Dass dies in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gelungen ist, begrüßen wir ausdrücklich. So gibt es zum Beispiel in der Anlage 2 Festlegungen zum Umfang, zur Struktur und zum Inhalt des Lehramtsstudiums.
Im Punkt „Umfang“, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind diese Vereinbarungen allerdings bisher nicht abgeschlossen. Dort heißt es, ich zitiere: „Die Kapazitäten der einzelnen Lehramtsstudiengänge und Fächer werden jedoch so ausgerichtet, dass das Land unter Berücksichtigung realistischer Schwundquoten seinen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern langfristig in allen Schularten und -fächern gemäß der Stralsunder Erklärung der KMK grundsätzlich selbst decken kann.“ Jetzt kommt es, ich zitiere weiter: „Eine verbindliche Spezifikation der gemäß Lehrerbedarfsplanung in den einzelnen Fächern und Lehrämtern mindestens vorgehaltenen Studienplätze wird für die Zielvereinbarungsperiode zwischen den Vertragspartnern bis spätestens Ende April 2011 vorgenommen.“ Ende des Zitats.
Wir haben heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, den 1. Juli 2011. Bei der Vorbereitung des vorliegenden Antrages Anfang Juni 2011 hat unsere Nachfrage bei den Universitäten ergeben, dass es bis dato keine Verhandlungsergebnisse zu diesen Punkten gegeben hat. Wir meinen, dass die Termineinhaltung schon deshalb notwendig ist, damit die Planungssicherheit an den Hochschulen in Vorbereitung des Sommersemesters 2011/2012 auch gesichert werden kann. Ich hoffe oder bin mir ziemlich sicher, dass der Minister in seiner Rede erklärt, worin die Ursachen dafür liegen und wie sich der aktuelle Sachstand in dieser Frage darstellt.
Aber wie dem auch sei, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht wir haben den Termin festgesetzt, sondern das Ministerium gemeinsam mit den Hochschulen. Damit müssen wir uns auch in der voraussichtlich letzten Sitzung dieser Legislatur, ich will mal sagen, mit dem etwas eigenwilligen Umgang mit vorgeschriebenen oder selbst gesetzten Terminen befassen. Ich konstatiere, wir haben in dieser Frage während der Legislatur mehrfach eine negative Situation im Bereich der Realisierung von terminlichen Vorgaben erlebt.
Zum Verhältnis von Legislative und Exekutive habe ich mich gestern im Zusammenhang mit der Sonderkonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Länderparlamente ausführlich geäußert. Ich glaube, hier haben wir ein Beispiel dafür, wo die Exekutive ein gewisses Eigenleben entfaltet, das nicht weit von der Missachtung der Legislative entfernt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abhängig von dem, was der Minister hier heute an aktuellem Sachstand darstellt, würde ich mich dann in meiner Diskussionsrede entweder zu dem Vorschlag äußern, den Antrag für erledigt zu erklären,
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Bluhm, ich weiß nicht, wie Sie es gemeint hatten, aber ich will gern darauf zurückkommen. Sie haben unterstellt, dass es nichts für Spezialisten ist, und auf der anderen Seite, dass es verworren ist,
Es haben ja alle Abgeordneten den Antrag mit der Begründung vorliegen, den Sie eingereicht haben. Wir werden hier aufgefordert als Landesregierung, die Ergebnisse der in Anlage 2 der Zielvereinbarungen – wo ich davon ausgehe, dass die Eingeweihten das gelesen haben – festgelegten verbindlichen Spezifikation der gemäß Lehrerbedarfsplanung für die in den einzelnen Fächern und Lehrämtern vorzuhaltenden Studienplätze dem Landtag unverzüglich vorzulegen. Jetzt muss man sich das natürlich auch zweimal anschauen, weil man irgendwo im Kopf diese Anlage 2 hat, weil wir das hier beschlossen haben. Aber Sie weichen eben in einem ganz bestimmten Punkt vom Text, der ansonsten fast wörtlich wiedergegeben worden ist, von der Zielvereinbarung ab, indem Sie ein kleines Wörtchen haben. Das kleine Wort, um das es geht, heißt „mindestens“. Und das finde ich schon spannend, jetzt sind wir nämlich bei Spezialisten.
Die Zielvereinbarungen mit den Universitäten zur Lehrerbildung sprechen zwar auch von kapazitären Obergrenzen, worauf ich auch gleich zurückkommen will, wenn es jedoch um die verbindliche Spezifikation von Kapazitäten bis hinein in die einzelnen Studiengänge und Fächer geht – und das ist eben jetzt der Unterschied, das muss man jetzt wirklich ganz genau lesen –, verlangt das Land lediglich, dass die Universitäten gemeinsam die, und das jetzt wieder, Sie haben auf die gestrige Debatte verwiesen oder die von vorgestern, gemessen am Landesbedarf erforderliche Ausbildungskapazität nicht unterschreiten. Also im Detail zu spezifizieren sind somit, dem Wortlaut der Zielvereinbarungen entsprechend, die Untergrenzen, nicht jedoch die Obergrenzen. Beide Universitäten haben hierauf allergrößten Wert gelegt, mit wem Sie auch immer telefoniert haben. Sie sind bereit, mindestens die Lehrkräfte auszubilden, die das Land braucht. Sie haben sich auch bereit erklärt, planerische Richtwerte für die insgesamt vorzuhaltende Lehramtskapazität und für die Kapazität in den einzelnen Lehrämtern insgesamt zu akzeptieren, wie die entsprechende Tabelle der Anlage 2 ausweist. Sie haben sich aber in den Zielvereinbarungen nicht verpflichtet, Kapazitätsgrenzen nach oben in jedem einzelnen Fach vorab zu definieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Festlegung der Zahl von Studienplätzen ist Gegenstand der Hoch
schulplanung. In diesem Sinne wurden in der schon genannten Anlage 2 zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen entsprechende Regelungen getroffen. Auch das müsste bekannt sein. Demnach umfassen die Kapazitäten der Universität Greifswald in der Laufzeit der Zielvereinbarungen 1.500 Studienplätze, die Kapazitäten der Universität Rostock umfassen, ich nehme das jetzt mal, die 2.500 Studienplätze.
Vorübergehend ist eine nachfragebedingte Ausweitung für die Lehrämter Grundschule und Regionale Schule möglich. Und beide Universitäten sind jedoch gehalten und haben sich verpflichtet, die Kapazitäten im Lehramt Gymnasium auf 150, respektive 200 Studienplätze, Anfängerplätze besser gesagt, dann auch festzulegen. Beide Universitäten haben – wie in der Zielvereinbarung festgelegt – erste Schritte in die angestrebte Richtung unternommen. Man kann das überprüfen. Die Kapazitäten im Lehramt Regionalschulen sind gestiegen, in Rostock um fast 70 Prozent, in Greifswald rein rechnerisch zwar bislang erst um 10 Prozent, aber, das wissen wir natürlich hier auch, die dortigen Lehramtsfächer für Regionale Schule bleiben bewusst frei von Zulassungsbeschränkungen. Auch das ist bekannt.
Und diese unterschiedliche Handhabung ergibt sich aus den an den beiden Standorten unterschiedlichen Ausgangs- und Randbedingungen der Umsteuerung, die hier im Einzelnen nun nicht erläutert werden kann. Beide Universitäten haben aber gegenüber dem Bildungsministerium in einer eigens anberaumten Besprechung verbindlich zugesagt, die von ihnen unternommenen und weiterzugehenden Schritte untereinander zu kommunizieren und abzustimmen. Auch das ist erfolgt. Die Umsteuerung – das ist, denke ich, für uns alle deutlich – ist eben ein hochsensibler, alle lehrerbildenden Bereiche auch gleichermaßen betreffender Prozess. Über den aktuell erreichten Stand der Umsteuerung habe ich also eben gesprochen. Die weiteren Schritte müssen die Detailplanung der Universitäten dann haben beziehungsweise muss das ihnen vorbehalten bleiben. Trotz bestehender planerischer Vorgaben, wie eben dargelegt, bleiben in alledem die Grundsätze des Kapazitätsrechts ebenso zu beachten.
Die Universitäten legen jährlich die Kapazitätsberechnung vor und bitten für die Studiengänge, in denen die Nachfrage erkennbar über dem Studienplatzangebot liegen wird, um die Festsetzung von sogenannten Zulassungszahlen. Diese Berichte der Universitäten Greifswald und Rostock liegen meinem Haus mit jeweiliger Kommentierung vor. Sie stellen dann auch – das sei in dem Zusammenhang auch noch mal gesagt – die Entwicklung der jährlichen Aufnahmekapazitäten je Studiengang für das kommende Studienjahr, also jetzt Wintersemester 2011/2012 sowie Sommersemester 2012 im Vergleich mit dem Wintersemester 2010/2011 sowie Sommersemester 2011, dar.
Die jährliche Festlegung von Zulassungszahlen auf der Grundlage der Kapazitätsberichte muss sich streng an den jeweils vorhandenen personellen Ressourcen, ausgedrückt in Stellen, orientieren. Ein planerischer Richtwert allein ist nicht ausreichend, um eine konkrete Zulassungszahl zu begründen. Der Prozess sowie der Umbau vom Lehramt Gymnasium hin zum Lehramt Regionalschule kann und darf nur in diesem Fall unter der Wahrung von Artikel 12 des Grundgesetzes und der dort verbrieften Freiheit der Studienplatzwahl erfolgen. Solange bestimmte Stellen beispielsweise noch in bestimmten Bereichen gebunden sind, müssen sie in die Kapazi
tätsberechnung eingehen und determinieren damit die Zahl der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studien anfänger.
Im Lichte der planerischen Vorgaben der Zielvereinbarungen und zugleich unter strenger Berücksichtigung des Kapazitätsrechts wird auf Grundlage der Kapazitätsberichte der Hochschulen zuerst die Zulassungsverordnung für das Wintersemester 2011/2012 und sodann auch für das Sommersemester 2012 erarbeitet. Sie tritt im Juli rechtzeitig zum Anmeldebeginn in Kraft und wird veröffentlicht.
Unter Punkt 16 ist, wie gesagt, in dieser Landtagsdebatte das Lehrerbildungsgesetz angenommen worden. In Paragraf 1 Absatz 4, auf den möchte ich auch gern noch einmal hinweisen, ist eine Regelung enthalten, die sich ebenfalls auf die an den Universitäten vorzuhaltenden Studienplätze im Bereich der Lehrerbildung bezieht. Auch die jährliche Aufnahmekapazität beim Lehramt an Gymnasien insgesamt wird explizit benannt. Also dort steht noch einmal das, was ich eingangs sagte, Greifswald 150 und Rostock 200. Abweichende Festlegungen durch das Bildungsministerium sind in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung – insofern finde ich das keine Aushebelung des parlamentarischen Verfahrens, denn es steht dort – des zuständigen Landtagsausschusses möglich. Ich glaube, das ist ganz klar geregelt.
Das neue Lehrerbildungsgesetz tritt am 01.08. dieses Jahres in Kraft. Erstmals greift dann auch der Paragraf 1 Absatz 4 somit zum Studienjahr 2012/2013. Sollte sich aber ergeben, auch das will ich gern sagen, dass die Universitäten ihren Pflichten aus der Zielvereinbarung und aus dem Gesetz sowohl zeitlich wie sachlich nicht oder nicht hinreichend nachkommen, sieht der Absatz 5 in Anlehnung an Paragraf 14 Absatz 2 LAG als Ultima Ratio entsprechende Mittel der Rechtsaufsicht vor.
Der von der Fraktion DIE LINKE angesprochene Bereich der Kapazitäten in den Lehramtsstudiengängen ist somit mehrfach normiert, ein mehrfach normierter Bereich. Also mehrfach kann man ihn gar nicht normieren. Die Zielvereinbarungen und das Lehrerbildungsgesetz stellen auf Planwerte ab. Die jährlich zu berechnenden Zulassungszahlen stellen das dar, was die Hochschule dann im Lichte ihrer Pflichten entsprechend Artikel 12 Grundgesetz aufnehmen muss. Diese beiden unterschiedlichen Regelungskreise gilt es nun, Schritt für Schritt aneinander anzunähern. Und ich hege – auch das will ich am Ende einer solchen Landtagsdebatte sagen – nach meinen bisherigen Erfahrungen jetzt keinen Zweifel, dass die Universitäten sich auf diesen Weg begeben haben und ihn auch konsequent beschreiten werden.
Insofern, Herr Bluhm, kann ich dem nicht vorgreifen. Ich denke, damit ist eigentlich zu dem Antrag alles gesagt worden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Er ist nicht da. Dann hat jetzt das Wort der Vizepräsident und Abgeordnete Herr Kreher von der Fraktion der FDP.
weil er wirklich – das ist von meinem Kollegen Bluhm vorhin gesagt worden – mit dem Lehrerbildungsgesetz, das wir gestern beschlossen haben, sehr eng zusammenhängt. Wir haben dazu einiges gesagt bekommen gestern. Wir waren damit auch nicht zufrieden. Wir haben sogar nicht mit abgestimmt, weil das Gesetzgebungsverfahren nach unserer Sicht wirklich nicht in Ordnung war, so, wie es gelaufen ist. Aber es ist nun mehrheitlich beschlossen und nun muss das auch in die richtige Richtung gehen.
Insofern war Ihr Antrag, Herr Kollege Bluhm, auch in der heutigen letzten Sitzung noch mal die Möglichkeit, auf das nächste Semester hinzuweisen, um vom Minister – wie es hier steht – entsprechend sofort, also im Grunde genommen heute das zu bekommen. Sie haben selbst gesagt, wenn das jetzt so ist, dass wir das als Bericht entsprechend entgegennehmen können, dann würden Sie selbst das für erledigt erklären.
Ich muss sagen, es ist natürlich, wenn der Minister das jetzt vorträgt, sehr schwer, in der Schnelle das alles nachzuvollziehen, was da im Einzelnen gesagt wurde,
aber mein erster Eindruck ist so, dass ich jetzt sagen würde, jawohl, für mich waren wichtige Informationen da. Es sind viele Dinge dann, die sowieso in der Hochschulautonomie mit liegen und dort auch geklärt werden müssen. Insofern würde ich für meine Fraktion jetzt erst einmal sagen, jawohl, wir könnten es für erledigt erklären.
Sie haben es natürlich auch aufmerksam mitverfolgt. Sie müssen dann selbst mit entscheiden. Natürlich ist das auch weiterhin zu beobachten. Wir können uns nicht damit zufriedengeben, wenn das nicht dann die entsprechende Umsetzung findet. Aber aus unserer Sicht, würde ich sagen, wir können das für erledigt erklären. Sie müssen das natürlich für sich selbst entscheiden.
Meine Damen und Herren, das war meine letzte Rede hier im Landtag. Ich möchte jetzt nicht sentimental werden, bedanke mich für die Mitarbeit bei Ihnen, bedanke mich für viele freundliche Worte und bedanke mich auch für all das, was mir entgegengeschmettert wurde. Ich jedenfalls, blau-gelb, werde auch in Zukunft für das stehen, für das ich immer gestanden habe, mit all dem, was mir zur Verfügung steht: Mit Lachen, mit Weinen, mit Tränen, mit Gestik und Mimik, mit meiner gesamten Körpersprache