Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Wir werden mal gucken, wie lange er dafür braucht. Daran würde ich ihn dann messen, wie schnell wir das in den Ausschuss bekommen.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das kann nur an der Staatskanzlei hängen. – Zurufe von Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Wichtig ist einfach, dass wir es zügig machen. Wir reden hier über Menschen. Die erwarten etwas. Ich möchte es wirklich nicht gerne als Weihnachtsgeschenk beschließen. Ich würde es einfach gut fi nden, wenn wir es so schnell wie möglich aus der Welt geräumt kriegen. Ich fi nde es gut, dass wir einige Teile noch einmal diskutieren, auch auf die Anliegen des Landesrechnungshofs eingehen und gucken, wie man die vernünftig regeln kann, damit uns das nicht wieder auf die Füße fällt.

(Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Das ist uns gar nicht auf die Füße gefallen, das ist angesprochen worden.)

Meine Damen und Herren, ich hoffe auf eine gute Auseinandersetzung im Ausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Grabow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf möchte vor allem eins: das Landespfl egewohngeld verlängern. Als Reaktion auf den Antrag kündigte Herr Minister Sellering sogleich am Montag einen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr an, um das Pfl egewohngeld um fünf Jahre zu verlängern. Herr Werner Kuhn wiederum bezeichnete den vorliegenden PDS-Entwurf als überfl üssig,

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das sagt er immer.)

da die Landesregierung bereits an einem Gesetzentwurf arbeiten würde. Wie lange diese Arbeiten allerdings noch andauern werden, weiß offensichtlich nur der Wind. Aber irgendwann werden wir uns dann vermutlich mit Ihrem Gesetzentwurf auseinandersetzen dürfen.

Ich weiß, dass auch ich mich hier erneut wiederhole. Nicht zum ersten Mal befassen wir uns hier mit dem Landespfl egewohngeld. Eine alleinige Verlängerung des Landespfl egewohngeldes greift aus unserer Sicht zu kurz. Die 200 Euro Pfl egewohngeld, die die Linkspartei auch im Wahlkampf als den großen Erfolg verkauft hat, decken doch durchschnittlich nur etwas mehr als 60 Prozent der anfallenden Mehrkosten ab. Stellenweise tragen sie aber noch nicht einmal die Hälfte der Mehrbelastungen.

Die vergangene Landesregierung bestehend aus SPD und Linkspartei.PDS hat es durch mangelnde staatliche Förderung zu verantworten, dass es zu einer Ungleichbehandlung der Heimbewohner kommen konnte. Etwa 100 Heime mit rund 900 Plätzen müssen den Bewohnern monatlich bis zu 500 Euro mehr in Rechnung stellen als Heime mit staatlicher Förderung. In einem Urteil vom 26. Januar 2006 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass ein nicht gefördertes Pfl egeheim einen Anspruch auf Förderung haben kann, um wettbewerbswidrige Nachteile durch den Ausschluss aus der Förderung auszugleichen. Die Haushaltslage des Bundeslandes ist hierbei unwichtig. Gleichzeitig wird die Objektförderung in den sogenannten neuen Bundesländern als rechtswidrig eingeschätzt, da diese in den gesetzlichen Wettbewerb eingegriffen hat. Der Wettbewerbsnachteil ist nach diesem Urteil also die unmittelbare Folge der staatlichen Förderung. Diese Entscheidung fi ndet in Ihren Überlegungen überhaupt keinen Niederschlag. Sie scheinen vielmehr die Wettbewerbsverzerrung manifestieren zu wollen.

Ein sinnvoller Antrag wäre die Wiederherstellung der Gerechtigkeit zwischen den privat fi nanzierten und betriebenen Einrichtungen und den nach Artikel 52 Sozialgesetzbuch XI geförderten Einrichtungen. Das Landespfl egegeld muss die Einführung eines einkommensunabhängigen Pfl egewohngeldes für die Bewohner von Einrichtungen, die nicht nach Artikel 52 Sozialgesetzbuch XI fi nanziert werden, regeln. Damit wäre es möglich, einen Ausgleich zwischen den Heimen zu schaffen.

Alle diese Überlegungen fi nden im vorliegenden Gesetzentwurf keinen Niederschlag. Der Gesetzentwurf zementiert lediglich einen unhaltbaren Zustand. Dies kann und wird meine Fraktion so nicht mittragen. Auch eine Überweisung in die Ausschüsse ist aus unserer Sicht sinnlos. Wir werden gegen dieses Vorhaben stimmen.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Danke schön, Herr Köster.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben gerade wieder ein beredtes Beispiel dafür erhalten, dass die NPD-Fraktion den Sachverhalt nicht durchdrungen hat. Sozialpolitische Geisterfahrer sind hier am Werke, wenn man sich das anhört. Das ist traurig.

(Michael Andrejewski, NPD: Das sagen Sie immer.)

Das sage ich immer dann, wenn von Ihnen so ein Blödsinn kommt. So ist es.

(Michael Andrejewski, NPD: Weil Ihnen nichts anderes einfällt, ja.)

Nicht, weil mir nichts einfällt.

(Stefan Köster, NPD: Reden Sie zum Thema!)

Wer die Dinge derartig durcheinanderwürfelt, wie Sie das hier an dieser Stelle tun, der muss sich das auch sagen lassen.

(Michael Andrejewski, NPD: Wer Hartz IV einführt, ist ein Geisterfahrer.)

Moment, Sie müssen immer beim Thema bleiben. Das Thema ist jetzt hier an dieser Stelle Pfl egewohngeld.

Ich denke, man muss die Dinge noch einmal differenzieren.

(Zuruf von Irene Müller, Die Linkspartei.PDS)

Wir reden auf der einen Seite über Förderung und auf der anderen Seite über Belastungen von Heimbewohnern.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Auch in geförderten Heimen kann es dazu kommen, dass Heimbewohner auf die Inanspruchnahme von Pfl egewohngeld beziehungsweise auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe angewiesen sind. Das liegt einfach daran, dass die Leistungen der Pfl egekasse nicht ausreichend sind, dass das eigene Einkommen nicht hoch genug ist und dass das Pfl egewohngeld auch nicht ausreicht, um den Rest zu fi nanzieren. Das hat im Grunde mit der Förderung von Einrichtungen nichts zu tun. Und dann muss man sich dabei deutlich vor Augen halten, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der sogenannten Artikel52-Förderung nichts zu tun hat. Das ist hier nicht verabschiedet worden. Das war ein Bundesgesetz,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

was inhaltlich darauf ausgerichtet war, in erheblichem Umfang Geld von den alten in die neuen Länder zu transferieren, um hier eine adäquate, zeitgerechte Pfl egeinfrastruktur aufzubauen. Das ist durch den Bundesgesetzgeber verabschiedet worden. Mecklenburg-Vorpommern hat dieses Geld vernünftig genutzt und es in die Pfl egeinfrastruktur investiert.

Dass im weiteren Fortgang durch das Bundessozialgericht und auch ausgelöst durch den Europäischen Gerichtshof das Thema Wettbewerb in die Rechtsprechung eingefl ossen ist, war zu dem Zeitpunkt überhaupt noch nicht abzusehen. Die Rechtsprechung vom BSG und vom EUGH zu dem Thema kam danach. Darauf haben wir reagiert. Wir haben gesagt, es gibt diese Wettbewerbsrechtsprechungen. Vereinfacht gesagt sieht das so aus, dass entweder alle einen Anspruch auf Förderung haben oder keiner, damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Die Artikel-52-geförderten Einrichtungen konnten wir nicht rückabwickeln. Das war eine Geschichte, die hat der Bund entschieden und die ist auch so geblieben.

Aber man muss sich mal ansehen, was das für die Zukunft bedeutet: Selbst wenn wir unsere Landesförderung aufrechterhalten hätten, dann hätte das zunächst einmal die bestehenden Einrichtungen betroffen. Aber unter dem Wettbewerbsgesichtspunkt hätte auch jede neue Einrichtung, jedes neue Alten- und Pfl egeheim einen Anspruch darauf gehabt, Förderungen in Anspruch nehmen zu kön

nen. In der Landeshauptstadt Schwerin sind in den letzten zwei Jahren fünf stationäre Einrichtungen entstanden und alle hätten einen Anspruch auf Förderung gehabt. Wenn man sich das einmal ausrechnet, dann wäre das von dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern so einfach nicht mehr zu fi nanzieren gewesen. Also ist damals die sinnvolle Lösung dabei herausgekommen, dass wir gesagt haben, für Menschen, die bedürftig sind, werden wir das Pfl egewohngeld etablieren, um zu verhindern, dass ein Großteil von den Pfl egewohngeldempfängern zusätzlich auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sein wird. Und das ist ein vernünftiges Gesetz.

Was die Bewertung des Gesetzes angeht, Frau Dr. Linke, da sind wir beide uns ja einig. Aber ich habe Sie gerade so verstanden, dass Sie quasi die Verlängerung des Gesetzes darauf zurückführen, dass Sie uns als Koalitionsparteien an der Stelle drängeln. Das kann ich nur in das Reich der Märchen verweisen. Vielleicht machen Sie diesen Gesetzentwurf auch nur unter dem Gesichtspunkt, weil Sie am 23. und 24. Juni einen Parteitag in Rostock haben. Vielleicht brauchen Sie etwas für die Galerie.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich habe mir das aus dem Internet einmal heruntergezogen. Da wird ziemlich am Anfang schon formuliert, …

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sollen wir Anträge auf Ihrem Parteitag auch so kommentieren?)

Nein, nein, ich hoffe nicht, dass wir solche Anträge stellen.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Nein, überhaupt nicht, nein! – Zuruf von Irene Müller, Die Linkspartei.PDS)

Denn wenn Sie in Ihren Antrag hineinformulieren, dass es in der letzten Legislaturperiode das Verdienst insbesondere der Linkspartei gewesen ist, dass sich im sozialpolitischen Bereich etwas getan hat,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

dann ist das auch ein Märchen.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)

Ja, das ist auch ein Märchen.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Ach so! Ach so!)

Ich erinnere in diesem Zusammenhang,