Es gibt klare und gesetzliche Regelungen zum Schutz und zum Erhalt der Alleen in unserem Lande, die nur eingehalten werden müssen. Wenn Sie es denn wirklich ernst gemeint hätten, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, und etwas für den Erhalt der Alleen in unserem Land tun wollten, weil sie unsere größten Schätze sind,
weil sie sinnvoll sind, weil sie zu unserer Geschichte gehören und weil sie Touristen anlocken, dann hätten Sie einen Antrag mit nur zwei konkreten Punkten vorgelegt.
Erstens. Jede Allee einer kreis- und untergeordneten Straße, jede Allee einer Bundes- und Landesstraße wird nach einem Plan gepfl egt oder meinetwegen auch bewirtschaftet. Dieser Plan wird durch die untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Straßenbauämtern erstellt, so, wie Herr Lietz es schilderte, wie es im Landkreis Ostvorpommern beispielhaft in Zusammenarbeit mit dem BUND entwickelt und praktiziert wird.
In diesen Konzepten sollte das stehen, worüber Sie sich von der Landesregierung berichten lassen wollten, nämlich Daten zur Erhebung und Bewertung des aktuellen Alleenbestandes und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung dieser, Abstimmung mit anderen Planungen, notwendige Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieses Programms, also Sicherung der Baumpfl ege, Sicherung der Standortbedingungen, Klärung von Grundstücksfragen et cetera pp. Wir brauchen keine Berichte, meine Damen und Herren, wir brauchen endlich praktische Schritte, damit die Alleen in unserem Land erhalten bleiben. Vorschläge dazu liegen längst auf dem Tisch. Der vorliegende Antrag hinkt diesen meilenweit hinterher und ist aus diesen Gründen schon nicht annehmbar.
Und der zweite Punkt, meine Damen und Herren, Ihres Antrages hätte dann folgerichtig lauten müssen, Novellierung des Paragrafen 64 des Landesnaturschutzgesetzes durch die Einfügung eines Punktes 4, der folgendermaßen lauten könnte: Bei den jährlichen Baumschauen an den Alleen durch die untere Naturschutzbehörde sind die Umweltverbände zu beteiligen.
Das Ganze ginge auch einfacher, indem die Regierung einfach handelt und den gemeinsamen Erlass des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 19. April 2002 durch einen Abschnitt „Baumschauen durch die untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden“ ergänzt. Das wäre einfacher, geräuschloser und wirksamer als die zahme Formulierung im dritten Abschnitt Ihres Antrages.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Je länger ich den Ausführungen von Ihnen, Herr Lietz, und von Ihnen, Herr Minister Ebnet, gefolgt bin, umso mehr habe ich mich gefragt, welchen Sinn dieser Antrag eigentlich hat.
Es ist inzwischen mehrfach genannt worden, Mecklenburg-Vorpommern ist nach Brandenburg das alleenreichste Bundesland. Und gerade Sie beide haben sehr eindrucksvoll geschildert, was in den letzten Jahren für unsere Alleen getan wurde und getan wird. Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über den umfangreichsten naturschutzrechtlichen Regelungsschatz zum Alleenschutz. Seit November 2005 liegt ein Alleenentwicklungsprogramm für die Landes- und Bundesstraßen vor. Auch dieses ist von allen meinen Vorrednern schon erwähnt worden. Es wurde vom Wirtschaftsministerium initiiert und durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr im Mai 2004 beauftragt.
Dieses Alleenentwicklungsprogramm sieht wie bereits genannt für die kommenden 20 Jahre einen konkreten Handlungsrahmen für Erhalt und Weiterentwicklung des Alleennetzes in Mecklenburg-Vorpommern vor. Jährlich werden bereits jetzt circa 2 Millionen Euro für den Erhalt von Alleen verwendet. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Straßenbauämtern und wird von diesen auch umgesetzt. In Ihrem Antrag vermissen wir einfach einen entsprechenden Bezug zu diesem vorliegenden Programm. Darauf basiert dann unser Änderungsantrag. Der eigentliche Wert des Programms stützt sich schließlich auf eine Fortschreibung und weitere Umsetzung des Bestehenden. Außerdem ist eine fünfjährige Berichtspfl icht als zu lang zu betrachten.
(Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS: Jährlich müssen die Blätter gezählt werden bei den Alleen. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)
Vor allen Dingen, wenn ich an fünf Jahre denke, dann frage ich mich: Warum sollen wir dann zukünftige Landtage mit dieser Aufgabe betrauen? Wir sollten lieber selbst aktiv werden.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS, Hans Kreher, FDP, und Michael Roolf, FDP – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Punkt 2 Ihres Antrages ist aus unserer Sicht zu streichen, da alle geforderten Punkte im vorliegenden Alleenentwicklungsprogramm bereits ausführlich betrachtet wurden. Und Punkt 3 ist zu streichen, da regelmäßige Baumschauen vonseiten der Straßenbauämter bereits durchgeführt und ausgewertet werden. – Ich danke Ihnen.
Erstens. Mit diesem Antrag stellen die Fraktionen entgegen der Überschrift der Vorlage keineswegs den Erhalt von Alleen, sondern lediglich eine spezielle Informationsaufforderung an die Landesregierung, Landkreise und kreisfreien Städte zur Debatte. Der Landesregierung wird über ein Jahr Zeit eingeräumt, einen Bericht vorzulegen, in dem verschiedene Aspekte der Alleen dargestellt werden sollen.
Zweitens. Diese konkrete Initiative zur Klärung des Zustandes von Alleen im Lande Mecklenburg und Vorpommern, 17 Jahre nach der kleinen Deutschen Einheit am 3. Mai 1990,
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Was war das, kleine Deutsche Einheit? Gibt es auch die große Deutsche Einheit? Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
wirft kein gutes Licht auf das Bestreben der etablierten Parteien im Parlament zur Erhaltung des Alleenbestandes.
Drittens. Über die Vorbilder der herrschaftlichen französischen Parks des Barocks erreichte die Alleenkultur vor über 200 Jahren auch Deutschland. Insbesondere in Sachsen und Preußen, zu denen Pommern zählte, später auch Mecklenburg, legte man baumgesäumte Alleen in großer Zahl an. Diese Alleen sind ein Teil unserer kulturellen Geschichte, führen sie nun nach Schwerin, Stettin, Breslau oder Prag. Schon aus großer Entfernung markieren sie Land, Weg und Grenzen. Sie sind vertraute Begleiter auf dem Weg zur Arbeit, schmücken durch Blütenpracht, Blätterleuchten und Kronenrund.
Viertens. Inzwischen hat sich vielerorts die Sicht auf die Alleen geändert. Dort, wo das sogenannte Allgemeinwohl als Grund für die Durchsetzung von Interessen Weniger herhalten muss, ist schnell die Säge angesetzt. Der Einsatz von Salzen zur Eisfreihaltung winterlicher Straßen, der die Baumbestände nachhaltig schädigt, ist durch die milden Winter reduziert worden. Doch gerade die klimatischen Veränderungen machen vielen Straßenbäumen das Leben schwer. Gerade ältere Bäume leiden unter langen Trockenperioden besonders stark und können diese im Gegensatz zu jungen nicht durch rasche Ausbildung des Wurzelwerks kompensieren. Die Folge sind geschwächte Bestände, die dann ihre Widerstandskraft gegen Pilzsporen, Insektenfraß und Stürme weitgehend eingebüßt haben. Auch das Auftreten neuer Schädlinge wie zum Beispiel bei Kastanien, die Dezimierung von kleinen Vögeln als natürliche Feinde von Insekten stören das biologische Gleichgewicht nachhaltig, und dies auch gerade bei Alleenbäumen.
Fünftens. Nur ausführliche Schutzvorschriften können verhindern, dass sie dem Wunsch nach Schnelligkeit im täglichen Transfer von Menschen und Waren geopfert werden. Der Minister hat das ja beschrieben für die westlichen Länder. Hin und wieder reicht auch das nicht mehr. Es besteht die Gefahr, dass unsere Alleen in ihrem Bestand gefährdet sind. Ein umfassendes Handeln ist nötig.
Sechstens. Es bleibt fraglich, warum die Mitwirkungsrechte der Verbände nach Paragraf 64 des Landesnaturschutzgesetzes lediglich auf die jährlichen Baum
schauen beschränkt bleiben sollen und warum diese Verbände nicht auch in die Bewertung der Konfl iktpotenziale, Gefährdungsursachen, den Umfang von Neu- und Nachpfl anzungen an Bundes- und Landesstraßen sowie die touristische Vermarktung der Alleen durch die Landesregierung einbezogen werden. Sollen diese Verbände lediglich ein williges, kostengünstiges Werkzeug sein, das die Arbeit für Landes- und Kommunalbehörden erledigen soll, nicht aber in die Defi nition des Alleenschutzes einbezogen wird?
Deshalb schlägt siebtens die NPD-Fraktion in einem Änderungsantrag vor, die Mitwirkungsrechte der Verbände nach Paragraf 64 des Landesnaturschutzgesetzes von Mecklenburg und Vorpommern auf die Erstellung der Berichte durch die Landesregierung auszudehnen.
Herr Borrmann, ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, das Land heißt „Mecklenburg-Vorpommern“ entsprechend unserer Verfassung, und diese Ausdrucksweise, die Sie hier im Plenum gebraucht haben, weise ich zurück.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig, Frau Präsidentin.)
Nach all den Vorreden möchte ich das Thema, meinen Freund, den Baum, mehr von der regionalen Seite betrachten. Viele Besonderheiten gibt es auf Rügen. Eine davon ist die Vielzahl von Alleen und Baumreihen, die das Landschafts- und Ortsbild eindrucksvoll prägen. Eine Lindenallee zwischen Garz und Putbus