Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So sind sie. So sind sie, die Koalitionäre!)

Vielen Dank, Herr Renz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard für die Fraktion der FDP.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Auszeit. – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Die Fraktion der FDP hat eine Auszeit von fünf Minuten beantragt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie wissen nicht, ob der Spitzenkandidat oder der Fraktionschef sprechen soll, oder?!)

Wir setzen die Beratung um 11.38 Uhr fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 11.32 Uhr

Wiederbeginn: 11.39 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen.

Vorweg will ich vielleicht eins sagen: Ich würde ausdrücklich darum bitten, dass ein Minister sich von der Ministerbank aus nicht in der Art äußert, dass wir alle das Gefühl haben, dass wir jetzt ab heute quasi den Wahlkampf hier ausrufen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dieses Gefühl haben wir auch ohne diese Äußerung, Herr Leonhard. – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ich denke, dass …

Nee, das sage ich ausdrücklich.

Ich denke, dass es richtig ist, dass sich auch ein Spitzenkandidat einer Partei quasi als Landtagsabgeordneter in seinem eigenen Bereich zu diesem Thema äußert, und deswegen danke ich den Kolleginnen und Kollegen, dass ich die Gelegenheit bekomme, dann hier auch reden zu dürfen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Als Spitzenkandidat oder als rechtspolitischer Sprecher der Fraktion? – Udo Pastörs, NPD: Spitzenkandidat.)

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird sich heute zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Entscheidend sind dafür aber nicht die Änderungen zu dem Informationsgesetz. Hier kann ich im Grunde genommen das wiederholen, was ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt habe: Den Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, ist gut und richtig. Das schafft grundsätzlich Transparenz und das ist auch eine liberale Antwort, wie wir mit diesem Gesetz umgehen wollen. Aber natürlich gilt ein derartiger Auskunftsanspruch mit Blick auf das hohe Gut der informationellen Selbstbestimmung nicht grenzenlos.

Der Gesetzentwurf sieht nach den Ausschussberatungen einige nachvollziehbare Änderungen vor. So wird, und das haben wir ausdrücklich auch begrüßt,

(Heinz Müller, SPD: Wo? Wo? – Peter Ritter, DIE LINKE: Im Ausschuss nicht.)

beispielsweise die gewerbliche Nutzung erhaltener Informationen nicht in jedem Fall untersagt.

(Heinz Müller, SPD: Im Ausschuss habt ihr nichts gesagt.)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die entsprechende Nutzung möglich. Die Verlängerung der Bescheidungsfrist in den Fällen der Beteiligung eines Dritten ist ein Ergebnis der durchgeführten Anhörung im Ausschuss, und das ist für uns als FDP-Fraktion auch nachvollziehbar.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Was die Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes angeht, so ist die Aufhebung der Rechtsaufsicht der Landesregierung über den Landesbeauftragten notwendige Folge der entsprechenden EU-Rechtsprechung.

Und jetzt komme ich zum Datenschutzbeirat, meine Damen und Herren. Es wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, ob der Datenschutzbeirat, so, wie er jetzt vorgesehen ist nach dem Gesetz, das sinnvolle Gremium werden kann, das seiner Aufgabe, nämlich der Beratung des Landesschutzbeauftragten, gerecht wird.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Daran wollen wir als FDP-Fraktion ausdrücklich mitarbeiten.

Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag zu der Festschreibung der maximal möglichen Gebühren für die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes ist sinnvoll. Der Zugang an Informationen soll nicht über möglicherweise höhere Gebühren wieder zunichte gemacht werden. Deswegen werden wir uns enthalten, so, wie wir es auch angekündigt haben, weil der Gesetzentwurf an sich dem Ansinnen der FDP-Fraktion entspricht,

(Torsten Renz, CDU: Dann stimmt doch zu!)

aber inhaltlich nicht dem entspricht, was wir uns zukünftig vorstellen hier im Land. – Vielen Dank.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Warum enthält sich jetzt eigentlich die FDP-Fraktion?)

Vielen Dank, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der NPDFraktion Herr Pastörs.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der FDP haben wir gerade wieder mal ein Beispiel dafür bekommen, dass die FDP anscheinend liberal-anarchistisch agiert. Sie ist nicht da, sie äußert sich in Ausschüssen nicht

(Irene Müller, DIE LINKE: Ha, ha, ha! Wer selbst im Glashaus sitzt, der sollte wohl nicht mit Steinen schmeißen. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)

und dann kommt der Spitzenkandidat hier hin und blamiert sich dermaßen, dass er noch nicht einmal weiß, worüber er spricht,

(allgemeine Unruhe)

wenn er hier nämlich die Vokabel „Landesschutzbeauftragter“ bemüht. Mein lieber Herr Leonhard, Sie sind ganz schön von der Rolle, muss ich sagen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber zur Sache.

(Angelika Peters, SPD: Aber andere beschuldigen. – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Die erste Fraktion, die sich heute hier sehr negativ zu diesem Gesetz äußert, ist natürlich die NPD, weil wir ganz konkret dieses Gesetz aus mehreren Gründen grundsätzlich ablehnen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Deswegen waren Sie auch nicht da bei der Beratung. – Gino Leonhard, FDP: Einmal da gewesen und große Klappe.)

Ich mache es für Sie kurz und schmerzlos:

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil Sie nicht da waren.)

Erstens. Wir sind der Auffassung, dass die Informationen des Bürgers über das, was der Staat über ihn abspeichert oder sonst wie zu Papier gebracht hat, kostenlos als Bringschuld für den Bürger dem Bürger bei Begehren zur Verfügung gestellt werden muss.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das klingt ja wie Hohn und Spott. Aus Ihrem Munde klingt das wie Hohn und Spott.)

Wir haben hier in diesem Gesetz die Möglichkeit offengelassen, sodass der Staat/die Behörde bis zu 1.000 Euro vom Bürger verlangen kann, wenn er Auskünfte verlangt über das, was ihn persönlich angeht. Das ist das Erste.

Das Zweite ist, dass wir selbstverständlich dieses Gesetz auch deswegen ablehnen, weil es sehr stark EU-geführt ist. Das heißt, dass in einer Art Diktatur jenseits unserer Landesgrenzen in Brüssel von uns diktatorisch eingefordert wird, dass wir es so umzusetzen haben, wie die Fremden in Brüssel das für die Menschen hier im Lande regeln wollen.