Und jetzt komme ich zum Kollegen Roolf. Dann fragt der Kollege Roolf, was steht denn in eurem Gesetzentwurf über die eigenkapitalersetzende Funktion dieser Fonds. Ja, Herr Roolf, das hat in diesem Gesetzentwurf zu Recht nichts zu suchen. Das kann nämlich der Gesetzgeber nicht festschreiben, sondern das ist Bewertung, die die Wirtschaft und die Banken vornehmen, und das schreiben wir nicht im Gesetz fest. Das ist genau der Unterschied zu unserem Verständnis von Wirtschaft.
Jetzt werde ich Ihnen mal sagen, unser Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft durchzieht den gesamten Gesetzentwurf.
„Zweck des Gesetzes ist, mittelständische Strukturen in der Wirtschaft des Landes nachhaltig zu stärken und die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Unternehmen und Freien Berufe auszubauen, insbesondere durch
„2. die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb,
3. die Erhöhung des Innovationspotenzials für die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren,
4. die Förderung der Kultur der Selbstständigkeit, insbesondere durch die Unterstützung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen sowie die Vermittlung wirtschaftlichen Verständnisses schon in der Schule“
So viel übrigens zum Thema Bildung. Es gibt seit vielen Jahren ein sehr erfolgreiches Programm „Wirtschaft und Schule“. Das jetzt nur mal als Einschub.
6. die Sicherung und den Ausbau der Arbeits- und Ausbildungsplätze in der mittelständischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Chancengleichheit.“
Und dann abschließend Paragraf 4, damit es auch wirklich jedem deutlich wird, wo unser Bekenntnis zur sozialen Markwirtschaft liegt, nämlich Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Wirtschaft sich entfalten kann und die soziale Marktwirtschaft sich auch tatsächlich in der Wirklichkeit bewährt. Dazu zitiere ich Paragraf 4, „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist er überschrieben:
„(1) Maßnahmen der Mittelstandsförderung haben subsidiären Charakter. Das unternehmerische Risiko darf nicht ausgeschaltet werden.
(2) Eine Förderung soll die Eigeninitiative anregen und geeignete Formen der Selbsthilfe unterstützen, ohne dadurch die Eigenverantwortung des Geförderten zu beeinträchtigen.“ (Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Michael Roolf, FDP: Wo ist die Befristung?)
Und wenn Sie sagen, das alles ist kein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, dann hängt es vielleicht damit zusammen, dass Sie das Soziale bei der Marktwirtschaft pro forma zwar sagen, aber nicht so ganz ernst nehmen.
Denn auch darauf hat der Minister eben sehr, sehr deutlich hingewiesen: Die Wirtschaft muss sich in der Tat den veränderten Rahmenbedingungen nicht nur stellen, was die Globalisierung angeht, sondern auch, was die demografische Entwicklung in diesem Land angeht. Und es heißt, sie muss alle Anstrengungen unternehmen, um jungen Leuten hier im Land die Möglichkeit zu geben, eine Perspektive auf Dauer zu haben,
hierzubleiben, und anderen die Möglichkeit geben herzukommen. Und dazu muss sie sich auch dem Wettbewerb stellen, wenn es um Löhne geht, um angemessene Löhne, sodass junge Menschen auch ihre Zukunft in unserem Land sehen. Das ist auch Teil der sozialen Marktwirtschaft. Man kann den Wettbewerb nicht nur darauf beschränken wollen, möglichst preiswert zu produzieren, sondern zu dem Wettbewerb gehört eben auch der Wettbewerb um Arbeitskräfte und mittlerweile um Ausbildungsplätze. Insofern haben sich, das hat der Minister sehr deutlich gesagt, die Rahmenbedingungen ganz entscheidend verändert.
Da werfen Sie uns vor, verehrter Herr Kollege Fraktionsvorsitzender Roolf, dass wir in Paragraf 12 formulieren: „Das Land unterstützt den Ausbau des Wissens- und Personaltransfers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft.“
Der nächste Satz lautet dann: „Das Land kann wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, technologische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie erfolgversprechende innovative Ideen und deren schnelle wirtschaftliche Verwertung in mittelständischen Unternehmen fördern.“ So weit das Zitat.
Ich sage Ihnen, das ist ein ganz bewusstes Bekenntnis zum Zusammenbringen von Wissenschaft und Forschung und es ist sehr sinnvoll, dass wir im Gesetz noch mal ausdrücklich sagen, wir wollen die Hochschulen und die Wirtschaft unterstützen, wenn sie gemeinsam Forschungsvorhaben angehen.
Jetzt zitiere ich Ihnen dagegen Ihren ja offensichtlich so konkret gefassten Paragrafen 13, der dieselbe Überschrift hat, „Technologie und Innovation“. Da heißt es:
„Das Land unterstützt wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte oder technologische Forschungsvorhaben sowie marktbezogene innovative Ideen und deren zügige wirtschaftliche Umsetzung in mittelständischen Unternehmen.“
Absatz 2: „Die Entwicklung, Einführung und Verbreitung von neuartigen Produkten und Technologien, einschließlich des hierfür notwendigen Wissenstransfers, kann unterstützt und aktiv begleitet werden.“
Also, Herr Kollege Roolf, wenn Sie das als Beispiel für konkrete Aussagen nehmen, dann frage ich mich, ob Sie möglicherweise Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht so ganz genau gelesen haben oder das nicht ganz so ernst nehmen, was da drinsteht. Da muss ich sagen, da ist unser Text eindeutig konkreter und sehr viel sachbezogener.
Und wenn vorhin Herr Kollege Holter durchaus verständlich gesagt hat, na ja, das ist alles ziemlich allgemein, das muss untersetzt werden, Herr Holter, da stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu, da sind wir überhaupt nicht unterschiedlicher Auffassung, aber es macht Sinn, dass wir ein Gesetz haben, das sozusagen die Leitlinien vorgibt für andere Gesetzgebungsvorhaben des Landes, nämlich die Leitlinien für die Mittelstandsförderung. Und das kann nur in allgemeiner Form erfolgen, aber es ist auch gut, wenn der Gesetzgeber durch ein solches Rahmengesetz sich selbst festlegt, was er zu beachten hat bei seiner Gesetzgebung.
Dazu sage ich Ihnen jetzt mal zwei ganz konkrete Beispiele, weil nämlich das in der Praxis in der Tat den Unternehmen immer wieder Schwierigkeiten bereitet, denn je rechtlicher die Vorschriften sind, desto schwieriger wird es Unternehmen, damit zu arbeiten. Und deshalb heißt es in Paragraf 5 des Gesetzentwurfes, „Mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften“, ich zitiere: „Bei Erlass und Novellierung mittelstandsrelevanter Rechtsvorschriften“ – das sind also Gesetze, aber auch Verordnungen, das heißt, das bindet Legislative wie Exekutive – „ist auf mittelstandsfreundliche Regelungen hinzuwirken. Insbesondere sollen Vorschriften, die investitions- und beschäftigungshemmende Wirkung haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für mittelständische Unternehmen verursachen, abgebaut oder vermieden werden.“
Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen aus der Praxis. Das können Sie bei jedem Unternehmen feststel
len. Natürlich braucht gerade die Regierung, wenn sie sinnvolle Maßnahmen in Gang setzen will, um die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft noch weiter zu verbessern, verlässliche Daten. Und dafür ist es zwingend erforderlich, diese Daten von den Unternehmen selbst zu bekommen. Also werden entsprechende Fragebogen an die Unternehmen gesandt,
aber auch das – das haben wir schon seit Jahren festgestellt – muss dazu führen, dass die Behörden, die die Daten brauchen, sich untereinander abstimmen, sich zusammensetzen und sagen: Was brauchen wir tatsächlich? Und dann sollte es eigentlich möglich sein, mit einer Befragung die Unternehmen nur einmal zu behelligen und nicht neun oder zehn verschiedene Behörden die dann jeweils zum Teil gleichen Fragen stellen zu lassen. Das ist zum Beispiel eine Sache, wo man den Unternehmen die Arbeit sehr deutlich erleichtern kann, und da ist es nicht erforderlich, dass alles immer wieder mehrfach erhoben wird. Aber dann kommen auch diejenigen, die sagen, das ist alles gut und schön, wenn ihr das fordert, das sind dann ganz dieselben, die sagen: Ja, aber der Datenschutz spricht dagegen.
sondern da diese Datenerhebung den Unternehmen dient, ist es überhaupt kein Problem, dass man eine Behörde beauftragt,
die Daten für die anderen mit zu erheben und zu verwalten. Sie sind im gleichen Maße der Verschwiegenheit verpflichtet wie andere Behörden auch. Ich weise nur darauf hin, hier gibt es in der Tat Möglichkeiten, das Verfahren zu vereinfachen.
Einen zweiten Paragrafen will ich Ihnen nennen, wo es ganz konkret wird und scheinbar nur so allgemein klingt, wie es hier zu stehen scheint. Ich zitiere Paragraf 6, „Mittelstandsfreundliche Verwaltungsverfahren“:
„Die Behörden der in § 2 Absatz 1 genannten juristischen Personen“ – und da sind sie alle aufgezählt, es sind viele – „arbeiten bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren zügig und effizient zusammen. Sie berücksichtigen im Rahmen der Ausführung der Gesetze die wirtschaftlichen Interessen der mittelständischen Unternehmen.“