Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4451 vor, den dort aufgeführten Kandidaten zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Diese erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Die für die geheime Abstimmung gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Linken. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes und bitte, die Namen aufzurufen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für den Kandidaten Professor Dr. Hans Peter Glöckner wurden 66 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, ist erreicht. 66 Stimmen waren gültig. Es stimmten für den Kandidaten Professor Dr. Hans Peter Glöckner 44 Abgeordnete mit Ja, 19 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Ich stelle fest, dass Professor Dr. Hans Peter Glöckner die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Professor Dr. Hans Peter Glöckner zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Den Tagesordnungspunkt 21 „Eidesleistung eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes“ werden wir am Donnerstag gegen 10.00 Uhr aufrufen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und für die Aufgaben nach der Handwerksordnung, Drucksache 5/4402.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und für die Aufgaben nach der Handwerksordnung (SchwArbOWiHwOZustG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/4402 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Namen des Gesetzentwurfes möchte ich jetzt nicht noch mal nennen.
Ich denke, wir sollten zur Sachlichkeit zurückkommen. Schwarzarbeit ist doch ein Problem. Durch die Schwarzarbeit bei uns in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 ist etwa ein Schaden von ungefähr 7,8 Millionen Euro entstanden. Diese Schwarzarbeiter und auch ihre Auftraggeber schädigen eigentlich alle. Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern, gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen Schwarzarbeit konkurrieren. Es liegt deshalb im Interesse aller, gegen diese Schattenwirtschaft entsprechend vorzugehen.
Der Bundesgesetzgeber hat am 23. Juli 2004 das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erlassen. Aufgrund dieser bundesgesetzlichen Änderung ist eine Anpassung des Landesrechts auch erforderlich. Der Wirtschaftsausschuss wird dem Landtag empfehlen, das bisherige Schwarzarbeits-Ordnungswidrigkeits-Zuständigkeitsgesetz aufzuheben.
In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat sich praktisch als Nebenprodukt gezeigt, dass die Anzuhörenden eine Übertragung der Zuständigkeiten aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte fordern. Dieser Forderung sind wir mit diesem Gesetzentwurf nachgekommen. Zusätzlich werden den Landräten und Oberbürgermeistern die Untersagung der Fortsetzung des Handwerksbetriebes sowie die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach der Handwerksordnung übertragen. Durch diese Übertragung erhoffen wir uns eine effektive Verfolgung der Schwarzarbeit. Die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte bietet die entsprechende Fachkunde auch noch dazu. So ist gewährleistet, dass die anspruchsvolle Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung angemessen wahrgenommen werden kann.
Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung unseres Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. – Ich bedanke mich.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist nicht ganz einfach, vor relativ leeren Rängen zu einem Thema zu sprechen, was in der Tat als Thema …
Wir reden über ein Thema, was in der Tat – wie man immer sagt – kein Kavaliersdelikt ist. Und ich will zunächst mal die Gelegenheit nutzen, auch in Anbetracht der Zeit, die ja etwas fortgeschritten ist, jetzt nicht über alles im Einzelnen noch mal zu reden. Aber ich möchte Sie alle bitten – zumindest die, die jetzt hier anwesend sind –, Ihren Beitrag dazu zu leisten, dass wir sowohl in Verbänden als auch in uns nahestehenden Kreisen, wie auch immer, bei Feierlichkeiten auch zu diesem Thema mal Stellung nehmen.
Ich muss immer sagen, ich habe nach wie vor den Eindruck, dass in unserer Gesellschaft Schwarzarbeit nicht in jedem Fall so geächtet wird, wie sie es verdient. Man sieht hier und da darüber hinweg. Und ich behaupte auch, dass, wenn Schwarzarbeit am Wochenende gemacht wird und Geräte mit dabei sind, dann auch der Unternehmer weiß, wo seine Geräte sich gerade befinden. Also, ich glaube, hier haben wir alle etwas zu tun.
Das Problem lässt sich leicht umreißen. Ich will es nur mit ganz wenigen Zahlen hier tun. Es hat in 2010, also im letzten Jahr, eine große Kontrolle gegeben durch die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls. Und hier wurden immerhin – und ich finde diese Zahlen beeindruckend, es sind jetzt Deutschlandzahlen, aber trotzdem – 117.453 Strafverfahren eingeleitet, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, und immerhin dann noch rund 60.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das zeigt schon, dass es hier in der Tat ein großes Problem gibt, das in unserer Gesellschaft nach wie vor nicht, wie ich finde, in der Form bekämpft wird, wie es notwendig wäre, und das heißt, nicht nur durch Zoll, sondern auch durch die Ächtung derjenigen, die hier am Ende darunter auch zu leiden haben.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Regelung zu treffen diesbezüglich, weil der Bund mit 23. Juli 2004 das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängend der Steuerhinterziehung, das sogenannte Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – das ist nun relativ klar –, erlassen hat, wenn man das mal so sagen darf. Wir sind zuständig für die Regelung der Zuständigkeiten, die Anhörung diesbezüglich. Und da bedanke ich mich gleich mal, dass Sie auch bereit sind, das jetzt hier in zwei Lesungen zu machen bei dieser Sitzung.
Es hat sich jedenfalls gezeigt, dass es am vernünftigsten ist, jetzt die neu zu regelnden Zuständigkeiten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten anzusiedeln. Das wollen wir damit tun. Ich will nicht verhehlen, es
hat Befürchtungen gegeben oder Feststellungen gegeben, inwieweit Konnexität oder auch eventuell das FAG berührt werden. Auch da kann ich Sie beruhigen, das ist noch mal intensivst diskutiert worden. Und wir haben dann am Ende in der Koalition gemeinsam festgestellt, dass weder Konnexität gegeben ist noch das FAG in erheblichem Maße hier berührt wird. Insofern bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und dann, wie gesagt, in Zweiter Lesung auch diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat es gesagt, seit Juli 2004 gibt es eine Bundesgesetzgebung, und das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sage und schreibe sieben Jahre gebraucht, um am heutigen Tage die notwendige Gesetzesänderung für unser Land auf den Weg zu bringen.
Im Rahmen der Anhörung, die im Wirtschaftsausschuss geführt worden ist, habe ich einen etwas differenzierten Eindruck bekommen, wer denn für die Schwarzarbeitsbekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern zuständig sein sollte. Der, der eigentlich zuständig sein sollte und dessen Kernaufgabe es ist, nämlich der Zoll, war nicht anwesend. Landesrecht, Bundesrecht – er hat gesagt, da komme ich gar nicht erst hin. Und bei denen, die anwesend waren – Kammern, Städte- und Gemeindetag, Landkreistag –, hielt sich die Übernahme der Aufgabe, die Begeisterung, relativ in Grenzen, wenn ich das mal so feststellen darf, um nicht sogar zu sagen, die haben alle gesagt, eigentlich wollen wir es nicht.
Warum wollen wir es eigentlich nicht? Und das ist die entscheidende Diskussion an dieser Stelle, dass wir uns einmal, denke ich, hier im Parlament darüber im Klaren sein müssen: Die Kernaufgabe, die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist und bleibt Aufgabe des Zolls. Es ist nicht Aufgabe des Zolls, Krankenkassenbeiträge einzutreiben, weil das mal eben bequem ist, sondern es ist die Aufgabe des Zolls, die Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Mecklenburg aktiv personell von der Infrastruktur und von der Leistungsfähigkeit her zu unterstützen.
Und wenn dann die Fragen gestellt worden sind, und auch das ist bei der Anhörung gemacht worden, sind wir fachlich in der Lage, diese Ordnungswidrigkeiten vernünftig zu bekämpfen, sind wir von der Anzahl der Mitarbeiter in der Lage, dieses zu machen, dann kommen wir schon sehr schnell auch auf das Thema Konnexität. Mich verwundert da der Sinneswandel auf der Seite der kommunalen Verbände, dass man jetzt doch offensichtlich sagt: Ja, wir sind bereit als Landkreise und als kreisfreie Städte, diese Aufgabe zu übernehmen, ohne dass wir einen Ausgleich für unsere Leistungen dafür haben wollen. Und das finde ich dann wieder, was das Thema Konnexität anbelangt, auch eine sehr problematische Diskussion, wenn man sich die Argumentationslinie einmal anschaut. Da sagt man, es werden ja Gebühren mit beschlossen und die Gebühren sind am Ende des Tages dafür kostendeckend für das, was man als Aufwand erzeugt. Das ist für uns als Liberale nicht schlüssig, denn Gebühren können auch mal falsch erhoben worden sein.
Damit will ich nicht sagen, dass jemand etwas falsch erhebt, aber es gibt immer noch das Recht desjenigen, gegen den eine Ordnungsgebühr auferlegt worden ist, dass er Klage, Einspruch erhebt, Widerspruch gegen die Gebühr einlegt. Und dann kann es dazu kommen, dass wir 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent der Gebühren im ersten Jahr nicht durchsetzen, im zweiten Jahr nicht, im dritten Jahr nicht, im vierten Jahr nicht, womöglich gar nicht durchsetzen. Und die kommunale Ebene bleibt auf den Kosten dann sitzen an dieser Stelle. Das heißt, der Sinneswandel – und das haben wir vielleicht noch mal kurz im Innenausschuss zu diskutieren – auf der kommunalen Ebene überzeugt uns in Gänze nicht.