Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

wertere Fächer und teurere Studiengänge sozusagen in Konkurrenz zueinander treten lässt und nicht die Frage stellt, welche Rolle diese Fächer jeweils für die Gesellschaft und den Wissenschaftsdiskurs spielen. Insofern ist das, glaube ich, kein Argument, dass einen bei einer seriösen Entscheidung wirklich beeinfl ussen kann.

Drittens wurde vorgebracht, dass die Entscheidung, die von diesem Parlament getroffen wurde, willkürlich sei und auf falschen Daten basiere, und es wurde immer wieder angeführt, dass eine Unterrichtung der Landesregierung eine falsche Zahl über die Arbeitslosigkeit von Juristen beinhaltet hätte.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal feststellen, dass das Parlament seinerzeit nicht in Unkenntnis dieser Tatsache gehandelt hat, sondern sehr schnell darüber aufgeklärt wurde, dass hier tatsächlich ein Fehler vorliegt, und das Parlament dies überhaupt nicht als das entscheidende Argument herangezogen hat für seine Entscheidung, sondern zwei völlig andere Argumente. Es ging nicht um die Frage, welche Berufsperspektive Juristen in Mecklenburg-Vorpommern haben, sondern es ging um zwei Dinge: Es ging einerseits um die Frage, welche Konsequenzen der demografi sche Wandel für Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben muss. Kann es sein, dass der Prozess, der in überdurchschnittlicher Weise auch im Hochschulbereich durchschlägt, an den Hochschulen völlig ohne Konsequenzen vorbeigeht, oder wollen wir eine behutsame Anpassung des Hochschulsektors an die demografi sche Entwicklung vornehmen? Diese ist vorgenommen worden nicht anhand des Rückgangs der Schülerzahlen oder voraussichtlichen Studierendenzahlen des Landes, sondern anhand der Einwohnerzahlen, was letztlich einer langen Frist, sogar einer stetigen Überfi nanzierung des Hochschulsystems im Vergleich zu anderen Bundesländern gleichkommt. Das ist die erste Frage gewesen. Und die zweite Frage war: Was kann und muss das Land tun, um im bundesweiten Exzellenzdiskurs – Exzellenz an Hochschulen – mithalten zu können oder nicht? Wie müsste die Hochschullandschaft gegebenenfalls umstrukturiert werden, um Mecklenburg-Vorpommern mittelfristig mit exzellenten Forschungsprogrammen auch auf Bundesebene zu platzieren?

Das waren die beiden Argumente, die uns letztlich zu einer solchen Entscheidung bewogen haben, und nicht die von den Antragstellern im Ausschuss aufgeführten Zahlen dreher. Und wenn man dieses letzte Argument des Bedarfs an Juristen in Mecklenburg-Vorpommern doch noch einmal bemühen möchte, selbst dann trifft es nicht. Wir hatten hier eine Unterrichtung der Landesregierung, dass wir aufgrund des Personalüberhangs kaum Bedarf an Juristen in der öffentlichen Verwaltung haben. Und von den Antragstellern wurde vorgebracht: Na ja, eigentlich brauchen wir so viele Jurakapazitäten im Land, weil wir viel zu wenig Anwälte haben. In Mecklenburg-Vorpommern sei es nämlich so, dass auf einen Anwalt 1.163 Einwohner kommen und im Bundesdurchschnitt nur 622. Man kann also sagen, die Anwaltsdichte ist im Westen im Durchschnitt der Bundesrepublik doppelt so hoch. Wir bräuchten also im Prinzip doppelt so viele Anwälte.

(Heike Polzin, SPD: Nee.)

Nun ist die spannende Frage, wie da eigentlich der kausale Zusammenhang ist. Ist es so, dass dort, wo es viele hohe Streitwerte gibt, sich viele Anwälte niederlassen? Oder ist es umgekehrt so, dass dort, wo viele Anwälte sich niederlassen,

(Heike Polzin, SPD: Es erst Streit gibt.)

plötzlich die Wirtschaft boomt und die Streitwerte überhaupt erst entstehen? Das ist eine interessante Frage und ich glaube, jeder von uns kann sich diese sehr leicht selbst beantworten. Aber auch wenn man das mal beiseite lässt, ob es überhaupt genug Streitwerte in Mecklenburg-Vorpommern gibt, um so viele Anwälte mit der berufl ichen Tätigkeit versorgen zu können, kann man eine einfache Rechnung machen und sagen: Nehmen wir mal an, es werden nur noch in Greifswald Volljuristen ausgebildet. Das können im Moment etwa 1.150 sein. So viele Studienplätze haben wir dort. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir zwölf Semester studieren und 25 Prozent der Studierenden keinen Abschluss machen, dann können in Greifswald – nur in Greifswald – pro Jahr 140 Juristen ihren Abschluss machen. Um die Anwaltsdichte in Mecklenburg-Vorpommern zu verdoppeln, also wenn man dieses Ziel anstrebt, bräuchten wir Ausbildungskapazitäten im Jahr von 80. Wir haben allein mit Greifswald 140. Also selbst wenn wir dieses von der Volksinitiative vorgeschlagene Ziel einer Verdopplung der Juristendichte erreichen wollen, sind wir mit den Kapazitäten in Greifswald mehr als gut bedient.

Meine Damen und Herren, die Regierung setzt einen Vorschlag in der Hochschulreform um, der aus den Universitäten Rostock und Greifswald selbst stammt. Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Am Standort Greifswald sollte die Lehrerbildung aufgegeben werden, um sie in Rostock zu stärken, und umgekehrt sollte Rostock auf Jura verzichten und dafür Jura in Greifwald gestärkt werden. Das war der Kompromiss, den die Universitäten der Landespolitik präsentiert haben. Dieser Vorschlag ist fair, er war damals sachlich überzeugend, er ist es noch heute. Deswegen hat die Landesregierung an diesem Vorschlag festgehalten.

Ich bin dankbar dafür, dass unter Minister Tesch und Rektor Strothotte innerhalb kürzester Zeit auf dieser Grundlage eine Einigung erzielt werden konnte. Das ist insbesondere für die Beteiligten an den Hochschulen ein großer Fortschritt gewesen. Es gibt ein Ergebnis, das außerdem von den Hochschulgremien mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Und auch dieses Ergebnis jetzt zu akzeptieren ist praktizierte Hochschulautonomie, denn es sind Universitätsgremien, die diesem Ergebnis zugestimmt haben. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, bitte ich Sie darum, dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 5/614 zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP Vizepräsident und Abgeordneter Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben dieser Anhörung genau zugehört und sind dabei, wie sich gezeigt hat, zu ganz anderen Schlussfolgerungen gekommen als die Mehrheit, die Koalitionsfraktionen und die PDS-Fraktion. Aus unserer Sicht ist sehr deutlich geworden, dass es weder fi nanzielle noch strukturelle Gründe gibt, um derart in die Autonomie der Hochschule einzugreifen. Auf meine Frage hin, ob jetzt wirklich fi nanzielle Mittel eingespart werden, wurde ganz eindeutig geantwortet: Unter den Bedingungen, die wir hier haben, der rechtlichen Situation wird nichts eingespart. Es ist auch deutlich geworden, dass

bei den strukturellen Veränderungen das Vorhandensein dieser Juristischen Fakultät zum Beispiel für die Medizin im ethischen Bereich von großer Bedeutung ist, wenn wir eine Volluniversität ernst nehmen.

Das sind alles Dinge, die aus meiner Sicht überzeugt haben, dass es hier wirklich notwendig ist, diese Volksinitiative ernst zu nehmen, darüber nachzudenken und nicht einfach zu sagen: Wir haben das damals alles abgewogen und durchdacht und jetzt ist eine Volksinitiative da, das brauchen wir nicht weiter ernst zu nehmen, wir bleiben bei unseren alten Argumenten. Es sind auch andere Dinge, die jetzt hier gesagt wurden.

Natürlich haben Sie recht, Frau Lochner-Borst, wenn Sie hier im Namen der Mehrheit des Ausschusses gesprochen haben, dass wir nicht entscheiden, was grundgesetzwidrig ist und was nicht. Aber die Gedanken, die hier geäußert wurden, muss man auf jeden Fall mit einbeziehen als ein Argument, denn es ist doch jetzt klar, dass es nicht mit dieser heutigen Sache zu Ende ist, sondern die Klagen weitergehen und weiterhin Unsicherheit schüren. Gerade aus dem Grunde hätte ich es gut gefunden, wenn man das Ganze noch einmal durchdacht hätte.

Natürlich habe ich auch über die Sache nachgedacht: Wie ist es dann mit den anderen Universitäten im Land, die diesem Ganzen vorher zugestimmt hatten? Und da wird immer das Argument herangeführt, wir müssen konzentrieren, wir müssen profi lieren, damit unsere Universitäten wettbewerbsfähig sind. Das ist sicherlich ein Argument, das auch ich nicht einfach von der Hand weise. Aber, meine Damen und Herren, Wettbewerbsfähigkeit bildet sich nicht dadurch heraus, dass man innerhalb des Landes den Wettbewerb unterbindet. Wettbewerb lernt man vor Ort. Und deshalb, meine Damen und Herren, ist das für mich kein Argument.

Einen Punkt möchte ich natürlich noch ansprechen: Es ist jetzt vom Senat diesem Mediationsverfahren zugestimmt worden und das ist natürlich eine autonome Entscheidung einer Hochschule. Wenn ich mir aber diese autonome Entscheidung genau ansehe, dann ist sie unter Bedingungen zustande gekommen, die nur auf der Grundlage dieser Gesetzesänderung, die Sie im Jahre 2006 herbeigeführt haben, möglich waren, und sie hinterlässt auf jeden Fall den Eindruck, hier ist durch diese – ich sage wirklich in diesem Moment das Wort bewusst – Nötigung das dann innerhalb des Senats so zustande gekommen.

Herr Kreher, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich habe es gerade gesehen. Ich möchte noch einen Satz sagen.

Meine Damen und Herren, der unschöne Eindruck, den Sie hier hinterlassen, der jetzt entsteht, ist: Wir sind klug und weise und das Volk ist dumm. Und das, meine Damen und Herren, ist, wenn wir vorhin gerade über eine Verbesserung von Volksinitiativen gesprochen haben, eine Sache, die ich sehr, sehr unschön fi nde. – Danke schön.

(Beifall Gino Leonhard, FDP – Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: So ist das eben nun mal.)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Lüssow. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An dem Standpunkt meiner Fraktion hat sich nach den Beratungen in den Ausschüssen nichts geändert. Wir stehen nach wie vor für den Erhalt der Juristischen Fakultät der Rostocker Uni.

Von Anfang des Jahres 2005 an verteilten Kameraden und ich in Rostock Flugblätter zur Thematik. Damals wie heute setze ich mich gegen die Schließung ein. Die Anhörung im Bildungsausschuss hat mich weiter in meiner Haltung bestärkt. Dort standen Juraprofessoren für die Volksinitiative ein. Einhellig äußerten sie, dass die Streichung der Juristischen Fakultät weder historisch, kulturell, fi nanzpolitisch noch hochschulpolitisch Sinn macht. So wird mit der Juristischen Fakultät eine Rostocker Gründungsfakultät geschlossen. Die Rostocker Juraprofessoren müssen auch nach der Schließung weiterbeschäftigt werden, wobei die Stellen in Greifswald längst vergeben sind. Die angeführten Argumente des Juristenüberschusses entbehren jeder Grundlage, denn die Juristenstärke ist pro Kopf bei Weitem nicht so hoch wie in den alten Bundesländern. Der voraussichtliche Kaufkraftverlust durch die abwandernden Studenten wird auf circa 1 Million Euro beziffert. Die Hochschulautonomie wird ad absurdum geführt und ohne die Streichung des Paragrafen 114 LAG M-V und die Rücknahme der Zielvorgabe besteht praktisch jederzeit die Möglichkeit, erneut einen Studienzweig von oben herab plattzumachen, ohne dass die betreffende Hochschule wirksam mitreden kann. Das vielfach vorgeschobene und als erfolgreich betitelte Mediationsverfahren war nichts weiter als eine geschickte Erpressung.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Ohne Zustimmung der Mediationsergebnisse wären Mittel zur baulichen Weiterentwicklung der Universität Rostock zurückgehalten worden. Autonomie bedeutet Selbstbestimmung. Sie alle sollten sich auch einmal genau überlegen, warum Sie eigentlich in diesem Parlament sitzen. Wir haben hier über eine Volksinitiative abzustimmen. Dieses Instrument hat das Volk, um jenseits der Abgeordneten eigene Anträge einzubringen. Diese Begehren sind es wert, ernst genommen zu werden, wie Herr Kreher auch schon sagte. Und mit ernst meine ich nicht, die Ausschussarbeit lediglich als eine Art Feigenblatt zu betreiben.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Die Entscheidung Ihrer Fraktion, so scheint es mir, war von Anfang an fest. Hätten Sie als Vertreter Ihrer Fraktion nicht zu Anfang der Legislaturperiode die geheime Abstimmung dazu abgeschafft, so hätte heute der eine oder andere tatsächlich frei nach seinem Gewissen entscheiden können, ohne Fraktionszwang. Ich hege dennoch die geringe Hoffnung, dass Sie heute für die Volksinitiative stimmen, zum Beispiel Sie, Herr Storch. Denken Sie an Ihr Versprechen vom August letzten Jahres, die Volksinitiative zu unterstützen!

In Anbetracht der Auswirkungen der heutigen Entscheidung und der Tatsache, dass über 15.000 Menschen mit ihrem Namen dafür gezeichnet haben, dass die Fakultät erhalten bleibt, beantrage ich für meine Fraktion namentliche Abstimmung. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Danke, Herr Lüssow.

Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau LochnerBorst von der CDU.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen eine kurze Bemerkung als Vorsitzende des Ausschusses: Ich möchte das zurückweisen, dass der Ausschuss seine Arbeit als Feigenblatt benutzt. Das tun wir nicht.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, Vincent Kokert, CDU, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Wir haben eine Anhörung durchgeführt, die Betroffenen wurden gehört, weitere Personen wurden eingeladen und ich möchte es für den Ausschuss auf das Schärfste zurückweisen, dass diese Anhörung im Bildungsausschuss ein Feigenblatt sei.

Jetzt aber zu meinen Ausführungen als hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode hat die CDU den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes zugestimmt. Wir waren damals ganz sicher nicht mit der Art und Weise zufrieden, wie es zu diesen Vereinbarungen gekommen ist, aber wir haben die Entscheidungen der Hochschulen respektiert. Heute werden wir dem Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen der Universität Rostock und dem Bildungsministerium ebenso zustimmen. Damit respektieren wir die Entscheidung des Senats der Universität Rostock, der mit großer Mehrheit dem erreichten Vergleich zugestimmt hat. Gleichzeitig werden wir damit dem Anliegen der Volksinitiative „Pro Jura“ eine Absage erteilen. Sie können mir glauben, dass das für uns keine einfache Entscheidung ist, aber wir haben nicht die Möglichkeit, allen Anliegen gleichermaßen gerecht zu werden. Ich selbst habe im vergangenen Jahr versucht, das Anliegen der Juristischen Fakultät, nämlich den Studiengang Rechtswissenschaften aufrechtzuerhalten, zu unterstützen. Aber man muss auch eingestehen, wenn man einen Kampf verloren hat.

Dennoch, meine Damen und Herren, werden wir deshalb den Kopf nicht in den Sand stecken, denn das Ergebnis des Mediationsverfahrens ist ein klarer Fortschritt, an den so vor einem Jahr noch nicht zu denken war. Ministerium und Universität haben wieder zu einem normalen Arbeitsumgang gefunden. Der jetzt ausgehandelte Vergleich hat die Zielvorgabe des Ministeriums in der Hinsicht relativiert, dass nun wieder zwei Verhandlungspartner miteinander und nicht übereinander sprechen.

(Beifall Jörg Vierkant, CDU)

Im Ergebnis konnte ein Kompromiss erreicht werden, der vom Senat der Universität und dem Rektor genauso wie vom Bildungsministerium getragen wird. Zwar wird der Studiengang Rechtswissenschaften geschlossen, aber es gibt durchaus auch positive Erfolge des Verfahrens: Es wird künftig eine erweiterte interdisziplinäre Fakultät an der Universität Rostock geben. Es wird einen Pool von 30 Stellen geben, der dem Ausbau wichtiger Bereiche dient, unter anderem der Optimierung der Lehrerbildung. Ein besonderer Erfolg in den Augen der CDU-Fraktion ist natürlich der Erhalt des Status quo für die Rostocker Zahnmedizin in Verbindung mit der Besetzung der anstehenden drei Professuren. Das, sehr geehrter Herr Kollege Kreher, ist der große Unterschied zu der Zielvorgabe. Es gibt inzwischen einen Kompromiss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Senat der Universität Rostock hat mit seiner Entscheidung einen Schlusspunkt unter einen langen Streit gesetzt. Gleichzeitig soll nun die Profi lentwicklung an der Universität Rostock fortgesetzt werden. Auch wir sollten einen Schlussstrich ziehen und die Hochschule an ihrer Zukunft arbeiten lassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU)

Danke, Frau LochnerBorst.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete und Vizepräsident des Landtages Herr Bluhm von der Linkspartei.PDS.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem teilweise sehr intensiven, oftmals kontroversen Diskussions- und Gestaltungsprozess wurden in der letzten Legislaturperiode die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes diskutiert, verhandelt und mit fünf Hochschulen abgeschlossen. Wie bekannt und wie heute auch noch einmal deutlich hier in der Debatte zum Ausdruck gekommen, mit der Universität Rostock kam es leider aus sehr unterschiedlichen Gründen zu einer solchen Zielvereinbarung nicht. Die Zielvorgabe für die Universität haben wir in ihrer Wirkung immer skeptisch gesehen und sie trotzdem für richtig gehalten. Eine andere Alternative war zu diesem Zeitpunkt auch überhaupt nicht in Sicht und anders gesagt mit den handelnden Personen scheinbar nicht mehr machbar.

Das Mediationsverfahren, deren Ergebnisse mit der vorliegenden Unterrichtung hier dargestellt sind, hat nun diesen Mangel geheilt. Das Land hat jetzt de facto mit der Universität Rostock eine Zielvereinbarung. Durch die Zustimmung der verschiedenen Selbstverwaltungsgremien der Universität Rostock ist der Inhalt dieses Mediationsverfahrens auch demokratisch hochschulautonom legitimiert. Jetzt werden an der Universität in Rostock die Profi llinien entwickelt mit der Zielrichtung, wie der Rektor das sinngemäß formuliert, dass das zukünftige Gesicht der Universität Rostock bis zum Jahr 2019 zum 600-jährigen Jubiläum der Gründung dieser ehrwürdigen Universität als Leuchte des Nordens ausgestaltet werden soll und solche Schwerpunkte wie maritime Systeme, Licht, neue Materialien sowie die älter werdende Gesellschaft in den Mittelpunkt der Profi llinien dieser ehrwürdigen Universität gerückt werden.

Dass die Ergebnisse des Mediationsverfahrens von den Angehörigen der Juristischen Fakultät anders gesehen werden als durch die Mehrheit hier im Haus, ist verständlich. Das schon deshalb, weil ihre Forderung zur Erhaltung der juristischen Ausbildung in dem von der Volksinitiative angestrebten Sinne nicht umgesetzt wurde. Aber, meine Damen und Herren, deutlich zu sagen ist: Mit dem Mediationsverfahren und der Umsetzung geht es erstens als Schwerpunktsetzung um eine Stärkung und Konzentration der Lehrerausbildung in Rostock und zweitens ist damit die Entwicklung der Exzellenz insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern an der Universität Rostock überhaupt erst möglich.

Die Mehrheit der Gremien an der Universität hat also entschieden. Mehrheitsentscheidungen sind demokratische Entscheidungen. Sie sind und bleiben es selbst dann, wenn eine Minderheit das weiterhin anders sieht. Das ist ihr gutes Recht. Ich kann mich noch gut erinnern, dass es solche schmerzlichen Prozesse schon öfter gab. Ich denke zum Beispiel an das Bauingenieurwesen in