Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD „Entwurf eines
Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/81 in Erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur mitberatenden Stellungnahme an den Innenausschuss sowie den Sozialausschuss überwiesen. Gleichfalls überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/56, der ebenfalls zur mitberatenden Stellungnahme in den Innenausschuss und in den Sozialausschuss überwiesen wurde.
Der Wirtschaftsausschuss hat entsprechend der Überweisung in seiner 2. Sitzung am 17. Jan uar 2007 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU bei Gegenstimmen seitens der Fraktion der FDP und Stimmenthaltungen seitens der Fraktionen der Linkspartei.PDS und NPD beschlossen, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/81 Grundlage seiner weiteren Beschlussempfehlung an den Landtag sein soll.
Der Wirtschaftsausschuss hat gleichfalls in der Sitzung am 17. Januar 2007 angesichts der großen Bedeutung und in Übereinstimmung aller Beteiligten im Hinblick auf die zu regelnde Materie beschlossen, am 13. März 2007 zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchzuführen, zu der verschiedene Sachverständige von den Fraktionen benannt und durch den Ausschuss geladen werden konnten. Nach Durchführung der Anhörung hat der Wirtschaftsausschuss den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen am 21. März, am 25. April sowie am 2. Mai und 30. Mai beraten.
Der Innenausschuss hat als mitberatender Ausschuss den Gesetzentwurf auf Drucksache 5/81 während seiner Sitzung am 22. März abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der Linkspar tei.PDS bei einer Enthaltung der Fraktion der CDU und Enthaltung der Fraktion der NPD die unveränderte Annahme empfohlen.
Gleichfalls hat der Sozialausschuss den Gesetzentwurf auf Drucksache 5/81 während seiner Sitzung am 21. März beraten und im Rahmen seiner Zuständigkeit mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der Linkspar tei.PDS sowie FDP und NPD empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf eben der Drucksache 5/81 unverändert anzunehmen. Ferner hatte der Ausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/56 abzulehnen.
An der öffentlichen Anhörung in der 5. Sitzung am 13. März 2007 haben verschiedenste Sachverständige vom Einzelhandelsverband Mecklenburg-Vorpom mern e. V. über Vertreter der Gewe rkschaften bis hin zu den Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen und auf die Fragen der Abgeordneten geantwortet. Die Anzuhörenden waren gebeten worden, zu Fragen der Auswirkungen insbesondere des Gesetzentwurfes auf die Beschäftigten, die Arbeitgeber, die Lohnentwicklung, auf das Familienleben der Beschäftigten, auf den Tourismus, auf den Arbeitsschutz sowie zu den Fragen von Sonn- und Feiertagsschutz und der Bäderregelung Stellung zu nehmen. Während der Ausschussberatungen, die
im Anschluss an die Anhörung folgten, wurde seitens der Landesregierung darauf hingewiesen, dass das Gesetz im Kern Deregulierung und Entbürokratisierung zum Ziel habe und damit verbunden mehr unternehmerische Freiheit bringen sollte.
In Auswertung der stattgefundenen Beratungen und der öffentlichen Anhörung legten zunächst die Fraktion der Linkspartei.PDS sowie die Fraktion der FDP Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP sah die Aufnahme einer Präambel vor, um die Intention der Ladenöffnung – fl exibles bürokratiefreies Öffnen von Geschäften – sicherzustellen. Weiterhin wurde die Aufnahme einer Grenzlandregelung zu den Gebieten mit der Republik Polen für außerordentlich wichtig seitens der Fraktion der FDP erachtet, um für Wettbewerbsgleichheit mit Polen zu sorgen. Hinsichtlich des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass wurde die im Gesetzentwurf bestehende Einschränkung des gewerblichen Feilhaltens von Waren auf Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen als unzulässig angesehen. Darüber hinaus sollte die Anzahl der jährlich möglichen Sonn- und Feiertage in dem Gesetzentwurf von acht auf sechs bei einem verkaufsoffenen Sonntag im Dezember reduziert werden. Zu besonderen Ereignissen wie Firmenjubiläen oder Straßenfesten sollten demgegenüber zwei weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertage möglich sein. Die Bäderregelung, die in dem Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage fi nden sollte, sollte eine Geltungsdauer vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober nach Vorstellung der FDP-Fraktion haben. Die Einbeziehung der gesetzlichen Feiertage in die Bäderregelung verbiete jedoch die Ladenöffnung am Karfreitag und am 1. Weihnachtstag. Unter bestimmten Optionen, so die Vorstellungen der Fraktion der FDP, sollte die Öffnung an allen anderen Sonn- und Feiertagen im Zeitraum vom 15. bis 31. Dezember demgegenüber möglich sein.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS sah mit ihrem ersten Änderungsantrag vor, im Zuge der Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen von den vorgeschlagenen Regelungen abzuweichen, da kein originäres Verbraucher- oder Versorgungsinteresse erkennbar sei. Deshalb sollten die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf vier und die Öffnungszeiten auf höchstens fünf Stunden begrenzt werden. Der zweite Antrag der Fraktion der Linkspar tei.PDS im Ausschuss beinhaltete aufgrund des von ihrer Fraktion gesehenen dringenden Regelungsbedarfs beim Arbeitnehmerschutz Regelungen wie die Befreiung für Beschäftigte mit Betreuungspfl ichten gegenüber Kindern bis zum zwölften Lebensjahr oder pfl egebedürftigen Angehörigen, sowie Regelungen für die Inanspruchnahme von mindestens einem freien Samstag in Verbindung mit einem arbeitsfreien Sonntag. Darüber hinaus wurde durch die Fraktion der Linkspartei.PDS die Einführung einer Außer-Kraft-Regelung vorgeschlagen.
Der Wirtschaftsausschuss lehnte zunächst die durch die Fraktion der FDP vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und NPD bei Zustimmung der Fraktion der FDP ab. Nach internen Abstimmungsprozessen zwischen den Koalitionsfraktionen legten diese dem Wirtschaftsausschuss ihrerseits Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor. Danach sollte der Verkauf von Montag bis Freitag ohne zeitliche Begrenzung und sonnabends von 00.00 bis 22.00 Uhr sowie der Verkauf aus
besonderem Anlass an vier Sonntagen im Jahr, die keine gesetzlichen Feiertage sind, sowie zu Zeiten, in denen keine Gottesdienste stattfi nden, zugelassen werden. Der Änderungsantrag enthielt umfangreiche Beschäftigungsschutzregelungen, eine erweiterte Bäderregelung sowie Sonntagsregelung für Gemeinden in der Nähe von Grenzübergangsstellen zu Polen. Die Fraktion der Linkspartei.PDS wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit den durch die Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungen insgesamt 79 Änderungen zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorliegen würden, sodass nach den Vorstellungen der Fraktion der Linkspartei.PDS der Innenausschuss und der Sozialausschuss erneut zur Stellungnahme herangezogen werden sollten.
Ausgehend davon sehe man, so die Fraktion der Linkspartei.PDS, aufgrund des stark veränderten Sachverhaltes eventuell eine Dritte Lesung für erforderlich an.
(Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS: Richtig. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Jawohl.)
Die Anträge der Fraktion der Linkspartei.PDS zu den vorgenannten Regelungen wurden im Wirtschaftsausschuss abgestimmt und, auch das muss korrekterweise festgestellt werden, fanden im Ausschuss keine Mehrheit.
Demgegenüber wurde der Gesetzentwurf in der Fassung der durch die Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen durch den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der Linkspartei.PDS, FDP und NPD mehrheitlich beschlossen. Zusätzlich hat der Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der Linkspartei.PDS, FDP und NPD mehrheitlich beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung zu empfehlen.
Da die Fraktionen der Linkspartei.PDS, FDP und NPD einer Erledigterklärung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/56 widersprochen haben, hat der Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und NPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP mehrheitlich beschlossen, dem Landtag die Ablehnung des Gesetzentwurfes der
Fraktion der FDP auf Drucksache 5/56 zu empfehlen. Die entsprechende Beschlussempfehlung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt Ihnen auf Drucksache 5/610 mit dem dazugehörigen Gesetzentwurf vor.
und vielleicht in zulässiger Weise gekürzten Bericht des Ausschussvorsitzenden im Vergleich zur schriftlich vorliegenden Beschlussempfehlung hier abgegeben habe, noch zwei persönliche Worte anzuführen. Ich denke, auch da kann ich im Namen sämtlicher Ausschussmitglieder sprechen. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen allen, die im Ausschuss tätig waren, für die kollegial geführten Beratungen bedanken. Ich habe es auch als Ausschussvorsitzender als angenehm empfunden, dass es ungeachtet der inhaltlich bestehenden Differenzen ein vernünftiges Gesprächsklima war. Und zum Zweiten möchte ich mich, und ich denke, da kann ich ebenfalls im Namen des gesamten Ausschusses sprechen, insbesondere bei den Mitarbeitern des Ausschusssekretariates bedanken für die hervorragende Vorbereitung nicht nur der Anhörung, sondern insgesamt sämtlicher Ausschusssitzungen im Zusammenhang mit der Beratung dieser Gesetzentwürfe.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung ist Resultat dessen, was mit der Föderalismusreform I und der darin enthaltenen Übertragung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss auf die Länder begann. Im Ergebnis der Beratungen der Koalitionsfraktionen liegt Ihnen heute ein Artikelgesetz zur Abstimmung vor, das wesentliche Ziele miteinander vereinbart. Die Ausführlichkeit haben wir gerade gehört, deswegen werde ich darauf nicht näher eingehen.
Erstens wird mit dieser Neuregelung der Ladenöffnungszeiten eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für den gewerblichen Warenverkauf erreicht.
Und drittens wird bei aller zugelassenen Flexibilisierung auch der Sonn- und Feiertagsschutz angemessen berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, künftig wird es also, wenn Sie dem Gesetzesentwurf so zustimmen, in MecklenburgVorpommern möglich sein, Montag bis Freitag ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr die Geschäfte zu öffnen oder auch nicht. Und die Betonung liegt auf „oder auch nicht“, denn ein wesentliches Ziel dieses Gesetzesentwurfes ist es, die Verantwortung der Entscheidung, zu öffnen oder geschlossen zu haben, nicht mehr seitens des Staates vorzugeben, sondern dass dies einzig und allein vom Unternehmer selbst entschieden werden kann. Die Flexibilisierung trägt auch Rechnung, dass künftig an vier Samstagen im Jahr der gewerbliche Verkauf über die Zeit von 22.00 Uhr, nämlich bis 24.00 Uhr, unbürokratisch möglich ist. Hier reicht künftig eine einfache Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt.
Meine Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Anliegen des heute zu beschließenden Gesetzesentwurfes war es, die bisher geltende Bäderregelung auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen.
Das geschieht mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf. Danach kann künftig das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen in den Bäder- und Fremdenverkehrsordnungen an Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, der gewerbliche Verkauf zugelassen werden darf.
Eine für uns im Land neuartige Regelung – Herr Schulte hatte das gesagt – wurde auch für das Grenzland gefunden, wo die schleswig-holsteinische Regelung als Vorbild genommen wurde. Demnach ist künftig der Verkauf an Sonntagen, die keine Feiertage sind, in Gemeinden möglich, deren Gebiet in einer Entfernung von nicht mehr als 15 Kilometer zur nächstgelegenen Grenzübergangsstelle zur Republik Polen gelegen ist.
Ich möchte an dieser Stelle keinen Hehl daraus machen, dass, glaube ich, wir uns alle letztendlich ein weniger umfangreiches Gesetz gewünscht hätten. Andererseits bin ich aber mit dem gefundenen Kompromiss als wirtschaftspolitischer Sprecher meiner Fraktion sehr einverstanden. Wir erreichen eine völlige Flexibilisierung an fünf Werktagen, ein hohes Maß an Deregulierung am Wochenende und auch, was wichtig war, dass wir im Wettbewerbsvergleich zu unseren Nachbarbundesländern jetzt auf Augenhöhe stehen. Das heißt, diese Ziele Flexibilisierung, Deregulierung und Wettbewerbsgleichheit sind mit diesem Gesetz erfüllt. Das waren die Hauptziele. Ich bitte Sie deshalb im Namen meiner Fraktion um Zustimmung. – Herzlichen Dank.