Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

(Vincent Kokert, CDU: Gar nicht.)

Wir greifen eine aktuelle, eine akute Frage auf.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Der vorliegende Entwurf will die gegenwärtige Beitragserhebungspfl icht für den Bereich der Wasserversorgung durch eine Kannregelung ersetzen – nicht mehr, aber auch nicht weniger, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wird von vielen gefordert.)

Und hätten Sie, werter Kollege Ringguth, den Gesetzestext vor dem Schreiben Ihrer Pressemitteilung am 11.09. wenigstens einmal gelesen, hätten Sie selbst gemerkt, wie weit Ihre Populismuskritik an der Realität vorbeigeht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, ich stehe dazu. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war ein Schnellschuss.)

Und auch, dass der Kollege Reinhardt heute den gleichen Text unter seinem Namen nochmals verbreitete, macht die Sache nicht viel sinnvoller.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe auch gern zu, dass der Gesetzestext nicht nur allein auf unserem Mist gewachsen ist.

(Vincent Kokert, CDU: Oh!)

Heißt es doch im Bericht des Innenministers zur Erhebung von Anschlussbeiträgen für die zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, ich zitiere: „Andererseits spielt die Altanschließerproblematik von der Anzahl der Fälle her gesehen in der Wasserversorgung sogar eine größere Rolle als bei der Abwasserentsorgung,“

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

„da es bei der öffentlichen Wasserversorgung bereits zu DDR-Zeiten eine relativ hohe Anschlussdichte gab. Wird die Heranziehung der Altanschließer zu Anschlussbeiträgen nunmehr also auch in der Wasserversorgung forciert, wie es die ersten Aufgabenträger im Hinblick auf die Rechtslage (Soll-Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V) praktizieren, dürfte mit zusätzlichen Protesten Betroffener zu rechnen sein“.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist wohl wahr.)

Und schließlich kommt der Innenminister zum Schluss, ich zitiere wieder: „Allenfalls könnte eine Differenzierung innerhalb des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V zwischen Abwasserentsorgung und Wasserversorgung erwogen werden, da bei der Wasserversorgung die grundsätzliche Beitragserhebungspfl icht offenbar in größerem Umfang nicht der kommunalen Praxis entspricht.“

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Differenzierung schlagen wir vor und greifen damit auch eine Forderung auf, die zum Beispiel die Bürgermeister von Dragun, Gadebusch, Kneese, Krembz, Mühlen Eichsen, Roggendorf, Rögnitz und Veelböken auch im Interesse vieler anderer Kommunen an uns gerichtet haben. Sie haben sich an uns gewandt, weil ihnen, ich zitiere: „die Anschlussbeiträge zur Trinkwasserversorgung zunehmend Sorgen bereiten.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon wieder fünf nach zwölf. Ja, wir sind als Fraktion DIE LINKE nicht ganz unbeteiligt an dieser Situation,

(Vincent Kokert, CDU: Das ist aber vorsichtig formuliert.)

weil wir uns bei dieser letzten Novelle des Kommunalabgabengesetzes offensichtlich nicht tiefgründig genug mit allen Problemen und Folgeerscheinungen auseinandergesetzt haben.

(Vincent Kokert, CDU: Das stimmt. Genau so.)

Das haben uns auch die vielen Teilnehmer des von meiner Fraktion organisierten Abwassergipfels im Juni in Teterow deutlich spüren lassen.

(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wir sind also gut beraten, jetzt zu handeln. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll der Gesetzentwurf auch als parlamentarische Plattform dienen,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

weitere abgabenrechtliche Probleme zu thematisieren – hier also auch Übereinstimmung mit den Überlegungen der FDP-Fraktion. Mit diesem Gesetzentwurf kann dann endlich die versprochene Debatte mit dem Aktionsbündnis Wasser/Abwasser zum Bericht des Innenministers erfolgen.

Und natürlich, lieber Kollege Ringguth und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, müssen auch hier die im Innenministerium in Erarbeitung befi ndlichen untergesetzlichen Regelungen mit diskutiert werden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wieso das denn?)

Ja, ich kenne sie nicht, Herr Dr. Jäger, deswegen kann ich mich da nicht positionieren,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Die Verbände kriegen sie.)

ob sie klasse sind oder ob sie nichts taugen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Stellen Sie sich mal gut mit dem Städte- und Gemeindetag, dann kriegen Sie die.)

Ich will das mal ganz offi ziell im Innenausschuss debattieren, dort, wo es hingehört.

(Dr. Armin Jäger, CDU, und Vincent Kokert, CDU: Die sind in der Verbandsanhörung.)

Wir dürfen allerdings nicht mehr allzu viel Wasser die Peene oder die Warnow hinunterfl ießen lassen, wir müssen uns jetzt dieser Problematik zuwenden. Und deshalb bitte ich Sie um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. Nehmen wir die Forderung des Kollegen Udo Timm ernst: Wir müssen darum streiten, dass es eine bessere Lösung gibt, die dem wahren Anliegen der Bürger auch entspricht. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Danke, Herr Ritter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffi er. Herr Caffi er, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Kollege Ritter, „nicht ganz unbeteiligt“ ist ja wohl leicht untertrieben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Ja, genau. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Im Übrigen muss ich mal klären, wohin mein Unternehmerverband Post schickt. Aber das ist eine andere Frage.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich den Antrag der Fraktion DIE LINKE im Lichte der im Jahre 2005 erfolgten KAG-Novelle betrachten. Ziel war es seinerzeit, ein Gesetz nach inzwischen 12-jähriger Geltungsdauer auf den Prüfstand zu stellen. Neben höherer Abgabengerechtigkeit und größerer Flexibilität sollten wettbewerbsfähige Wasser- und Abwasserpreise möglich werden. Diesen Balanceakt zwischen fi nanzpolitischer Notwendigkeit zur Sicherung der Einnahmen für Aufgabenträger und einer zumutbaren Belastung für Bürger und Unternehmen in Grenzen zu halten, ist einigermaßen gelungen. Hinzu kam, dass ein modernes Kommunalabgabengesetz geschaffen wurde, das auch den Anforderungen der Deregulierung genügen würde. Alle Mitglieder des Landtages waren sich darüber einig in der Gesamtabstimmung, dass mit dem im Jahr 2005 verabschiedeten Kommunalabgabengesetz die mit ihm verbundenen Ziele erreicht wurden. Insofern war es möglicherweise eine der seltenen Sternstunden innerhalb des Parlaments, dass dieses Gesetz seinerzeit einstimmig in der Gesamtabstimmung verabschiedet werden konnte.

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Mit der geschlossenen Haltung signalisierte das Parlament den kommunalen Aufgabenträgern, dass es verlässliche Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Verantwortung vor Ort schaffen werde. Das war das Signal, was damals hier vom Parlament ausging. Insofern darf es heute schon ein wenig verwundern, dass ausgerechnet Ihre Fraktion, Kollege Ritter, die im Jahr 2005 mit in der Regierungsverantwortung stand – ich habe allerdings ausdrücklich gesagt, ein Einstimmigkeitsgesetz –, bereits anderthalb Jahre später eine Vorschrift des Kommunalabgabengesetzes ändern möchte.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die nunmehr vorgeschlagene Kannregelung in Paragraf 9 Absatz 1 Satz 1 des KAG hätten die Fraktionen alle im Jahr 2005 auch in Ihrer Regierungsmitverantwortung haben können,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Man muss auch Mut haben, die Dinge zu verändern.)

wenn Sie denn dem Regierungsentwurf – und den haben ja damals offensichtlich die Fraktionen der SPD und PDS gemacht –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, die Regierung.)