Renate Holznagel

Sitzungen

5/1 5/9 5/21 5/24 5/27 5/28 5/37 5/40 5/46 5/56 5/70 5/72 5/76 5/79 5/81 5/96 5/105 5/110 5/113 5/115

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag zielt darauf ab, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelgewinnung dauerhaft zu verbieten. Warum, hat Frau Peters ja schon sehr umfangreich eingebracht. Ich möchte noch einen Aspekt dazusetzen: Im Oktober letzten Jahres hat die Europäische Kommission einen Bericht über das Klonen von Nutztieren zur Lebensmittelerzeugung veröffentlicht. Mit diesem Bericht ist die Kommission der Forderung des Europäischen Parlaments nachgekommen, die Thematik unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und empirischer Erhebungen auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht hin zu prüfen. Grundlage dieser Untersuchung waren einmal Aspekte des Klonens zur industriellen Produktion landwirtschaftlicher Nutztiere, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Umweltbelastung und auch Aspekte der Ethik.
Die Europäische Kommission ist abschließend zu dem Ergebnis gelangt, dass das Klonen von Tieren zur Lebensmittelgewinnung technologisch nicht ausgereift ist und dass alle bisherigen diesbezüglichen Unternehmungen auszusetzen sind. Grundlage war natürlich auch die Untersuchung im Jahre 2008, die Frau Peters auch schon erwähnt hat. Die CDU und der Koalitionspartner sehen sich dadurch in ihrer Position bestätigt, dass das Klonen von Nutztieren zur Lebensmittelgewinnung dauer haft zu verbieten ist.
Warum beschäftigen wir uns überhaupt mit dem Klonen, meine Damen und Herren? Hier reizt es mich eigentlich, noch einiges auszuführen. Es gibt eine ganze Menge Arten und Weisen und Spezifika schon des Klonens, die auch unterschiedliche Zielrichtungen haben.
Aber auch ich werde mich jetzt hier etwas zurückhalten und will vielleicht nur eins sagen, dass gerade wir biotechnische Verfahren in der Tierzucht auch in unserem Land anwenden und Möglichkeiten der Forschung hier ausnutzen, um züchterische Aspekte zu unterstreichen.
Und darüber hinaus muss man aber eindeutig auch schon mal feststellen, wenn man die Literatur, hier die wissenschaftliche Literatur sich ansieht, gibt es schon einen Wettlauf in der Welt, um Patentierungen auf Neuzüchtungen durch Klonen zu erreichen. Internationale Pharma- und Agrarkonzerne sichern sich spezifische DNA-Sequenzen, um diese dann gewinnbringend zu verkaufen. Und ich sage das noch mal eindeutig, weil hier nämlich schon die Grauzone beginnt, und gerade hier brauchen wir klare Regelungen. Und deswegen bin ich auch sehr froh, dass wir hier die Europäische Kommission mit im Boot haben, die hier dieses auch schon mal deutlich gemacht hat.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten und denen des Tierschutzes haben wir Christdemokraten aber vor allem ethische Bedenken beim Klonen von Tieren zur Lebensmittelgewinnung, denn wir tragen nicht nur die Verant
wortung für uns selbst und unsere Umwelt, sondern auch für die Tiere. Wir können Tiere bis zu einem gewissen Grad nutzen, aber wir müssen uns daran erinnern, dass auch sie zur Schöpfung gehören, sodass wir ihnen nicht alles antun dürfen, was wir mögen.
Wir sprechen aber nun gerade über Lebensmittel, also über tierische Lebensmittel, natürlich die Pflanzen auch.
Wir möchten schon unterscheiden zwischen solchen Anwendungen, die vorwiegend wirtschaftliche Vorteile bringen, und solchen, die auch den Tieren nützen, wie zum Beispiel die Erforschung von Krankheitsresistenzen und Arterhaltung, für die nicht die gleichen Einwände gelten. Uns geht es um die Bewahrung der Schöpfung, das möchte ich noch mal deutlich unterstreichen.
Auch die Pflanzen, Herr Professor.
Darüber hinaus sehen wir von der CDU uns in der Pflicht, dem voranschreitenden Patentierungswahn der Pharma- und Agrarkonzerne Einhalt zu gebieten. Jedes Lebewesen ist durch seine Einzigartigkeit charakterisiert und muss als solches respektiert werden, auch die Pflanzen. Nutztiere in unserem Land dürfen nicht zu einem Rohling der Industrie verkommen, denen auf Bestellung der Landwirtschaft die geforderte Produktionseigenschaft eingebaut wird. Ich habe das jetzt sehr überspitzt formuliert,
aber ich denke, in diesem Fall ist es wichtig, das auch so auszudrücken.
Dennoch, meine Damen und Herren, sind Wissenschaft und Forschung das Kapital von morgen. Der Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Deutschland insgesamt sehen sich einer immer stärkeren Konkurrenz um Fortschritt und Innovation ausgesetzt. Um weiterhin eine Vorreiterrolle in Europa und der Welt einzunehmen, ist die Förderung von Forschung und Entwicklung in Schlüsselgebieten eine unverzichtbare Stütze deutscher Wettbewerbsfähigkeit.
Die Klontechnologie ist eines dieser Gebiete. In der Humanmedizin bringt sie ein großes Potenzial, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Krankheiten oder der Erforschung effektiver Heilungsmethoden. Auch in der Veterinärmedizin ist sie natürlich unheimlich interessant, um auch Resistenzen der Krankheiten weiter auszunutzen, um Medikamentenbedarf zu senken und um neue Methoden zu entwickeln. Sie ermöglicht auch Tierschutz auf einer neuen Ebene, auf der Klone den Fortbestand ihrer Art sichern müssen, weil ihre Artgenossen vom Aussterben bedroht sind. Das ist auch alles zu bedenken. Forschung ist einmal Fortschritt, aber auch Abschätzung des Risikos. Und hier, glaube ich, müssen wir gemeinsam auch weiterhin dranbleiben.
Wir von der CDU-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern sehen uns besonders in der Pflicht, diese Ambition zu unterstützen und zu fördern. Ich muss aber auch hervorheben, dass Klonen in dieser Form nur als Mittel zur
Sicherung der Grundlage existenziellen Lebens dient und nur diesem Ziel dienen darf.
Meine Damen und Herren, die industrielle Massenproduktion von Klonen zur Lebensmittelerzeugung in Mecklenburg-Vorpommern ist aus ethischer Sicht, aber auch aus Sicht des Tierschutzes und der Wirtschaftlichkeit abzulehnen und kann unter vorangegangener Betrachtung nicht von der CDU-Fraktion akzeptiert werden. Deswegen spreche ich mich ganz klar für ein dauerhaftes Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung aus und bitte Sie hiermit, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
… und Herren!
Herr Pastörs, Sie haben mit dem Schreckgespenst Gentechnik natürlich deutlich gemacht, dass diese Verdrehungen, wie Sie sie hier dargestellt haben, nicht dazu führen, unserem Antrag zuzustimmen. Das war eigentlich logisch.
Ja, wir erwarten das in diesem Sinne auch nicht.
Meine Damen und Herren, wir haben eigentlich ganz viel schon ausgetauscht. Es ist ziemlich alles gesagt. Ich möchte vielleicht nur zusammenfassen: Wir waren uns auch einig im Jahr 2006, dass wir hier im Hohen Hause die einheitliche und ausnahmslose Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln doch schon so vorangebracht haben,
dass wir nicht nur diskutiert haben, sondern dass wir uns auch einig darüber waren.
Ich will das Datum auch noch einmal nennen: Schon am 07.12.2006 habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass alle Lebensmittel, die gentechnische Produkte enthalten, zu kennzeichnen sind. Hierzu gehören aber natürlich auch zum Beispiel die ökologisch erzeugten Lebensmittel, die einer entsprechenden Kontrolle ebenfalls zu unterziehen sind wie die konventionellen, denn nur durch eine flächendeckende Kennzeichnung der Futter- und Lebensmittel können Verbraucher und Landwirte von der ihnen rechtlich zustehenden Wahl- und Entscheidungsfreiheit Gebrauch machen.
Deswegen, Professor Tack, denke ich, ist es auch gut, dass wir jetzt diesen Antrag noch mal vorliegen haben und nicht nur die Diskussion dazu führen, sondern die Meinungsbildung mit diesem Antrag eben auch unterstreichen. Durch eine solche Kennzeichnung würde sich auch die öffentliche Debatte meiner Meinung nach versachlichen, denn nur so würde der Verbraucher letztendlich erkennen, dass zahlreiche Lebensmittel, die er täglich konsumiert, mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Wenn wir davon ausgehen, wie viele Hektar auch in der Hinsicht schon genutzt werden, um gentechnisch veränderte Pflanzen zu produzieren, wird dies deutlich.
Meine Hoffnung ist, dass mit dieser Darstellung das Interesse an Aufklärung auch wieder einen neuen Schub bekommen wird. Sicherlich ist auch hier dann eine Möglichkeit, Forschung wesentlich anders noch zu gestalten, einmal in dem Sachgebiet Gentechnik, aber auch in der Risikoabschätzung. Und ich bin der Meinung, dass wir das hier wesentlich mehr vorantreiben müssen, auch in Mecklenburg-Vorpommern, und deswegen freue ich mich auch sehr, dass dieser Antrag im Bundesrat schon seine Zustimmung gefunden hat.
Meine Fraktion steht nach wie vor für ein Nebeneinander von grüner Gentechnologie, konventionellem und ökologischem Anbau. Sowohl Landwirte als auch Verbraucher müssen eine Wahlfreiheit haben und eingeräumt bekommen. Die Anwendung der grünen Gentechnik darf nicht durch überzogene Haftungs- und Abstandsregelungen infrage gestellt werden.
Aus diesem Grunde fordere ich, dass dieser vorliegende Antrag auch in dieser Hinsicht seine Wirkung entfalten wird.
Und ich hoffe, so, wie wir es ja auch gehört haben, dass dann die Zustimmung von Ihnen kommen wird. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für einen gemeinsamen Beschluss zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen anlässlich der Ergebnisse des 8. Parlamentsforums Südliche Ostsee werben, das im Mai dieses Jahres im polnischen Elbing stattgefunden hat.
Wie beim nachfolgenden Antrag zur 19. Ostseeparlamentarierkonferenz ist es wichtig, diesen Antrag in das parlamentarische Verfahren einzubringen, denn das ist auch ein Vorbild für die anderen Parlamente. So haben wir es seit Jahren praktiziert, denn nur auf diese Weise macht grenzüberschreitende parlamentarische Arbeit Sinn.
Nur auf diese Weise erhöhen wir das Durchsetzungspotenzial für Forderungen, die in oft schwierigen Verhandlungen als Kompromiss und gemeinsame Willensbekundung mit viel Sachverstand erarbeitet wurden. Gerade diesmal haben wir nicht nur Gemeinsamkeiten gefunden, sondern auch Konkurrenzen. Ich denke hier nur an den transeuropäischen Verkehr. Aber trotzdem haben wir einen Beschluss, einen Kompromiss erreicht.
Und deswegen möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei allen Abgeordneten, die aktiv teilgenommen haben, selbst über Pfingsten. Ich möchte mich auch bei der Landesregierung bedanken, die hier sehr unterstützt hat, und ich hoffe, dass wir uns in dem Bericht punkteweise auf der nächsten Konferenz gut beraten können. Im Antrag liegen alle Sachgebiete vor. Insofern bitte ich um die Zustimmung. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon durch den Minister und meine Vorrednerin von den Schätzen des Waldes gehört. Ich möchte noch eins hinzufügen, und zwar, dass gerade der Wald dazu beiträgt, dass auch die Seele sich erholen kann
und dass für viele Menschen der Wald eigentlich auch ein ganz besonderes Gotteshaus ist. Ich denke, das macht die Sache rund.
Der Wald trägt zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. Aus diesem Grund sind Erhaltung, Nutzung und Schutz des Waldes im Landeswaldgesetz festgeschrieben. Das freut mich besonders, dass das auch so geblieben ist beziehungsweise auch noch ausgeweitet wurde.
Wir haben jetzt einen neuen Gesetzentwurf vor uns liegen. Ziel dieses Gesetzes soll es sein, Deregulierung, Bürokratieabbau damit zu bewirken. Ich denke, das ist unser aller Anliegen, dass hier wesentliche Schritte auch geschafft werden. Nach dem ersten Lesen des Gesetzentwurfs konnte ich feststellen, dass dem Anliegen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus durchaus Rechnung getragen wurde. Dennoch trägt der Gesetzentwurf meines Erachtens eine deutliche Handschrift des Naturschutzes.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wir müssen aber gemeinsam darauf achten, dass die wirtschaftlichen Interessen des Landes kommunaler und privater Waldbesitzer nicht hintangestellt werden. Ich denke, wir haben hier einen schönen Kernsatz: Ökologie und Ökonomie sollte man hier versuchen, auch in dem Waldgesetz zur Versöhnung zu bringen.
Ja.
Meine Damen und Herren, derzeit verfügt MecklenburgVorpommern über circa 535.000 Hektar Wald. Und, liebe Kollegin Schwebs, damit ist der Wald auch gewachsen in den letzten Jahren in unserem Land,
denn in der 1. Legislaturperiode, daran erinnere ich mich noch sehr gut, waren wir bei 21 Prozent Landesfläche. Jetzt haben wir 23,15 Prozent an der gesamten Landesfläche Wald.
Hiermit liegen wir aber im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch unter dem Durchschnitt, das will ich gerne zugeben.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es circa 47.000 Eigentümer von Privatwald. In deren Eigentum befinden sich 163.000 Hektar. Das ist eine besondere Zahl. Die überwiegende Zahl der Waldbesitzer verfügt über Flächen unter 20 Hektar. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern das Besondere. Gerade in diesen Größenordnungen wird eine wirtschaftliche Waldnutzung oft schwierig. Aus diesem Grunde wollen wir Möglichkeiten für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse schaffen und begrüßen dies sehr, die auch eine ökonomische Bewirtschaftung von privaten Waldflächen ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Waldbewirtschaftung nicht nur ökologischen Interessen dient, sondern auch zum Einkommen der Eigentümer beitragen soll.
Aufgrund der hohen Nachfrage an Holz ist in den zurückliegenden Jahren auch die Bewirtschaftung des kleinen Privatwaldes in den Mittelpunkt des forstpolitischen Interesses gerückt, denn Rohstoffengpässe im Bereich der Biomasseverwertung und der Industrieholzproduktion
haben zu einer verstärkten Nachfrage geführt. Leider hat sich diese Tendenz aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Entwicklung etwas abgeschwächt.
Dennoch, bin ich der Meinung, wird der Rohstoff Holz auch in Zukunft nicht an Bedeutung sowohl bei der energetischen Verwertung als auch bei der industriellen Nutzung verlieren, meine Damen und Herren. Aus diesem Grunde gilt es auch in Zukunft, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das benötigte Holzaufkommen sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir einige Regelungen des Gesetzentwurfes doch noch einmal infrage, die man diskutieren sollte. So soll laut Gesetzentwurf in Paragraf 13 Absatz 5 geregelt werden: „Hiebsunreife Bestände sind so zu pflegen, dass die Bestockung nicht auf weniger als 70 Prozent des Vollbestandes reduziert wird. Hiebsunreif sind Nadelholzbestände unter 60 Jahren und Laubholzbestände unter 80 Jahren, mit Ausnahme von Stockausschlags- und Laubweichholzbeständen.“
Gerade diese bestimmte Festlegung von 80 bis 60 Jahren schränkt die Eigentümer bei der Nutzung ihrer Holzbestände meines Erachtens sehr ein. Hier, denke ich, muss der Fachverstand weiter befragt werden
und hier sollten wir in der Anhörung doch noch einmal sehen, welche Lösungen wir hier vielleicht noch verbessern können, damit Eigentümer mehr Spielraum haben. Das, denke ich, ist das Wichtige.
Unter Paragraf 11 Absatz 4 des Gesetzentwurfes soll eine Passage eingefügt werden, die vorsieht, dass Betriebskonzepte für Privatwald nach einem behördlich anerkannten Verfahren zu erstellen sind und deren Bestätigung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Fachgebiets Forsteinrichtung oder der Bestätigung der Forstbehörde bedürfen. Inwieweit diese Maßnahmen zur Entbürokratisierung oder Deregulierung beitragen, vermag ich nicht zu sagen. Hier sollte man vielleicht auch noch einmal überlegen, um dann einfach praktikablere Lösungen zu finden.
Insgesamt gibt es auch für meine Fraktion zum Gesetzentwurf Beratungsbedarf und sicherlich auch noch Änderungsbedarf. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und die Ergebnisse der Anhörung. Auch hier wird sich der alte Spruch bewahrheiten: Es hat noch kein Gesetz den Landtag verlassen, wie es hineingekommen ist.
Ergebnis der Beratung muss es meines Erachtens sein, die wirtschaftliche Situation der Landesforstanstalt, der Kommunal- und Privatwaldbesitzer zu verbessern
und gleichzeitig eine Deregulierung und Entbürokratisierung herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir die Grundlage dafür schaffen, dass der Wald auch in Zukunft die Landschaft unseres Landes
prägt und als unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zur Verfügung steht.
Meine Damen und Herren, die Überweisung in den Bildungsausschuss hat etwas mit den denkmalgeschützten Parkanlagen zu tun. Hierzu möchte ich noch einmal sagen, dass diese denkmalgeschützten Parkanlagen inzwischen schon zu Wäldern geworden sind. Hier brauchen wir besondere Lösungen, um gerade diese denkmalgeschützten Anlagen auch weiter in unserem Land zu erhalten und zu nutzen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt im Landwirtschaftsbereich Themen, die uns immer wieder begleiten werden,
und dazu gehört natürlich das Thema „Die ländlichen Räume“. Aus diesem Anlass und aus der Bedeutung heraus ist es natürlich auch deswegen abzuleiten gewesen, dass wir Ihren Antrag, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, in den Ausschuss überwiesen haben. Nach umfänglichen Beratungen und Durchführung einer Anhörung liegt nunmehr die Beschlussfassung des federführenden Agrarausschusses vor und die Mitberatung des Verkehrsausschusses. Ich möchte an dieser Stelle ein Dankeschön sagen, denn gerade die Anhörung hat gezeigt, wie wichtig es war und wie intensiv dieses Thema beraten wurde. Ich denke, davon haben alle profitiert.
Es liegt Ihnen jetzt die Entschließung vor und jeder kann sie nachlesen. Einen Punkt möchte ich hervorheben: Die Landesregierung wird aufgefordert, nachstehend aufgeführte Aspekte zu überprüfen und diese gegebenenfalls bei der Erarbeitung des Handlungskonzepts für Mecklenburg-Vorpommern durch die interministerielle Arbeitsgruppe „Demografischer Wandel“ zu berücksichtigen. Ich möchte jetzt nicht alles aufführen, welche Aspekte hier wichtig sind und eingebracht wurden. Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass sich als Hauptproblem der Entwicklung des ländlichen Raumes der
demografische Wandel herauskristallisiert hat. Weitere Schwerpunkte waren die Zusammenarbeit der Akteure im ländlichen Raum, die nachhaltige Entwicklung der Wertschöpfung und die Finanzsituation der Kommunen.
Ausgehend von den Beratungen haben die SPD, die CDU, die Linksfraktion und die FDP während der 79. Ausschusssitzung einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird zu prüfen, inwieweit die in der Anhörung unterbreiteten Vorschläge durch die bei der Staatskanzlei angesiedelte Arbeitsgruppe „Demografischer Wandel“ berücksichtigt werden können. Auch ich möchte hier begrüßen, dass dieses Verfahren gefunden wurde. Ich glaube, dadurch haben wir eine ganz gute Lösung erreicht.
Für meine Fraktion ist damit das Anliegen des Antrages erfüllt. Der Antrag kann für meine Fraktion für erledigt erklärt werden. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einige Positionen meiner Fraktion zum Ausdruck zu bringen, gerade wegen der hohen Bedeutung der ländlichen Räume, wie sie Herr Minister Dr. Backhaus hier geschildert hat.
Zur Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume stellen unseres Erachtens die Investitionsförderungen, Agrarumweltprogramme, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete und die Förderung der Diversifizierung eine wesentliche Zukunftsperspektive dar. Meine Fraktion betrachtet die Landwirtschaftsunternehmen als Kern des ländlichen Raums, die maßgeblich zur Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen beitragen. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuwirken, dass für die ländliche Entwicklung eine eigenständige Identifizierung innerhalb der Europäischen Agrarpolitik als Schwerpunkt umgesetzt wird. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Aspekt, den wir auch mit einbringen und immer wieder untersetzen sollten bei der zukünftigen EU-Agrarpolitik.
Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass die Politik ein verlässlicher Partner sowohl für die Landwirtschaftsunternehmen als auch für den ländlichen Raum ist. Ziel unserer Politik muss es sein, weiterhin einen bedeutenden Teil der europäischen Finanzmittel für den Erhalt, die Wettbewerbsfähigkeit sowie für Wachstum und Beschäftigung zu verwenden. Gleichzeitig müssen die nachhaltige Bewirtschaftung und der Schutz der natürlichen Ressourcen Berücksichtigung finden. Ein besonderer Schwerpunkt sollte hier auch die Veredelung sein.
Im Interesse der Steigerung der Lebensqualität muss die wirtschaftliche Diversifizierung durch gezielte Maßnahmen im Agrarsektor unterstützt werden. Nur so kann gegen die Abwanderung, besonders der jungen Menschen, etwas getan werden. Bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik treten wir für eine Marktorientierung, den Ausgleich der höheren europäischen Produktionsstandards, die Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft und die Schaffung eines verlässlichen Sicherheitsnetzes gegen krisenhafte Preisabstürze ein.
Meine Damen und Herren, ländliche Räume, dazu gehört auch noch ein weiterer Schwerpunkt, den möchte ich einfach nur benennen, und zwar der Tourismus. Darüber werden wir ja im nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren, wenn wir die Tourismuskonzeption vorgetragen bekommen. – Ich möchte mich insofern herzlich bedanken für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Frau Kollegin Schildt, erst einmal vielen Dank, dass Sie noch mal einen Rückblick gehalten haben zur Agrar-EUPolitik und noch mal den Blick gewendet haben auf das Wesen dieser Politik.
Ich denke, ein Blick in die Vergangenheit ist immer wichtig, um sich für die Zukunft auszurichten.
Meine Damen und Herren, im Mai des vergangenen Jahres und im März dieses Jahres haben wir uns aber schon mit der Thematik der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 befasst. Auch der Minister hat im Agrarausschuss und als Anzuhörender im Bundestag seine Position mehrfach verdeutlicht. Das Verfahren der Anhörung der Europäischen Kommission läuft noch bis zum Herbst dieses Jahres. Trotzdem haben wir heute dieses Thema auf der Tagesordnung, was mich doch schon ein wenig verwundert aufgrund dieser Zeitschiene.
Ja, ich kann nur sagen, manchmal darf man sein Pulver auch nicht zu früh verschießen. Das sollte man auch bedenken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon mit dem Beschluss über den sogenannten Health Check im November 2008 wurde das Augenmerk der künftigen Agrarpolitik auch auf die Zeit nach dem Jahr 2013 gelenkt. Hierbei spielen – und das ist mir sehr wichtig – finanzielle Ausstattungen und inhaltliche Ausrichtungen der künftigen Agrarpolitik eine entscheidende Rolle. Es geht also um das Stufenmodell, ob es erhalten bleibt und wie es erhalten bleibt. Es geht um die Zukunft der Direktzahlungen innerhalb der ersten Säule und die Ausgestaltung der zweiten Säule zur Entwicklung des ländlichen Raumes ist also für Mecklenburg-Vorpommern von besonderer Bedeutung. Manche sagen auch, Mecklenburg-Vorpommern ist der ländliche Raum.
Dass es dafür große Diskussionen bereits jetzt schon gibt – auch unter den Wissenschaftlern –, wird einem deutlich, wenn man einen Blick ins Internet wirft. Hier möchte ich noch mal hervorheben, was Professor Borchardt dort zur Kenntnis gegeben hat, ich zitiere: „,Das europäische Landwirtschaftsmodell funktioniert. Es versorgt die Bürger mit sicheren Nahrungsmitteln, schützt Boden, Wasser, Klima und Luft und hält die ländlichen Räume lebenswert und attraktiv.‘ … Die Landwirte kämen in Zukunft nicht ohne Direktzahlungen aus, weil ihr Einkommen trotz Unterstützung deutlich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung hinterherhinke. ,Im vergangenen Jahr haben die Landwirte genauso wenig verdient wie in 1994. Das zeigt: Starke und kurzfristige Einschnitte bei den Direktzahlungen heizen den Strukturwandel an.‘“
Man muss dazusagen, dass auch in der Hinsicht viele Ängste noch mal deutlich werden, wenn ich jetzt hier Professor Isermeyer zitiere: „Wachsende Verteilungskämpfe“ werden sich abspielen. „,Viele Ressorts wetzen die Messer, um sich einen Teil von den 40 Mrd. Euro zu sichern, die bisher in der Agrarpolitik verausgabt werden.‘“
So könnte man vieles hier anführen. Die Brisanz ist bekannt. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass in der Agrarministerkonferenz deutliche Worte gefunden wurden gerade zu diesem Thema.
Und hier möchte ich auch noch mal zitieren: „Die GAP“, gemeinsame Agrarpolitik, „wird nach 2013 auch die Aufgabe erfüllen müssen, einen Ausgleich zwischen den gesellschaftlichen Anforderungen an eine nachhaltige Landbewirtschaftung, der Erhaltung lebenswerter Kulturlandschaften, der Entwicklung vitaler ländlicher Räume und der weiteren Marktausrichtung landwirtschaftlicher Unternehmen herzustellen. … Das Zwei-Säulen-Modell der GAP soll über das Jahr 2013 hinaus erhalten werden und soll auch der Bewältigung künftiger Herausforderungen Rechnung tragen.“ So viel von den Grundlagen her.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Für meine Fraktion steht fest, dass aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union und den damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben auch mit der Reduzierung der Direktzahlungen für Landwirte zu rechnen ist. Dennoch sind wir der Auffassung
und wollen uns in dieser Hinsicht entscheidend einsetzen, dass vor dem Hintergrund der hohen Standards im Bereich des Umwelt- und des Tierschutzes, aber auch der klimatischen und geologischen Voraussetzungen in Europa eine Produktion zu Weltmarktpreisen nicht ohne Direktzahlungen realisiert werden kann. Das möchte ich deutlich unterstreichen. Aus diesem Grund fordern wir eine behutsame nachhaltige Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik.
Hierbei ist es meines Erachtens zwingend notwendig, dass zunächst die Ziele der Agrarpolitik festgelegt werden und dann die Maßnahmen zur finanziellen Ausstattung innerhalb der ersten und der zweiten Säule entschieden werden müssen. Unsere Politik muss dafür sorgen, weiterhin einen bedeutenden Teil der europäischen Finanzmittel für den Erhalt von Wettbewerbsfähigkeit, für Wachstum und Beschäftigung zu verwenden. Eine weitere Ungleichbehandlung der Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wie bereits mit der Einführung der zusätzlichen Modulation gilt es zu verhindern. Zur Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume stellen die Investitionsförderung, Agrarumweltprogramme, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Förderung der Diversifizierung eine gute Grundlage dar. Hier kann ich dem Minister nur zustimmen.
Wir betrachten die Landwirtschaftsunternehmen als Kern der ländlichen Räume, der maßgeblich zur Sicherung der Wirtschaftskraft und zur Sicherung der Arbeitsplätze beiträgt. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuwirken, dass die ländliche Entwicklung eine eigenständige Identifizierung innerhalb der europäischen Agrarpolitik
als Schwerpunkt bekommt, und das geht nur im Rahmen der zweiten Säule. Bei der Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik treten wir ein für Marktorientierung, den Ausgleich der höheren europäischen Produktionsstandards, die Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft und die Schaffung eines verlässlichen Sicherheitsnetzes gegen krisenhafte Preisabstürze. Die produktionsunabhängigen Direktzahlungen sind für uns dabei ein unverzichtbares Instrument und müssen in angemessener Höhe erhalten bleiben. Gleichzeitig muss die Integration regionaler Elemente in die gemeinsame Agrarpolitik geprüft werden.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir wollen die Landwirte stärken und befähigen, sich auf Märkten mit zunehmenden Preisschwankungen abzusichern. Wir wollen über das Steuerrecht Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe schaffen, Rücklagen für Ertragsausfälle zu bilden. Damit werden die Landwirte in die Lage versetzt, in guten Jahren Kapital zur Risikoversorgung anzusparen. Solche Instrumente brauchen wir auch, damit sich gesunde Betriebe bei Preisschwankungen nicht vorschnell aus der Produktion verabschieden.
Ein ganz wichtiger Punkt, meine Damen und Herren: Bürokratieabbau und Kostensenkung, das sehen wir als eine Daueraufgabe. Genauso wollen wir uns weiterhin einsetzen für die 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien.
In der Erschließung neuer Märkte liegt auch hier ein Schlüssel zum Erfolg. Herausragend ist der Export von Qualitätsprodukten mit entsprechender Wertschöpfung. Veredlungs- und die Milchwirtschaft haben hierbei eine hohe Priorität. Wichtig, meine Damen und Herren, sind natürlich Innovation und Qualifikation. Das sind die Grundlagen der zukünftigen Entwicklung, deswegen müssen wir Agrarforschung unterstützen und die hohe Ausbildung sichern. Und wer am Tag des offenen Hofes die Betriebe besichtigt hat, der weiß, dass wir hier auf einem guten Weg sind.
Wir wollen lebendige und lebenswerte ländliche Räume und gerade das ist wichtig. Das kann man erreichen durch Innovationsförderung, Programme der Gemeinschaftsaufgabe, Modellprojekte, gesetzliche Rahmenbedingungen, die auf die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Schaffung von Arbeitsplätzen hinarbeiten. Zu diesen ländlichen Räumen gehören natürlich auch eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Infrastruktur, die Versorgung mit ortsnahen Schulen, die touristische Infrastruktur, die Verkehrsanbindung, insbesondere der Aufbau dezentraler Energienetze und die neuen Medien im ländlichen Raum. Das sind alles Themen, die wir bereits hier im Landtag behandelt haben, die in diesem Blickwinkel besondere Bedeutung bekommen. Bei unserer demografischen Entwicklung ist das eine große Herausforderung und das sollten wir hier beachten.
Das sind nur einige Anmerkungen zum gesamten Feld der künftigen Agrarpolitik. Es gilt, sich frühzeitig einzubringen. Das ist richtig, das haben wir gemerkt bei der Ostseestrategie. Da ist es uns gelungen, in der Ostseeparlamentarierkonferenz sowie im Parlamentsforum Südliche Ostsee unsere Anliegen frühzeitig durchzusetzen und gemeinsam dann den Weg zu finden. Aber dabei dürfen wir auf keinen Fall schon in Vorleistung gehen. Sehr geehrter Herr Minister, vielmehr müssen
die Verhandlungen mit Maximalforderungen aufgenommen werden, um dann einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen.
Im Vorfeld der Verhandlungen schon Kompromisslinien aufzuzeigen, ist meiner Meinung nach der falsche Weg.
Vielmehr gilt es jetzt, mit einer Stimme zu sprechen
und die Position der Bundesrepublik Deutschland nicht durch das Ausscheren einzelner Bundesländer zu gefährden. Das ist unser Ansatz und in diesem Sinne wollen wir versuchen, uns hier einzubringen, um dann die Lösung für unser Land auch in der Agrarpolitik zu haben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben schon gehört, in schöner Regelmäßigkeit befasst sich dieses Hohe Haus mit der Lagerung radioaktiven Materials
im Zwischenlager Nord in Lubmin. Der Innenminister hat gerade die aktuelle Situation dargestellt.
In der Tat hat der Landtag in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder Beschlüsse über die Lagerung radioaktiven Materials im Zwischenlager Nord gefasst. Sowohl in der 1., aber auch in der 2. und 4. Wahlperiode ging es darin immer wieder darum, in Lubmin ausschließlich Abfälle und Reststoffe aus den Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg einzulagern. Genauso gibt es auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wider. Wir stellen fest, dass das Zwischenlager Nord nur für demontierte Materialien aus den Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg benutzt werden soll.
Ich möchte mich hier meinen Vorrednern einfach anschließen. Der Minister hat es ausgeführt, Dr. Timm hat die Koalitionsvereinbarung hier noch mal benannt. Genauso gilt aber, und das möchte ich auch noch mal benennen, das Zwischenlager Nord ist eine Einrichtung des Bundes. Letztendlich entscheidet also der Bund, welche Materialien dort eingelagert werden.
Meine Damen und Herren, die Energiewerke Nord sind bundesweit die Nummer eins in der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Reststoffe. Die EWN hat sich in den vergangenen Jahren auch durch den Rückbau der Kern
kraftwerke der ehemaligen DDR ein Know-how erworben, das bundesweit nicht noch einmal zu finden ist.
Ja, europaweit garantiert auch.
Und ich denke, das sollte man hier unterstreichen. Diese Kompetenz ist auch im Interesse der dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern und auszubauen. Im Regionalen Planungsverband Vorpommern wurde auch dieses festgehalten. Und ich denke, das ist eine wichtige Aussage.
Ich habe außerdem noch mal auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie nachgesehen. Dort ist zu lesen, Herr Präsident, wenn ich zitieren darf: „Erhöhte Radioaktivitätsabgaben aufgrund der Demontagearbeiten an den Anlagen der stillgelegten Blöcke des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald wurden nicht nachgewiesen. Auch die Emissionen“ aus den im Zwischenlager Nord befindlichen „abgebrannte(n) Brennelemente(n) aus den Blöcken 1 bis 5... mit der Abluft und dem Abwasser liegen weit unterhalb der behördlichen Genehmigungswerte.“ Ende des Zitats. Es gibt also keine erhöhte Radioaktivität. Und ich denke, auch in diesem Zusammenhang sollte man das hier heute noch mal unterstreichen.
Meine Damen und Herren, ich komme zu Punkt 2 des Antrages. Auch hier muss ich noch einmal betonen, das Zwischenlager Nord ist eine Einrichtung des Bundes. Soweit es aber um die Einlagerung hoch radioaktiven Materials geht, entscheidet das Bundesamt für Strahlenschutz, wo dieses Material zwischengelagert wird. Dessen muss sich auch jeder bewusst sein.
Und, lieber Herr Kollege Methling, ich muss Sie wohl nicht an den Schriftverkehr mit den damaligen Umweltministern Trittin und Gabriel erinnern. Ich meine hier die Briefe des Bundesumweltministers Trittin vom 25. November 2004 und des Umweltministers Gabriel vom 26. Juli 2006. Herr Trittin wies Sie, Herr Professor Dr. Methling, darauf hin, dass es demjenigen, in dessen Verantwortung die radioaktiven Abfälle entstanden sind,
obliegt, diese Abfälle sicher zu entsorgen.
Herr Gabriel bezog sich auf dieses Schreiben.
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund völkerrechtlicher Verträge verpflichtet, hoch radioaktives Material zurückzunehmen.
Für die Zwischenlagerung – ich betone, Zwischenlagerung – der Castoren ist das Zwischenlager Nord gut geeignet.
Ein Wort zum nächsten Spiegelstrich Ihres zweiten Punktes: Die Landesregierung soll gegenüber der Bundesregierung deutlich machen, dass schnellstmöglich ein geeigneter Standort für ein atomares Endlager gefunden werden muss. Schon die Art und Weise, in der dieser Punkt formuliert ist, macht deutlich, dass Sie hier die
Tatsachen vermischen. Sie wollen die Menschen verunsichern.
Und meiner Meinung nach, und das sage ich auch im Namen der CDU,
Sie missbrauchen das Thema Kernenergie für politische Zwecke.
Ich möchte das noch mal erläutern.
Im Jahr 2015 wird der Betrieb im Endlager Konrad aufgenommen. Es wurde 2002 durch das niedersächsische Umweltministerium nach einem 20 Jahre dauernden Planfeststellungsverfahren genehmigt, meine Damen und Herren.
Seit dem 26. März 2007 ist die Konrad-Genehmigung auch höchstrichterlich bestätigt. An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztinstanzlich Anträge gegen das Endlager Konrad zurückgewiesen. Das umfangreiche Genehmigungsverfahren und die gerichtliche Überprüfung bestätigen, Konrad ist als Endlager für schwach und mittel radioaktive Abfälle geeignet. Die Einlagerung wird in 800 bis 1.300 Meter tief liegenden Erzvorkommen erfolgen. Eine bis zu 400 Meter dicke tonhaltige Schicht dichtet die Grube gegen Grundwasser ab.
Meine Damen und Herren, mit der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad ist die Einlagerung schwach und mittel radioaktiven Materials gesichert. Außerdem hat der Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen am 15.03.2010 das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle aufgehoben. Eine Entscheidung, ob sich dieser Salzstock für die Einlagerung radioaktiver Stoffe eignet, wird man mit dem Planfeststellungsbeschluss im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren treffen. Dort wird sie getroffen. Entsprechend geht es nicht mehr darum, ein atomares Endlager zu finden. Nach dem positiven Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen muss das Endlager eingerichtet werden. Und das stellt unser Änderungsantrag klar.
Meine Damen und Herren, damit bin ich beim dritten Punkt Ihres Antrages. Die Umwandlung eines Zwischenlagers in ein Endlager ist rechtlich nicht möglich. Ich habe eben die geologische Beschaffenheit im Endlager Konrad beschrieben – nicht ohne Grund. Die Endlagerung atomarer Reststoffe ist nur in tiefen geologischen Formationen möglich, wie sie beispielsweise im Schacht Konrad vorgefunden wurden. Eine oberirdische Lagerung, da sind sich alle Experten einig, kommt unter keinen Umständen in Betracht. Auch der Minister hat das ja bereits ausgeführt. Aus einem jetzt genehmigten Zwischenlager kann also nie ein Endlager werden. Ihr dritter Punkt entbehrt also jeder Grundlage. Die Koalitionsfraktionen haben ihn deswegen in dieser vorliegenden Art und Weise geändert.
Und, meine Damen und Herren, ich möchte noch mal kurz zusammenfassen: Das Zwischenlager Nord ist eine
Einrichtung des Bundes. Die Energiewerke Nord haben sich eine bundesweite Spitzenposition bei der Entsorgung atomarer Abfälle und Reststoffe erarbeitet. Dieses Know-how muss genutzt werden, um die Arbeitsplätze vor Ort zu sichern. Eine Umwandlung des Zwischenlagers Nord in ein Endlager ist rechtlich ausgeschlossen. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der LINKEN, so, wie er vorliegt, nicht zustimmen. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und hoffe, dass wir dann mit den Änderungen diesen Antrag abstimmen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Abgeordneter Pastörs, ich finde Ihre Art und Weise wirklich unmöglich, wie Sie über Dinge reden, die Sie nicht miterlebt haben.
Über diese Stippvisite haben Sie ja auch hier schon berichtet. Aber Sie haben eben doch wieder deutlich gemacht, dass das Lesen der Reden eben nicht hilft, denn das Wesen und den Inhalt dieser Konferenz haben Sie noch nicht begriffen.
Meine Damen und Herren, als langjähriges und ordentliches Mitglied der Delegation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in der Ostseeparlamentarierkonferenz kann ich die Ausführungen unserer Landtagspräsidentin Frau Bretschneider nur unterstreichen.
Ich möchte mich bei unserer Präsidentin für ihren Einsatz im Rahmen der Konferenz in Nyborg, bei meiner Kollegin Frau Schwebs
und auch bei den Kollegen Detlef Müller und Wolf-Dieter Ringguth für die Unterstützung in der Sache ganz herzlich bedanken. Ich möchte mich auch bei der Landtagsverwaltung bedanken, vor allem hier bei Herrn Bahr, Herrn Gutzeit und auch Herrn Strätker.
Ich möchte nur noch mal sagen, das Wort „Selbstberäucherung“,
„Beweihräucherung“ finde ich hier unmöglich. Das finde ich unmöglich, dass Sie es einbringen. Akzeptieren Sie wenigstens die Leistungen, die hier erbracht werden!
In Übereinstimmung mit der großen Mehrheit dieses Hohen Hauses und im Gegensatz zu einigen wenigen anderen Mitgliedern des Landtages sehe ich es sehr wohl als wichtig und notwendig an, die speziellen Belange unseres Landes in diesem parlamentarischen Netzwerk einzubringen,
denn nur durch unsere Teilnahme an dieser Konferenz, die wir bereits seit dem Jahr 1991 wahrnehmen, können wir uns im internationalen Kontext positionieren.
Im Ostseeraum liegen die Chancen von MecklenburgVorpommern, aber es ist natürlich ganz wichtig, diese Möglichkeiten auch zu nutzen.
Und die Erfolge, die wir mit unseren Partnern bereits auf bestimmten Politikfeldern wie bei der maritimen Sicherheit oder beim Meeresumweltschutz erzielt haben, sind ein Beleg dafür, dass wir die grenzüberschreitende Kooperation und damit auch unseren Verfassungsauftrag aktiv und erfolgreich praktizieren.
Auch wenn es für manche noch nicht ausreichend ist, denke ich, sollten wir in dieser Sache nicht nachlassen.
Meine Damen und Herren, das ist das heutige Europa. Es wird verlangt, dass wir uns als Region aktiv einbringen. Dies ist eine vorwärtsgerichtete und zukunftsfähige Politik und nicht rückwärtsgewandter nationaler Protektionismus. Unser Einsatz erzielt gegenseitigen Nutzen zum Wohle unseres Landes, aber auch für andere, also auch für andere Länder.
Auch wenn Sie von der Fensterfront dies wie immer nur kleinreden wollen,
es ist gut und wichtig, meine Damen und Herren, wenn der Horizont über den Gartenzaun der nationalen Zwerge
und Zipfelmützen hinausgeht, will man das gemeinsame Europa sowie Demokratie begreifen und gestalten. Darüber sollten Sie wirklich mal in Ruhe nachdenken!
Meine Damen und Herren, die Landtagspräsidentin Frau Bretschneider hat Ihnen bereits detailliert geschildert, was wir mit unseren internationalen Aktivitäten im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz, der HELCOM sowie des Parlamentsforums Südliche Ostsee in die Resolution haben einbringen können.
Ich möchte noch mal bemerken, dass die Geschäftsordnung der Ostseeparlamentarierkonferenz die Einvernehmlichkeit festgelegt hat, sodass man wirklich den Level finden muss, wo sich alle dazu bekennen können. Und das darf man bei dieser Konferenz nicht vergessen. Trotzdem ist es wichtig, gerade diese Resolution zu erarbeiten und diese Beschlüsse dann gemeinsam zu tragen. Und noch wichtiger ist es, diese Beschlüsse dann in den einzelnen Landtagen umzusetzen. Ich habe mich während dieser Konferenz insbesondere auf Sicherheitsfragen konzentriert und diejenigen Aspekte in die Diskussion eingebracht, die meiner Auffassung nach im Hinblick auf die Globalisierung für unser Land eine besondere Bedeutung haben.
Mit der Entführung des Frachters „Arctic Sea“ hat die Bedrohung der Sicherheit durch kriminelle Aktivitäten in der Ostsee eine neue Dimension erhalten. 20 Jahre nach dem Fall des eisernen Vorhangs ist die grenzenlose Bewegungsfreiheit auch im Ostseeraum verständlich geworden. Und hier möchte ich im wahrsten Sinne des Wortes Gott sei Dank sagen.
Aber, meine Damen und Herren, um die damit einhergehenden wirtschaftlichen, sozialen und touristischen Potenziale ausschöpfen zu können, gilt es, die damit verbundene grenzenüberschreitende organisierte Krimi nalität konsequent zu bekämpfen.
Das betrifft Bereiche wie den Drogenschmuggel, die Korruption, die Prostitution sowie den Menschenhandel und Schleusungen. Letzteres ist ein Thema, das auch im engen Zusammenhang mit der Arbeit der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarktpolitik und soziale Wohlfahrt“ der Ostseeparlamentarierkonferenz gestanden hat, da es die Schattenseiten der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte und Mobilität darstellt.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Bereich ist die Sicherheit des Seetransports, von dem nicht zuletzt unser Handel und unsere Energiesicherheit als elementare Grundlage unserer Wirtschaft abhängen. Welche kriminellen Dimensionen Vorfälle in diesem Bereich einnehmen können, hatte ich ja bereits mit dem Beispiel der „Arctic Sea“ angerissen. Wie Sie wissen, hat sich das Parlamentsforum Südliche Ostsee im Juli deshalb für die Einrichtung eines die gesamte Ostsee abdeckenden Seeraumüberwachungssystems, SUCBAS, ausgesprochen,
nicht nur, um die maritime Sicherheit in Bezug auf Umweltgefahren und Unfälle, sondern auch um die Vermeidung und Verfolgung von Straftätern weiter zu verbessern. Deswegen war es wichtig und richtig, dass die Einrichtung eines ostseeweiten Seeraumüberwachungssystems in die diesjährige Resolution der BSPC aufgenommen worden ist. Dies sehe ich als unseren Erfolg an. Ich bin auch sehr froh darüber, dass viele Länder, die anwesend waren, ein großes Interesse gezeigt haben.
Im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit in den Häfen hatte ich die Ostseeparlamentarierkonferenz bereits im vergangenen Jahr in Visby über das Galileo-System im Forschungshafen Rostock-Warnemünde informiert, das mittlerweile weitere gute Fortschritte
erzielt hat. Auch in Nyborg war es mir wichtig, erneut einzuladen, sich an diesem Netzwerk zur Erhöhung der maritimen Sicherheit und Förderung innovativer Navigationstechnologien zu beteiligen. Da gegenwärtig schon Gespräche mit polnischen und finnischen Institutionen geführt werden, denke ich, ist das auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat das Parlamentsforum Südliche Ostsee zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität außerdem eine engere Zusammenarbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden der Anrainer und die konsequente Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gefordert. Insoweit ist es sehr zu begrüßen, dass dieses Anliegen ebenfalls in der diesjährigen Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz im Abschnitt über die zivile Sicherheit in der Region eingeflossen ist.
In diesem Zusammenhang habe ich auch gerne auf die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren polnischen Nachbarn verwiesen, denn neben der engen Vernetzung auf Arbeitsebene unterstützen auch Veranstaltungen wie die jährlich vom Landeskriminalamt und dem pommerschen Woiwodschaftsamt durchgeführten Danziger Gespräche diese Zusammenarbeit, in deren Mittelpunkt der Informations- und Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden steht.
Diese Sicherheitskonferenz trägt mit dazu bei, ein möglichst hohes Maß an abgestimmter Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu erreichen. Es geht um den Austausch von Informationen, die für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung von Bedeutung sind, insbesondere durch bi- und multilaterale Vereinbarungen. Im vergangenen Oktober fand diese Sicherheitskonferenz mit über 140 Fachleuten aus 14 Ländern erstmals in Deutschland, in Rostock, statt und widmete sich dem Thema „Internationale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der inneren Sicherheit“. In diesem Jahr wurde diese Konferenz in Danzig durchgeführt mit dem Thema „Sicherheit im Tourismus“.
Auch in diesem Zusammenhang spielt der Schutz sensibler Infrastrukturen wie zum Beispiel Kreuzfahrtterminals in Häfen eine wichtige Rolle. Als Vertreterin des Landtages hat sich unsere Landtagspräsidentin Frau Bretschneider erfolgreich in dieser Konferenz eingebracht und entsprechende parlamentarische Forderungen gestellt. Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass wir Synergieeffekte nutzen, um uns mit unseren politischen Empfehlungen über die Landesgrenzen hinaus Gehör zu verschaffen.
Zum Schluss möchte ich noch mal hervorheben, es ist zu begrüßen, dass neue Strategien wie die neue EU-Strategie für den Ostseeraum bestehende Kooperationsansätze zur Vermeidung von Straftaten aufgreifen und ihnen zusätzlich Impulse verleihen, wie es auch schon im Ostseerat vor Jahren vorgesehen ist. Nur so kann der große Nutzen, der von der Ostsee als verbindendes Medium ausgeht, nicht durch die Folgen organisierter Kriminalität geschmälert werden. Das hat auch die Ostseeparlamentarierkonferenz erkannt, meine Damen und Herren, und die entsprechenden Handlungsoptionen in ihrer Resolution aufgezeichnet. Deswegen bitte ich um die Zustimmung zu diesem Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Parlamentsforum Südliche Ostsee hat sich zum Erfolgsmodell grenzüberschreitender regionaler Zusammenarbeit entwickelt. Das wird uns von dem neuen Mitglied, der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, so bestätigt,
die sich unserem Forum in diesem Jahr angeschlossen hat. So haben wir jetzt acht Regionalparlamente in diesem Forum,
die sich zusammengefunden haben, um die spezifischen Belange der Region deutlicher als bisher im Ostseeraum auf der europäischen Ebene zu betonen. Frau Präsidentin Bretschneider hat dies in ihrer Einbringung bereits ausgeführt.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir dazu heute Abend auch eine Debatte führen. Ich finde, gerade das letzte Forum hat gezeigt, dass es sehr praxisnah gestaltet wurde. Neben den Plenarvorträgen mit Experten aus den Regionen und von der europäischen Ebene haben auch drei parallele Workshops zu den Themenbereichen „Verkehr und Energie“, „Maritime Wirtschaft und maritime Sicherheit“ sowie „Tourismus und Kultur“ stattgefunden, alles Themen, die uns hier im Landtag in den Ausschüssen sehr beschäftigen und natürlich auch in den einzelnen Regionen. Diese Workshops ermöglichten einen gegenseitigen Informationsaustausch und gestalteten den inhaltlichen Rahmen für eine intensive Diskussion zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Im Workshop I wurde für den Verkehrsbereich die Bedeutung der transeuropäischen Verkehrsachsen herausge
stellt. In diesem Zusammenhang wurde konstatiert, dass deren Verknüpfung noch nicht ausreichend sei
und sich Einschränkungen der Zugänglichkeit von Hilfen im östlichen Bereich der Danziger Bucht und des Frischen Haffes für den internationalen und regionalen Seeverkehr nachteilig auf die dortige Wirtschaftsentwicklung auswirken. Gleichfalls wurde die Fertigstellung eines Konzepts für den sogenannten Ostseeverkehrsring eingefordert. Einig waren sich Experten und Politiker darüber, dass man eine ausgewogene Entwicklung und Vernetzung der Verkehrsachsen im Auge behalten solle, um erstens den jungen Beitrittsstaaten zur EU Entwicklungschancen zu eröffnen und zweitens Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Ich möchte auch noch mal deutlich machen, dass es gerade zu diesem Thema ganz wichtig ist, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Hinsicht nicht die Entwicklung verpassen, sondern dass wir hier mittendrin sind, und da müssen wir uns auch behaupten.
Im Fokus der Diskussionen stand auch die Vielzahl der Nutzungskonflikte in der Region. Tourismus, Seeverkehr, Fischerei, Umwelt und Naturschutz, die Gewinnung von Bodenschätzen und Standorten zur Energieerzeugung seien oftmals nicht problemfrei gegeneinander abzuwägen. Als eine Lösung dazu wurde die Intensivierung der grenzüberschreitenden Raumplanung auf See gesehen.
Meine Damen und Herren, im zweiten Workshop, an dem ich auch teilgenommen habe, war deutlich, dass die sich aus der EU-Ostseestrategie ergebenden Herausforderungen nach konkreten Lösungen und Aktionen verlangen, vor allem im Bereich der maritimen Wirtschaft und Sicherheit, denn aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage wurde im Gegensatz zum Jahr 2008 ein enormer Einbruch in der maritimen Wirtschaft verzeichnet. Alle Experten waren sich jedoch einig, dass nach stürmischer See auch in dieser Branche wieder Ruhe einkehren werde. Dazu seien aber noch einige Problembereiche aufzuarbeiten, wie zum Beispiel der Ausbau der Häfen mit ihren entsprechenden Hinterlandanbindungen, die dringend Investitionen benötigen, um dem Frachtaufkommen und dessen An- und Abtransport gewachsen zu sein.
Ebenfalls seien die Abfertigungen in den Häfen sowie die Stärkung und Förderung der maritimen Dienstleistungsberufe zu verbessern. Die Abfertigungs- und Ankunftshäfen benötigen für eine optimale Arbeit die Angleichung ihrer technischen Ausstattung. Im für die Ostseeregion typischen Ro-ro-Verkehr oder im Kurzstreckenseeverkehr ist das nämlich noch nicht der Fall.
Weiterhin betrifft es auch den ISPS-Code, den internationalen Code für die Schiffs- und Hafenanlagensicherheit. Das Problem hierbei ist, dass international normierte Sicherheitsstandards teilweise von Hafen zu Hafen und von Region zu Region unterschiedlich ausgelegt werden. Das ist aber nicht im Sinne des Erfinders, schließlich geht es um ein einheitliches System, um einheitliche Sicherheitsregeln, Standards und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung. Deshalb waren wir uns im Workshop auch darüber einig, dass der Passus über die einheitliche Anwendung und Umsetzung des ISPS-Codes für Häfen der Ostseeregion Eingang in die Resolution finden muss, um Wettbewerbsverzerrungen und Sicherheitslücken zu unterbinden.
Liebe Kollegen, hervorheben möchte ich ebenfalls, dass trotz der Krise Chancen im Bereich der maritimen Industrie bestehen, mit denen wir im globalen Umfeld wettbewerbsfähig bleiben können. Wir zeichnen uns in der Ostseeregion durch die Diversifikation in Spezialsegmenten, durch innovative Zuliefererindustrien und durch Systemführungen aus. Diese Stärken im Bereich der Hightechindustrie müssen wir zukünftig stärker nutzen. Wir sind Vorreiter in der Ostseeregion, wenn es um Umweltstandards, Standortvorteile, internationale Kooperation, Erschließung neuer Marktsegmente, Forschung und Entwicklung sowie Innovationen geht. Die Experten des II. Workshops haben zudem zukunftsweisende Potenziale dieser Region aufgezeigt, zu denen unter anderem der Offshoremarkt für Windenergie, die Nutzung von Gaslagerstätten im Meeresboden, die Gaspipeline durch die Ostsee und die Eingrenzung der Schwefelemission, also unter anderem Umweltvorschriften für Clear Port und Clean Ship, als Maßnahmen gehören.
Meine Damen und Herren, die Beschlüsse des 7. Parlamentsforums Südliche Ostsee greifen genau diese Potenziale unserer Region auf. Die maritime Verbundwirtschaft bleibt eine der wichtigsten und dynamischsten Wachstumsbereiche für die Ostsee.
Neben Wirtschaftsfaktoren sind natürlich auch Sicherheitsfragen zu berücksichtigen. Der Transport von Gütern auf der Ostsee fordert immer größere Schiffsvolumina. Das gilt auch für Tanker, von denen die größte Gefahr ausgeht, denn trotz besserer Ausbildungsmaßnahmen und technischer Möglichkeiten geht die Anzahl der Havarien nicht zurück. Deshalb waren wir uns einig, dass unsere Resolution auch Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Festlegungen von Schiffsstrecken, der besseren Überwachung und Lenkung des Schiffsverkehrs sowie der wissenschaftlichen Risikonominierung enthalten sollte, um umfassende Lösungen, die die technischen Entwicklungstendenzen im Hinblick auf den Schiffbau und das Frachtaufkommen berücksichtigen, zu nutzen und aus der neuen Lage entsprechende Risikoabschätzungen vornehmen zu können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz einen Exkurs in den III. Workshop machen, der letztlich durch seine Diskussionsschwerpunkte enge Bezüge zum II. hatte, nämlich dem Schiffstourismus, dem ein großes Potenzial bescheinigt wurde. Die Verbindung eines umweltfreundlichen Schiffsverkehrs mit dem Projekt „Grüne Hauptstadt“ könnte dabei richtungsweisend sein. Auch war man sich darüber einig, das natürlich vorhandene Potenzial verstärkt zu nutzen und gemeinsam anzubieten. Zum Beispiel kann das Radwandern im Zusammenhang mit seiner Vermarktung und der Erhaltung des kulturellen Erbes kombiniert werden, wodurch man ein durchgehendes grenzüberschreitendes Netz in der Region entwickeln könnte.
Als weiteren wichtigen Punkt wurde die Bedeutung des Jugendtourismus hervorgehoben. Hier sollten Freizeit-, Erholungs-, Kultur-, Erlebnis- und Bildungsmöglichkeiten miteinander verbunden sowie finanzielle Anreize und Alternativen geschaffen werden. Es ist wichtig, dass die Regionen mit ihren Angeboten intensiv um Jugendliche und junge Erwachsene werben,
denn diese Gruppen sind für das Zusammenwachsen Europas besonders wichtig. Außerdem sind sie mit ihren
Familien zukünftig eine wichtige touristische Zielgruppe auch für unser Land.
Liebe Kollegen, ich komme zum Schluss: Die maritime Wirtschaft und die maritime Sicherheit gehören so zusammen wie Mecklenburg-Vorpommern und die Ostsee. Das Parlamentsforum Südliche Ostsee wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Bewohner dieser Region eine regionalspezifische Ostseeidentität entwickeln können. Unser Antrag, für den ich Sie um Zustimmung bitte, steht für die Verbesserung der Lebensqualität in der Ostseeregion sowie für die zukunftsweisende und wettbewerbsfähige Entwicklung der Region im südlichen Ostseebereich.
Ich möchte mich auch noch mal besonders dafür bedanken, dass an den Workshops sehr viele Wissenschaftler mitgearbeitet haben und auch sehr viele, die in der Sicherheit beschäftigt sind und in unserem Land wichtige Posten vertreten, wie zum Beispiel Herr Weitemeier, denn dadurch ist gerade die Arbeit in den Workshops sehr praxisbezogen gewesen. Ich denke, das hat diese Konferenz ausgezeichnet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ hat dem Landtag ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Die Kommission empfiehlt uns, im Rahmen der anstehenden Kreisgebietsreform die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin kreisfrei zu lassen und die übrigen jetzt noch kreisfreien Städte einzukreisen.
Der Vorsitzende Herr Müller hat eben ausgeführt, wie die Beratungen verlaufen sind. Ich möchte das nicht wiederholen. Ich denke, das ist deutlich geworden und alle können nachvollziehen, wie anstrengend die Sitzungen der Enquetekommission in dieser Hinsicht auch zeitlich waren.
Der Empfehlung der Enquetekommission liegen 16 Kriterien zugrunde. Hier, meine Damen und Herren, das muss ich ganz eindeutig sagen, hatte ich das Empfinden, dass wir uns bei der Entwicklung gerade dieser 16 Kriterien ziemlich einig waren. Wir waren uns auch darüber einig, wie schwierig es ist, all diese Kriterien anzusetzen. Aber wir waren uns wirklich einig, dass es notwendig ist, solch einen Maßstab, eine Matrix zu entwickeln, um beurteilen zu können, um auch in die Tiefe zu gehen. Deswegen wundern mich hier einige Sondervoten, die ganz anders ausgefallen sind.
Ich denke gerade auch an die Einbringung der FDP. Wir sind da noch zu anderen Kriterien gekommen, denn angeblich wollten wir nicht so viele Kriterien haben. Das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen.
Auch wenn ich an die Sondervoten denke, möchte ich hier noch mal ganz deutlich sagen, man muss nicht Sondervoten einbringen, man kann sie einbringen. Aber durch den Redebeitrag, Frau Měšťan, wissen wir jetzt wenigstens, warum Sie sich nicht so engagiert, wie wir es sonst von Ihnen kennen, eingebracht haben. Das ist uns jetzt klar geworden.
Meine Damen und Herren, ich will noch etwas sagen zu einigen Kriterien. Ich habe drei herausgenommen. Fragen wie die Schaffung einer homogenen Gesamtstruktur auf kreiskommunaler Ebene im Land, die Stärkung der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in den Städten oder die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Städte haben eine Rolle gespielt. Diese drei Beispiele zeigen, dass die Kriterien ihre Grundlage in dem vom Landtag beschlossenen Leitbild für die Kreisgebietsreform in unserem Land haben. Das möchte ich wirklich noch mal unterstreichen. Die Empfehlung der Kommission ist ein wichtiger zweiter Schritt, wenn wir hier den ersten und das Leitbild sehen, auf dem Weg zu zukunftsfähigen und leistungsfähigen kreislichen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Minister hat es uns wirklich auch noch mal deutlich gemacht. Ich möchte das hier dick unterstreichen.
Lassen Sie mich auf die wichtigsten Gründe für unsere Entscheidung eingehen. Schwerin und Rostock sollen auch in Zukunft kreisfrei bleiben. Das ist für beide Städte, aber auch für das ganze Land dringend erforderlich. Rostock ist die größte Stadt mit rund 200.000 Einwohnern. Wir hoffen, dass sie auch noch größer wird. Würde man Rostock in den umgebenden Landkreis Bad Dobe
ran einkreisen, entstünde eine Dominanz der Stadt. Im Leitbild hat der Landtag beschlossen, dass das aber nicht passieren darf, denn das würde dazu führen, dass Entscheidungen im Kreistag im Verhältnis nicht mehr die Interessen der Bevölkerung im Kreis widerspiegeln würden. Das ist meiner Meinung nach auch ein ganz wichtiges Kriterium im Verfassungsurteil gewesen. Auch die wirtschaftliche Stärke spricht für die Beibehaltung der Kreisfreiheit. Rostock ist in Zukunft allein lebensfähig.
Ich bin überzeugt, dass die Haushaltsprobleme dort auch lösbar sind.
Meine Damen und Herren, viel wichtiger ist aber die Argumentation für die Kreisfreiheit der Landeshauptstadt. In unseren Beratungen ist immer wieder die Frage aufgenommen worden, ob Schwerin nicht zu klein für die Kreisfreiheit ist.
Natürlich ist auch vorgeschlagen worden, hier ebenfalls eine Einkreisung zu empfehlen. Dennoch ist die Empfehlung richtig. Für das Jahr 2030 sind rund 90.000 Einwohner in der Landeshauptstadt prognostiziert. Damit hat die Stadt einen deutlichen Abstand zu den anderen vier Städten. In Neubrandenburg, der nächstkleineren Stadt, sollen es dann rund 61.000 Einwohner sein. Schon diese Tatsache zeigt, dass Schwerin nicht mit den anderen vier kleineren Städten verglichen werden kann.
Hinzu kommt, egal in welchem Landkreis man Schwerin einkreisen würde, immer wäre eine Randlage die Folge.
Die nachteilige Lage wäre vor allem schlecht für die Kreisbevölkerung, denn man muss doch davon ausgehen, dass Schwerin dann Kreisstadt geworden wäre. Um zur Kreisverwaltung zu kommen, wären dann weite Wege nötig. Letztlich ist Schwerin aber Landeshauptstadt, meine Damen und Herren.
Frau Oberbürgermeisterin hat in der Anhörung zum FAG vor zwei Wochen gerade noch einmal ganz besonders betont, was sich alles aus diesem Status ergibt. Es wäre einmalig in der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Landeshauptstadt nicht kreisfrei wäre. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt gewesen, den wir hier bedacht haben.
Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite bedeutet die Einkreisungsempfehlung für die anderen vier Städte nicht, ihnen ihre Bedeutung für unser Land und auch für die Kreise abzusprechen. Im Gegenteil, sie sind im ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig. Neubrandenburg zum Beispiel ist die zentrale Stadt für den südöstlichen Landesteil. Die Stadt hat hohe Steuereinnahmen, die höchsten Pro-KopfEinnahmen im Land. Aber natürlich gibt es auch die für ein Zentrum typischen hohen Sozialkosten. Ich frage Sie: Wird die Bedeutung verblassen, nur weil eine Stadt nicht mehr kreisfrei ist? Ist es nicht vielmehr eine Frage
der Werbung für die Stadt, des Kultur- und Sozialangebots, der reibungslosen Verwaltungsabläufe, die sie für Familien und auch für Firmen und Unternehmen attraktiv macht? Ich bin überzeugt, das ist so, und da gibt es noch ganz viele Faktoren, die ich hier aus Zeitgründen gar nicht mehr aufzählen möchte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch einen wichtigen Aspekt für die weitere Arbeit an der Kreisgebietsreform ansprechen. Als der Innenminister seinen Gesetzentwurf für die Kreisgebietsreform bekannt gemacht hat, sind die Kommunen und auch einige von Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dagegen Sturm gelaufen. Dem Minister wurde vorgeworfen, seine Vorschläge wären nicht auf der Grundlage des Leitbildes erarbeitet worden.
Zeigt aber nicht die Empfehlung der Enquetekommission, dass dieser Vorwurf falsch ist?
Die Kommission konnte nur Empfehlungen zum künftigen Status der kreisfreien Städte abgeben. Diese Empfehlungen decken sich aber nicht zufällig mit den Vorschlägen des Gesetzentwurfes in dieser Frage.
Ich habe Ihnen am Anfang meiner Rede einige Beispiele für die angewendeten Kriterien genannt. Diese Kriterien fußen alle auf unserem Leitbild. Wenn das aber so ist und der Minister zu demselben Ergebnis kommt, so zeigt das doch, dass auch er auf der Grundlage des Leitbildes gearbeitet hat. Es geht um die besten Strukturen für unser Land. Und ich denke, der Ausdruck, den der Minister vorhin in seiner Rede gebraucht hat – es geht um die problemangemessenste Lösung –, ich glaube, das sollten wir uns alle noch mal wirklich zu Herzen nehmen.
Meine Damen und Herren, es hat sich erwiesen, dass die Enquetekommission gute Vorarbeiten für die Beratungen zur Kreisgebietsreform geleistet hat. Das Thema Funktionalreform wird uns genauso beschäftigen. Das möchte ich hier noch mal deutlich einbringen. Ich bin überzeugt, dass wir auch bei den nun anstehenden Beratungen zur künftigen Gemeindestruktur ergebnisorientiert zusammenarbeiten werden, beziehungsweise ich wünsche es mir sehr.
Und, meine Damen und Herren, eins möchte ich auch noch unterstreichen: Die Enquetekommission konnte in dieser Art und Weise auch nicht mehr leisten. Ich denke, das ist uns allen bewusst, und deswegen sage ich das noch mal deutlich.
Ich bin aber froh, dass dieser Zwischenbericht jetzt vorliegt, dass er eine gute Grundlage sein kann. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren jetzt in den Ausschüssen weiter vorankommt, denke ich, ist es wichtig, dass dieser Zwischenbericht dann auch mit hineingenommen werden kann und eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit birgt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Abgeordneter Andrejewski, dass Sie über den Tellerrand nicht hinausschauen wollen, haben wir hier in diesem Hohen Hause schon sehr häufig erfahren.
Aber dass Sie die große Bedeutung für Deutschland, für Mecklenburg-Vorpommern noch nicht begriffen haben, das europäische Haus mitbauen zu können,
das haben Sie wieder dargelegt. Und das ist eigentlich sehr traurig.
Ich kann Ihnen gleich zu Beginn sagen, diese Jahresberichte sind gut,
diese Berichte sind wichtig und diese Berichte sind sehr hilfreich:
gut, weil sie uns umfassend und fundiert über die Aktivitäten des Landes und insbesondere der Landesregierung auf der internationalen Ebene informieren sowohl in der Europäischen Union als auch konkret im Ostseeraum mit einem besonderen Schwerpunkt, eben der maritimen Sicherheit,
wichtig, weil wir auf der Grundlage der Unterrichtungen erkennen und nachvollziehen können, welche Entwicklungen und Fortschritte es auf den einzelnen Politikfeldern im europäischen Bereich und in der Ostseezusammenarbeit insgesamt gegeben hat,
hilfreich, weil diese Berichte uns zeigen, wo wir weiteren Handlungsbedarf in der Zukunft haben.
Damit sind diese Berichte für uns unverzichtbar und für unsere parlamentarische Arbeit besonders im internationalen Bereich, aber auch im Rahmen unseres Engagements in den Ostseeparlamentarierkonferenzen und im Parlamentsforum Südliche Ostsee besonders wichtig. Gleichzeitig werden die Berichte über die Aktivitäten als ein Element anerkannt, mit dem die Landesregierung ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zur Information des Landtages nachkommt. So ist es mit Recht in der Beschlussempfehlung zu lesen.
Meine Damen und Herren, gerade deswegen haben wir in unseren Beschlüssen zu den Resolutionen der Ostseeparlamentarierkonferenzen gefordert, dass uns diese Berichte jeweils im Frühjahr eines Jahres vorgelegt werden. Dadurch können wir sie zur Vorbereitung und als Grundlage für die Erarbeitung der jeweiligen Resolution in diesen Konferenzen nutzen. Deswegen liegt auch bereits der Jahresbericht der Landesregierung „Zusammenarbeit im Ostseeraum und zur maritimen Sicherheit für den Zeitraum 2008/2009“ vor.