Protokoll der Sitzung vom 26.01.2011

Es wird Zeit, dass die Menschen auf die Straße gehen gegen Ihre Agrarpolitik. In Berlin sind bereits über 20.000 Menschen gegen Sie auf die Straße gegangen, während sich die politische Klasse in den heiligen Hallen der Agrarmesse genüsslich das Maul stopfen ließen.

Ihrem Antrag stimmen wir nicht zu, weil er in sich unschlüssig ist und am Ende keine wirklich hundertprozentige Garantie für Lebensmittelsicherheit für den Verbraucher darstellt.

(Angelika Peters, SPD: Setzen! Setzen!)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Holznagel von der Fraktion der CDU.

(Die Abgeordnete Renate Holznagel spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

… und Herren!

Herr Pastörs, Sie haben mit dem Schreckgespenst Gentechnik natürlich deutlich gemacht, dass diese Verdrehungen, wie Sie sie hier dargestellt haben, nicht dazu führen, unserem Antrag zuzustimmen. Das war eigentlich logisch.

(Angelika Peters, SPD: Das erwarten wir auch gar nicht. Das erwarten wir auch gar nicht. – Udo Pastörs, NPD: Ich habe meine Meinung gesagt.)

Ja, wir erwarten das in diesem Sinne auch nicht.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Meine Damen und Herren, wir haben eigentlich ganz viel schon ausgetauscht. Es ist ziemlich alles gesagt. Ich möchte vielleicht nur zusammenfassen: Wir waren uns auch einig im Jahr 2006, dass wir hier im Hohen Hause die einheitliche und ausnahmslose Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln doch schon so vorangebracht haben,

(Udo Pastörs, NPD: Mit welchem Ergebnis, Frau Holznagel?)

dass wir nicht nur diskutiert haben, sondern dass wir uns auch einig darüber waren.

(Udo Pastörs, NPD: Ohne dass was passiert ist.)

Ich will das Datum auch noch einmal nennen: Schon am 07.12.2006 habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass alle Lebensmittel, die gentechnische Produkte enthalten, zu kennzeichnen sind. Hierzu gehören aber natürlich auch zum Beispiel die ökologisch erzeugten Lebensmittel, die einer entsprechenden Kontrolle ebenfalls zu unterziehen sind wie die konventionellen, denn nur durch eine flächendeckende Kennzeichnung der Futter- und Lebensmittel können Verbraucher und Landwirte von der ihnen rechtlich zustehenden Wahl- und Entscheidungsfreiheit Gebrauch machen.

Deswegen, Professor Tack, denke ich, ist es auch gut, dass wir jetzt diesen Antrag noch mal vorliegen haben und nicht nur die Diskussion dazu führen, sondern die Meinungsbildung mit diesem Antrag eben auch unterstreichen. Durch eine solche Kennzeichnung würde sich auch die öffentliche Debatte meiner Meinung nach versachlichen, denn nur so würde der Verbraucher letztendlich erkennen, dass zahlreiche Lebensmittel, die er täglich konsumiert, mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Wenn wir davon ausgehen, wie viele Hektar auch in der Hinsicht schon genutzt werden, um gentechnisch veränderte Pflanzen zu produzieren, wird dies deutlich.

Meine Hoffnung ist, dass mit dieser Darstellung das Interesse an Aufklärung auch wieder einen neuen Schub bekommen wird. Sicherlich ist auch hier dann eine Möglichkeit, Forschung wesentlich anders noch zu gestalten, einmal in dem Sachgebiet Gentechnik, aber auch in der Risikoabschätzung. Und ich bin der Meinung, dass wir das hier wesentlich mehr vorantreiben müssen, auch in Mecklenburg-Vorpommern, und deswegen freue ich mich auch sehr, dass dieser Antrag im Bundesrat schon seine Zustimmung gefunden hat.

Meine Fraktion steht nach wie vor für ein Nebeneinander von grüner Gentechnologie, konventionellem und ökologischem Anbau. Sowohl Landwirte als auch Verbraucher müssen eine Wahlfreiheit haben und eingeräumt bekommen. Die Anwendung der grünen Gentechnik darf nicht durch überzogene Haftungs- und Abstandsregelungen infrage gestellt werden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Alles zur Wahrung der Chefposten.)

Aus diesem Grunde fordere ich, dass dieser vorliegende Antrag auch in dieser Hinsicht seine Wirkung entfalten wird.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und ich hoffe, so, wie wir es ja auch gehört haben, dass dann die Zustimmung von Ihnen kommen wird. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Holznagel.

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4050. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Angelika Peters, SPD: Klasse.)

Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4050 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und FDP, Ablehnung der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE,

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

einigen Zustimmungen auch …

(Rudolf Borchert, SPD, und Heinz Müller, SPD: Mehrheitliche Zustimmung. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aha, dann korrigiere ich mich, dass also mehr Zustimmungen als Enthaltungen waren, aber auch einige Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.

(Heinz Müller, SPD: Sehr schön.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bildungsfonds statt Chipkarte – unabhängig von Regelsatzdebatten, Drucksache 5/4018.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bildungsfonds statt Chipkarte – unabhängig von Regelsatzdebatten – Drucksache 5/4018 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundesverfassungsgericht spricht und wer hört eigentlich zu – fragt sich der bildungspolitisch interessierte Staatsbürger angesichts des in wenigen Tagen anstehenden einjährigen Jahrestages der Entscheidung zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Die nach dieser Entscheidung vor einem Jahr in den Medien und Parteien plötzlich aufbrechenden Debatten hatten fast etwas Visionäres, Unwirkliches. Ganz Deutschland würde nun endlich das Traumland der sozialen Gerechtigkeit und Finnland, Schweden, Korea weit hinter sich lassen. Fast schien es so, als würden die Forderungen der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, der Gewerkschaften, ja, selbst meiner Partei, die wir hier im Landtag immer wieder vorgetragen haben, nun endlich realisiert.

Sie erinnern sich, meine Fraktion hat in dieser Legislatur mit schöner Regelmäßigkeit die Höhe, aber auch die willkürliche Festsetzung der Regelsätze für Kinder, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind, thematisiert.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Zu Recht.)

Unsere diesbezüglichen Anträge wurden mit großer Ignoranz abgelehnt.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Leider.)

Ich will deshalb gern noch einmal an die Ausführungen der Verfassungsrichter erinnern, denn schließlich werden wir ja jeden Tag neu mit den Botschaften des Vermittlungsausschusses konfrontiert. Hier überschlagen sich die Hartz IV tragenden Parteien – also die Wegbereiter dieser gesamten unsozialen Gesetzgebung –, allen voran die SPD, mit ihren tollen politischen Vorstellungen für die armen Kinder dieses Volkes.

Die Verfassungsgerichtsentscheidung war eine klare Aufforderung an die Bundesregierung, die Regelsätze neu zu ermitteln, und zwar transparent, nachvollziehbar und die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe sichernd. Verehrte Abgeordnete, haben Sie irgendwann irgendwo etwas darüber gehört oder gelesen, dass die Regelsätze für Kinder, und zwar vom Säugling bis zum jugendlichen Erwachsenen, gemäß diesen Prämissen neu berechnet wurden, dass es überhaupt Veränderungen bei den Kinderregelsätzen geben wird?

Das einzig Greifbare, die einzige finanzielle Entscheidung, die Kinder aus Hartz-IV-Familien seit Februar 2009 direkt berührt und nach der Verfassungsgerichtsentscheidung umgesetzt wurde, ist die Anrechnung des Elterngeldes auf die Regelsätze und damit gleichsam die Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Leistungsempfänger in Höhe von 300 Euro monatlich. Kaum hatten die Verfassungsrichter gesprochen, wurde dieser Beschluss gefasst und zum 01.01.2011 mit deutscher Gründlichkeit, nämlich pünktlich, umgesetzt. Die ganze weitere Debatte über die Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichts indes schleppt sich dahin und ein Ende mit verfassungskonformen Ergebnissen ist nicht absehbar.

Frau von der Leyen hat in diesem Prozess ihre eigenwilligen, deutschlandtypischen Bildungsauffassungen in Anwendung gebracht und kaum jemand aus dem Regierungslager oder der SPD widerspricht ihr. Ja, wer sollte ihr auch widersprechen? Schließlich hat die SPD mit den bürgerlichen Parteien dieses ganze unsoziale Hartz-IVPaket auf den Weg gebracht

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie hats erfunden.)

und ist gerade kräftig dabei, die soziale Schieflage in Mecklenburg-Vorpommern mit dem defizitorientierten Bildungsansatz in der Kindertagesförderung zu zementieren. Darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen. Das ist alles nachzulesen in den Stellungnahmen der Anzuhörenden, die im Rahmen der Erarbeitung des Kindertagesförderungsgesetzes beziehungsweise des Bildungskonzeptes vorgebracht wurden.

Warum sage ich „deutschlandtypisch“? Frau Bundesministerin hat ein Paket für Bedürftige geschnürt. Allein in diesem Begriff steckt eine erstaunlich unverhohlene Ausgrenzung der Betroffen im Zeitalter der Inklusionsdebatte und Inklusionserkenntnisse. Frau Bundesministerin hat also ein Paket geschnürt und glaubt, ich zitiere sie jetzt, „dass die SPD das Bildungspaket mit warmem Mit

tagessen für bedürftige Kinder, Schulmaterial, Lernförderung und einem Budget etwa für Musik oder den Fußballverein nicht ablehnen wird“, Ende des Zitats. Recht hat sie offensichtlich.