Die Firma Nordlite, ein zweites Beispiel, ist im Auftrag der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern tätig. Sie legte uns gegenüber dar, dass allein für das Umrüsten auf andere Frequenzen eine Anmeldegebühr fällig ist. Überhaupt bestünden die letztlich immensen Kosten aus drei Teilen: dem Kauf neuer Technik, der einmaligen Anmeldegebühr und einer jährlichen Gebühr je genutztem Sender. Wörtlich hieß es: „Der momentan noch genutzte Frequenzbereich ist nicht mehr lange verwendbar. Schon jetzt kommt es immer wieder zu massiven Störungen.“
DIE LINKE will den Ihnen vorliegenden Antrag, der die Landesregierung auffordert, die bestehende Beschlusslage unverzüglich umzusetzen, aus mehreren Gründen:
Erstens. Fehlende Ressourcen für die notwendige Umstellung der Technik schränken Kultur, Kunst und Sport beziehungsweise andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein. Es sind dies grundlegende Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Sie müssen allen uneingeschränkt zugänglich sein. Mit unserer parlamentarischen Initiative geht es darum, die Grundversorgung auf diesen Gebieten uneingeschränkt zu sichern.
Zweitens. Wir alle haben eine Fürsorgepflicht denen gegenüber, die von politischen Entscheidungen direkt oder mittelbar betroffen sind, deren wirtschaftliche Grundlagen durch diese elementar berührt werden.
Drittens. Das ist uns der wichtigste Punkt. Die Einhaltung von Beschlüssen des Landtags ist eine Frage der Einhaltung der Landesverfassung. Sie ist nicht verhandelbar.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Koplin, in der sachlichen Darstellung dessen, welches Problem wir vor uns haben mit der technischen Aufrüstung, stimme ich Ihnen in allem zu. Ich habe ein Problem mit Ihrem Antrag, nämlich eine Landesregierung, die schon gehandelt hat, zum Handeln aufzufordern.
Sie haben den Ablauf einer Geschichte, die mir überhaupt nicht gefällt, in einer Art und Weise geschildert, dass ich sagen würde, fast vollständig. Sie haben nämlich nicht erwähnt, dass wir längst, nicht längst, sondern
seit dem Dezember letzten Jahres, 17. Dezember, einen Beschluss des Bundesrates haben, der genau das beinhaltet und an dem unser Land, unsere Landesregierung mit Ihrer Zustimmung, mit Ihrer Mitwirkung entsprechend dem Landtagsbeschluss beteiligt war. Genau dies hat die Landesregierung getan. Und dies ist der Weg, wie in einem föderalen System eine Landesregierung Aufträge des Landtages, in diesem Fall also einen Beschluss, eine Empfehlung an die Landesregierung, ausführt. Sie hat es also gemacht. Was führt es jetzt weiter, wenn wir noch mal bekräftigen, sie soll unseren Beschluss umsetzen?
Nun habe ich das ja sehr gerne, wenn wir mal an gute Taten erinnert werden, denn ich bin schon sehr froh darüber, dass ich in dieser Koalition derjenige war, der damals diesen Antrag erstellt und mit dem Koalitionspartner abgesprochen hat. Aber wir sind damals alle querbeet in diesem Parlament von den Betroffenen angesprochen worden, Herr Koplin, Sie haben auf die Theater hingewiesen, Sie haben auf die Übersetzer hingewiesen, auf die Veranstalter, genau das. Das technische Problem, wenn Sie mal nachlesen, habe ich damals bei der Einbringung des Antrages genauso dargestellt, wie Sie es heute darstellen. Was wir bisher nicht hingekriegt haben, das ist, dass der Bund sich bewegt hat, der sehr viel mehr Geld eingenommen hat, als ursprünglich geplant war,
der in der Lage gewesen wäre und ist nach wie vor, aus den Erlösen auch die Zuwendungen, die Entschädigungsleistungen zu bringen, die die Veranstalter, ich nehme jetzt mal den Begriff, diese technischen Anlagen, dieses Frequenzband, das benötigt wurde für die Breitbandversorgung für Internetanschlüsse, dass diese entschädigt werden.
Jetzt kann es ja recht richtig sein, dass man wieder mal fragt. Es kann auch richtig sein, dass wir darüber diskutieren. Es macht aber aus meiner Sicht wenig Sinn, wenn wir jetzt die Landesregierung noch mal auffordern, einen Beschluss auszuführen, den sie erkennbar und nachlesbar in den Drucksachen des Bundesrates auch ausgeführt hat. Manchmal wäre es auch mal ganz nett, wenn man so eine Landesregierung, wenn sie so prompt handelt, wie sie das getan hat, auch dafür lobt. Das hat sie in diesem Falle meines Erachtens auch verdient.
Und, meine Damen und Herren, wir werden nicht damit zufrieden sein, dass der Bund sich hier sperrt. Wir werden nicht damit zufrieden sein, dass die Zusagen, die in den Vorverhandlungen gegenüber dem Bundesrat gegeben waren, nicht eingehalten werden.
Aber, meine Damen und Herren, das ist in der Politik so wie im üblichen übrigen menschlichen Leben, man sieht sich immer zweimal. Es stehen im Augenblick Gesetzeswerke des Bundes an im Medienbereich und gerade im Frequenzbereich. Und verlassen Sie sich darauf – und das darf ich hier ganz deutlich sagen –, wir werden dort in ganz unziemlicher Weise Druck ausüben. Da wird man dann auch mal sagen können, zustimmen können wir zu bestimmten Dingen nur, wenn das Problem, das hier dieser Landtag so mit dem Beschluss, den Sie zitiert haben, umschrieben und festgeschrieben hat, wenn das gelöst wird. Sie können zufrieden sein, wir werden das tun. Einen Antrag dazu, tut mir leid, aber das ist nun wirklich überflüssig, den brauchen wir nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich hat Herr Jäger recht. Es ist so. Als Opposition hat man natürlich immer das Problem, wenn die Landesregierung denn einmal etwas umgesetzt hat, dann ist das ein bisschen ärgerlich. An der Stelle muss man sagen …
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sicherlich, wenn es nicht in unserem Interesse ist, ist es nicht ärgerlich.)
„Die Landesregierung wird aufgefordert, den Beschluss des Landtages … unverzüglich umzusetzen und beim Bund die zugesagte Unterstützung für die erforderliche Umrüstung von Funkmikrofonanlagen einzufordern.“
Mit dem Beschluss des Bundesrates könnte man tatsächlich Herrn Dr. Jägers Auffassung daraus interpretieren, dass im Grunde genommen die Landesregierung dieser Verpflichtung durch Beschlussfassung nachgekommen ist.
Nichtsdestotrotz, und so ehrlich muss man ja sein, hat ja auch Herr Dr. Jäger eingeräumt, dass das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist. Nur, das kommt ja in Ihrem Antrag so nicht zum Ausdruck.
Sie beantragen ja, dass die Landesregierung im Grunde genommen den damaligen Beschluss umsetzen soll. Das hat sie ja getan. Somit würde ich im Ergebnis auch zu dem Schluss kommen, dass wir diesen Antrag ablehnen müssen sogar, weil er schlicht und einfach umgesetzt ist.
Aber, und deswegen wollte ich doch noch darauf hinaus, wir sitzen natürlich vor einem Dilemma. Wenn wir auf der einen Seite sagen, jawohl, die Landesregierung hat sich eingesetzt, aber es ist kein Ergebnis da, dann wird man ja logischerweise die Frage stellen müssen: Wie geht man damit weiter um?
Deshalb würden wir folgenden Weg vorschlagen: Wir würden sagen, lassen Sie uns im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch einmal beraten – das ist jetzt also formal ein Überweisungsantrag. Dann würden wir das dort beraten und das Problem möglicher
weise diskutieren. Das ist insofern auch wichtig, weil es ja möglicherweise Randbaustellen gibt, die man im Rahmen des Ausschussverfahrens durchaus in die Beratungen noch mal einfließen lassen kann und dort im Ergebnis dazu kommen kann, dass es vielleicht doch sinnvoll ist, in irgendeiner Form eine Initiative zu ergreifen.
Den vorliegenden Antrag, Herr Koplin, würden wir als FDP-Fraktion aus genannten Gründen ablehnen. Allerdings würden wir doch vorschlagen, dass wir es entsprechend im Ausschuss diskutieren, um auch dem Anliegen, dem Herr Dr. Jäger ja durchaus aufgeschlossen gegenübergestanden ist, Rechnung zu tragen und dort möglicherweise die Diskussion noch mal zu führen, wie wir weiter vorgehen. – Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann mich meinen Vorrednern auf jeden Fall erst einmal anschließen, dass dieser Antrag abgelehnt wird, will das aber noch ein bisschen deutlicher begründen.
Bereits vor eineinhalb Jahren haben wir auf Initiative der Fraktion DIE LINKE dieses Thema schon einmal hier im Landtag gehabt. Im vorigen Jahr, im Jahr 2010, haben unter der Drucksache 5/3384 die Koalitionsfraktionen von der Landesregierung gefordert, die zugesagte finanzielle Unterstützung des Bundes für die Länder für die erforderlichen Umstellungen im Zusammenhang mit der neuen Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung jetzt einzufordern. Das war gemeinsamer Wille
der Koalitionsfraktionen und die Opposition hat sich weitgehend dem auch nicht verschlossen und hat das mitgetragen.