wenn man das Erbschaftssteueraufkommen im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt im Ländervergleich betrachtet. Ich weiß nicht, warum Sie hier im Karree springen, wenn ich absolut gängige sachgerechte internationale Daten bringe, die völlig unstrittig sind,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme am Ende meiner Ausführungen zum Antrag der Linkspartei.PDS beziehungsweise in dem Zusammenhang natürlich zu unserem Änderungsantrag. Ich möchte deutlich sagen, dass wir uns selbstverständlich beim Änderungsantrag an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils orientiert haben und insofern zum Beispiel im Punkt 1 der Meinung waren, dass es sachgerechter ist, darauf direkt abzuheben.
In Punkt 2, glaube ich, haben wir durch unseren Änderungsantrag deutlich gemacht, dass es uns ebenso um die Schonung von kleineren und mittleren Vermögen geht sowie um die Sicherung von Arbeitsplätzen.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Da steht leider was anderes. – Zuruf von Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)
Insofern ist das praktisch auch sinngemäß – das ist eine Interpretationsfrage –, aus unserer Sicht zumindest, berücksichtigt worden.
Beim Punkt 3 allerdings, das hat Herr Lenz schon deutlich gesagt, haben wir eine andere Auffassung. Es ist uns – vor allem zum jetzigen Zeitpunkt – überhaupt nicht klar, welche Wirkung zum Beispiel eine Reduzierung der Steuertarifgruppen und der Steuerklassen bedeuten würde. Da wäre es aus meiner Sicht wichtiger, erst einmal die Gesamtkonstruktion abzuwarten, um das dann möglicherweise noch ins Auge zu fassen. Ob es dann drei sind oder sechs, das ist heute viel zu früh, um es zu bewerten.
Beim Punkt 4 bleibt mir nur übrig zu sagen, ich verweise auf die Punkte 2 und 6 unseres Änderungsantrages. Sie sind damit auch abgedeckt.
Zum Punkt 5 – Unternehmensnachfolge – haben wir schon einiges klargestellt, wie wir das hier sehen, wobei
ich bemerken möchte, wir alle werden damit rechnen müssen, dass der jetzige Gesetzentwurf kritisch überprüft wird unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsgerichtsurteils. Das geht, wenn überhaupt, nur mit der Kopplung an Arbeitsplätze. Ob es dann möglich ist, zwischen privatem Vertriebsvermögen und Vermögen, das nur der Produktion dient, zu unterscheiden, das muss natürlich von Verfassungrechtlern wirklich noch einmal bewertet werden.
Zum Punkt 6. Ich glaube, beim Punkt 6 eint es uns dann wieder fast alle. Da geht es darum, dass man die Möglichkeiten auch nutzt, um zu einem höheren Erbschaftssteueraufkommen insgesamt zu kommen im Rahmen dessen, was uns das Bundesverfassungsgericht als Spielraum gegeben hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Linkspartei.PDS zeigt deutlich die Gefangenheit der Ex-SED-Leute im Gestern. Eine Klassenkampfmentalität ist jedoch völlig untauglich bei der erforderlich werdenden Neugestaltung des Erbschaftssteuerrechts. Wer die Realität des Wirtschaftslebens kennt, weiß, dass der Mittelstand zwischen betrieblichem und privatem Vermögen kaum praxistauglich trennen kann. Und wer die Erbschaftssteuer erhöhen will, vergisst, dass man alles, was man am Ende seines Lebens an seine Kinder und Enkelkinder vererben möchte, im Laufe dieses Lebens bereits x-mal versteuert hat. Sie von der Linkspartei.PDS sind gut beraten, sich intensiver mit den komplexen Zusammenhängen von Erbschaftssteuer und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen zu beschäftigen,
Auswirkungen sowohl für die Erben eines Unternehmens als auch für die Arbeitnehmer, die dort ihr Brot fi nden.
Wenn ich in der Begründung Ihres Antrages zum Beispiel lese, dass Sie das Grundvermögen landwirtschaftlicher Betriebe höher besteuert wissen wollen,
Beschäftigen Sie sich doch einmal mit den Sorgen eines Landwirts, der nach jahrzehntelanger Abtragung seiner Bankschulden den Betrieb – sagen wir einmal, 500 Hektar – an seinen Sohn weitergeben will! Berücksichtigen Sie, dass dieser Mann nicht nur sein Können,
sondern auch die Bereitschaft, große Risiken einzugehen, nicht gescheut hat! Bedenken Sie auch noch, dass gerade auf diesem Wirtschaftssektor ein Überleben ohne Subventionen des Staates bereits unmöglich ist! So kann man schon an diesem simplen Beispiel feststellen, auf welchen Pfaden Sie wandeln.
Gott sei Dank hat das Bundeskabinett am 4. Mai 2005 dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge zugestimmt. Die in diesem Gesetz gemachten Regelungen fi nden die ungeteilte Zustimmung der NPD-Fraktion, weil hier nämlich die Vernunft regierte und nicht marxistisch-leninistische Denkansätze.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Was Sie von der PDS hier vortragen, ist Denken in Kategorien des Neids der ewig Gestrigen. Es ist Zeit, dass der Neidgesellschaft eine neue Anerkennungskultur entgegengesetzt wird, Anerkennung dafür, dass jemand seine Fähigkeiten gepaart mit Risikobereitschaft und Zielstrebigkeit einsetzt, um Werte zu schaffen, die erst Voraussetzung dafür sind, etwas verteilen zu können.
Glauben Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS, ein erarbeitetes Betriebsvermögen ist möglichst da zu belassen, wo es seine Produktivkräfte am besten entfalten kann, nämlich in den Händen tüchtiger Unternehmer in unserem Lande. Das Abschöpfen durch den Staat sollte sich tunlichst auf die Besteuerung von Gewinnen beschränken. Eigenkapital aufzehrende Belastungen wie die Erbschaftssteuer sind auf ein Minimum zu begrenzen – also nicht abzuschaffen, sondern auf ein Minimum zu begrenzen.
Wer diese Vermögensart im Erbschaftssteuerrecht mit frei vererbten großen privaten Geldvermögen gleichstellen will, hat nichts begriffen. Der Substanz besteuernden Gewerbesteuer noch eine ebenfalls Substanz besteuernde Erbschaftssteuererhöhung hinzuzufügen, kann keiner, der das kleine Einmaleins der Wirtschaft begriffen hat, befürworten. Wir brauchen Unternehmen mit guter Eigenkapitalausstattung und keinen Klassenkampf, denn nur dies versetzt den Mittelstand in die Lage, gut bezahlte sichere Arbeitsplätze langfristig zur Verfügung zu stellen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender von der FDP! Denen muss man nichts erklären und die sagen ziemlich genau, was sie denken, und auch ziemlich klar, genau wie Sie. Deshalb sage ich Ihnen, Herr Lenz, wenn Sie ein Beispiel haben, das zur Debatte steht, auch durch Zwischenruf der Kollegen der FDP, bin ich sehr daran interessiert,
und ich korrigiere mich gern, wenn es das gibt. Ich würde auch dafür sorgen, dass dann der Finanzminister des Bundes uns in einer Kleinen Anfrage nicht Unwahrheiten sagt. Ich bin bereit, darüber zu reden. Aber darum geht es doch eigentlich gar nicht. Es geht nicht um eine Neiddebatte.
Wenn man das ernsthaft betrachtet, worum es hier geht, dann kann man gar nicht von Neid reden. Sie haben die Argumente selbst geliefert. Wenn man sich heute anguckt, wie das Steueraufkommen zustande kommt, dann wissen wir, dass das Gros derer, die Steuern zahlen, die Arbeiter, die Angestellten und so weiter sind und eben nicht Steuern auf Vermögen, schon gar nicht auf Betriebsvermögen, auch nicht Körperschaftssteuer, die radikal reduziert worden ist, das Gesamtvermögen sind. Und dann sage ich Ihnen auch, ich kenne eine Steuerpolitik, das gebe ich zu, die ich in 17 Jahren aus einer anderen Richtung her lernen musste, und ich fand sie sehr interessant. Da gab es eine Zeit, in der an der Regierung keine SPD und schon gar keine Linkspartei beteiligt waren. Es gab eine Vermögenssteuer, es gab einen Spitzensteuersatz von 53 Prozent und daran war die FDP beteiligt.
Deshalb meine ich, wenn da jemand sagt, Leute, wir haben Ungerechtigkeiten, und Sie werfen in der Debatte ein, es geht hier darum, die Tarife zu erhöhen, nein, das Verfassungsgericht hat einfach gesagt, die Bemessungsgrundlage stimmt nicht, es muss nach Verkehrswert bemessen werden, das müssen wir ändern.