Ich frage mich wirklich, warum das so ist. Vielleicht weil bei Ihren Parteien Ausländer schon eine große Rolle spielen – es gibt auch schon eine türkische Ministerin von der CDU in Niedersachsen – und weil die Jugend bei Ihnen wohl immer mehr verschwindet und Sie auf die Jugend keine Rücksicht mehr nehmen müssen. Das Durchschnittsalter der SPD ist bundesweit 56 Jahre. Die paar Jusos machen zwar viel Lärm hier in MecklenburgVorpommern, aber die kann man eigentlich unter Artenschutz stellen, zusammen mit Storch Heinar.
DIE LINKE dürfte ein Durchschnittsalter über 60 haben und da braucht man natürlich keine Rücksicht mehr zu nehmen auf die Jungen. Die haben keine Lobby mehr in der Partei und dank des großartigen demografischen Wandels, den wir unserem Herrn Sellering zu verdanken haben, wird die Jugend bald überhaupt keine Rolle mehr spielen als Lobbygruppe, sondern nur noch die Älteren. Also denkt man, die Jungen kann man ruhig diskriminieren. Ausländer darf man nicht diskriminieren, Ältere auch nicht, aber Junge.
Aber ich glaube doch, dass das eine Fehlkalkulation ist, denn letztendlich überlebt die Jugend das Alter. Schauen Sie sich mal Ihren Altersdurchschnitt an! Bei Ihnen ist man ein Exot, wenn man unter 30 ist auf Ihren Versammlungen. Bei uns ist man ein Exot, wenn man über 30 ist. Wir haben bei Weitem den besseren Altersdurchschnitt. Also werden wir Sie wahrscheinlich einfach überleben und brauchen gar nicht lange rumzudiskutieren.
was in Deutschland in der Zukunft geschieht, wir nationalistischen Deutschen und die Türken unter uns ausmachen. Sie zählen gar nicht mehr. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der NPD auf Drucksache 5/4185 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben.
(Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus, Andreas Bluhm, Lorenz Caffier und Dr. Klaus-Michael Körner werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 52 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 3 Abgeordnete, mit Nein stimmten 49 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/4185 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Festhalten am staatlichen Lotteriemonopol, Drucksache 5/4195. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4227 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4231 vor.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Festhalten am staatlichen Lotteriemonopol – Drucksache 5/4195 –
nopol ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen absolut schützenswert. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen ist die Gefahr von Missbrauch beim staatlichen Betreiber sehr viel geringer und zweitens hat die Bevölkerung inzwischen ein berechtigtes Vertrauen in die staatlichen Lotteriebetreiber entwickelt. Aber ich kann nicht verhehlen, dass ganz reelle finanzielle Interessen für die Beibehaltung des Monopols sprechen.
Der heute von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Antrag fordert die Landesregierung auf, sich bei den Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag für die Beibehaltung eines Lotteriemonopols einzusetzen. Außerdem sollen die Länder ihre Handlungsspielräume zur Regulierung des gewerblichen Automatenspiels nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Punkt 2 unseres Antrages haben wir durch einen Änderungsantrag gestrichen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie können doch den Antrag insgesamt zurückziehen. Was soll das denn noch? Das ist doch so ein Unsinn, was Sie da machen.)
Grund ist die neueste Entwicklung, die sich bei dem Treffen der Ministerpräsidenten am 10.03.2011 ergeben hat.
Ziel ist es, eine Festlegung zu vermeiden, die einen tragfähigen Kompromiss zur Erhaltung des Lotteriemonopols erschweren könnte. Diese Verhandlungen über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder sind aus mehreren Gründen notwendig geworden:
Zweitens hat es aber auch Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes gegeben, die in einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einbezogen werden müssen. Insbesondere das Urteil des EuGH zur Kohärenz des Glücksspielmarktes ist erfolgreich für den aktuellen Staatsvertrag.
Der EuGH hat festgelegt, dass ein staatliches Monopol mit der Begründung der Suchtprävention zwar bestehen kann, allerdings sind die Regeln in allen Glücksspielbereichen kohärent anzuwenden. Deshalb kann es ein „Weiter so!“ mit dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag nicht geben.
Eine Liberalisierung aller Glücksspielarten kann aber keinesfalls die Konsequenz dieses Urteils sein. Der Glücksspielmarkt in Deutschland weist ein Volumen von über 10 Milliarden Euro auf. Von diesem Volumen ist gut die Hälfte, nämlich 5 Milliarden Euro, von dem bestehenden Monopol erfasst. Das betrifft insbesondere die Lotterie und zu einem kleinen Teil die Spielbanken. Aus von diesem Monopol erfassten Umsätzen und Einnahmen werden sowohl Steuern als auch Abgaben abgeführt. Allein für unser Bundesland macht diese Summe zuletzt deutlich über 50 Millionen Euro aus.
Ich erwähnte eingangs bereits, dass aus finanzpolitischer Sicht diese Einnahmen nicht wegfallen dürfen. Deshalb sprechen wir uns auch dafür aus, weiter am staatlichen Lotteriemonopol festzuhalten. Begründung dafür soll weiterhin die verfassungsrechtlich zulässige Suchtprä
vention sein. Daher ist es notwendig, eine Regulierung des Automatenspiels nach Kriterien der Suchtprävention zu erreichen. Deshalb fordern wir in Punkt 3 unseres Antrages, dass die Länder ihre Handlungsspielräume für die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels im Glücksspielstaatsvertrag nutzen sollen. So kann eine weitere Kohärenz im Sinne des EuGH-Urteils erreicht werden.
Eine zu weit gehende Liberalisierung des Sportwettenmarktes würde dem entgegenlaufen. Wird aber, wie auf dem Treffen der Ministerpräsidenten angekündigt, ein gut überwachtes Konzessionsmodell ohne völlige Liberalisierung der Sportwetten angestrebt, so ist dies im Sinne eines kohärenten Gesamtkompromisses ebenfalls zu begrüßen. Das Hauptziel muss aber, wie auch von den Ministerpräsidenten formuliert, der Erhalt des Lotteriemonopols bleiben.
Letztlich ist eine gemeinsame Linie für eine Gesamtlösung aller Länder notwendig. Nur so kann ein neuer umfassender Glücksspielstaatsvertrag planmäßig 2012 in Kraft treten. Ich bitte Sie daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen Sie unseren Antrag zum Erhalt dieses Monopols und den Änderungsantrag, den wir Ihnen entsprechend vorgelegt haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwas über drei Jahren, am 1. Januar 2008, trat der aktuell gültige Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Dort wurden verschärfte Anforderungen an die Rechtsgrundlagen des staatlichen Glücksspiels verankert. Ziel war es, durch die Regulierung des staatlichen Wettmonopols möglichst wenig Anreize für das Spielen zu schaffen. So wurde die Werbung für das Glücksspiel deutlich erschwert. Werbeanrufe aus Callcentern, die zum Spielen animieren sollen, darf es seitdem nicht mehr geben und auch die Internetwerbung für das Glücksspiel wurde verboten.
Allen Kennern der Materie war allerdings schon damals bewusst, dass der Staatsvertrag eine offene Flanke hatte. Der wichtige Bereich des gewerblichen Automatenspiels war nicht berücksichtigt. Dieser obliegt ja auch der Regelung des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine stärkere Regulierung war damals offensichtlich nicht gewollt. Wie wir uns alle erinnern, war damals Minister Glos (CDU) in Verantwortung.
CSU, sorry. Um Gottes Willen, das war nicht mal ein freudscher Versprecher, sondern wirklich ein Fehler. Ich bitte um Entschuldigung.