(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Daran hat sie auch sehr gut getan, Herr Leonhard! – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Mit der heutigen Beschlussempfehlung kann wohl auch die Katze, für welche die Kontrolle der G10-Kommission laut Frau Měšťan ja erfolgt, sicherlich sehr zufrieden sein.
Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag in der vorliegenden Beschlussempfehlung zu. Ich danke für die gründliche Arbeit im Innenausschuss meinen Kolleginnen und Kollegen und
ich freue mich sehr, dass dieses positive und deutliche Signal noch vor der Sommerpause gegeben wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Äußerung von Frau Měšťan will ich gleich aufgreifen und zustimmen: Diese Kommission ist wirklich für die Katz.
Diese Gesetzesänderung wird zu nichts anderem führen als zu weiteren Kosten und noch mehr sinnlosen Terminen für einen Herrn von der FDP. Auf dem Papier wird zwar die parlamentarische Kontrolle von Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis noch verstärkt, aber in der Praxis erfahren die entsprechenden Geheimdienstkontrollgremien rein gar nichts, wenn es den Behörden in den Kram passt.
Was wusste denn die parlamentarische Kontrollkommission in Sachsen von den Ermittlungen des Verfassungsschutzes im sogenannten Rot- und Blaulichtskandal?
Drei Jahre lang wurden da Daten gesammelt und Akten angelegt über haarsträubende Vorgänge, 15.600 Blatt Papier über Verbindungen von hochrangigen Politikern und Justizvertretern zu einem Kinderbordell, kriminelle Netzwerke, Immobiliengaunerei, ja, sogar über Morde und Mordversuche in diesem Zusammenhang. Jetzt musste der Chef des Landesverfassungsschutzamtes zurücktreten und der damalige CDU-Innenminister und jetzige Kanzleramtschef de Maizière kommt in große Schwierigkeiten, weil beide leider vergessen haben, die PKK zu informieren, obwohl das entsprechende Gesetz auch in Sachsen so schön formuliert ist. Parlamentarische Kontrollgremien fallen ständig aus allen Wolken. Ihre Mitglieder sollten eigentlich eine Überraschungszulage erhalten, weil das ihr ständiger Gemütszustand ist.
In Mecklenburg-Vorpommern herrschte große Überraschung, als 1999 während einer Gerichtsverhandlung herauskam, dass der Verantwortliche für einen Brandanschlag auf eine nepalesische Pizzeria in Grevesmühlen ein Spitzel des Verfassungsschutzes gewesen war, den man in die NPD eingeschleust hatte. Die PKK hatte keine Ahnung,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir reden jetzt aber über die G10-Kommission. – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Torsten Koplin, DIE LINKE)
Ihr Schwestergremium in Brandenburg staunte ebenfalls Bauklötze, als öffentlich wurde, dass die CD „Noten des
Hasses“ einer Musikgruppe namens WAR quasi vom Verfassungsschutz herausgegeben worden war. Dieser Tonträger enthielt Mordaufrufe in der Art: „Die Kugel ist für dich, Michel Friedman“. Von den drei Herausgebern dieser Mordaufrufe waren zwei vom Verfassungsschutz und die Gelder kamen auch vom Staat,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war offensichtlich eine Mutprobe für sie. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
vorbei an PKK und G10-Kommission, die in diesem politischen System nur Feigenblätter sind, hinter denen sich Geheimdienste verbergen. Die machen, was sie wollen. Kontrollgremien des Parlaments erfahren von Geheimdienstskandalen in der Regel aus der Zeitung. Wenn man den „Spiegel“ liest und die Bücher von Leuten wie Andreas von Bülow oder Udo Ulfkotte, dann weiß man vermutlich mehr, als wenn man in der G10-Kommission herumsitzt. Wir wünschen der FDP viel Spaß mit ihrem neuen nutzlosen Posten und stimmen trotzdem dagegen. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe also die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) auf Drucksache 5/351. Der Innenausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/351 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/680 anzunehmen.
Ich rufe auf Artikel 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Druck sache 5/693 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/693 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Gegenstimmen der NPD angenommen.
Wer dem Artikel 1 sowie der Überschrift mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 1 sowie die Überschrift entsprechend der geänderten Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/680 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/680. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/680 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der geänderten Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/680 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der geänderten Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/680 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/463, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 5/681. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/701 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern (Hochschulzulassungsgesetz – HZG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/463 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/681 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten in der Ersten Lesung uns darüber unterhalten, dass mit dem Hochschulzulassungsgesetz vor allem das Ziel verfolgt wird, faire und gleiche Zugangschancen für Menschen in und aus Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen, in unsere Hochschulen einzutreten und hier zu studieren. Ich denke, dass mit den Änderungen, die in dem Ausschuss beschlossen und besprochen wurden, ein Schritt weiter in diese Richtung getan wurde. Und darauf möchte ich auch gleich meine erste Anmerkung beziehen:
Das Parlament hat diesen Gesetzentwurf zu spät erhalten. Wir haben uns im Interesse eines fristgemäßen Inkrafttretens des Gesetzes im Ausschuss dann auf ein Verfahren verständigt, das sowohl für die Abgeordneten als auch für die Mitarbeiter, als auch die Anzuhörenden durchaus nicht ganz einfach war. Dafür möchte ich allen Beteiligten recht herzlich danken, möchte aber gleichzeitig die Erwartung zum Ausdruck bringen, dass zukünftig Gesetzentwürfe von den zuständigen Häusern auch fristgerecht so eingereicht werden, dass der normale Parla
Ich möchte kurz zwei inhaltliche Änderungen hervorheben, die das Parlament vollzogen hat, die mir besonders wichtig erscheinen. Wir kommen erstens mit einer Änderung in Paragraf 4 Absatz 2 vielen Forderungen aus der Wirtschaft entgegen und auch den Ansprüchen, die wir hier selbst formuliert haben, indem wir künftig mindestens fünf Prozent der Studienplätze, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, reservieren für Menschen aus dem Berufsleben, die keine formale Hochschulzugangsberechtigung haben, dass es also möglich wird, das Hochschulsystem in Mecklenburg-Vorpommern durchlässiger zu gestalten. Das ist ein Einstieg in eine höhere Durchlässigkeit im Hochschulbereich und ein Einstieg darin, vor allem die individuelle Qualifi kation der Bewerber zu beurteilen und nicht die Frage zu stellen, gibt es irgendein Zertifi kat, was auch immer es in der Realität wert ist. Also das erachte ich als einen zwar kleinen, aber wichtigen Schritt, unsere Hochschulen auch für diejenigen Menschen weiter zu öffnen, die kein Abitur oder keine Fachhochschulreife haben, aber aus dem Berufsleben heraus dennoch über die nötige Qualifi kation verfügen, ein Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen.
(Beifall Volker Schlotmann, SPD, und Marc Reinhardt, CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)
Wir haben darüber hinaus im Ausschuss uns darauf verständigt, dass wir eine im Staatsvertrag für die über die ZVS vergebenen Studiengänge vorgesehene Restriktion im Hinblick auf das Alter nicht wollen. Dort ist vorgesehen, dass bundesweit in überörtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über die ZVS vergeben werden, nicht ohne Weiteres Personen eintreten können, die älter sind als 55 Jahre. Aus dieser Regelung können wir sozusagen deshalb nicht aussteigen, aber wir können für die Fächer mit örtlicher Zulassungsbeschränkung eine andere Regelung treffen. Das haben wir getan. Wir haben diese entsprechende Vorschrift gestrichen und ermöglichen es dementsprechend auch Personen, die älter sind als 55 Jahre, in ein Hochschulstudium einzutreten, auch in zulassungsbeschränkten Studiengängen, sofern diese Beschränkung nur örtlich gilt. Und ich denke, auch das ist ein kleiner Schritt in Richtung einer Gesellschaft, die wir immer wieder alle fordern, nämlich einer Gesellschaft, die sich den Herausforderungen des lebenslangen Lernens ernsthaft stellt. Auch dies ist meines Erachtens eine wichtige Änderung.
Abschließend – denn die ganzen technischen Einzelheiten, denke ich, sind für das Plenum nicht geeignet – möchte ich kurz zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Stellung nehmen. Der wurde auch im Ausschuss gestellt und von uns abgelehnt. Ich möchte hier noch einmal begründen, warum die Koalitionsfraktionen diesem Antrag nicht zustimmen können. Es wird gefordert, dass den Hochschulen ein Mehraufwand dafür erstattet wird, dass sie Auswahlverfahren für ihre Studierenden durchführen. Und da sind Argumente folgender Art bemüht worden: Erstens, wenn man dem Grundgedanken der Konnexität folge, dann müsste das eben entsprechend vollzogen werden, und zweitens, es handelt sich um eine
zusätzliche Aufgabenübertragung an die Hochschulen und dementsprechend müsste man auch die Kosten erstatten. Wir halten beide Argumente nicht für überzeugend.