Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

b) mit Risiken für den Boden

c) einer mangelnden Erfassung statistisch auswertbarer Daten für Landwirte zu Umweltwirkungen bei Nichtzielorganismen und im Boden

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Danke, Herr Borrmann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme hier Stellung im Namen der demokratischen Fraktionen dieses Hauses

(Stefan Köster, NPD: Immer wieder das Gleiche.)

und gehe auf Ihren Antrag folgendermaßen ein: Es wundert mich schon sehr, wie Sie es schaffen, die Ihnen vorgegebene Zeit mit so viel Halbwahrheiten überhaupt zu füllen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Michael Roolf, FDP – Zuruf von Stefan Köster, NPD – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Der Antrag ist wieder mal einer dieser typischen Anträge, die die NPD nutzen möchte, um lediglich Stimmung zu machen, und sie nutzt dabei wiederum gezielt Halbwahrheiten beziehungsweise greift Dinge aus dem tatsächlichen Zusammenhang.

(Udo Pastörs, NPD: Welche zum Beispiel?)

Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit zur Maisvernichtung in diesem Jahr. Für die Verwertung der diesjährigen Ernte als Lebens- und Futtermittel bestehen keinerlei Einschränkungen und es gibt keine entsprechende Anordnung aus dem Fachreferat vom BVL. Tatsache ist, dass lediglich die bereits im Vorfeld nur auf zehn Jahre befristete Zulassungszeit ausläuft und für 2008 neu beantragt werden muss. Das ist schon alles.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Beim Anbau der Amfl orakartoffel durch BASF handelt es sich um einen Versuchsanbau. Die produzierte Stärke soll in der Industrie verarbeitet werden und ist nicht als Lebens- oder Futtermittel gedacht.

Weiter möchte ich auf Ihren Antrag auch gar nicht eingehen, denn die Details interessieren Sie sowieso nicht.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Denn bewusst lassen Sie diese weg und verfälschen diese, um Unruhe zu stiften.

(Stefan Köster, NPD: Frau Reese, wer hat Ihnen den Artikel geschrieben?)

Außerdem, wenn Sie nächstes Mal wieder einen Antrag abschreiben,

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Sie kann selber denken. Das ist nicht so wie bei Ihnen!)

auch wenn diesmal aus Ihrer eigenen Partei, formulieren Sie ihn wenigstens passend um.

(Angelika Peters, SPD: Richtig.)

Über Anträge in Sachsen hat nicht der Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Michael Andrejewski, NPD: Das bleibt in der Familie.)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Borrmann. Bitte, Herr Abgeordneter.

Bürger des Landes!

(Udo Timm, CDU: Maiskolben des Landes!)

Erstens. „Das BVL hat von einer Anhörung zum Bescheid vom 27. April dieses Jahres abgesehen. Wegen der unmittelbar bevorstehenden Aussaat war eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse aus Zeitgründen erforderlich.“ Zitatende. Bei der Interessenabwägung heißt es im BVL-Bescheid: „Zugunsten des Genehmigungsinhabers wurde berücksichtigt, dass nach Ergehen der Anordnung Monsanto voraussichtlich weniger MON-810-Saatgut verkaufen beziehungsweise lizenzieren kann.“

Aus diesem Wortlaut ergibt sich Folgendes:

a) Das BVL hat den Bescheid mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Zeitpunkt ausgefertigt, als es davon ausgehen konnte, dass die Saat noch nicht in vollem Umfang ausgeliefert worden sei, sonst wäre die Formulierung, „voraussichtlich weniger MON-810-Saatgut verkaufen beziehungsweise lizenzieren kann“, sinnwidrig.

b) Das BVL hat den Bescheid aber zumindest zu einem Zeitpunkt ausgefertigt, als die Aussaat noch nicht erfolgt war, sonst wäre die Formulierung „unmittelbar bevorstehenden Aussaat“ sinnwidrig.

c) Aufgrund der frühen Terminierung brauchte das BVL nur eine Handelsbeschränkung zu erlassen, aber kein Aussaatverbot, da es davon ausgehen konnte, dass ein nicht handelbares lizenziertes Saatgut, ein Saatgut, das jedes Jahr aufgrund von Lizenzvorschriften vom Landwirt erneut erworben werden muss, auch nicht vorrätig für die Aussaat zur Verfügung steht.

d) Irgendein äußerer Umstand, vermutlich politische Einfl ussnahme, hat das BVL daran gehindert, diesen Bescheid zu einem früheren Zeitpunkt, als die Handelsbeschränkung noch sinnvoll war und das Anbauverbot überfl üssig, an den Adressaten abzusenden. Erst als das Saatgut vertrieben war, wurde der Bescheid, jetzt unzureichend, erlassen.

e) Jetzt erscheint der Bescheid sinnwidrig und Monsanto kann verkünden, dass der Handel, nicht aber der Anbau zurzeit untersagt ist.

f) Zweck des BVL-Bescheides war aber die unverzügliche Schutzwirkung aufgrund der hohen Umweltrisiken.

g) Dieser Schutzzweck besteht nach wie vor, kann aber in der Form nicht durch diesen Bescheid, in der Sache nicht durch das BVL umgesetzt werden, da es offensichtlich durch höhere Gewalt daran gehindert wird.

Zweitens. Im Gegensatz zu den USA liegt die Durchführung der Lebensmittelüberwachung in der Hoheit der Bundesländer und erfolgt durch die Lebensmittelüberwachungsämter. Es liegt also im Kompetenzbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Regierung, den fragmentierten Umwelt- und Verbraucherschutz des BVL durch eigenes Handeln zu komplettieren und so die realen Gefahren abzuwenden.

Drittens. Deshalb treten wir Nationaldemokraten kompromisslos für das sofortige Ende des Genmaisanbaus und der Freisetzung der Amfl orakartoffeln ein.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/592. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/592 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Kein Einsatz von elektronischen Wahlmaschinen in Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 5/593.

Antrag der Fraktion der NPD: Kein Einsatz von elektronischen Wahlmaschinen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/593 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Müller von der NPD-Fraktion. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Die Wahl gewinnt der, der die Stimmen auszählt“, das ist ein Zitat vom Massenmörder Josef Stalin, den die Linkspartei noch heute als Befreiungsheld am 8. Mai feiert. Und in seinem Sinne hat sie auch 40 Jahre lang unter ihrem damaligen Namen SED die Wahlen in der DDR systematisch gefälscht, was ihr schließlich zum Verhängnis wurde, denn im Mai 1989 fanden Bürgerrechtler den Mut, anlässlich der damaligen Kommunalwahlen in zahlreichen Wahllokalen nach dem Rechten zu sehen und die Stimmenauszählung zu überwachen. Als

sie dann die offi ziellen Ergebnisse in den Medien vernahmen, war klar, dass es sich um Wahlbetrug in unvorstellbarem Ausmaß handeln muss, und sie konnten es auch beweisen. Nicht zuletzt ging deshalb das SED-Regime unter. Die etablierten Parteien Westdeutschlands übernahmen die Herrschaft und viele glaubten nun, jetzt sei die Demokratie ausgebrochen, so etwas wie Wählertäuschung würde es nicht mehr geben.