Heute entwickeln sie sich zu ausgelagerten, aber weisungsunterworfenen und in jeder Hinsicht abhängigen Abteilungen des Bildungsministeriums. Charakteristisch sind auch die pseudodemokratischen Formen, in denen sich das alles abspielte. Wie das Gesetz es befahl, fand vorher eine Anhörung statt. Die überwiegende Mehrheit der Angehörten sprach sich gegen die Novellierung aus, weil sie die Autonomie der Universitäten in unvertretbarem Maße beschneide. Und was geschah daraufhin? Es wurde trotzdem alles so durchgezogen, wie Rot-Rot es wollte. Schön, dass wir drüber geredet haben.
Die erinnern an die Eingliederungsvereinbarungen für Hartz-IV-Empfänger. Es wird vorgespiegelt, dass man nicht etwa von oben anordnen wolle, nein, man sei ja bürgerfreundlich, auf gleicher Augenhöhe solle verhandelt werden. Aber wenn das Ergebnis nicht passt, dann wird doch befohlen, und bei Weigerung hagelt es Leistungskürzungen. Genauso bei den sogenannten Zielvereinbarungen: Kommen die nicht zustande oder entsprechen nicht den Vorstellungen des Ministeriums, verwandelt sich das Verhandlungsklima blitzschnell in eine Befehlsausgabe, zack, zack. Per Ukas, Zielvorgabe genannt, bekommen die Universitäten dann vorgeschrieben, was
sie zu tun haben. Das nennt sich dann Vertragsfreiheit. Deshalb ist der FDP zuzustimmen, wenn sie diese Novellierung wieder rückgängig machen will.
Als Anbeter der freien Marktwirtschaft würden Sie die Universitäten am liebsten entstaatlichen, total, und wohin das führt, kann man in den USA besichtigen. Die dortigen Hochschulen sind völlig abhängig von privaten Geldgebern. Institutionen wie Harvard oder Yale können das aufgrund ihrer immensen Vermögen noch verkraften, aber die meisten anderen Bildungsstätten haben nach der Pfeife ihrer Spender aus der Wirtschaft zu tanzen, mit der Folge, dass universitäre Gutachten prinzipiell nach dem Motto ausfallen: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“ Neue Medikamente sind immer risikolos, Fastfood ist gesund und riesige Geländewagen sind völlig unschädlich für das Klima. Gefälligkeitsgutachten sind in den USA schon zur Norm geworden.
Solche Verhältnisse, wie sie sich in Deutschland auch schon in Ansätzen abzeichnen, hätten wir hier weniger gern. Deswegen wollen wir nicht dahin, wo die FDP letztendlich hin will. Aber wir gehen diesen einen Schritt mit, weg von der Gutsherrenart von SPD und LINKE gegenüber den Universitäten, deren barer Hintergrund sowieso nur geplante Kürzungen und Stelleneinsparungen sind. – Danke.
Wir kommen zur Einzelabstimmung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes auf Drucksache 5/421.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/421. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/421 bei Zustimmung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/467.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land MecklenburgVorpommern (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – ÖGDG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/467 –
In der 16. Sitzung des Landtages am 9. Mai 2007 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da im Ältestenrat kein Einvernehmen über einen gemeinsamen Vorschlag zur Dauer der Aussprache erzielt werden konnte, schlage ich Ihnen eine Aussprachedauer von 30 Minuten vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist eine Aussprachedauer von 30 Minuten bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, der Fraktion DIE LINKE und der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD und zwei Stimmenthaltungen der Fraktion DIE LINKE beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 21. August teilte das Sozialministerium, dessen Vorsitzender mal wieder nicht anwesend ist, mit,
dass die Landesregierung an einem Konzept für den Schutz des Kindeswohls und einer besseren Gesundheit arbeitet. Vor dem Hintergrund, dass Sie, meine Damen und Herren der Parteien des Systems, wie es Professor von Arnim in seinem Buch „Das System“ beschrieb, unseren Gesetzentwurf strikt ablehnen, sehr widersprüchlich. Dies sind ja die Menschen im Land von Ihnen gewohnt. Aber sprachen Sie nicht noch im Mai davon, dass alle Angelegenheiten zum Schutz unserer Kinder auf Bundesebene geregelt werden? Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei Ihnen wieder einmal auseinander, denn die Bundesregierung lehnt aus fragwürdigen Gründen eine entsprechende gesetzliche Regelung ab, obwohl der Bundesrat eine Initiative angestoßen hat.
Dieses habe ich Ihnen bereits im Mai vorausgesagt, aber Ihre Ohren sind für eine Politik zum Wohle der Familien und der Kinder vollkommen taub. Nun, da Sie Ihre eigene Regierung in Berlin nicht von der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung überzeugen konnten, sieht die Landesregierung angeblich einen enormen Handlungsbedarf, zumal die Bundesregierung dem Bundesrat im Juni mitteilte, dass ihrer Meinung nach die Vorbeugung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung in erster Linie Sache des Landes und der Kommunen sei. Nach dieser eindeutigen Abfuhr aus Berlin gedenken Sie nun, endlich tätig zu werden, zumindest reden Sie davon. Aber die sachliche Auseinandersetzung werden Sie auch heute nicht führen, womit Sie wieder einmal beweisen, genau wie zum Beispiel beim drohenden Braunkohleabbauvorhaben in der Griesen Gegend, dass die NPD Sie antreiben muss, damit Sie sich bewegen.
Legen Sie doch bitte eher Ihre Mandate nieder, damit eine Politik für unser Volk endlich Wirklichkeit wird.
Die Nichtbehandlung unseres Gesetzentwurfes belegt für uns eindeutig Ihre kinderfeindliche Haltung. Jede Erklärung zum Familienland Mecklenburg-Vorpommern wird hierdurch zunichte gemacht. Sollten Sie sich endlich einmal an ein gegebenes Wort halten, werden wir uns in wenigen Monaten mit einem ähnlichen Vorhaben Ihrer Fraktion auseinandersetzen dürfen. Sie lassen unnötige Monate verstreichen.
In diesem Zusammenhang noch einmal zur Ersten Lesung des Gesetzes. Sie warfen uns vor, dass wir uns an den heute schon im Saarland geltenden Regelungen orientiert haben. Aber auch Herr Minister Sellering greift offensichtlich nun maßgeblich auf Regelungen des Saarlandes zurück. Liebe Landesregierung und Fraktionen des Blocks, Sie sind unglaubwürdig. Die Familien im Land müssen leider bis zur Regierungsaufnahme durch die NPD warten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Regierungsübernahme seitens der NPD wird es in diesem Land niemals geben. Da bin ich mir hundertprozentig sicher.
Ein Plagiat, meine Herren von der NPD, wird auch dadurch nicht besser, dass man es zum zweiten Mal in diesem Hohen Haus behandelt.
Zum Anliegen des Gesetzentwurfes haben die demokratischen Fraktionen schon beim letzten Mal ausführlich Stellung genommen. Dem ist aus meiner Sicht auch nichts hinzuzufügen.
Schon seinerzeit arbeitete die Landesregierung an einem umfassenden Konzept für einen wirksamen Schutz des Kindeswohls und für bessere Kindergesundheit,
das unter anderem auch eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme an frühkindlichen Untersuchungen vorsieht. Ziel des Konzeptes ist es, Familien mit Problemen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit ihnen Lösungen zu fi nden, damit es erst gar nicht zu Vernachlässigungen oder Misshandlungen kommt.
Das Sozialministerium hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sich in der aktuellen Ressortanhörung befi ndet.
Sie sehen, meine Herren von der NPD, es braucht nicht erst Ihre Aufforderung, um auf diesem wichtigen Politikfeld tätig zu werden.