den die demokratischen Fraktionen in diesem Landtag mehrfach erneuert haben. Ich zitiere aus einem Antrag vom 22. März 2006 auf Drucksache 4/2169, eingebracht damals von den Fraktionen von SPD, CDU und Linkspartei, unterschrieben von den Fraktionsvorsitzenden Gramkow, Jäger und Schlotmann. Und da findet sich der Satz – und ich glaube, in diesem Geiste sollten wir diese Debatte vielleicht auch weiterführen: „Das Landesprogramm ‚Demokratie und Toleranz …‘ … bildet die Grundlage für die weitere aktive Auseinandersetzung mit extremistischen Ideologien und den von deren Trägern entwickelten Strukturen.“ Zitatende. Dort steht: „aktive Auseinandersetzung mit extremistischen Ideologien“, und nicht: „mit rechtsextremistischen Ideologien“. Diese Fokussierung ist auch die einzig mögliche als Konsequenz aus der Konstruktion der wehrhaften Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Und ich hoffe, dass es uns vielleicht in Zukunft wieder gelingt, zu solchen Fragen wie der heute diskutierten eine fraktionsübergreifende, konsensorientierte Lösung zu finden. Das wäre aus meiner Sicht gerade im Angesicht des 4. September eher angebracht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Grundgesetzgedanke und das Grundgesetz sind für mich und meine Fraktion Grundlage des politischen Agierens und deshalb ist auch für uns die Bekämpfung eines jeglichen Extremismus nur folgerichtig.
Und deshalb, lieber Kollege Brodkorb, ist auch unser vorliegender Antrag kein Angriff oder kein Frontalangriff auf die Bundesfamilienministerin, sondern eine Absage an die Extremismusklausel, die Vereine und Verbände, die gewillt sind, auch unser Landesprogramm umzusetzen, in ihrer Arbeit behindert. Und natürlich sucht man dann in einer Koalition nach Versagungsgründen gegenüber einem Antrag der Opposition, aber ich halte das dann an der Stelle für ein bisschen Haarspalterei, wenn man sagt, na okay, Satz 2 und 3 hätte man auch ablehnen können, aber Satz 1, da hättet ihr euern Antrag anders schreiben müssen. Ich verwette mein Sitzungsgeld, dass, wenn wir dieses getan hätten, lieber Kollege Brodkorb, die Koalition unserem Antrag nicht zugestimmt hätte.
Und, lieber Kollege Dr. Jäger, ja, es ist aus den Erfahrungen heraus so, dass unsere Träger im Land diese Probleme nicht haben, die unterschwellig in der Extremismuserklärung beschrieben sind, aber sie müssen mit dieser Klausel umgehen. Und wenn man sich in der Tiefe der Vereine und Verbände, der Projektträger bewegt, wird man merken, dass sie dazu zum einen personell nicht in der Lage sind, weil sie einfach keine Ressourcen haben, und sie fühlen sich eben nicht als Überprüfungsinstitutionen, …
… weder die Regionalzentren im Land noch die Vereine und Verbände oder die Lokalen Aktionspläne, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen.
Herr Ritter, würden Sie es für zumindest plausibel halten, dass ich versucht habe zu begründen, warum die SPD als Fraktion Ihren Antrag ablehnt, nämlich damit, dass der Satz 1 aus unserer Sicht aus den dargelegten Gründen zustimmungsfähig ist, und dass ich allerdings selbstverständlich nicht die Haftung übernehmen wollte und könnte für die SPD-Fraktion, wie das Abstimmungsergebnis der Koalition bei einem anders gearteten Antrag ausgesehen hätte? Also würden Sie diesem Eindruck, den ich über meine eigene Rede habe, zustimmen, dass ich eigentlich nur versucht habe darzulegen,
warum die SPD den Antrag ablehnt, und keine Prognose darüber abgegeben habe, wie sich die Koalition insgesamt verhalten hätte, für den Fall, dass Sie einen anderen Antrag gestellt hätten?
(allgemeine Heiterkeit – Michael Andrejewski, NPD: Nicht nur neuerdings. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Ich kann diese Einschätzung nicht teilen, was den Inhalt Ihrer Reden angeht. Und ich bleibe dabei – da können Sie jetzt nach Erklärungsmustern suchen, wie Sie wollen –, egal was wir beantragt hätten in dieser Frage,
die Koalition insgesamt hätte nach Versagungsgründen gesucht und eben auch die SPD-Fraktion nach Ausreden. Das ist leider die Tatsache.
Herr Ritter, bevor Sie fortsetzen, will ich nur noch mal auf Paragraf 81 Absatz 4 und die entsprechenden Kriterien für Zwischenfragen verweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich arbeite nun seit vielen Jahren im Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplanes im Landkreis Demmin und wir haben uns dort in unzähligen Sitzungen mit zahlreichen Projekten und Projektträgern tiefgründig beschäftigt. Denn, Herr Dr. Jäger, es geht in der Tat um öffentliches Geld,
Und wir haben in den zurückliegenden drei Jahren und eben auch jetzt in Fortführung des Ursprungsprogramms eine sehr intensive Arbeit durchgeführt. Und diese Extremismusklausel, ob nun Satz 1 oder 2 oder 3 oder alles, das ist ein tiefer Misstrauensbeweis gegenüber den handelnden Personen. Das empfinden alle so, die in diesen Strukturen arbeiten.
Und, lieber Kollege Brodkorb, wenn Sie die Aufgeregtheit nicht nachvollziehen können, dann wäre es vielleicht gut gewesen, wenn Sie am Freitag beim „Ratschlag gegen Rechts“ in Neubrandenburg mit dabei gewesen wären, organisiert von ver.di und anderen Projektträgern, die sich auch mit der Problematik der Vorbereitung der Landtags- und Kreistagswahlen am 4. September beschäftigt haben. Da war von Aufgeregtheit nichts zu spüren, sondern ein tiefes Unverständnis, dass man ihnen gegenüber, diesen Projektträgern, die sich seit Jahren engagieren, ein solches Misstrauen ausspricht. Und vielleicht sind Sie dann in Ihrer Einschätzung auch schon ein bisschen abgehoben, weil Sie in diesen Tiefenstrukturen dann nicht mehr dabei sind oder sich nicht mehr so damit beschäftigen. Ich weiß es nicht.
Ich halte das jedenfalls für nicht zielführend. Und es gab die klare Erwartungshaltung auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Ratschlages, dass dieser Landtag ein deutliches Signal in die bundespolitische Öffentlichkeit sendet und sagt, wir, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, unterstützen die Haltung der Landesregierung zur Frage der Extremismusklausel. Und dieses Signal wird auch draußen erwartet und deshalb beantrage ich namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung. – Danke schön.
Im Rahmen der Aussprache ist von Herrn Ritter für die Fraktion DIE LINKE beantragt worden, über diesen Antrag namentlich abzustimmen gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung, zu diesem Tagesordnungspunkt, Drucksache 5/4255.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz
zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
(Die Abgeordneten Barbara Borchardt, Harry Glawe, Jörg Heydorn und Dr. Klaus-Michael Körner werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ich frage noch einmal: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung und ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.