Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4317 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der NPD, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Strom als Kosten der Unterkunft anerkennen, Drucksache 5/4328.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Nach sechs Jahren Hartz IV ist der Bundesregierung tatsächlich aufgefallen, dass in der heutigen Zeit warmes Wasser keine luxuriöse Extravaganz darstellt und auch keinen übertriebenen Komfort, sondern selbstverständlich zu einer normalen Unterkunft gehören sollte. Deshalb zählt Warmwasser nun zu den Kosten der Unterkunft, die der Leistungserbringer aufzubringen hat.
Bisher waren Warmwasseraufwendungen vom Regelsatz zu finanzieren, der eigentlich für den Lebensunterhalt vorgesehen ist. Wenn die Warmwasserkosten in den Heizkosten enthalten waren, wurden sie von diesen einfach abgezogen, sodass man sie nicht mehr vollständig erstattet bekam. War es nicht möglich, sie konkret zu beziffern, dann wurde einfach davon ausgegangen, dass 30 Prozent der Haushaltsenergie auf die Warmwasserbereitung entfiel. Daraus ergaben sich Beträge in der Größenordnung von 6 bis 7 Euro pro Monat, die der Regelsatz für warmes Wasser auswies. Und wer mehr verbrauchte, musste seinen Regelsatz dafür in noch höherem Maße in Anspruch nehmen. Das heißt, er musste woanders sparen oder sich in der letzten Woche des Monats, nachdem das Budget aufgebraucht war, eben ausschließlich mit kaltem Wasser waschen. Für Familien mit Kindern wird das besonders hart gewesen sein.
Auch jetzt werden nur die angemessenen Kosten für Warmwasser getragen, wie auch für Heizung, was sich nach den jeweiligen Richtlinien der Leistungsträger richten dürfte. Aber darüber kann man nötigenfalls vor Gericht streiten. Zumindest der Regelsatz wird nicht mehr gekürzt um die Warmwasserkosten. Aber elektrischer Strom ist immer noch aus dem Regelsatz zu bezahlen, als ob heutzutage eine Wohnung ohne Stromversorgung und damit ohne elektrisches Licht, ohne Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernsehapparat eine vollwertige Unterkunft darstellen würde. Das mag zurzeit Goethes der Fall gewesen sein. Sicherlich hat der in sei
nem Haus in Weimar keinen elektrischen Strom vermisst, weil er den gar nicht kannte. Wir vermissen ja heute auch keine Antischwerkraft, denn noch ist die nicht erfunden.
Mittlerweile sind aber 100 Jahre vergangen, seit Edison die erste Glühbirne in die Fassung drehte. Eine Wohnung ohne Strom ist bestenfalls als Notunterkunft anzusehen, sie entspricht aber keinesfalls auch nur den bescheidensten Vorstellungen von einer regulären Unterkunft. Warmwasser ja, Strom nein, darin liegt keine Logik, das ist reine Willkür.
Die heute bestehende Rechtslage führt dazu, dass immer mehr Haushalten der Strom abgestellt wird, weil die Regelsätze einfach zu knapp bemessen sind, um davon auch noch die Elektrizitätsrechnung bezahlen zu können. Sozialgerichte haben in mehreren Urteilen die Nichtversorgung mit Energie schon als eine mit Obdachlosigkeit vergleichbare Notlage bezeichnet. In der Regel übernehmen Sozialbehörden sogar Stromschulden, die zu einer Stromsperre führen können, zumindest dann, wenn Kinder oder kranke Menschen sich in den betreffenden Wohnungen aufhalten. Ohne Strom keine menschenwürdige Unterkunft, im 21. Jahrhundert zumindest. Also müssen Aufwendungen für Elektrizität ganz selbstverständlich Teil der Kosten der Unterkunft sein. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie es mich vorwegnehmen: Inhaltlich schlüssig war der Vortrag nicht. Der Sachverhalt ist richtig beschrieben worden. Wir haben in der Vergangenheit eine Situation gehabt, dass die Kosten für die Warmwasserzubereitung der Haushaltsenergie zugeordnet worden sind. Es wurde dann immer hin und her gerechnet, wenn sie nicht explizit ausgewiesen worden sind, und es kam da zu entsprechenden Reduzierungen. Das hatte einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge, weil jeder, der so einen Bescheid zu erstellen hatte, natürlich diese Berechnungen vornehmen musste. Das dauerte länger und war auch nicht immer ganz einfach.
Die jetzige Lösung sieht vor, dass die Warmwasserkosten den Unterkunftskosten zugeordnet werden, wie das seine Analogie auch im Mietrecht hat. Wenn man sich das mal vorstellt, wie es im Mietrecht ausgestaltet ist, dann werden die Warmwasserkosten da nicht rausgerechnet, sondern sie sind da mit drin und sind Bestandteil der Nebenkosten. Als warme Betriebskosten werden sie berücksichtigt. Das ist auch sachlich richtig, das ins Sozialrecht umzusetzen.
Worauf zielt jetzt der Antrag der NPD ab? Der Antrag der NPD zielt darauf ab, dass die Stromkosten generell im Rahmen der Unterkunftskosten zu übernehmen sind. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir keine Analogie mehr mit dem Mietrecht haben, weil im Mietrecht, Sie werden es wissen, ist jeder, der eine Mietwohnung hat, letztendlich für die Bezahlung der Stromrechnungen dem Energieversorger gegenüber selbst verantwort
Das ist eine ganz, ganz individuelle Geschichte. Das würde auch bedeuten, wenn man es jetzt so macht und die Stromkosten auch noch den Mietkosten zuordnen würde, dann würde das bedeuten, dass die Leistungsansprüche weiter aufwachsen. Die Leistungsansprüche wachsen weiter auf.
Leistungsauswüchse: Ich will hier nicht darüber referieren, ob das, was heute an Leistungen erbracht wird, von der Höhe her ausreichend ist. Das muss ich auch nicht, denn es geht hier um den Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes. Und ob der notwendige Lebensunterhalt ausreichend zur Verfügung gestellt wird, das unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Wir haben das in den letzten Monaten und Jahren immer wieder in der Diskussion gehabt. Ich denke da an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, was ganz klar gesagt hat: Der notwendige Lebensunterhalt, so, wie er in der Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt worden ist, ist nicht sachgerecht ermittelt worden. Es ist nicht transparent, wie man zu dem Ergebnis kommt, dass der notwendige Lebensunterhalt dann eine bestimmte Summe betrifft. Und so sieht das also nach wie vor aus.
Das heißt, die Gerichte haben zu klären, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des notwendigen Lebensunterhaltes in hinreichendem Umfang transparent ermittelt worden ist. Und dann wird man sehen, reicht das oder reicht das nicht. Das ist hier nicht das Thema. Aber es wäre systematisch einfach falsch, jetzt die Stromkosten auch noch den Unterkunftskosten zuzurechnen. Wenn also, wie gesagt, der notwendige Lebensunterhalt nicht ausreichend bemessen ist, dann muss man da oben etwas draufpacken.
Aber jetzt noch mal einen anderen Aspekt: Ich habe hier schon mal ausgeführt, dass der Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD in seiner Vergangenheit es ja schon mal versucht hat, diesen Staat zu ruinieren, indem er 18 Jahre, glaube ich, studiert hat. Das sind ungefähr 500.000 Euro, die das diesen Staat gekostet hat. Er hat es dabei nicht belassen, sondern ist dann auch in Anklam in Transferleistungen gegangen, hat dann selbst Sozialleistungen entgegengenommen.
Er hat damit Erfahrungen und kennt sich also aus. Es kann natürlich sein, dass die NPD heute hier nicht den allgemeinen Kümmerer geben will, sondern dass sich Herr Andrejewski
mit diesem Antrag in erster Linie um sich selber kümmern will. Man weiß ja nicht, wie seine Zukunft aussieht. Wenn er demnächst bei den Leuten in Anklam wieder sitzt und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann, kann es ja sein, dass er wieder zum Amt gehen muss und diesen Staat dann irgendwie wieder durch die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen ruinieren will.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Da tun sich ja Abgründe auf. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da bin ich ja ganz schön frustriert, da habe ich wirklich alles in meinen Kräften Stehende getan, um diesen Staat zu ruinieren. Und ich habe mir auch noch Verstärkung geholt in Form von Millionen anderer Hartz-IV-Empfänger. Und alle haben wir versucht, diesen Staat zu ruinieren – nicht etwa, weil es hier keine Arbeit gäbe, sondern so aus reinem Jux und Tollerei.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Nee, die anderen nicht. Das unterscheidet Sie ja von den anderen. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)
Und dann kommt mir tatsächlich jemand zuvor, und zwar Sie. Durch Ihre Entscheidung, den Euro einzuführen, durch Ihre Entscheidung, die EU zu finanzieren, haben Sie jetzt tatsächlich das geschafft, was mir verdammt noch mal nicht gelungen ist. Sie ruinieren diesen Staat. Während ich es nur auf lumpige 500.000 gebracht habe während meines Studiums, schicken Sie mal locker Rettungsprogramme in dreistelliger Milliardenhöhe rüber nach Griechenland, Portugal und sonst wohin.
Durch Ihre Unfähigkeit, die Banken zu überwachen und die Spekulationsgeschäfte zu unterbinden, müssen Sie auch noch die Banken retten mit Hunderten von Milliarden. Und Sie schaffen das, was mir nicht gelungen ist. Ich muss sagen: Herzlichen Glückwunsch! Aber wenn hier einer diesen Staat ruiniert, sind Sie das selber. Das sind die Staaten immer selber, die sich ruinieren.
Und wer hier irgendwann Hartz IV bekommt, das weiß man nicht. Herr Heydorn, ich sorge mich ja auch um Sie. Wenn ich mir die SPD so ansehe, Durchschnittsalter 58,