Protokoll der Sitzung vom 30.06.2011

Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ – Drucksache 5/4410 –

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Umsetzung der Empfehlung der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ aus dem vierten Zwischenbericht – Drucksache 5/4400 – und Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ – Drucksache 5/4410 – – Drucksache 5/4403 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende der Enquetekommission Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 6. Dezember 2006, in seiner 8. Sitzung, beschloss der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, eine Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ einzusetzen. Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung des Berichtes unserer Kommission zu den Stadt-Umland-Beziehungen der Ober- und Mittelzentren unseres Landes in der 102. Sitzung dieses Landtages am 15. September 2010 bin ich sehr ausführlich sowohl auf den Inhalt des Einsetzungsbeschlusses der Enquetekommission als auch auf den Erweiterungsbeschluss eingegangen, sodass ich heute auf eine detaillierte Erläuterung dazu verzichte.

Mit den Ihnen heute vorliegenden Berichten hat die Enquetekommission als Ergebnis ihrer Tätigkeit insgesamt vier Zwischenberichte und einen Abschlussbericht erarbeitet und dem Landtag vorgelegt. Das ist der erste Zwischenbericht der Enquetekommission zu der Unterrichtung durch die Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/1380(neu). Dieser wurde am 24. April 2008 im Landtag behandelt. Der zweite Zwischenbericht „zum künftigen Status bislang kreisfreier Städte in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/2710 war Gegenstand der 76. Sitzung des Landtages am 23. September 2009. Der dritte Zwischenbericht „zu den

Stadt-Umland-Beziehungen der Ober- und Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/3728(neu) wurde in der 102. Sitzung am 15.09.2010 in den Landtag eingebracht.

Da mit dem Einsetzungsbeschluss der Auftrag an die Enquetekommission festgelegt wurde, dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, wie die Gestaltungskraft der Gemeinden und die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten langfristig gesichert werden können, stand stets das Aufzeigen von Handlungsperspektiven zur Ausgestaltung dauerhaft leistungsfähiger Gemeindestrukturen im Fokus ihrer Tätigkeit. Fragestellungen wie, was ist Daseinsvorsorge heute, was muss sie morgen leisten, wie können die Gemeinden auch morgen noch ihrer Verpflichtung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern nachkommen, was muss eine Gemeinde können oder welche Aufgaben werden noch tatsächlich in den Gemeinden wahrgenommen, waren Gegenstand zahlreicher, mitunter lebhafter Diskussionen.

Die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen sind im vorliegenden vierten Zwischenbericht „Feststellungen und Empfehlungen zur Ausgestaltung dauerhaft leistungsfähiger Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern und zu Möglichkeiten der Beförderung von Gemeindezusammenschlüssen“ auf Drucksache 5/4400 zusammengefasst.

Sehr geehrte Damen und Herren, allein drei Sitzungen der Enquetekommission, die 45., 46. und 47., waren der Anhörung von Experten aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vorbehalten, in denen bereits umfassende Gemeindegebietsreformen durchgeführt wurden. Dazu kamen natürlich auch noch Experten aus unserem Bundesland, die bereits in der Vergangenheit durchgeführte Gemeindefusionen hier begleitet haben. Bezogen auf die Bevölkerungsdichte, die in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 71 Einwohner pro Quadratkilometer – Tendenz, wie Sie alle wissen, sinkend – beträgt, sind die Erkenntnisse aus den anderen Bundesländern natürlich nur bedingt auf unser Land übertragbar.

Die Reform in Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurde von Rahmenbedingungen ausgelöst, die zeitnah zu ähnlichen Überlegungen geführt haben wie bei uns. Die Strukturmodelle der niedersächsischen Samtgemeinde beziehungsweise der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde, die beide gerade für dünn besiedelte Flächenländer geeignet erscheinen, sehen die bisherige Amtsordnung in Mecklenburg-Vorpommern, wie Sie alle wissen, noch nicht vor. Alternativ zum Regelmodell der Einheitsgemeinde wird in Brandenburg am fortentwickelten Amtsmodell festgehalten und in Sachsen-Anhalt die Verbandsgemeinde gesetzlich geregelt. In beiden Ländern war den gesetzlichen Regelungen eine Freiwilligkeitsphase vorgeschaltet.

Die 55. und 56. Sitzung unserer Enquetekommission standen ganz im Zeichen der Anhörung von ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in Gemeinden und Ämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bei diesen Anhörungen fanden alle in unserem Land gängigen Gemeindekategorien Berücksichtigung, sodass die gesamte Bandbreite auch erfasst wurde.

Den Anhörungen der Gemeinden und Ämtern ist zu entnehmen, dass grundsätzlich ein Bedarf an einer Reform der unterkreislichen Ebene, vor allem unter demografi

schen Gesichtspunkten, anerkannt wird. Bewertungsunterschiede ergeben sich jedoch je nach der Struktur der befragten Gemeindekategorien. Große Flächengemeinden und Gemeinden mit Fusionserfahrung bejahen überwiegend den Reformbedarf. Gemeinden aus Ämtern, die eine nicht zum Amt gehörende Stadt umschließen, sowie Gemeinden, die von Verwaltungsgemeinschaften verwaltet werden, erkennen in weiten Teilen einen Reformbedarf an. Kleinstgemeinden verneinen den Reformbedarf überwiegend. Andere angehörte Gemeindekategorien sehen entweder keinen oder nur einen geringen Reformbedarf.

Letzteres, wenn ich das an dieser Stelle einfügen darf, ist auch Auffassung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, der in der Enquetekommission dargelegt hat, dass kein genereller Handlungsbedarf hinsichtlich einer sich über das Land erstreckenden Gemeindestrukturreform gesehen werde. Vielmehr sei die Umsetzung all dessen, was die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bereits heute vorsehe, vorrangig.

Aus den Anhörungen ergibt sich keine übereinstimmende Positionierung hinsichtlich eines bestimmten Gemeindemodells. Der Wunsch nach mehreren gleichberechtigt nebeneinander bestehenden Gemeindemodellen wurde deutlich, wobei die Gemeinden die Entscheidungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen möchten. Zwangsweise Fusionen wurden abgelehnt, während gleichzeitig der Erfolg unbefristeter Freiwilligkeit aus der Erfahrung der vergangenen Jahre mehrheitlich von den Anzuhörenden infrage gestellt wird.

Ein hohes Interesse besteht seitens der Angehörten in der Einführung einer Experimentierklausel in die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Einige Gemeinden des Amtes Warnow-West zum Beispiel haben ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt, sich als Modellregion zur Verfügung zu stellen.

Zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Strukturmodelle liegen der Enquetekommission Anhörungsergebnisse und analytische Darstellungen vor. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten MecklenburgVorpommerns wird die Notwendigkeit einer Strukturanpassung auf der Gemeindeebene von der Enquetekommission zweifelsfrei gesehen. Gleichwohl wird für unser Bundesland auch in Zukunft zu akzeptieren sein, dass die Kommunen im Vergleich zu anderen Flächenländern bezogen auf die Fläche eine relativ geringe Einwohnerzahl aufweisen werden. Wenn auch außer Zweifel steht, dass die Enquetekommission Empfehlungen von landesweiter Dimension erarbeiten muss, scheint vor diesem Hintergrund ein landeseinheitlicher Lösungsansatz nicht umsetzbar.

Die breite öffentliche Diskussion in der Enquetekommission in Vorbereitung und während der Anhörungen der Gemeinden hat gezeigt, dass die Auswirkungen der finanziellen und demografischen Entwicklung in unserem Land bei den politischen Verantwortungsträgern der Gemeinden stärker ins Bewusstsein gerückt sind. Bereits jetzt lässt sich eine verstärkte Bereitschaft zu freiwilligen Fusionen von Kleinstgemeinden erkennen.

Eingebettet in die Beratungen der Enquetekommission war auch die Befassung mit dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2010. Dazu lassen Sie mich nur kurz ausführen, dass allgemein erkannt wurde, dass das nicht auf

Mecklenburg-Vorpommern Anwendung findet, weil die Verfassungslage doch unterschiedlich ist. Gleichwohl ist die Aussage getroffen worden, dass eine Überprüfung von Umfang und Gewicht der Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Ämter notwendig sei, da nach Paragraf 127 Absatz 4 unserer Kommunalverfassung praktisch eine unbeschränkte Aufgabenübertragung möglich ist. Aus Artikel 72 unserer Landesverfassung jedoch sei eine Pflicht zu folgern, dass Kernbereiche der Selbstverwaltung nicht auf Dritte verlagert werden dürften. Soweit dazu.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen der Enquetekommission nahmen der Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesamtrahmens für die umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern, der Bericht der Landesregierung über die Erfahrungen mit der Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ aus der 3. Wahlperiode sowie der Bericht des Innenministeriums über die Erfahrungen mit der Umsetzung der zum 1. Januar 2005 abgeschlossenen Ämterstrukturreform ein. Die Ergebnisse dieser Berichterstattungen sind auf den Seiten 67 bis 76 detailliert zusammengefasst.

Schwerpunkte der Beratungen waren Umfang sowie Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung in den Gemeinden und Ämtern. Da das Innenministerium MecklenburgVorpommern bereits mit einer Befragung der Gemeinden zur Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit begonnen hatte, verzichtete die Enquetekommission auf eigene Befragungen und zog die Ergebnisse des Innenministeriums als Grundlage ihrer Überlegungen heran. Das Ministerium gelangte in Auswertung der Befragung zur Leistungsfähigkeit und künftigen Entwicklung kleiner Gemeinden bezüglich der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der kleinteiligen Gemeindestruktur zu folgenden Ergebnissen:

Kleinstgemeinden verfügen nicht über eine ausreichende finanzielle Leistungskraft, um in nennenswertem Umfang Selbstverwaltungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Insgesamt lässt sich seit 1999 teilweise eine starke Abhängigkeit der Kleinstgemeinden vom Instrument der Fehlbetragszuweisung belegen. Soweit öffentliche Einrichtungen an kleinteiligen Gemeindestrukturen ausgerichtet werden, geht damit häufig eine weniger effiziente Aufgabenerfüllung einher.

Dies betrifft pflichtige und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gleichermaßen. Hinsichtlich von drei bedeutsamen Selbstverwaltungsaufgaben ist auffällig, dass diese Aufgaben entweder bereits in Kooperationen mit anderen Gemeinden wahrgenommen werden, was die Gestaltungsspielräume der jeweiligen Gemeindevertretung stark begrenzt, das trifft zum Beispiel auf die Schulträgerschaft zu, oder dass aufgrund der demografischen Entwicklung künftig damit zu rechnen ist, dass mittelfristig gemeindeübergreifende Lösungen gefunden werden müssen. Da verweise ich auf den Brandschutz, aber auch auf die Kita-Trägerschaften.

Das Innenministerium folgert aus der Umfrage, Zitat: „Alles in allem vermögen die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben die Forderung nach einer Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit von Kleinstgemeinden nicht zu stützen.“ Zitatende.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Indikator für die Leistungsfähigkeit von Gemeinden ist die Einwohnerzahl. Daneben ist auch die Verwaltungs- und Veranstaltungskraft von Gemeinden zu bewerten, um künftig eine auf den Bedarf ausgerichtete Aufgabenwahrnehmung für die gesamte Gemeindeebene zu gewährleisten. Deshalb ist es dringend erforderlich, die Gemeindestrukturen der Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel anzupassen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und eine effizientere Verwaltung zu schaffen, die hinreichend demokratisch legitimiert sein muss.

Folgende Reformziele sollen nach Auffassung der Enquetekommission das zukünftige Handeln bestimmen: Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern müssen zukunftsgerecht darauf ausgerichtet sein, ihre Funktion als Dienstleister für die Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern erfüllen zu können. Sie müssen in der Lage sein, ihre Selbstverwaltungsaufgaben unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen entsprechend den Erfordernissen der örtlichen Gemeinschaft effizient zu erfüllen und kommunale Selbstverwaltung real zu leben. Dabei sind Lösungen zu verwirklichen, die den regionalen Besonderheiten und den strukturellen Unterschieden Rechnung tragen und die Gemeinden gleichermaßen in die Lage versetzen, die Voraussetzungen für Investitionen und eigenverantwortliches Gestalten zu schaffen. Die administrative Leistungskraft der Gemeinden sollte weitere Übertragungen staatlicher Aufgaben ermöglichen, effizient sein und der zunehmenden Entscheidungskomplexität entsprechen.

Neue Organisationsformen müssen transparent und darauf ausgelegt sein, die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern und die Identifikation der Menschen mit ihrer Gemeinde zu stärken. In der Zukunft soll es neben selbstständig verwalteten Gemeinden und den in Ämtern verwalteten Gemeinden auch das für Mecklenburg-Vorpommern neue Modell der Verbandsgemeinde geben. Alle Modelle sollen gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Ein RegelAusnahme-Verhältnis der einzelnen Gemeindemodelle wird durch die Enquetekommission abgelehnt, um den konkreten regionalen Besonderheiten vor Ort möglichst weitgehend entsprechen zu können.

Weitestgehende Übereinstimmung herrschte in der Enquetekommission auch darin, dass die Gemeinden in ihren Diskussions- und Vorbereitungsprozessen von der Landesregierung und den kommunalen Verbänden unterstützt werden sollen, sodass möglichst bis zur Kommunalwahl 2014 auf freiwilliger Basis optimale und für das gesamte jeweilige Kreisgebiet umfassende Lösungen entwickelt werden. Jede Gemeinde soll in ihrem Bereich letztendlich selbst entscheiden. Leitbildgerechte Lösungen werden im Rahmen einer Freiwilligkeitsphase unterstützt.

Anregungen zur Änderung der Kommunalverfassung, die einen Bezug zum Arbeitsauftrag der Enquetekommission aufweisen und diesen Reformzielen Rechnung tragen, wurden in der 58. und 59. Sitzung erörtert und dem federführenden Innenausschuss des Landtages seinerzeit zugeleitet.

Mit dem heute gleichzeitig vorliegenden Abschlussbericht, der die Ergebnisse von fast fünf Jahren Arbeit der Enquetekommission in übersichtlicher Form zusammenfasst, hat die Enquetekommission ihre Arbeit abge

schlossen. In insgesamt 65 Sitzungen, zahlreichen Konsultationen in der Runde der Obleute und in Arbeitsgruppen wurde eine intensive und ergebnisorientierte Arbeit geleistet. Die Empfehlungen des vierten Zwischenberichtes und der Abschlussbericht wurden in der 65. Sitzung der Enquetekommission am 6. Mai 2011 durch alle Anwesenden einstimmig verabschiedet. Und auch hier – und das zieht sich wie ein roter Faden mittlerweile durch all unsere Sitzungen – glänzte die NPD wiederum durch Abwesenheit.

(Stefan Köster, NPD: Heul doch!)

Die Enquetekommission geht davon aus, dass die ausgesprochenen Empfehlungen eine solide Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in der 6. Legislaturperiode darstellen.

Abschließend möchte ich mich bei allen Mitgliedern der Enquetekommission, den Abgeordneten des Landtages, den nicht parlamentarischen Mitgliedern sowie den ständigen Gästen für ihre tatkräftige und kontinuierliche Arbeit ganz herzlich bedanken. Mein Dank schließt ausdrücklich die beratenden Mitglieder mit ein, also die Vertreter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, des Städte- und Gemeindetages sowie der zuständigen Fachressorts in den Ministerien, die mit ihrer fachlichen Kompetenz zur insgesamt erfolgreichen Tätigkeit der Enquetekommission beigetragen haben. Insbesondere möchte ich darüber hinaus aber selbstverständlich auch noch ganz ausdrücklich den fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro der Enquetekommission danken, die diesen mitunter recht mühsamen Prozess zuverlässig und dabei flexibel begleitet haben und somit ebenfalls zu dem erzielten Ergebnis beigetragen haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte darum, dass Sie den vierten Zwischenbericht auf Drucksache 5/4400 sowie den Abschlussbericht der Enquetekommission auf Drucksache 5/4410 zur Kenntnis nehmen und beide Berichte verfahrensmäßig als erledigt erklären. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Tegtmeier.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch,

(Heinz Müller, SPD: Es gibt noch eine zweite Anhörung.)

dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um den interfraktionellen Antrag jetzt einzubringen, gebe ich das Wort Herrn Müller von der Fraktion der SPD.

Herzlichen Dank.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass am Ende der Arbeit der Enquetekommission ein Antrag aller vier demokratischen Fraktionen hier in diesen Landtag eingebracht wird

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und ich das Vergnügen habe, ihn vorzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie dürfen dies auch als Ausdruck der Arbeitshaltung dieser Enquetekommission sehen, wo wir sicherlich eine Menge an kon

troversen Diskussionen geführt haben und dieses auch in einigen der Zwischenberichte sehr deutlich zum Ausdruck kommt, wo aber bei allen Demokraten das Bestreben im Mittelpunkt gestanden hat, kommunale Selbstverwaltung zu stärken, auch wenn man über die Wege dorthin streitet, hier gemeinsam zum Besten unseres Landes, unserer Städte, Gemeinden und Kreise Wege aufzuzeigen.

(Stefan Köster, NPD: Deswegen bluten die auch alle aus.)

Und wenn hier von ganz rechts Zwischenrufe gemacht werden, dann spiegelt sich darin nun überhaupt nicht wider, dass hier etwa in der Enquetekommission konstruktive Arbeit von den Vertretern der NPD geleistet worden wäre.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)