Das Zweite ist, dass wir selbstverständlich dieses Gesetz auch deswegen ablehnen, weil es sehr stark EU-geführt ist. Das heißt, dass in einer Art Diktatur jenseits unserer Landesgrenzen in Brüssel von uns diktatorisch eingefordert wird, dass wir es so umzusetzen haben, wie die Fremden in Brüssel das für die Menschen hier im Lande regeln wollen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das sind wir Europäer. Das sind wir Europäer. – Peter Ritter, DIE LINKE: Die Fremden in Brüssel!)
Wir von der NPD haben da eine dezidiert andere Auffassung von Steuergeldverschwendung, sehr geehrter Herr Dr. Nieszery. Das wissen Sie.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, das ist mir klar. – Angelika Peters, SPD: Die bezahlen euch doch auch. Ihr kriegt doch auch Steuergeld von der Gesellschaft.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz findet auch deswegen nicht unsere Zustimmung, weil ja nur dann ein Gesetz sinnvoll ist, wenn die Bürger auch von der Existenz solch eines Gesetzes Kenntnis haben. Und wenn Sie hier mal im Lande herumgehen – das wurde ja auch schon kritisiert, aber nicht von den Blockparteien der SPD, CDU, FDP und der LINKEN, sondern von ganz anderen, ich würde mal sagen, etwas neutraleren Herrschaften, die die Sicht auf diese Dinge etwas objektiver haben –, es wissen noch nicht mal fünf Prozent der Bürger, dass es so ein Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt gibt. Das wäre also so zu regeln gewesen, dass man zunächst einmal die Menschen draußen mit einbezieht, was sie ja immer ständig fordern, dass man zusammenarbeiten muss und dass man vor Ort aufklären muss. Nichts haben Sie getan. Wir haben jetzt die Novellierung des Gesetzes.
an der Gesetzgebung und am Gesetzgebungsverfahren jetzt ist, dass die – und wir sind ja EU-Gegner, das ist ja bekannt – EU ganz klar definiert hat, dass das Land gegen demokratische Rechte verstoßen hat, indem es den Landesbeauftragten nicht für Landesschutz, Herr Leonhard, sondern für Landesdatenschutz aus der Fuchtel der Landesregierung herausgelöst hat und ihn somit wirklich ein weites Stück unabhängiger macht in der Wahrnehmung seiner Interessen.
Diese Feststellung führt aber für uns als Nationalisten nicht dazu, dass wir diesem EU-Diktat und den kleinen Verbesserungen, die zweifellos jetzt im Gesetzestext sich niedergeschlagen haben, zustimmen können.
Wir lehnen das Gesetz wie alles, was von der EU kommt, rigoros und ganz selbstbewusst ab, meine Herrschaften. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das hier vorliegende Gesetz zur Novellierung des Informationsfreiheits- und des Landesdatenschutzgesetzes in Erster Lesung, wie ich fand, mit sehr vielen sachlichen Argumenten diskutiert. Wir haben hier heute einen umfassenden Bericht unseres Ausschussvorsitzenden gehört. Und ich will auch hinzufügen, ich würde in diese Liste gerne auch noch die Ausführungen der Kollegin Měšťan aufnehmen. Und damit haben wir eigentlich von der Sache zu diesem Gesetz her alles gesagt, sodass ich mir weitere Ausführungen hier ersparen kann.
Das gibt mir die Möglichkeit, zwei, drei Sätze zu Ausführungen meiner Vorredner hier zu präsentieren, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob sich der Unsinn, den Herr Pastörs uns hier präsentiert hat, eigentlich lohnt, darauf noch einzugehen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Angelika Peters, SPD: Lohnt sich eigentlich nicht.)
Wenn er von einer Bringschuld der Behörden spricht, dann hat er ganz offenkundig nicht verstanden, worum es hier eigentlich geht. Es geht nicht um Daten, die Behörden speichern, in denen mein Name steht,
(Udo Pastörs, NPD: Auch, auch, Herr Müller. Verwaltungsvorgänge et cetera. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
sondern es geht um eine Fülle von Daten, die die öffentliche Hand gespeichert hat, die die öffentliche Hand erhebt, die die öffentliche Hand für ihre Entscheidungen benötigt und in die der Bürger Einsicht nehmen möchte und in die er mit diesem Gesetz auch Einsicht nehmen kann.
Und das ist gut so, das gehört mit zu einem Rechtsstaat. Dieses Gesetz hat sich ja auch bewährt. Ich weiß nicht, wie viel Tausend Seiten Akten jeder Bürger von uns nach Hause geschickt bekäme, wenn man auf Verdacht sozusagen ihm als Bringschuld, wie Sie formuliert haben,
(Udo Pastörs, NPD: Wenn er das fordert als Bringschuld, kostenlos, das habe ich gesagt. Da können Sie noch so lange drum herumreden, das bleibt auch so. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
dieses alles darbieten würde, meine Damen und Herren. Dies zeigt nur, dass die NPD von der Sache, von der sie hier schwadroniert, nicht die geringste Ahnung hat,
sondern sie sieht nur ein Reizwort. Dieses Reizwort heißt „EU“ und schon geht bei Ihnen wie beim Pawlow’schen Hund die Klappe auf und Sie sagen, alles Murks.
Bei der FDP fällt mir nur auf – und zwischen der NPD und dem, was jetzt kommt, ist natürlich die Mauer zwischen Antidemokraten und Demokraten –,
lieber Kollege Leonhard, dass ich gar nicht weiß, warum sich Ihre Fraktion bei diesem Gesetz der Stimme enthält. Sie haben hier in dieser Rede in der Zweiten Lesung allerhand Positives über dieses Gesetz gesagt, im Ausschuss hat der Vertreter der FDP konsequent durch Schweigen geglänzt und die Frage der Gebühren ist gar nicht in diesem Gesetz geregelt. Also eine vernünftige Begründung für eine Stimmenthaltung konnte ich all diesen Ausführungen beziehungsweise dem Schweigen nicht entnehmen. Deswegen: Sie müssen wissen, was Sie tun.
Zur Kollegin Měšťan: Das war für eine Oppositionsabgeordnete eigentlich eine sehr kluge und sehr vernünftige Rede,
allerdings muss ich an einem Punkt doch meiner großen Verwunderung Ausdruck geben. Sie haben gesagt, dass die SPD und die CDU als hier regierende Koalition wohl wenig Gelegenheit hätte, auch mal Zustimmung in Anhörungen zu erfahren. Liebe Gabi Měšťan, schade, dass Sie nicht mehr so häufig im Innenausschuss sind. Wir haben neulich eine Anhörung zum Thema Kommunalverfassung gemacht. Wir haben als Koalition dort sehr viel Zustimmung von den kommunalen Verbänden erfahren.
Schade, dass das beim Thema „Kommunale Selbstverwaltung braucht Zukunft“ hier durch die Redner der LINKEN keinerlei Erwähnung gefunden hat.
(allgemeine Unruhe – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na, beim Bildungsausschuss, da sieht das ganz anders aus. – Zurufe von Hans Kreher, FDP, und Gino Leonhard, FDP)
Also, meine Damen und Herren, schade, dass Sie nicht dabei waren. Aber Sie reden ja gerne über Dinge, von denen Sie nichts wissen.
(allgemeine Unruhe – Hans Kreher, FDP: Ja, ich habe mich da sehr genau informiert. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
So, meine Damen und Herren, lassen Sie uns bitte auf den einen Konfliktpunkt mit den LINKEN – es war ja sehr viel Einigkeit – eingehen. Das ist diese Frage der Entschließung und das heißt materiell die Frage der Gebühr. Die Kollegin Měšťan hat darauf verwiesen, dass bei uns die Einkommen ja so niedrig sind. Nun weiß jeder, der sich mit kommunalem Abgabenrecht befasst, dass Gebühren sich nicht nach dem Einkommen der Betroffenen richten, sondern zunächst einmal objektiv festgestellt werden,
und dass es danach dann die Möglichkeit gibt, bei persönlicher Betroffenheit des Gebührenschuldners diese Gebühr zu reduzieren. Aber zunächst einmal wird die Gebühr nach den objektiven Kosten eines Verwaltungsvorganges festgelegt