Die Mehrheit der Gremien an der Universität hat also entschieden. Mehrheitsentscheidungen sind demokratische Entscheidungen. Sie sind und bleiben es selbst dann, wenn eine Minderheit das weiterhin anders sieht. Das ist ihr gutes Recht. Ich kann mich noch gut erinnern, dass es solche schmerzlichen Prozesse schon öfter gab. Ich denke zum Beispiel an das Bauingenieurwesen in
Rostock oder die Sportwissenschaften in Greifswald. Zudem – auch das hat hier schon eine Rolle gespielt – sind Klagen von einzelnen Teilnehmern der Volksinitiative vor verschiedenen Gerichten anhängig und nicht abschließend entschieden. Der Ausgang der Verfahren bleibt im Einzelfall sicherlich auch weiterhin abzuwarten.
Meine Damen und Herren, die Ergebnisse des Mediationsverfahrens, so, wie es die Landesregierung hier mit der Unterrichtung vorgelegt hat, entsprechen weitgehend den in der zurückliegenden Legislatur diskutierten Intentionen, die 2006 auch Bestandteil des Entwurfes der Zielvereinbarung mit der Universität Rostock waren. Damit wird auch nachträglich bestätigt, dass die damaligen Verhandlungsgrundlagen nicht wesensfremd und schon gar kein Machtdiktat waren, zu dem man hätte keinen Kompromiss fi nden können. Allerdings kann man auch den Frust von Teilnehmern an der Volksinitiative verstehen – und, meine Kolleginnen und Kollegen der CDU, gestatten Sie mir, wenn ich das noch mal sage –, wenn ihnen einer der elementarsten und vehementesten Unterstützer abhanden gekommen ist.
Aber das, was die rechtswissenschaftliche Ausbildung an der Universität Rostock betrifft, ist nicht allein nur Gegenstand der Volksinitiative gewesen, sondern im Zusammenhang mit Ihrem Wahlprogramm ging es natürlich auch um die Einschränkungen der Hochschulautonomie durch das Landeshochschulgesetz, was Sie, so haben Sie es ja formuliert, umgehend zurücknehmen wollen. Nimmt man diese Aussage nach wie vor ernst, dann hätte es längst einen Gesetzentwurf der CDU geben müssen.
Ein Mediationsverfahren wäre ausgeschlossen gewesen, weil das vorliegende Verhandlungsergebnis in eklatantem Widerspruch zu den CDU-Forderungen als Oppositionsfraktion steht. Aber okay, in Ordnung, die Gremien der Hochschule – und das ist sicherlich auch die Brücke für die Kolleginnen und Kollegen der CDU – haben ein demokratisches Entscheidungsprozedere zur Zustimmung des Mediationsergebnisses realisiert. Sie haben sie dann damit bei den Zielvereinbarungen ebenso akzeptiert und ich denke, das ist auch richtig.
Aber einen kleinen Wermutstropfen möchte ich Ihnen dann in dem Zusammenhang doch noch in den Wein schütten, denn die Ergebnisse der Verhandlungen waren ja nur ein Teil der Kritik. Der Hauptkritikpunkt war das mit der Änderung des LAG geänderte Verfahren. Und bis heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir keine andere Alternative von Ihnen vernommen als das, was Gegenstand und Regelungsdichte des Landeshochschulgesetzes für die künftigen Zeiträume von Zielvereinbarungen und unter Umständen auch möglichen Zielvorgaben ist.
Aber vielleicht ereilt uns ja noch ein Gesetzentwurf, der eine andere Verfahrensweise vorschlägt, als sie im Moment im Gesetzentwurf enthalten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für meine Fraktion kann ich mitteilen und sagen, dass wir sehr aufmerksam die Anhörungsergebnisse analysiert haben, gewisse Ängste ernst nehmen, aber im Wesentlichen sich keine grundlegend anderen Ergebnisse darstellen als zu Zeit
punkten der Diskussion der Zielvorgabe hier im Parlament im Jahre 2006. Von daher nehmen wir die Ergebnisse der Unterrichtung der Landesregierung zu dem Mediationsverfahren gern zur Kenntnis und werden der Beschlussempfehlung sowie dem Antrag der Fraktionen der Koalition auf Drucksache 5/614 zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Der Bildungsausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/608 den Antrag der Volksinitiative „Für die Freiheit der Forschung und Lehre an der Universität Rostock – Gegen die Schließung des Studienganges Rechtswissenschaften“ auf Drucksache 5/380 abzulehnen.
Hierzu hat die Fraktion der NPD im Rahmen der Debatte eine namentliche Abstimmung gemäß Paragraf 91 Absatz 1 beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte jetzt den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
(Die Abgeordneten Sylvia Bretschneider, Harry Glawe und Barbara Borchardt werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ich frage dann noch einmal: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Ich schließe damit die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
An der Abstimmung haben insgesamt 61 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 50 Abgeordnete, mit Nein 11 Abgeordnete. Es enthielt sich keiner der Stimme. Damit ist die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/608 angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/614 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/614 bei Zustimmung der Linkspartei.PDS, der SPD, der CDU und Gegenstimmen der FDP und NPD angenommen und die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/422 verfahrensmäßig erledigt.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 7: Wahl der Mitglieder der Kommission nach § 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS, Drucksache 5/602, sowie Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU, Drucksache 5/619.
Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Wahl der Mitglieder der Kommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 5/602 –
Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU: Wahl der Mitglieder der Kommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 5/619 –
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfi nden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz werden die Mitglieder der Kommission vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Ich weise darauf hin, dass jedes Mitglied des Landtages nur drei Stimmen vergeben kann. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befi ndet, legen, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Der Stimmzettel ist insgesamt ungültig, wenn er bei mehr als drei Kandidaten mit einem Kreuz versehen ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Kommission nach § 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn das der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt: Es wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 63 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Johann Scheringer 31 Mitglieder des Landtages. Ich stelle fest, dass Herr Johann Scheringer gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt ist. Es stimmten für den Kandidaten Herrn Professor Dr. Peter Kauffold 56 Mitglieder des Landtages. Ich stelle fest, dass Herr Professor Dr. Peter Kauffold gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt ist. Es stimmten für den Kandidaten Jörn Mothes 47 Mitglieder des Landtages. Ich stelle fest, dass Herr Jörn Mothes gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt ist.
Meine Damen und Herren, die Linkspartei.PDS hat um eine Auszeit von 15 Minuten gebeten. Ich unterbreche damit die Sitzung für 15 Minuten.
Ich stelle fest, dass die Wahl der Kommission nach Paragraf 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz mit dem Ergebnis des bisherigen Wahlganges noch nicht abgeschlossen ist. Ich stelle die Frage: Gibt es gegenwärtig weitere Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 7.