Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Danke, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. von Storch von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sowohl der Vorsitzende des Ausschusses als auch der Minister das Gesetz hinreichend begründet haben, möchte ich einige ergänzende Bemerkungen machen.

Wir alle wissen, dass der Wald zu den prägenden Landschaftsbestandteilen unseres Landes gehört und wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts beiträgt.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig.)

Aus diesem Grund sind Erhaltung, Nutzung und Schutz des Waldes im Landeswaldgesetz festgeschrieben.

Die Regierungskoalition hatte sich in der Koalitionsvereinbarung auch verpflichtet, das Landeswaldgesetz zu novellieren, wie jetzt geschehen. Ziel der Gesetzesnovellierung sollte auch die Deregulierung und der Abbau von Bürokratie sein. Auch wenn bei uns dies in zahlreichen Bereichen gelungen ist, möchte ich doch nicht verhehlen, dass sich meine Fraktion die Möglichkeiten einer stärkeren Deregulierung anders vorgestellt hätte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist ja wohl klar.)

Die nunmehr gesetzliche Festlegung der naturnahen Waldbewirtschaftung für den Landeswald, meine Kolleginnen und Kollegen, entspricht ganz aktuell dem Zeitgeist. Ökologie ist ja nun in Deutschland als politische Leitlinie angesagt und die Ökologisierung der Forstbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern wirft die Frage auf, inwieweit unter diesen Vorgaben für den Landesforst eine schwarze Null zu erwirtschaften sein wird. Das bleibt abzuwarten. Ich persönlich habe da meine Zweifel.

Meine Kolleginnen und Kollegen, Forstwirte haben schon seit Jahrhunderten den Wald nachhaltig bewirtschaftet. Das heißt für mich, sie haben auf wirtschaftliche, natürliche und soziale Komponenten Rücksicht genommen. Wichtig ist, dass aus der ökologischen Vorgabe für den Landeswald in Zukunft keine Verpflichtung auf einen ökologischen Privatwald entwickelt werden darf, wie wir das in anderen Bundesländern im Augenblick erleben, und dass damit Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung vermieden werden müssen. Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände hängen 1,2 Millionen Arbeitsplätze von der deutschen Forstwirtschaft ab. Aus diesem Grund hat sich meine Fraktion dagegen verwahrt, die naturnahe Forstbewirtschaftung auch für kommunale und Privatwaldbesitzer im Gesetz zu nominieren.

Meine Damen und Herren, wir liegen, wie wir wissen, mit unserem Waldanteil unter dem Bundesdurchschnitt. Die überwiegende Zahl der Waldbesitzer verfügt über Flä

chen unter 20 Hektar. Aus diesem Grund war ein Ziel der Gesetzesnovellierung, die Möglichkeit forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu schaffen, die eine ökonomische Bewirtschaftung von privaten Wäldern ermöglichen. Die Waldbewirtschaftung muss auch in Zukunft nicht in erster Linie ökologischen Interessen dienen, sondern auch zum Einkommen der Eigentümer beitragen. Dieses ist meines Erachtens bisher gelungen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, wir wissen aus aktuellen Meldungen, dass es unter Rot-Grün in NordrheinWestfalen bereits Ansätze gibt, größere Waldflächen einschließlich des Privatwaldes aus der Nutzung herauszunehmen. Das darf uns in Zukunft nicht passieren. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Holz ist in den zurückliegenden Jahren die Bewirtschaftung des kleinen Privatwaldes in den Mittelpunkt der forstwirtschaftlichen Interessen gerückt. Rohstoffengpässe im Bereich der Biomasseverwertung und der Industrieholzproduktion haben zu einer verstärkten Nachfrage geführt. Der Rohstoff Holz wird auch in Zukunft nicht an Bedeutung verlieren.

Aus diesem Grund ist es für meine Fraktion besonders wichtig, dass wir die Nutzung des Holzes im Bereich des Alt- und Totholzes im Gesetz festgeschrieben haben. Gleichzeitig konnten wir Regelungen dahin gehend ändern, dass die im Gesetzentwurf geforderten Betriebskonzepte durch die bereits bisher bekannten Forsteinrichtungswerke ersetzt wurden. Dies wird unseres Erachtens zur Deregulierung und Entbürokratisierung beitragen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind wir der Auffassung, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage dafür geschaffen haben, dass der Wald auch in Zukunft die Landschaft unseres Landes prägt und als unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zur Verfügung steht und gleichzeitig dem Eigentümer die Möglichkeit erhält, Einkommen zu erzielen. Für die CDU-Fraktion bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Dr. von Storch.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir hatten bereits in der Ersten Lesung des Gesetzes gesagt, dass in einigen Punkten sogar tatsächlich was Gutes entstanden ist, und haben uns dabei auf die Kurzumtriebsplantagen zum Beispiel und auf die Haftungsregelungen beim Betreten des Waldes bezogen. Aber sowohl vor als auch nach der umfangreichen Anhörung am 13. Januar haben wir mit vielen betroffenen Verbänden und Vereinen über den Gesetzentwurf diskutiert und waren dann erstaunt über den großen Änderungsbedarf, der sich nach diesen Gesprächen ergeben hat.

Nach reiflicher Überlegung und Abwägung hat die FDP sich dann einige von diesen Vorschlägen zu eigen gemacht und durch eigene Vorschläge ergänzt. Unter anderem ist die Ausweisung von Reit- und Fahrwegen in den Wäldern sowie die Wiedererrichtung von Parkanlagen sehr kontrovers und konstruktiv in unserer eigenen Fraktion diskutiert worden.

Die FDP bezweifelt auch sehr stark, dass die in Paragraf 11 getroffenen Regelungen zur Wiederherstellung von Parks alle auftretenden Probleme zur Lösung führen werden, und sieht da nach wie vor großen Diskussionsbedarf.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Zum Belassen von Alt- und Totholz im Wald möchte ich anmerken, dass Altholz nicht automatisch zu einem bestimmten Anteil im Wald verbleiben muss, sondern nur, wenn der Eigentümer keine andere Verwendung für dieses Holz hat. Auch hierzu hatten wir einen Änderungsantrag gestellt, können aber dem Kompromissvorschlag, der dann durch die Koalitionsfraktionen im Ausschuss als Änderungsantrag eingereicht wurde, vollumfänglich zustimmen. Da hat man eine gute Lösung gefunden.

Ansonsten haben wir 30 Änderungsanträge zum Waldgesetz und zum Jagdgesetz eingereicht. Ich möchte dazu nur ganz klar sagen: Nachdem ich den zweiten unserer Änderungsanträge begründet hatte und sehr deutlich wurde, dass ein Diskussionswille nicht bestand,

(Ute Schildt, SPD: Na, na, na, na!)

habe ich auf die mündliche Begründung der Anträge verzichtet, weil es tatsächlich zwecklos gewesen ist. Man hat nicht mal zugehört.

(Ute Schildt, SPD: Das ist nicht wahr, Frau Reese, das ist nicht wahr.)

Ich bedaure dies sehr und ich finde es vor allen Dingen schade allen Anzuhörenden gegenüber, die in sehr umfangreichen Stellungnahmen und mit sehr großem Engagement sich in die Beratungen, in die Anhörung eingebracht haben. Den Anzuhörenden möchte ich recht herzlich danken und die Kritik, die vom Ausschussvorsitzenden hier an meiner Antragsbegründung, die aus seiner Sicht sehr halbherzig gewesen sein soll, vorgetragen wurde, aufs Schärfste zurückweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Hans Kreher, FDP: Richtig.)

Ich möchte noch einmal auf unsere vier Änderungsanträge eingehen, die uns von unseren eigenen Änderungsanträgen mit am wesentlichsten erschienen sind. Darum haben wir sie heute noch mal als Änderungsanträge vorgelegt.

Nach dem Willen der Landesregierung soll das Land zur Arrondierung ein Vorkaufsrecht an Flächen erhalten, die ganz oder teilweise im Landeswald liegen. Das kann im Ergebnis heißen, dass es neben dem Entzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche durchaus auch zu Problemen bei der Pflege von angrenzenden Flurstücken führen kann. Wir lehnen das deshalb ab und haben einen entsprechenden Änderungsantrag formuliert. Außerdem ist es aus unserer Sicht ganz klar ein massiver Eingriff in die Dispositionsfreiheit des jetzigen Eigentümers, was auch nicht in unserem Sinne ist.

Die FDP stimmt grundsätzlich der Waldmehrung allgemein und auch der des Landeswaldes dort, wo es angemessen ist, zu. Ein Vorkaufsrecht ist dafür allerdings nicht erforderlich. Auch die privaten Waldbesitzer, das wird dann ab und an unter den Teppich gekehrt, bewirtschaften ihren Wald durchaus vorbildlich und vor allen Dingen auch nachhaltig, denn gerade der private Waldbesitzer möchte seinen Nachkommen auch in Generationen noch einen wertvollen Wald übergeben können.

(Ute Schild, SPD: Das hat keiner infrage gestellt.)

Das Landeswaldgesetz, dazu gibt es einen weiteren Änderungsantrag von uns, berücksichtigt ungenügend die Situation von Campingplätzen im Wald. Hier zeichnen sich mögliche Schwierigkeiten ab und mit dem Änderungsantrag auf Drucksache 5/4359 will die FDP sicherstellen, dass bestehende und genehmigte Campingplätze Bestandsschutz haben und nicht unter den Waldbegriff fallen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Weiterhin erhalten diese pauschal die Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Abstandes baulicher Anlagen nach Paragraf 20 Waldgesetz, um damit bürokratischen Aufwand weiterhin minimal zu halten.

Der dritte Änderungsantrag befasst sich mit der Mitnahme von Leseholz. Es ist für die FDP nicht nachvollziehbar, warum die Entnahme von Leseholz aus dem Privat- oder Körperschaftswald nicht mehr der Erlaubnis des Waldeigentümers bedürfen dürfte. Ich gehe ja auch nicht in Ihren Garten und hole mir die Erdbeeren, ohne Sie zu fragen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich kann Ihnen aber welche geben. – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Eine solche Regelung ist dann doch wirklich ein massiver Eingriff in das Eigentum

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Weil die so schön rot sind, ne, Peter?! – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

und deshalb muss der Passus auch wieder in den Paragrafen 31 Absatz 4 eingefügt werden.

Zum Jagdgesetz wissen wir, dass trotz eines Managementplans zur Schwarzwildbejagung massive Probleme mit dem Schwarzwild bestehen. Die alleinige Begrenzung der Anbauflächen auf 20 Hektar pro Schlag halten wir hier nicht für sinnvoll. Deshalb teilt die FDP die Ansicht des Landesjagdverbandes, dass im Rahmen der Schwarzwildbejagung hier Gemeinschaften verpflichtend zu bilden sind und nicht nur gebildet werden können. Darauf zielt dann unser letzter Änderungsantrag ab.

Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn für die Fraktion der SPD.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Waldmann. – Peter Ritter, DIE LINKE: Der Waldmeister. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Waldmeister, Entschuldigung, der Waldmeister!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vereinzelte Abgeordnete der Linksfraktion sind ja heute wieder lustig drauf, Forstmeister Ritter hier vorneweg. Dabei ist das durchaus ein ernstes Thema.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Na wenn Sie hier nach vorne gehen, ist immer was zu erwarten, Herr Heydorn.)

Ja, so soll es auch sein, Herr Professor Methling, oder nicht?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja.)