Damit will ich nicht sagen, dass jemand etwas falsch erhebt, aber es gibt immer noch das Recht desjenigen, gegen den eine Ordnungsgebühr auferlegt worden ist, dass er Klage, Einspruch erhebt, Widerspruch gegen die Gebühr einlegt. Und dann kann es dazu kommen, dass wir 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent der Gebühren im ersten Jahr nicht durchsetzen, im zweiten Jahr nicht, im dritten Jahr nicht, im vierten Jahr nicht, womöglich gar nicht durchsetzen. Und die kommunale Ebene bleibt auf den Kosten dann sitzen an dieser Stelle. Das heißt, der Sinneswandel – und das haben wir vielleicht noch mal kurz im Innenausschuss zu diskutieren – auf der kommunalen Ebene überzeugt uns in Gänze nicht.
Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dieses Thema einmal inhaltlich – darauf weist der Minister ja zu Recht hin – in den Köpfen von allen Bürgerinnen und Bürgern hier in Mecklenburg-Vorpommern in die Präsenz zu rufen, denn es gibt immer zwei Seiten der Schwarzarbeit: einen, der schwarzarbeitet,
Und oftmals fokussiert man es immer nur auf die eine Seite und nicht auf die andere Seite. Und deshalb muss es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens geben. Derjenige, der schwarzarbeiten lässt, auch wenn er das womöglich im Augenblick als Nachbarschaftshilfe deklariert, macht sich genauso strafbar wie derjenige, der schwarzarbeitet.
Am Ende bleibt unsere Verwunderung, dass dieses Gesetz so spät in den Landtag kommt. Es bleibt aber auch unsere Bereitschaft als Liberale, keine Anhörung im Innenausschuss zu beantragen. Wir machen das anders, als die Koalitionäre das beim Mittelstandsförderungsgesetz gemacht haben. Das haben sie nämlich totgemacht, indem sie eine Anhörung beantragt haben. Das machen wir Liberalen nicht. Wir werden die Innenausschussberatung machen und werden dann auch in der Zweiten Lesung hier im Parlament diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Lenz hat in seiner Einbringung des Gesetzentwurfes schon etwas zur Entstehung dieses Entwurfes gesagt und der Minister hat dankenswerterweise etwas zur wirtschaftlichen Bedeutung von Schwarzarbeit insgesamt ausgeführt, sodass ich Ihnen hierzu Ausführungen ersparen kann und auf die Ausführungen meiner Vorredner verweise.
Ich möchte deshalb ganz kurz nur hier sagen: Wir regeln hier eine neue Zuständigkeit und wir verschieben Zuständigkeit innerhalb der kommunalen Ebene. Und deswegen ist es meines Erachtens geboten, dass wir hören, was die kommunale Ebene selbst dazu sagt. Und uns liegen bereits als Ausschussdrucksache 5/564 des Innenausschusses die Stellungnahmen der kommunalen Verbände vor.
Oh, Pardon, ich darf zitieren mit Genehmigung der Präsidentin: „Grundsätzlich ist der Landkreistag mit den im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Zuständigkeitsregelungen einverstanden.“ Zitatende.
Und in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages heißt es, ich darf wiederum zitieren: „Der Städte- und Gemeindetag begrüßt ausdrücklich die Zuständigkeitsveränderung, die in diesem Gesetzentwurf vorgelegt worden ist.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, die beiden kommunalen Verbände – und das sind die Interessenvertreter der Betroffenen – wollen also diesen Gesetzentwurf und deswegen sollten wir ihn auf den Weg bringen.
Beim Landkreistag, dies will ich, Herr Roolf, nicht verhehlen, steht, „grundsätzlich“ stimmen wir dem zu. Und dann wird die Frage gestellt: Wie ist denn das eigentlich mit den Kosten? Und darauf müssen wir in der Tat noch mal eine Sekunde verwenden. Sie haben gesagt, es kann durchaus passieren, dass Gebühren in Einzelfällen nicht einzutreiben sind oder dass man Gerichtsauseinandersetzungen verliert und so weiter.
Nun, meine Damen und Herren, wir haben zur Frage der Konnexität, als wir sie damals eingeführt haben, einen Vertrag zwischen dem Land und den kommunalen Verbänden geschlossen, der diese Fragen regelt. Teil dieses Vertrages ist es auch, dass wir sagen, dass Einnahmen, die bei Ausführung eines gesetzlich übertragenen Aufgabenfeldes entstehen, bei der Berechnung der Kostenfolgen selbstverständlich mit berücksichtigt werden und dass, wenn die zu erzielenden Gebühren die entstehenden Kosten decken, damit das Problem gelöst ist. Dass der Landkreistag hier nun ein kleines Fragezeichen macht, ist aus seiner Sicht selbstverständlich legitim. Ich glaube, wir als Landtag sollten uns deshalb sagen, dass man dieses Problem zusammen mit anderen Problemen von gesetzlich übertragenen Aufgaben in angemessenem Zeitabstand einer Betrachtung unterzieht. Aber das wollen wir ja bei der Frage einer grundlegenden Novellierung des FAG ohnehin tun.
Deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich um Überweisung in den Innenausschuss, zumal es sich hier um eine Veränderung auch des Kreisgebietsreformgesetzes aus dem Jahr 2006 handelt. Die dortige Funktionalreform II, wie wir das damals genannt haben, hat ja vor dem Landesverfassungsgericht Bestand gehabt. Und wir kommen hier zu einer Regelung, die eben diese Funktionalreform II ein kleines Stückchen ändert, ein kleines Stückchen, wie ich finde, in eine vernünftige Richtung. „Vernünftig“ heißt nämlich, dass die Distanz zwischen öffentlichem Handeln und den Betroffenen stimmen muss. Zu große Ferne ist von Übel, aber zu große Nähe kann es gelegentlich auch sein, vor allen Dingen dann, wenn wir Verwaltungshandeln wirtschaftlich und effektiv organisieren wollen. Wir bitten deshalb, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/4402 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD und der Fraktion DIE LINKE, bei einer Stimmenthaltung, und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass der Innenausschuss im Anschluss an die heutige Landtagssitzung eine Sitzung zur Beratung dieses Gesetzentwurfes durchführen wird. Sofern der Innenausschuss hierzu eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorlegt, findet die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes am Freitag statt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4174.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4174 –
In der 116. Sitzung des Landtages am 16. März 2011 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ein wenig überrascht, dass ich als erster Redner hier aufgerufen werde, weil ich zunächst davon ausgegangen bin, dass diejenigen, die einen Antrag hier vorlegen,
Aber diese Erwartungshaltung wird offenkundig enttäuscht. Und der Kollege Ritter ruft mir hier zu, es gibt keine neuen Erkenntnisse, also auch kein neues Stimmverhalten. Ja, in der Tat, Kollege Ritter, dies ist vollkommen richtig. Seit wir diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung beraten haben,
hat sich an dem hier in Rede stehenden Gegenstand überhaupt nichts verändert, und deswegen wird es auch an unserer ablehnenden Haltung überhaupt keine Veränderungen geben.
Der Gesetzentwurf suggeriert, dass die Kommunen bei der Gesetzgebung sozusagen diesem Landtag schutzlos ausgeliefert sind und hier keine Möglichkeit haben, beteiligt zu werden, oder dass dieses zumindest nicht garantiert ist. Wenn Sie einen Blick in die Kommunalverfassung werfen, dann werden Sie feststellen, dass wir in der Kommunalverfassung sehr klar die Einbeziehung der kommunalen Verbände in alle Gesetzgebungen, die die Kommunen berühren, geregelt haben. Und wenn Sie in die Geschäftsordnung des Landtages gucken, dann werden Sie feststellen, dass wir in der Geschäftsordnung des Landtages festgeschrieben haben, dass auch hier in den Ausschussberatungen eines Gesetzes die kommunalen Verbände einzubeziehen sind, wenn ihre Belange berührt sind.
Also die Einbeziehung der Kommunen ist bereits gesetzlich geregelt. Und Ihr Argument, dass insbesondere sich verschärfende finanzpolitische Rahmenbedingungen dazu führen würden, dass dieses außer Kraft gesetzt wird, dieses Argument ist durch überhaupt nichts gedeckt.
Es bleibt also dabei: Dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein reiner Schaufensterantrag, ich sage mal sehr deutlich, um sich auf der kommunalen Ebene einzukratzen. Und wir sagen mit Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf auch in Zweiter Lesung ab. – Vielen Dank.
(Torsten Renz, CDU: Jetzt bin ich ja gespannt. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Müller, bleiben Sie mal hier! Jetzt kriegen Sie Ihre Antwort. – Torsten Renz, CDU: Das kommt auch ins Protokoll rein.)