Es ist eine strikte Bindung sogar dann vorgesehen, wenn ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder ganz oder teilweise auf die Europäische Union übertragen werden sollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Ministerinnen und Minister, da auch in der nächsten Legislaturperiode ein einvernehmliches oder ein gutes Zusammenwirken der unterschiedlichen Verfassungsorgane sichergestellt werden soll, mache ich noch einmal darauf aufmerksam: Es handelt sich dort um eine Gesetzesinitiative, die von einer breiten Mehrheit nicht nur initiiert, sondern auch angenommen wurde – also interfraktioneller Antrag. Auch so was soll ja im Land Mecklenburg-Vorpommern möglich sein.
Und wir haben in dieser Frage leider auch noch nichts auf den Weg bringen können. Wir können an dieser Stelle nur an den Landtag – das greife ich von dem Kollegen Bluhm auf – der nächsten Wahlperiode appellieren: Tragen Sie dem Subsidiaritätsprinzip im Hinblick auf die Stärkung der europäischen Gesetzgebungskompetenzen durch den Lissabon-Vertrag gemäß unserem Grundgesetz und dem sehr eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009, aber auch entsprechend unserer eigenen Landesverfassung in Artikel 11 Rechnung durch eine klare gesetzliche Regelung! Die Landtage als regionale Parlamente müssen sich – dies haben auch sämtliche Erklärungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Landtage deutlich gemacht – ihren Platz im europäischen Mehrebenensystem erkämpfen. Die Initiativen dazu müssen aus den Landtagen, also aus unserer Mitte kommen.
Wir müssen, und das merken wir in der aktuellen europäischen Tagespolitik, die Bürger in europäischen Angelegenheiten mitnehmen. Unmut macht sich an vielen Stellen breit, oft undifferenziert, aber gleichwohl ist er in beachtlichem Umfang vorhanden. Wir haben als Landtag auch eine hohe Integrationsaufgabe in europäischen Fragen. Es geht darum, den europäischen Integrationsprozess, den das Grundgesetz in Artikel 23 vorschreibt, in unser System zu implementieren. Wir müssen auch in der Verfassungswirklichkeit unsere Gesetze und Vorgaben so gestalten, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern das System der parlamentarischen Demokratie gewahrt und gesichert bleibt und den veränderten Bedingungen eines zunehmenden Prozesses der Verlagerung von Rechtssetzungsgewalt auf die Europäische Union angepasst wird. Wir dürfen eine weitere Schwächung des parlamentarischen Systems auf unserer Ebene des Bundeslandes, soweit es um europäische Fragen geht, nicht hinnehmen. Wir dürfen nicht immer nur beklagen, dass es diese Auszehrung des parlamentarischen Systems auf der Länderebene gibt, aber nichts dagegen tun. Deswegen müssen wir kompensatorische
Und an dieser Stelle – das schließt sich auch nahtlos an den Kollegen Bluhm an – zitiere ich auch noch einmal den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der in einer Anhörung zum in einer Gesetzesinitiative vorgesehenen „Weisungsrecht des Bayerischen Landtags auf das Abstimmungsverhalten der Staatsregierung im Bundesrat“ am 07.12.2010 in München zum Ausdruck gebracht hat, dass er dringenden Handlungsbedarf bei der Einbindung der Landtage in europäische Fragen sieht. Er hat konstatiert, dass er mit rechtlichen und politischen Widerständen rechne, wenn die Befugnisrechte der Landtage ausgeweitet werden. Das mag ja hier auch der Fall sein. Aber er hat zugleich unmissverständlich deutlich gemacht, ich zitiere:
„Es geht doch um nicht mehr, aber auch um nicht weniger als die Existenz der parlamentarischen Demokratie auf der Ebene der deutschen Bundesländer, also letztlich um deren Staatsqualität und damit um unverzichtbare Existenzbedingungen der föderalen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt. Es geht letztlich nicht in erster Linie um verfassungsästhetische Einzelkorrekturen, es geht auch nicht darum, verblasstes Prestige von Landtagen“, und so hat er es gesagt, das mache ich mir jetzt nicht zu eigen, „Landtagsabgeordneten und Parlamentspräsidenten aufzupolieren, sondern darum, jedenfalls in Angelegenheiten der Europäischen Union die verfassungsrechtliche, zumindest die verfassungspolitische Notbremse zu ziehen. Wenn eine Stärkung und Erneuerung des Parlamentarismus auf der Länderebene gefordert wird, so muss diese nicht zuletzt auch von den Parlamentariern und dem Parlament selbst ausgehen. Es muss also dort auch die Bereitschaft und der Wille zur Kompetenzausübung bestehen.“ Soweit das Zitat.
Konsequent heißt es denn auch im Beschluss der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten der Stuttgarter Erklärung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrats vom 21. bis 22. Juni 2010 in Ziffern 5 und 6, ich zitiere:
„Nach Meinung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente obliegt es den Ländern, die jeweiligen Regeln im Landesrecht, vorzugsweise im Landesverfassungsrecht, so auszugestalten, dass die notwendige Mitwirkungsmöglichkeit des Landesparlaments gegenüber der Landesregierung zur Wahrnehmung der Integrationsverantwortung gesichert wird. Zu dieser Mitwirkungsmöglichkeit gehört über Informationsrechte hinaus die Möglichkeit, landesverfassungsrechtlich eine Bindung der Landesregierung beim Stimmverhalten im Bundesrat und bei der Erhebung von Verfassungsklagen auf Bundesebene vorzusehen.“
Und Ziffer 6: „Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente fordern Änderungen des Gesetzes über Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union … zugunsten der Landesparlamente, durch die so weit als möglich Informationsgleichheit zwischen der Exekutive und der Legislative der Länder hergestellt wird. Denn ohne eine hinreichende Information können die Landesparlamente die ihnen – für den Bereich der Landesgesetzgebung –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten das wirklich ernst nehmen, was unsere obersten Repräsentanten aller deutschen Bundesländer, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates einstimmig beschlossen haben. Ich sage noch einmal: einstimmig. Das ist höchst ungewöhnlich und es zeigt, das geht über alle Parteigrenzen hinweg. Und wir sind wirklich gefordert, dem als Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Rechnung zu tragen.
Der jetzige Landtag – das muss ich ganz selbstkritisch feststellen – ist in einem Kernbereich der parlamentarischen Demokratie sich selbst erforderliche gesetzliche Klarstellungen und Regelungen schuldig geblieben. Der neue Landtag muss hier zügig Klarheit schaffen. Und ich darf an dieser Stelle abschließend noch einmal in Erinnerung rufen, was sogar durch Volksabstimmung in die Landesverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschrieben wurde. Dort heißt es in Artikel 11, ich zitiere: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten an dem Ziel mit, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu fördern.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen wir unsere Landesverfassung ernst, nehmen wir das Grundgesetz ernst, die Beschlüsse der obersten Parlamentsrepräsentanten, nämlich die Beschlüsse der Präsidentinnen und Präsidenten. Und wenn ich jetzt sage, gehen wir an die Arbeit, dann heißt das natürlich, es ist eine klare Aufforderung, dass der nächste Landtag das nachholt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich nutze ich gern die Gelegenheit, zur Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4438 Stellung zu nehmen. Der Vorsitzende Herr Detlef Müller hat in seiner Berichterstattung den inhaltlichen Rahmen der Beschlussempfehlung zu den Erklärungen der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente bereits abgesteckt. Und ich möchte jetzt nicht noch einmal im Detail auf alle Einzelheiten der Erklärungen der Präsidentenkonferenzen eingehen und auch nicht wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Ich kann mich dem in weiten Teilen so anschließen.
Vielmehr möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf den wesentlichen Punkt lenken, und das haben auch die Vorredner schon betont: Es geht um unser Selbstverständnis als Parlament eines deutschen Bundeslandes. Es geht darum, wie wir als gesetzgebendes Verfassungsorgan damit umgehen, dass in dem Mehrebenensystem zwischen Europäischer Union, deutscher Bundesebene und Länderparlamenten immer mehr Gesetzgebung
Weder haben wir einen direkten, formellen Zugang zu den Organen der EU, noch sind wir direkt an der Bundesgesetzgebung beteiligt. Da ist es die Landesregierung, die über den Bundesrat an der Gesetzgebung auf Bundes- und so auch auf europäischer Ebene mitwirkt. Und am Ende ist es eben die Gretchenfrage: Wie halten wir es mit der Europäischen Union?
Und da begrüße ich diese Vorlage des Europa- und Rechtsausschusses ausdrücklich, denn sie gibt mir die Möglichkeit, zum Abschluss dieser Wahlperiode ein wenig Bilanz zu ziehen über das, was wir im Hinblick auf diese Gretchenfrage, was wir im Hinblick auf unsere Europafähigkeit hier geschaffen haben in den vergangenen fünf Jahren. Das bedeutet ehrlicherweise natürlich auch, das in den Blick zu nehmen, was wir nicht getan haben. Und damit will ich gleich beginnen.
Wir haben – und darauf ist schon hingewiesen worden – keine zusätzliche, ausdrückliche gesetzliche Regelung getroffen, die das Verhältnis von Landesregierung zum Landtag in Bezug auf Angelegenheiten der Europäischen Union normiert. Es bleibt bei der entsprechenden Vorschrift in der Verfassung, Artikel 39, der die Landesregierung verpflichtet, uns in Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft zu informieren. Andere Bundesländer haben mittlerweile detaillierte gesetzliche Regelungen. Das haben wir nicht. Hier noch einmal zu überlegen, ist sicher Teil des Auftrages an den kommenden, an den neuen Landtag – Teil des Auftrags, den Ziffer 2 der uns vorliegenden Beschlussempfehlung formuliert. Ich will an der Stelle aber auch nicht verhehlen, dass es genauso gut die Frage geben könnte, nachdem wir uns allumfassend immer wieder auch dazu bekennen, dass wir straffen wollen, dass wir entschlacken wollen, dass wir nur Gesetze haben wollen, die auch wirklich notwendig sind. Also könnten uns hier die Kritiker auch entgegenhalten: Jetzt wollt ihr unter Umständen wieder ein neues Gesetz machen. Das muss man sich reiflich überlegen und ich finde es richtig, dass diese Überlegung im neuen Parlament diskutiert werden soll und dann auch zum Ergebnis kommt.
Was haben wir? Wir haben eine Praxis, die in der Wirklichkeit weiter geht und teilweise wesentlich weiter geht, als es die gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern vorsehen. Wir haben eine funktionierende Informationspraxis mit einer Vereinbarung, die der Europa- und Rechtsausschuss mit der Staatskanzlei getroffen hat. Und diese Praxis erfolgt auf der Grundlage einer Reihe von Beschlüssen, die wir hier im Landtag in dieser Wahlperiode zur Europafähigkeit gefasst und umgesetzt haben. Ich betone das ausdrücklich: umgesetzt haben. Denn wie gesagt, ein Gesetz steht erst einmal auf dem Papier. Man muss es dann auch umsetzen und ich glaube, das haben wir auch ohne gesetzliche Regelung hier auf die Reihe bekommen.
Das reicht von der Beteiligung an europäischen Konsultationsverfahren bis hin zur Bereitstellung einer weiteren Planstelle für den europäischen Bereich hier im Hause. Das war nicht einfach. Wir alle können uns an die Haushaltsverhandlungen erinnern. Und das möglich zu machen, da möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben. Ich habe das im Jahre 2009 mit den Europapolitikern beraten und, wie gesagt, wir haben das hier gemeinsam beschlossen.
Darüber hinaus haben wir eine funktionierende Beratungspraxis hier in unserem Hause. Das hat der vorherige Tagesordnungspunkt 23 gezeigt – dort ging es um den Datenschutz auf europäischer Ebene. Und ich denke, das wird auch der nachfolgende Tagesordnungspunkt 25 zeigen. Dort werden wir eine Beschlussempfehlung zu den europapolitischen Schwerpunkten des Landes beraten. Herr Kollege Detlef Müller hat mich darauf hingewiesen, dass er seine Berichterstattung zum nächsten Tagesordnungspunkt dazu nutzen will, das dahinterstehende System kurz zu erläutern.
Dass wir als Landtag erfolgreich im europäischen Mehrebenensystem handeln, wird auch in einer Reihe weiterer Aktivitäten der vergangenen und kommenden Wochen deutlich. Denn damit zeigen wir, dass es eben nicht die uns häufig fehlenden formalen Mitwirkungsrechte in europäischen Angelegenheiten sind, mit denen wir Einfluss nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen Einfluss durch unser Engagement im Ostseeraum und durch unser direktes Engagement in Brüssel. So, glaube ich, kann man Erfolge erzielen. Wir haben das bewiesen.
Wir brauchen Partner und Verbündete, um in Europa noch deutlicher gehört zu werden. Lassen Sie mich das mit einigen Stichworten untersetzen.
Stichwort Parlamentsforum Südliche Ostsee: Das neunte Forum findet ab Sonntag in Danzig statt. Wir haben Ende Januar hier in Schwerin eine Arbeitsgruppensitzung zum Thema Tourismus ausgerichtet. Die entsprechende Publikation wird verteilt werden. Und wir sind nun gebeten worden, den Resolutionsteil vorzubereiten, der sich mit dem Thema Tourismus befasst. Ich denke, das ist ein schöner Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern, dass wir genau diesen Part verfassen sollen. Wir werden zunehmend ostseeweit mit diesem Thema verknüpft. Das ist genau das, wo wir hinwollen: Tourismusland Nummer eins zu werden.
Ich kann mich noch gut an die Debatten erinnern, als wir dieses Thema das erste Mal hier aufgerufen haben. Da haben einige gesagt „Traumtänzer“ und „Keine Chance, dass wir das hinkriegen, im Rahmen der Ostsee dort gemeinsam Netze zu knüpfen“. Und wenn ich mir angucke, was für Aktivitäten es inzwischen gibt, mit welchen guten Ergebnissen, ist das ein toller Erfolg. Also, das ist ein gutes Beispiel für die funktionierende Zusammenarbeit mit der Landesregierung, die das Thema im Rahmen der Ostseestrategie federführend betreut. Und wenn ich Bezug nehme auf das, was ich die Woche zur Kenntnis genommen habe aus der Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft, wenn ich sehe, mit welchen Größenordnungen hier europaweite Projekte jetzt angeschoben werden, wo wir auch davon profitieren, dass Fördermittel über diesen Bereich zu uns kommen, dann ist das wirklich eine tolle Sache.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Detlef Müller, SPD: Sehr richtig. – Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)
Nehmen wir das Stichwort Ostseeparlamentarierkonferenz: Hier in diesem Raum wurden vor einer Woche unter dem Vorsitz unseres Kollegen Jochen Schulte die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Integrierte Maritime Politik an die Konferenz verhandelt. Diese Vorschläge werden Ende August 2011 in Helsinki beraten. Und eine Delegation aus unserer Mitte wird mit am Tisch sitzen mit
den nationalen Parlamenten rund um die Ostsee. Ich bedanke mich schon vorab bei den Kolleginnen und Kollegen, die uns dort auf dieser Ebene vertreten werden. Das ist eine wichtige Sache und ich denke mal, Sie sind da auch wirklich gefordert, weil wir uns in den vergangenen Jahren dort stets als einer der Macher im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz gezeigt haben, in vielen Arbeitsgruppen. Herr Dr. Jäger war dort mit vertreten, Herrn Schulte habe ich schon erwähnt, Herr Reinhard Dankert und viele andere. Also da wird auch von uns etwas erwartet. Insofern freue ich mich darauf, dass wir dort mit dabei sein können.
Und hier mit dabei waren auch Vertreter des Ostseerates, das heißt der nationalen Regierungen des Ostseeraumes, und Vertreter der Subregionen der Ostsee, erstmals in einer gemeinsamen Beratung. Das heißt, es haben zum ersten Mal die verantwortlichen Vertreter der maritimen Arbeitsgruppen der ostseeweiten Institutionen auf der Ebene der Parlamente, der Nationalstaaten und der Regionen gemeinsam beraten, auch eine wichtige Entwicklung. Davon versprechen sich alle Synergieeffekte in Bezug auf die Durchsetzung gemeinsamer Interessen auf europäischer Ebene. Also für uns als Landtag ein super Erfolg, weil wir das immer befördert und gefordert haben, und mittlerweile sozusagen europäisch beglaubigt, denn im aktuellen, gerade vor einer Woche von der EU-Kommission veröffentlichten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der EU-Strategie für den Ostseeraum wird die intensivierte Zusammenarbeit der drei Organisationen in maritimen Angelegenheiten als Beispiel für erzielte Fortschritte bei der Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit regionaler Organisationen und bessere Governance besonders hervorgehoben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erinnere mich noch sehr gut, als ich die ersten Male zur Ostseeparlamentarierkonferenz mitgefahren bin. Ein ganz wichtiger Kritikpunkt war dort immer, ja, wir machen hier was auf Ebene der Parlamente und dann gibt es da noch die Regierungen und die Nationalstaaten und die arbeiten irgendwie nicht so richtig miteinander im Netzwerk. Da sind wir jetzt auf einem guten Weg, das ist jetzt besser geworden und da bedanke ich mich auch ausdrücklich bei allen, die daran mitgewirkt haben.
Ein weiteres Stichwort, die Zusammenarbeit mit den Partnerregionen: Vor rund einem Monat hat der Europa- und Rechtsausschuss erfolgreich mit seiner Unterrichtungsfahrt die Partnerschaft mit der Partnerregion Südwestfinnland gepflegt und vertieft. Herr Müller hat noch mal betont, dass sogar die Ludwigsluster Energiewende dort eine Rolle gespielt hat.
Stichwort Brüssel: Sowohl unsere Europa- als auch unsere Finanzpolitiker haben in dieser Wahlperiode mehrfach in Brüssel Gespräche geführt, Kontakte gepflegt und unsere Landesinteressen aktiv vertreten, zum Beispiel zur Zukunft der EU-Regionalförderung nach 2013.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wissen wir auch alle: In Brüssel wird die Musik gemacht und man muss dort rechtzeitig erscheinen und beim Schreiben der Noten dabei sein, nicht, wenn die Partitur fertig ist. Dann noch etwas zu verändern, ist schwierig. Man muss vorher dabei sein.
Wir klinken uns also nicht erst im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle ein. Wir nehmen unsere Interessen frühzeitig wahr, schon im Rahmen der Erarbeitung neuer Initiativen, bündeln sie mit unseren Partnern im Ostseeraum über die Ostseeparlamentarierkonferenz und das Parlamentsforum Südliche Ostsee und den Beobachterstatus bei HELCOM, den ich für die Ostseeparlamentarierkonferenz seit Jahren wahrnehme. Und dies führt zur Einflussnahme und zu positiven Ergebnissen auf den Feldern, die für unser Bundesland besonders wichtig sind, wie etwa im Bereich der Ostseestrategie, der integrierten Meerespolitik und der Schiffssicherheit. Da haben wir ganz viel dazu beigetragen, haben uns hohes Ansehen als Landtag erworben über die Landesgrenzen hinweg im gesamten Ostseeraum.