Redaktionell schwammig geschrieben ist es, weil bei dem, was so wichtig ist, um eine Identität der gesamten Wirtschaftsförderung, des gesamten Engagements hinzukriegen, sollte man sich beim Schreiben so eines Gesetzes zumindest bemühen, konsequent die Begrifflichkeiten durchzuziehen. Da geht es um die Begrifflichkeit „Existenzgründer“ und es geht um die Begrifflichkeit „Unternehmensnachfolge“. Das, was an Kauderwelsch von Ihnen in der Formulierung drinsteht, ist dringend überarbeitungsbedürftig. Denn was nützt eine noch so gute Kampagne und Initiative im Handwerk zum Thema Unternehmensnachfolge, wenn das hier so konkret nicht drinsteht, wie es drinzustehen hat.
Und auf eine zweite redaktionell schwammige Bemerkung möchte ich hinweisen im Paragrafen 12 zum Thema Technologie und Innovation. Mir erschließt es sich nicht, warum wir nur die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und den Hochschulen machen wollen. Was ist eigentlich mit den ganzen millionenschweren TGZs und TGBs, die wir hier im Land haben? Millionen und Abermillionen sind
da reingeflossen, um die zu etablieren, und dann steht in Ihrem Mittelstandsfördergesetz lediglich der Transfer zwischen Hochschulen und zwischen der Wirtschaft. Wo finde ich die Technologieparks?
Ich will zu meinem zweiten Punkt, zur inhaltlichen Unkonkretheit etwas sagen. Das Gesetz, was wir hier vor uns liegen haben, ist ein Gesetz, was eigentlich unser Anspruch ist, nämlich, ich habe es vorhin gesagt, die Entfaltungsmöglichkeiten der mittelständischen Wirtschaft und dann mit den entscheidenden Komponenten der Nachhaltigkeit und der Ausgewogenheit und der ökologischen Auswirkungen auf unternehmerisches Handeln. Das sind Dinge, die bei Ihnen inhaltlich überhaupt nicht vorkommen. Ich finde nicht einmal das Wort „ökologisch ausgewogen“. Also wo ist dort das, was Sie im Vergabegesetz, das, was Sie in der Kommunalverfassung als Ihr Credo reinbringen, dass Sie sogar vergabefremde Kriterien wie ökologische Standards mit reinbringen? Das findet sich bei der Mittelstandsförderung gar nicht. Das ist für mich nicht zu verstehen.
Der Mittelstandsbericht – der Kollege Holter hat es angesprochen, zu Recht – alle fünf Jahre nach einem beliebigen Schema, ohne dass er strukturiert ist, ist falsch. Er muss alle zwei Jahre mindestens in einer strukturierten Form vorliegen. Der Mittelstandsbeirat ist ja ganz nett, aber der ist bei Ihnen im Paragrafen 17 völlig fehl am Platz. Der Mittelstandsbeirat, die Einbeziehung der Selbstverwaltung der Wirtschaft gehört an den Anfang des Prozesses und der Anfang ist die Koordinierung der Förderung. Dort muss der Mittelstandsbeirat, dort muss die Selbstverwaltung der Wirtschaft mit einbezogen werden und nicht irgendwo ein Mittelstandsbeirat, der sich mal nett trifft, ein bisschen plaudert und die Dinge dann versucht noch zu korrigieren, die zu korrigieren sind.
Und dann sind wir bei den falschen Signalen, die ich angesprochen habe. Falsche Signale beginnen mit einem fehlenden Signal. In Ihrem Gesetzentwurf fehlt komplett das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft. Und das, was auch fehlt, ist das Bekenntnis zur Privatwirtschaft. Wir haben es beim letzten Mal gehört, dass auch die CDU in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile nicht mehr die Privatwirtschaft als prioritär ansieht. Wir meinen, das Bekenntnis muss dringend rein.
Sie haben sogar eine gefährliche Täuschung in Ihrem Gesetz drin, wenn Sie vorn in der Einführung schreiben, das, was unternehmerische Auswirkungen in den kommunalen Bereichen hat, dass das dort mit den Vertretern der Wirtschaft und des Handwerks gemeinsam abgewogen wird.
Ich erinnere mich an eine Expertenrunde am vergangenen Montag bei der IHK. Genau dort ist angesprochen worden, dass Sie sich in der Kommunalverfassung verweigern, die Selbstverwaltung der Wirtschaft bei der wirtschaftlichen Betätigung, bei der Förderung am Anfang des Prozesses mit einzubeziehen. Also auch dort sollten Sie sich fragen: Was setzen Sie hier eigentlich für Signale?
Und dann fehlt auch eines ganz klar und ganz deutlich, das ist unsere Auffassung von Förderung generell. Förderung ist zu befristen, kein Wort zur Befristung. Alles an Fördermaßnahmen, an Darlehen, an Bürgschaften, an Zuwendungen in einem Wildwuchs in drei Paragrafen, wir haben es in einem gemacht und dann jegliche Form von Befristung nicht drin, also unter dem Motto,
wir gucken mal vielleicht fünf Jahre lang, vielleicht zehn Jahre lang, vielleicht 15 Jahre lang. Nein, Fördermittel, Förderprogramme, Förderinstrumente sind grundsätzlich zu befristen. Sie sind ein Anschubinstrument und sind kein Dauerinstrument.
Und das, was Sie für die Stärkung der kleinsten und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dringend brauchen, dafür setzen Sie auch gar kein Signal. Wo finde ich hier die klare und wichtige Aufgabe der Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals von Unternehmen? Sie sagen ja, wir haben umgeswitcht von verlorenen Darlehen hin zu revolvierenden Fonds. Aber wo ist die eigenkapitalersetzende Funktion dieser Darlehen, die sie haben? Nichts, gar nichts, überhaupt nichts findet sich da drin. Und von der Warte her ist es schon sehr spannend, was Sie an falschen Signalen in dieses Gesetz reinpacken.
Ich habe immer noch einen Wunsch oder eine Bitte an Sie alle: Wir werden uns morgen im Wirtschaftsausschuss über das Verfahren zu diesen beiden Gesetzen verständigen. Ich glaube, das Thema Mittelstandsförderung, Vergabegesetz, Kommunalverfassung ist in klassischen Anhörungen, so, wie wir sie verstehen, hinlänglich diskutiert. Das, was wir brauchen, ist eine Expertenrunde. Wir brauchen eine Expertenrunde im Wirtschaftsausschuss. Wir brauchen ein zügiges Verfahren mit den Experten. Hier sind Experten wirklich in dem Augenblick gefragt.
Wir haben alle Möglichkeiten und alle Instrumente, diese beiden Gesetze noch zu einem guten, wirklich vernünftigen Mittelstandsförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern zusammenzuführen. Ich denke, es ist zwingend Aufgabe auch dieses Landtages, dieser Legislatur, das noch zu tun, und aus dem Grund bitte ich Sie um die Überweisung in die Ausschüsse, um eine zügige Beratung.
Und wenn der Wirtschaftsminister vielleicht noch mal so nett ist – denn ich habe auch eine Irritation, die eben schon in der Debatte angesprochen worden ist –, ob Sie vielleicht uns im Plenum noch mal erklären: Ist es wirklich so, dass die CDU sich für einen gesetzlichen Mindestlohn jetzt ausspricht oder hat die CDU sich nur gegen sittenwidrige Löhne ausgesprochen? Es wäre schön, wenn Sie das hier vielleicht im Parlament noch einmal klarstellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht vorab zur Information: Für die Nichtzeitungsleser unter uns, es sind die Sozialausschüsse, genauer gesagt der CDA als Arbeitskreis.
Ich glaube, 85 Prozent der Bundesbürger befürworten Mindestlöhne. Ich weiß nicht, wie das bei den Parteimitgliedern der CDU ist. Das muss man vielleicht mal durchzählen.
auch an den Minister gerichtet, dass unser Koalitionspartner noch nicht so weit ist, dass er Mindestlohn generell fordert. Aber wir arbeiten daran, Herr Kollege Roolf.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zwei, drei Sätze noch zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sagen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, normalerweise hätte man ja eigentlich denken können, dass ein Gesetz zur Mittelstandsförderung hier in diesem Land vielleicht wohl eher zu Beginn einer Wahlperiode eingebracht wird. Weil in einem solchen Gesetz, auch wenn man den Gesetzentwurf hier der Koalitionsfraktionen nimmt, wird ja letztendlich doch vorgegeben, gedanklich, gesetzlich normiert, wie man sich das Handeln der eigenen Landesregierung in den kommenden Jahren vorstellt. Und dann ist es natürlich schon eine Überlegung wert, dass man das am Beginn einer Wahlperiode macht. Das ist auch nicht ungewöhnlich, wenn man sich die Kolleginnen und Kollegen in Thüringen ansieht, auch eine Koalitionsregierung, dann unter anderen Vorzeichen. Die machen das ja jetzt relativ früh am Beginn ihrer Wahlperiode dort auch mit einem entsprechenden Mittelstandsfördergesetz.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gehe schon davon aus, ich kann es zumindest für meine Fraktionskollegen, ich kann es für mich sagen, ich kann es aber, glaube ich, für die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion sagen, die Entscheidung, es jetzt kurz vor Ende dieser Wahlperiode zu machen, ist schon bewusst gefallen. Wir hätten uns – ich glaube, da spreche ich auch für die CDU und spreche sicherlich für den Wirtschaftsminister dieses Landes, wenn ich das so sagen darf – natürlich auch auf den Standpunkt stellen können, das, was wir an Mittelstandsförderpolitik in diesem Land machen, gemacht haben in dieser Wahlperiode, ist genau auf diese Punkte fokussiert worden oder fokussiert gewesen, die auch in diesem Gesetz enthalten sind. Ich glaube, das kann man so unterschreiben, und ich glaube, das kann ich an dieser Stelle sagen, auch wenn sicherlich nicht in allen Punkten Gemeinsamkeit herrscht zwischen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, nicht zwischen dem Wirtschaftsminister und mir persönlich, was bestimmte politische Themen angeht.
Nehmen wir nur das Thema Mindestlöhne. Da ist Herr Kollege Seidel sicherlich eher bei Ihnen, Herr Roolf, als bei mir. Aber ich denke mal, eins muss man an dieser Stelle ganz deutlich sagen, was die Bedeutung der kleineren und mittelständischen Unternehmen angeht, was die Bedeutung auch des Handwerks in diesem Land angeht für die bisher schon vorgefundene, aber sich
auch weiterentwickelnde wirtschaftliche Entwicklung, da gibt es sicherlich keinen Dissens zwischen den Koalitionsfraktionen und auch nicht mit dem Wirtschaftsminister. Das Rückgrat dieser wirtschaftlichen Entwicklung in den kommenden Jahren werden sicherlich die kleinen und mittelständischen Unternehmen und sicherlich auch das Handwerk in diesem Land sein. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht meiner Fraktion auch Ausdruck oder insbesondere Ausdruck dessen, wie wir uns als SPD-Fraktion in der Zukunft die Schwerpunkte in der Wirtschaft und Wirtschaftsförderpolitik, insbesondere in diesem Land für die Förderung und die Stärkung der kleinen und mittelständischen Unternehmen einschließlich des Handwerks vorstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir einen weiteren Schritt gehen in der Richtung auf eine moderne Wirtschaftspolitik für Mecklenburg-Vorpommern, eine Wirtschaftspolitik – und da komme ich noch mal auf das zurück, was der Kollege Roolf eben angesprochen hat –, die hilft, die Zukunftsfähigkeit der einheimischen Unternehmen nachhaltig zu sichern, und eine Wirtschaftspolitik, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die den Menschen, und die meisten arbeiten in unserem Land eben in diesen kleinen und mittelständischen Unternehmen oder in Handwerksbetrieben, tatsächlich Chancen eröffnet, Wege sichert, um sich in diesem Land eine finanziell abgesicherte Zukunft zu schaffen.
Und, sehr geehrter Kollege Roolf, ich sage das in aller Deutlichkeit, das können Sie mir auch glauben, so fest, wie ich mit meinen Füßen auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft stehe, so sehr kann die FDP in dieser Bundesrepublik Deutschland gar nicht darauf rumtrampeln. Weil eins muss man ganz deutlich sagen: Soziale Marktwirtschaft besteht nicht nur aus grenzenlosem Kapitalismus, der allen alles ermöglicht. Soziale Marktwirtschaft bedeutet die unternehmerische Verantwortung aller und insbesondere auch für eine soziale Ausgewogenheit in einer Gesellschaft. Und nur beides zusammen, soziale Ausgewogenheit, soziale Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern und ein gesicherter ordnungspolitischer Rahmen, in dem sich Unternehmerinnen und Unternehmer dann auch frei in ihrer beruflichen Tätigkeit entwickeln können, ist der Garant für eine funktionierende Marktwirtschaft.
Und, meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wollen wir als SPD gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auch das machen, was wir für die weitere Entwicklung der Unternehmen in diesem Land für erforderlich halten. Wir wollen weiter die Wettbewerbsfähigkeit gerade der kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Land fördern. Ich weiß, dass ich Herrn Minister Seidel vielleicht an der einen oder anderen Stelle auf die Füße getreten bin. Aber das möchte ich an dieser Stelle auch mal deutlich sagen, gerade was die Bereitschaft, kleine und mittelständische Unternehmen in diesem Land zu stärken, angeht, habe ich absolut keinen Grund, mich bei Ihnen zu beklagen. Vielleicht eine kleine Ausnahme: Ich würde mir noch mehr Stringenz dabei wünschen, aber vielleicht schaffen wir das ja auch noch weiter umzusetzen, dass wir hier in diesem Land gerade die kleineren Unternehmen entsprechend fördern.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
gehört natürlich auch dazu, dass wir die Arbeits- und Ausbildungsplätze in diesem Land sichern, dass wir Arbeits- und Ausbildungsplätze ausbauen, dass wir auch – und das sage ich ganz deutlich in die Richtung der Kollegen von der Linkspartei – wirklich weitergehen müssen. Auf dem Weg, dass wir hier Arbeitsplätze, sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze schaffen, von denen die Menschen in diesem Land leben können – und ich will dabei nur ein Beispiel nennen, was wir in diesen Koalitionsfraktionen dann gemeinsam gemacht haben, nehmen Sie die Grenze für die Förderung von Arbeitsplätzen hier in diesem Land, es wird im Regelfall kein Arbeitsplatz gefördert, der nicht mindestens 25.000 Euro Arbeitgeberbrutto mit sich bringt –, kämen wir, und da schließt sich dann der Kreis, dann ja auch wieder zum Thema Mindestlohn, wenn man das dann mal durchrechnet bei 25.000 Euro Arbeitgeberbrutto, sind wir über den momentan in der Öffentlichkeit diskutierten Werten eines Mindestlohns. Da liegen wir nämlich ungefähr bei 10 Euro Arbeitnehmerbrutto pro Stunde. Und vielleicht ist das ja auch Motivation, Herr Minister Seidel, dass wir auf diesem Weg dann weitergehen, dass entsprechend wir auch da die Sozialpartner insgesamt stärken.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist in diesem Kreis schon angesprochen worden, was natürlich ganz wichtig ist für die weitere Entwicklung unseres Landes, ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Ich möchte darauf jetzt nicht näher eingehen, weil wir außerhalb dieses Tagesordnungspunktes noch einen Antrag der Fraktion der FDP haben zur Unterstützung der sächsischen Bundesratsinitiative zur Fachkräftesicherung. Nur eins erlauben Sie mir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle zu sagen: Fachkräftesicherung kann nicht dadurch funktionieren, dass wir meinen, von außerhalb Personen hier hinzubringen, die hier arbeiten, die unsere Unternehmen, unsere Gesellschaft voranbringen, und die Menschen, die hier im Lande leben, lassen wir dann stehen und kümmern uns nicht um sie.
Was wir machen müssen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist, tatsächlich – und da komme ich auch zu dem Punkt vor dem Hintergrund der Anhörung, die wir hier im Wirtschaftsausschuss gemacht haben, gerade unter dem Gesichtspunkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf – die Menschen, die in diesem Land leben, darin zu stärken, dann eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben zu können.