einführung des neu gestalteten Lehramtes an Regionalen Schulen und weiterer beruflicher Lehrämter soll auf der Basis des Lehrerbildungsgesetzes spätestens mit dem Wintersemester 2012/2013 beginnen. So wird ein qualitativ hochwertiges Lehrerstudium realisiert und die Voraussetzungen für gut ausgebildete künftige Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen im Land werden geschaffen.

Die Zielvereinbarungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bilden den Rahmen für die kreative Weiterentwicklung unserer Hochschulen. Unser gemeinsames Anliegen sind weitere Leistungssteigerungen in Lehre, Forschung und Weiterbildung, wobei wir die Herausforderung im internationalen Wettbewerb ebenso im Blick haben wie die nationalen und natürlich auch – und darüber ist hier schon viel gesprochen worden – die regionalen Aufgabenstellungen.

Lassen Sie mich nun einige Besonderheiten der Zielvereinbarungen nennen, über die ich mich ganz besonders freue:

Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als eine der ältesten europäischen Stätten der Forschung und Lehre, historisch verankert in der pommerschen Region, profiliert sich weiter in ihren Schwerpunktbereichen Lebenswissenschaften, Physik und Geowissenschaften, einschließlich Plasmaphysik, Staat und Wirtschaft sowie Kulturelle Interaktion mit Schwerpunkt Nord- und Osteuropa. Die Lehrerbildung bleibt an der Universität Greifswald erhalten. Die bestehenden Forschungsschwerpunkte, also Molekulare Biologie und Medizin, Community Medicine und Individualisierte Medizin, Plasmaphysik und Kulturen des Ostseeraumes, werden weiter profiliert. Künftig soll an der Universität Greifswald ein weiterer Forschungsschwerpunkt im Bereich Landschaftsökologie entwickelt werden. Eine übergreifende Graduiertenakademie wird eingerichtet. Die Universität bemüht sich im Rahmen der Exzellenzinitiative um die Förderung einer Graduiertenschule im Bereich Personalisierte Medizin und Prävention.

Die Universität Rostock, älteste Universität des Ostseeraumes, wird die in den letzten Jahren eingeleitete interdisziplinäre Profilierung ihres breiten Fächerspektrums in den Geistes-, Kultur-, Sozial-, Human-, Natur- und Ingenieurwissenschaften weiterentwickeln. Hierzu gehört neben den schon bestehenden Profillinien, Leben, Licht und Materie, Maritime Systeme und Erfolgreich Altern, insbesondere der Aufbau einer vierten Profillinie Wissen–Kultur–Transformation im Rahmen der Interdisziplinären Fakultät. Rostock ist der Hauptstandort der Lehrerausbildung und das dortige Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung, das ZLB, übernimmt koordinierende Funktionen für alle Hochschulen. Dies wird im neuen Lehrerbildungsgesetz dann konkreter beschrieben.

An der Universität Rostock wird ein Hochschuldidaktisches Zentrum zur Professionalisierung des Lehrerpersonals in den Hochschulen des Landes eingerichtet. Die Universität wird die im Sommer 2010 gegründete Graduiertenakademie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auch hier weiterentwickeln. Sie bewirbt sich in der Exzellenzinitiative um eine Graduiertenschule mit dem Thema „Modellierung und Simulation von Grenzphänomenen in molekularen und zellularen Systemen“. Ein Zentrum für Projektkonzeption und Projektmanagement wird ebenfalls aufgebaut.

Die Hochschule für Musik und Theater, ebenfalls in Rostock, wird ihre Schwerpunkte in den Bereichen Musik, Musikwissenschaft und Musikpädagogik und Schauspiel weiter profilieren. Die Umstellung ihrer Studienangebote in den musikalisch-künstlerischen und musikpädagogischen Fächern auf das gestufte Studiensystem des Bologna-Prozesses wird sehr bald abgeschlossen. Ein Schwerpunkt der Hochschule für Musik und Theater Rostock ist ihre Beteiligung an der Schulmusikausbildung. Die Young Academy Rostock wird als Zentrum zur Frühförderung von musikalisch besonders begabten Talenten weiterentwickelt.

Die Hochschule Neubrandenburg versteht sich als multidisziplinäre Campushochschule in Ostmecklenburg, die verschiedene agrar-, ingenieur-, sozial- und gesundheitswissenschaftliche Fachrichtungen in ihrem Haus vereint. Das bestehende Fächerspektrum an der Hochschule Neubrandenburg, insbesondere auch im Bereich der frühkindlichen Bildung, wird fortgeführt. Neue Studienangebote in Richtung Immobilienentwicklung, Immobilienbewertung sowie duale Studienangebote in der Lebensmittel-Bioproduktionstechnologie und Agrarwirt

schaft sollen implementiert werden, wie der Rektor in diesen Tagen auch noch einmal öffentlich angekündigt hat. Die Hochschule Neubrandenburg nimmt ferner im Sinne der Abrundung des landesweiten Schwerpunktes Gesundheitswissenschaften einen Studiengang für Ernährungswissenschaft in Aussicht. Sie beteiligt sich auch maßgeblich an der kooperativen Berufsschullehrerausbildung des Landes durch Studiengänge in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Ernährung und dann zukünftig auch Soziales.

Die Fachhochschule Stralsund, aufgrund ihrer regionalen Lage in Vorpommern stark in den Ostseeraum und auf das Baltikum orientiert, zeigt Profil auf den Gebieten Elektrotechnik und Informatik, Maschinenbau, Wirtschaft und – natürlich in Stralsund – Tourismus. Sie wird ihre Forschungsschwerpunkte unter anderem im Bereich der regenerativen Energie, der Medizin und natürlich auch der Gesundheitstechnologie sowie weiterer Technologiefelder sehen. Wie die anderen Fachhochschulen auch wird die Fachhochschule Stralsund hier kooperative – und darauf liegt die Betonung – Promotionen mit den Universitäten betreiben und die breit gefächerten Maßnahmen der weiteren Heranführung gerade junger Frauen an die MINT-Fächer fortsetzen. Sie sieht sich als Fachhochschule in der Region mit dem Ziel, wirtschaftliche Aktivitäten mit zu befördern und Existenzgründungen zu forcieren.

Die Hochschule Wismar wird die Profilierung entlang ihrer drei Säulen, die Sie in diesem Haus, denke ich, kennen – Technik, Wirtschaft und Gestaltung – in Forschung, Lehre und dann auch Studium und Weiterbildung fortentwickeln und diese untereinander weiter vernetzen, und auch in Wismar werden neue Studienangebote auf den Gebieten Schiffselektronik, Technik, maritime Energie und Logistik aufgelegt. Die Hochschule, die sich bundesweit zu einem der führenden Anbieter von Fern- und Weiterbildungsstudiengängen etabliert hat, strebt einen weiteren Ausbau in diesem Bereich an und wir unterstützen dies ausdrücklich. Die Hochschule Wismar versteht sich als transnationale Hochschule, die ihre internationalen Kooperationen eben auch durch gemeinsame Studienangebote, Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Referenzperiode dieser Zielvereinbarung weiter ausbauen wird. Gleichzeitig ist sie engstens mit dem westmecklenburgischen Raum vernetzt und erbringt die hierfür notwendigen, wie wir finden, wissenschaftlichen Dienstleistungen. Sie versteht sich also auch als aktiver Teil der Metropolregion Hamburg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche fachliche Entwicklung und Profilierung aller Hochschulen im Lande und weitere Fortschritte im Bau und natürlich auch – immer ein ganz wichtiger Punkt – im Investitionsgeschehen sind mit den Zielvereinbarungen für die neue Referenzperiode geschaffen. Die Hochschulen sind damit gut aufgestellt, um den gestiegenen Anforderungen an exzellenter Lehre sowie leistungsfähiger Forschung im nationalen und auch im internationalen Wettbewerb dann hier strukturell, personell und materiell gerecht werden zu können und einen effektiven Beitrag für die Entwicklung des Landes und seiner Regionen zu leisten. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu den Zielvereinbarungen mit der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock, der Hochschule Neubrandenburg, der Fachhochschule Stralsund und der Hochschule Wismar. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Professor Methling. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie Sie an die Vorbereitung Ihrer Landtagsreden herangehen. Ich lese gern die Reden meiner Kolleginnen und Kollegen in den vorhergehenden Sitzungen zum gleichen Thema. Das ist besonders interessant, wenn sich die Rolle der Fraktion geändert hat, so auch in diesem Falle.

In der 77. Sitzung am 17. Mai 2006 diskutierten wir über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen beziehungsweise über die Zielvorgabe für die Universität Rostock. Die Auffassung der damaligen Oppositionsfraktion CDU wurde von unserer geschätzten Kollegin Lochner-Borst vorgetragen, lautstark, wenn ich mich richtig erinnere, assistiert von Herrn Liskow, Herrn Riemann – Wolfgang Riemann eine Legende in diesem Landtag, auch was Zwischenrufe betrifft – und Herrn Dr. Born.

Ich darf ein paar Passagen aus den Landtagsprotokollen dieser Sitzungen zitieren, zunächst aus der 69. Sitzung. Dort führte unter anderem Frau Lochner-Borst aus: „Grundsätzlich bleibt es dabei, dass sich mit dieser Gesetzesänderung das Land über die Hochschulen stellt. Es geht nicht um ein Miteinander, sondern um eine Kraftprobe.“