Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

„Die Behörden der in § 2 Absatz 1 genannten juristischen Personen“ – und da sind sie alle aufgezählt, es sind viele – „arbeiten bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren zügig und effizient zusammen. Sie berücksichtigen im Rahmen der Ausführung der Gesetze die wirtschaftlichen Interessen der mittelständischen Unternehmen.“

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Was für eine Erkenntnis!)

„Die Arbeitsabläufe sollen durch den Einsatz elektronischer Verfahren für die Beteiligten erleichtert sowie transparent und flexibel gestaltet werden.“

Verehrte Frau Borchardt, da sagen Sie: „Was für eine Erkenntnis!“ Genau deshalb ist eine solche Rahmengesetzgebung, wie Ihr Fraktionsvorsitzender völlig zu Recht festgestellt hat, sinnvoll und ich sage, nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, damit nämlich der Gesetzgeber, auch der zukünftige in der nächsten Wahlperiode, aber auch die Regierung sich bewusst machen, dass Gesetze kein Selbstzweck sind,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Logisch.)

sondern insbesondere wenn es darum geht, wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu gestalten, Gesetze diesem Zweck verpflichtet sind, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wirtschaft sich weiterhin gut in diesem Land entwickeln und entfalten kann, und zwar unter sozialen Bedingungen. Und das ist soziale Marktwirtschaft und keine freie Marktwirtschaft, wie das ein Teil in diesem Hause offensichtlich für sinnvoll hält. Wir bekennen uns ganz klar zur sozialen Marktwirtschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Und deshalb ist dieser Gesetzentwurf sinnvoll. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Dr. Born.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4311 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich hatte vergessen, nach Enthaltungen zu fragen. Gibt es Enthaltungen? – Das war nicht der Fall. Ich hatte ja auch gleich gesehen, dass sich alle beteiligt hatten.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh, sehr gut!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) , Drucksache 5/4325.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brand schutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) (Erste Lesung) – Drucksache 5/4325 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir Nationalen uns erst einmal an einem Thema festgebissen haben, lassen wir so schnell nicht mehr los.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Boh! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Die freiwilligen Feuerwehren im Land gehören ohne Wenn und Aber dazu. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an das Vorhaben Caffiers, künftig nur noch Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehren mit Fördermitteln zu bedenken, die unter anderem eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft vorweisen können. Eine Unverschämtheit, die ihresgleichen sucht, da viele Wehren nicht rund um

die Uhr einsatzbereit sein können, eben weil die Angehörigen wegen der katastrophalen Politik der Altparteien oft in der Ferne arbeiten müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Dieser Plan stößt bei uns auf eine ebenso scharfe Ablehnung wie der Erlass des Herrn Caffier, wonach Kreis-, Stadt-, Amts-, Gemeinde- und Ortswehrführer quasi einem politischen Gesinnungstest unterzogen werden können. Für uns zählen Leistung und persönliche Fähigkeiten und nicht die politische Gesinnung.

Nachdem wir kürzlich per Antrag eine ungeschminkte Darstellung der Lage der freiwilligen Feuerwehren im Lande gefordert haben, folgt heute nun ein erneuter Vorstoß unserer Fraktion, dieses Mal in Gestalt eines Gesetzentwurfes – Thema: die Einführung einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung, auch Ehrenrente genannt, für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren.

Im Endeffekt braucht man über dieses Anliegen keine großen Diskussionen zu führen. Die Mitglieder der freiwilligen Wehren nehmen nicht nur einfach ein Ehrenamt wahr, das zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört. Der Beitrag, den die Kameradinnen und Kameraden zum Schutz der Gesundheit der Bürger und ihres Eigentums leisten, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Ehrenamt in einer freiwilligen Wehr ist geprägt von einem festen Dienstregime zulasten der Freizeit, einem streckenweise hohen Einsatzaufkommen und nicht zuletzt vom persönlichen Einsatz, von Gesundheit oder gar Leben. Ebenso ist bekannt, dass die Wehren vielerorts ein fester Bestandteil der jeweiligen Dorfgemeinschaft und darüber hinaus sind. So können Dorffeste in kleinen Gemeinden nur noch mithilfe der örtlichen Wehren durchgeführt werden.

Für einen wirksamen Brandschutz ist neben einer modernen technischen Ausstattung und einer grundsoliden Ausbildung eine höchstmögliche Motivation der Einsatzkräfte vonnöten. Entsprechend soll der Dienst am Gemeinwesen eine besondere Würdigung erfahren, wobei auch an die langfristige Sicherung des personellen Bedarfs gedacht werden muss. Ich erinnere daran, dass wir hier im Lande 2006 1.096 freiwillige Wehren mit 28.222 Mitgliedern hatten. 2009 waren es nur noch 1.043 Wehren mit 27.890 Mitgliedern. Zwischen 1994 und 2006 lösten sich sogar nahezu 200 Wehren auf.

Es ist damit an der Zeit, für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren im Zusammenspiel von Land und kommunalen Aufgabenträgern eine zusätzliche individuelle Altersversorgung zu schaffen. Diese soll eine durch nichts zu ersetzende Tätigkeit für die Gemeinschaft auf angemessene Weise würdigen und einen Beitrag zur erhöhten Attraktivität des Ehrenamtes leisten. Die Ehrenrente wird bei dem Kommunalen Versorgungsverband eingerichtet, dessen Rücklagen mit Stand vom 12. Mai 2010 über 60 Millionen Euro betrugen. Gespeist werden soll die Zusatzversorgung aus einem gleich hohen Beitrag der Kommunen und des Landes.

Zum Verfahren und zur Höhe des monatlichen Beitrages wird Näheres in Form einer Rechtsverordnung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium geregelt, womit wir bei den Kosten angelangt wären. Diese hängen ab von der Höhe des monatlichen Beitrages von Land und Kommunen. Legt man bei aufgerundet 28.000 Angehörigen der freiwilligen Wehren

einen monatlichen Beitrag von jeweils 6 Euro des Landes und der Kommunen zugrunde, entstehen Kosten in Höhe von 4.032.000 Euro. Ferner ist ein noch nicht genau bezifferbarer Verwaltungsaufwand für die Meldung der Feuerwehrangehörigen an den Kommunalen Versorgungsverband und die Anweisung der Geldbeträge zu berücksichtigen. Der finanzielle Mehrbedarf der Kommunen wird im Zuge des kommunalen Finanzausgleiches berücksichtigt.

Die zusätzliche Altersversorgung wird nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder nach dem späteren Ausscheiden aus der Einsatzabteilung monatlich an den Feuerwehrangehörigen oder dessen Hinterbliebene gezahlt. Hat die zusätzliche Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden, kann der Angehörige der freiwilligen Wehr oder können dessen Hinterbliebene das angesparte Kapital samt Zinsen auch als einmalige Zahlung zum Rentenbeginn erhalten.

Vorbild bei der auch als Ehrenrente bezeichneten Zusatzversorgung ist Thüringen. Dessen Landtag verabschiedete 2009 eine entsprechende Regelung, die Eingang in das dortige Brand- und Katastrophenschutzgesetz gefunden hat.

Nun wird sich der eine oder andere unter Ihnen gewiss fragen, warum eine Ehrenrente nicht auch für andere Ehrenamtliche. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass allein die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren eine Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllen. Des Weiteren entsteht durch die Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden eine ungeheure Ersparnis für die Kommunen. Hinzu kommt die Bereitschaft, zu jeder Tages- und Nachtzeit für einen Einsatz bereit zu sein und gegebenenfalls alles stehen und liegen zu lassen.

Dementsprechend wäre es ein richtiges Zeichen, eine zusätzliche individuelle Altersversorgung für Angehörige der freiwilligen Feuerwehren als ein Zeichen von Wertschätzung und Respekt ihrer oftmals gefahrvollen Arbeit einzuführen. Diese Ehrenrente wäre ein Stück Anerkennung für einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heinz Müller von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir die Anträge der NPD der letzten viereinhalb Jahre, mit denen sie uns hier im Landtag bedacht hat, Revue passieren lassen, dann gibt es einige Antragstypen, die immer wieder auftauchen, die sehr auffällig sind. Natürlich gibt es eine Reihe von Anträgen, und dieser Typus kommt immer wieder, in denen Sie ganz offen Ihre nationalistischen, ausländerfeindlichen und demokratiefeindlichen Ziele zum Ausdruck bringen und

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

in denen Sie ganz deutlich zeigen, wes Geistes Kind Sie sind.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Es gibt aber auch die anderen Anträge, in denen die Brandstifter als Biedermänner daherkommen, indem Sie ernsthafte Probleme, die wir in unserem Land haben, aufgreifen und indem Sie dann so tun, als seien Sie an einer ernsthaften Lösung interessiert, als seien Sie die Guten,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

die Kümmerer, die hier die Probleme unseres Landes lösen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist es.)

Ein solcher Antrag ist auch der hier vorliegende.

Ja, meine Damen und Herren, in der Tat, unsere Feuerwehren haben gerade in den ländlichen Räumen Probleme mit ihrer Einsatzstärke. Sie haben insbesondere Probleme mit ihrer Einsatzfähigkeit in den Zeiten, in denen die Mehrzahl der Kameradinnen und Kameraden am Arbeitsplatz ist. Und das, meine Herren von der NPD, hat keineswegs etwas mit der Politik der Landesregierung zu tun,

(Stefan Köster, NPD: Nein, darin sind Sie doch spitze.)

sondern wir leben in einer Welt, in der Arbeitsort und Wohnort eben sehr häufig nicht mehr identisch sind,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

wo Menschen in einem größeren Umkreis um den eigenen Wohnort herum bei der Arbeit sind.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)