Dass Großmutter eine Pfl egestufe hatte, verdankt sie Gott und einem Unfall, der den Medizinischen Dienst gnädig stimmte, doch auch hier erst im dritten Anlauf und nicht ohne Klage mit allen zeitraubenden Beratungs- und Prozesshilfekostenanträgen. Die Beratung beim Sozialamt eine Farce, die mauern, um nichts zu zahlen. Nur dem Mitleid einer gar nicht zuständigen Mitarbeiterin verdankte ich einen Tipp nach Paragraf 64 SGB XII, von dessen Gesetzesgrundlage nicht einmal der konsultierte Anwalt etwas wusste, weil diese Kinkerlitzchen nicht in
sein Streitwertniveau fallen. Den Sohn fi nanziell heranzuziehen, aussichtslos. Die Freibeträge sind jenseits von Otto Normalverdiener. So etwas nenne ich staatlich tolerierte Asozialität.
Selbst das Bundesverfassungsgericht urteilte unlängst: Kinder haften nicht für ihre Eltern, die müssten gefälligst selbst für ihr Alter sorgen. Für die Alten, die ihren Nachwuchs durch Krieg, Vertreibung und Nachkriegsnot brachten, sich jeden Pfennig mit der Nase auf dem Boden verdienten, gibt es keine Gnade. Irgendwann ist selbst die größte Aufopferung nicht mehr umsetzbar. Wohl oder übel musste ich mich ohne die Unterstützung der Familie nach 42 Monaten ohne Urlaub um einen Heimplatz für meine Großmutter bemühen. Doch auch hier ist nicht alles Sonnenschein. Die Zahl der Pfl egekräfte ist oft zu gering, Verbandsmaterial für Pfl eglinge auf Rezept zu erhalten eine Bettelei. Zusatzernährung, gerade bei älteren Menschen, wird viel zu spät eingesetzt und muss von den Menschen selbst fi nanziert werden. Was aber, wenn die Rente nicht reicht und das verbliebene Taschengeld ein Witz ist? Der vorliegende Gesetzentwurf wird der Würde von alten Menschen nicht gerecht, die nicht nur angetastet ist, sondern oft auch wund gelegen. Mit der von Ihnen eingebrachten Gesetzesänderung wird sich an dieser Realität nichts ändern.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/808 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP sowie Ablehnung der NPD angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 5/809.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land MecklenburgVorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Erste Lesung) – Drucksache 5/809 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden sich möglicherweise fragen, warum sich die Landesregierung und der Landtag auch im Jahr 2007 mit der Norddeutschen Landesbank beschäftigen müssen, denn wie Sie sicher noch gut in Erinnerung haben, sind wir vor zwei Jahren als Land aus dem Trägerverbund ausgeschieden. Erlauben Sie mir die Anmerkung: Ich bin heute fester denn je davon überzeugt, dass diese Entscheidung richtig war. Dennoch
sind die Sparkassen unseres Landes über den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Träger der Nord/LB. Als Land müssen wir daher Änderungen im Staatsvertrag zustimmen. Hintergrund des Gesetzentwurfes ist eine Änderung des rechtlichen Status der Braunschweigischen Landessparkasse. Hierzu ist eine Neufassung des Staatsvertrages notwendig geworden. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf das Land beziehungsweise deren Sparkassen.
Die Sparkassen haben bei den Vorabstimmungen keine Einwände geltend gemacht. Ich habe im Auftrag der Landesregierung am 22. August den Vertrag unterschrieben. Er wird nun in allen drei Landtagen der Vertragsländer beraten. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Die Fraktion der NPD hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Aussprachezeit von 30 Minuten angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie die Finanzministerin in ihrer Einbringung bereits festgestellt hat, ist der vorgelegte Gesetzentwurf notwendig geworden, da der Staatsvertrag aufgrund der Statusänderung der Braunschweiger Landessparkasse in eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geändert werden soll. Auch nach dem Ausstieg des Landes MecklenburgVorpommern aus dem Verbund der Nord/LB handelt es sich rechtlich gesehen um eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger dieser gemeinsamen Anstalt sind die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Somit ist jedwede Änderung des Staatsvertrages mit allen Vertragspartnern abzustimmen. Diese Abstimmung erfolgt nicht etwa durch mündlichen Zuruf, sondern durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So kommt es, dass wir heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung beraten, der zum Ergebnis haben wird, dass der Braunschweigischen Landessparkasse ein eigenständiger Auftritt als Landessparkasse im Geschäftsgebiet erlaubt wird. Dazu erhält die Braunschweigische Landessparkasse neben einem Vorstand einen Verwaltungsrat, einen Kreditausschuss und einen Förderausschuss. Im Gegenzug entfallen der bisherige Beirat und der Regionalausschuss. Diese Änderungen wurden mit den Trägern im Vorwege beraten. Aus Sicht der Landesregierung steht einer entsprechenden Änderung somit nichts im Wege. Der Staatsvertrag soll zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit der Überweisung der vorliegenden Drucksache in die Fachausschüsse sollte dieser Zeitplan problemlos eingehalten werden können. Insofern beantrage ich namens der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und FDP die Überweisung in den zuständigen Finanzausschuss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der NPD. Herr Pastörs, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Staatsvertrag zwischen Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank besteht im Grunde genommen kein großer Redebedarf, da unser Bundesland innerhalb der Nord/LB praktisch nur noch das fünfte Rad am Wagen ist, über keine Anteile mehr verfügt und daher auch nichts mehr zu sagen hat. Angesichts der Skandale, welche sich um Landesbanken, insbesondere um die Sächsische Landesbank derzeit abspielen, hält es die NPD-Fraktion dennoch für angebracht, einige Worte zur Nord/LB im Grundsätzlichen hier und heute anzumerken.
Die Aufgabe einer Landesbank wäre es, insbesondere den Mittelstand des Landes mit Geldmitteln zu versorgen und nicht auf dem amerikanischen Finanzmarkt zu spekulieren, Büroraum in Chicago zu sanieren oder USBürgern zu billigen Eigenheimen zu verhelfen. Wir haben Erkenntnisse, dass sich auch Sparkassen im Bereich der Nord/LB fast wertlose Junk-Bonds haben andrehen lassen. Auch nahezu wertlose Hedge-Fonds-Papiere sollen in den Tresoren der Öffentlich-Rechtlichen ihre Heimat gefunden haben. Die Übernahme von Risiken, wie zum Beispiel vorgesehen bei einer Sparkasse aus Braunschweig, gehört eigentlich in die Verantwortung des Landes Niedersachsen.
Wir von der NPD befürworten eine eigenständige demokratisch kontrollierte Landesbank für unser Land Mecklenburg-Vorpommern.
Das Bankkonstrukt Nord/LB ist wenig transparent und dient auch Altpolitikern der selbsternannten demokratischen Parteien oft als hoch dotierte Versorgungsmöglichkeit in Vorständen und Aufsichtsräten. Dass die Blindheit in Bankgeschäften diese Parteiapparatschicks nicht selten zu nützlichen Idioten der Bankenwelt macht, beweist einmal mehr eindrucksvoll die Unfähigkeit der Politik im Zusammenhang mit dem Skandal der Sächsischen Landesbank, meine Damen und Herren. Eine Landesbank hat in allererster Linie die Aufgabe, auf die individuellen Finanzierungsbedürfnisse der Mittelständler in einem Bundesland einzugehen und damit zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu sichern, neue zu schaffen, um auch damit der Abwanderung leistungsstarker junger Deutscher aus den jeweiligen Bundesländern entgegenzutreten.
(Reinhard Dankert, SPD: Außer dem Namen Braunschweigische Sparkasse haben Sie nichts zum Thema gesagt.)
Dass diese Politik bei den Weltbeglückungsglobali sierern auf wenig Verständnis stößt, wissen wir. Der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag in den Finanzausschuss stimmen wir dennoch zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/809 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU, der FDP und der NPD sowie einer Enthaltung seitens der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts, Drucksache 5/810.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (Erste Lesung) – Drucksache 5/810 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Einbringung des Gesetzentwurfes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts erfolgt nunmehr ein weiterer und wichtiger Schritt in der Umsetzung eines Reformvorhabens, dessen Grundstein schon vor längerer Zeit gelegt wurde.
Deshalb erscheint es mir wichtig, bevor ich auf die Umsetzung der Reform in Mecklenburg-Vorpommern und den Gesetzentwurf eingehe, die Meilensteine und die Ziele der Reform noch einmal aufzuzeigen.
Seit Anfang der 90er Jahre wird durch die Kommunen in Deutschland unter dem Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ eine Reform ihrer Verwaltung angestrebt und eingeleitet. Kern der neuen Konzeption ist es, die Steuerung der Verwaltung von der herkömmlichen Bereitstellung von Ausgabenermächtigungen auf eine Steuerung nach Zielen für die kommunalen Dienstleistungen umzustellen, also die Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente in die kommunale Haushaltswirtschaft.
Bei der von Kommunen angewandten Kameralistik handelt es sich um ein Geldverbrauchskonzept. Es wird in erster Linie die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen und es erfolgt damit eine Inputsteuerung. In Zukunft sollen der zur Bereitstellung der Verwaltungsleistungen notwendige Ressourcenaufwand und das Ressourcenaufkommen nachgewiesen werden. Entscheidend ist, dass nicht nur zahlungswirksame Vorgänge berücksichtigt werden, sondern auch der Werteverzehr des Vermögens und bereits heute begründete Aufwendungen, die erst in der Zukunft zur Auszahlung führen. Man spricht von einem Ressourcenverbrauchskonzept. Insbesondere mithilfe der vorgesehenen Kosten- und Leistungsrechnung soll der Blick auf den Output einer Verwaltung gelenkt werden. Es wird die Frage beantwortet, wie viel die Erstellung der Dienstleistung gekostet hat. Die Integration der Daten in das Haushaltsverfahren erfolgte durch eine neue produktorientierte Gliederung der Haushalte.
Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist eine Neuausrichtung der kommunalen Finanzpolitik nach dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit verbunden. Danach soll der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt werden, um nachfolgende Generationen nicht weiter zu belasten.
Am 21. November 2003 hat die IMK einen Beschluss zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts gefasst und als Empfehlung Leittexte sowohl für eine Fortentwicklung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung als auch für eine Umstellung der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage eines doppischen Rechnungslegungssystems vorgelegt. Danach gibt es für die Umsetzung der Reform zwei Alternativen: die Weiterentwicklung der Kameralistik zur erweiterten Kameralistik oder die Einführung der kommunalen Doppik. Der Beschluss überließ es der Entscheidung der einzelnen Länder, ob sie ihren Kommunen das Wahlrecht einräumen, ihre Haushaltswirtschaft nach den Regeln einer erweiterten kameralen Buchführung oder nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen oder ob sie eine der beiden Formen verbindlich vorschreiben.
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Kabinett am 1. März 2005 eine Entscheidung zur Vorbereitung der Umsetzung dieser Reform auf der Grundlage eines doppischen Rechnungssystems getroffen. Diese Entscheidung entspricht insbesondere den Vorstellungen der Kommunen und ihrer Landesverbände und schafft eine einheitliche Vorgehensweise für das gesamte Land.
Ich möchte an dieser Stelle nur einige Vorteile nennen, die für die kommunale Doppik sprechen und ausschlaggebend für diese Entscheidung waren:
Die Doppik ist ein geschlossenes Rechnungssystem und damit weniger fehleranfällig als die erweiterte Kameralistik mit verschiedenen Nebenrechnungen und Überleitungsrechnungen.