Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

Bürgern unseres Landes, aber auch der Unternehmer an die Fraktionen dieses Hauses zeigen auf, dass wir hier einen enormen Handlungsbedarf haben. Vor allem Eigentümer mit großen Grundstücken werden aus unserer Sicht richtig ausgenommen. Und Ihre Begründung der intensiveren Nutzungsmöglichkeit geht hier absolut ins Leere, wie Sie ja auch von zahlreichen Kommunalabgeordneten zu hören bekommen. Eine Änderung Ihres Verhaltens ist dennoch nicht erreicht worden.

Besonders bedenklich ist natürlich, wenn das Kommunalabgabengesetz Stundungen der Abwassergebühren als Härtefallregelung vorsieht, aber kein Aufgabenträger davon Gebrauch macht.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das stimmt nicht.)

So führt nicht nur die komplizierte Handhabung der Regelungen dazu. Tatsache ist, dass eine Erstellung eines Beispielkatalogs als Handlungshilfe ein wichtiger Schritt ist. Es wäre somit sicherlich auch für die Aufgabenträger ein Leichtes, Stundungsregelungen in die Satzung aufzunehmen.

Was allerdings die Beitragserhebung von Altanschließern betrifft, so wird auch dieser Antrag dem Problem nicht gerecht. Da nützt auch eine Informationskampagne der Landesregierung nicht viel. Michael Andrejewski hat gestern bereits die grundsätzliche Haltung unserer Fraktion zu diesem Abzockversuch erläutert. Eine Informationskampagne mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich besser aufzuklären, unterstützen wir. Hier sollte es dann vor allem um die Darstellung der Möglichkeiten bei Härtefällen gehen, da hier bei den Bürgerinnen und Bürgern ein erhebliches Wissensdefi zit besteht. Aus diesem Grunde stimmen wir dem Antrag auch zu. Es wurde immer das Handeln der Regierung betont. Lassen Sie doch bitte endlich mal Ihren Worten Taten folgen!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Im Rahmen der Debatte ist vonseiten der FDP beantragt worden, gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/699 eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nunmehr mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte nunmehr den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Barbara Borchardt, Sylvia Bretschneider, Ilka Lochner-Borst, Detlef Müller, Heike Polzin und Beate Schlupp werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgefordert.)

Gibt es noch ein Mitglied des Hauses, was seine Stimme noch nicht abgegeben hat und an der Abstimmung teilnehmen möchte? – Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Aussprache und unterbreche die Sitzung bis zur

Auszählung des Stimmergebnisses für etwa zwei Minuten.

Unterbrechung: 13.17 Uhr

Wiederbeginn: 13.22 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich kann Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wie folgt bekannt geben. An der Abstimmung haben insgesamt 63 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 23 Abgeordnete, mit Nein stimmten 39 Abgeordnete, es enthielt sich ein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/699 abgelehnt.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Der Novellierung des Gentechnik-Gesetzes im Bundesrat nicht zustimmen, Drucksache 5/796.

Antrag der Fraktion der NPD: Der Novellierung des Gentechnik-Gesetzes im Bundesrat nicht zustimmen – Drucksache 5/796 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Borrmann.

Bürger des Landes! Die Augustausgabe von „bild der wissenschaft“ zeichnet in einem achtseitigen Artikel das Bild „Im Dschungel der Vorurteile“ unter der Überschrift „Grüne Gentechnik“. Der erste Satz: „Global gesehen ist der Siegeszug der genetisch veränderten Ackerpfl anzen nicht mehr aufzuhalten.“ Mögen viele in Deutschland nun nur noch sagen, sie wollen, dass wir endlich kapitulieren, so antworten wir Nationaldemokraten: Niemals!

Der Autor behauptet in dem besagten Artikel: „Die meisten Sicherheitsbefürchtungen gegenüber den ‚genmanipulierten‘ Pfl anzen haben sich nicht bestätigt. Und: Gentechnik trägt mitunter gar zum Umweltschutz bei.“ Man höre und staune: mitunter! „Grüne Gentechnik“, verteidigt der Autor die globalen Sieger, „ist nicht die Ursache für die anfälligen Monokulturen oder den Konzentrationsprozess im Agrobusiness“, Zitatende, ohne freilich hinzuzufügen, aber die notwendige Folge der industrialisierten Landwirtschaft und der Katalysator für eine Weltherrschaft durch Saatgutpatente. Zitat: „Landwirte in den Industrieländern haben“ GVO-Pfl anzen „ebenso schätzen gelernt wie viele Bauern der Dritten Welt“, behauptet der Autor. Dies gelte leider nicht für das alte Europa. Zitat: „In Europa bleiben sie dennoch Konfl iktstoff.“ Zitatende. Und mitten in diesem Konfl ikt kommt das Vierte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes.

a) wie Anspruch der Herrschenden

Auf der Weltnetzseite der Bundesregierung heißt es: Die am 28. Februar 2007 im Bundeskabinett beschlossenen „Eckpunkte zum künftigen Gentechnikrecht... entsprechen dem Ziel des Koalitionsvertrags, unter der Maßgabe des Schutzes von Mensch und Umwelt, der Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher und der Gewährleistung der Koexistenz unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung der Gentechnik zu gestalten, und bilden die Grundlage für die Ausarbeitung der nun vorliegenden Gesetz- und Verordnungsentwürfe zur Novellierung des

Gentechnikrechts.“ Ein hoher Anspruch! Wird aber der Anspruch diesen Vorgaben gerecht? Das Haus Seehofer gibt sich selbstgewiss. Wir lesen: „Es wird ein umfassendes Pakt vorgelegt, dessen wesentliche Inhalte wie folgt aussehen:

1. Hohes Schutzniveau bei der Haftung sichergestellt“

Man folge der Empfehlung von Rechtsexperten, die festgestellt hatten, „dass die Streichung des Wortes ,insbesondere‘ im Haftungstatbestand... zu Rechtsunsicherheit“ führe, da die fehlende explizite Nennung von Tatbeständen den haftenden Personenkreis ausdehne und so zu einer „gesamtschuldnerischen Haftung“ führe.

2. Transparenz bleibe gewährleistet, Kennzeichnung werde verbessert

„Im öffentlichen Standortregister wird auch in Zukunft das genaue Grundstück des Anbaus bzw. der Freisetzung angegeben“, heißt es. Man habe eingesehen, dass das Stellen von Auskunftsanträgen bei den Registerbehörden zu hohen Bürokratiekosten führen würde.

3. Die Forschungsbedingungen würden verbessert

Zitat: „Für gentechnische Arbeiten im geschlossenen System werden auf den beiden untersten Sicherheitsstufen Verfahrenserleichterungen geschaffen. Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen soll gestrafft werden.“

4. Überwachung von GV-Lebensmitteln und -Futtermitteln werde verbessert

Begründung: „Eine Verbreiterung der Rechtsgrundlage soll die Überwachung von GV-Lebensmitteln und“ GV„Futtermitteln erleichtern und damit verbessern.“

5. Koexistenz von Gentechnikorganismen und Naturgeschöpfen könne gewährleistet werden

„Mit einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pfl anzen“, so die Ministerialbürokraten, „werden in Deutschland erstmals konkrete Vorgaben gemacht, welche KoexistenzMaßnahmen der Erzeuger von GV-Pfl anzen zum Schutze seiner konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Nachbarn zu ergreifen hat.“ Dazu zählten die Informationspfl icht des Genernteerzeugers gegenüber den Nachbarn, die Anpassung des Genanbaus an benachbarte Nutzungen, Erkundungspfl ichten sowie diverse Sorgfaltsmaßnahmen.

b) wie Bedenken von Experten

Erstens. Das hohe Schutzniveau steht wohl auf dem Papier, aber Genbauern kommen bei Verunreinigungen, beispielsweise auf den Flächen des Nachbarn, gut weg. Liegen diese unter 0,9 Prozent, sollen sie nicht haften. Auf dem Markt aber verlangen die Lebensmittelhersteller gentechnikfreie Ware nahe der Nachweisgrenze. Landwirte, die gentechnikfrei produzieren wollen, müssen a) Kosten für das Testverfahren tragen, haben b) das volle Risiko, auf ihrer Ernte sitzen zu bleiben, und können c) keinen Schadensersatz einfordern, wenn die 0,9 Prozent unterschritten werden. So viel zum hohen Schutzniveau bei Haftung.

Zweitens. Jahrelang wurden die Standorte von Genpfl anzen geheim gehalten. Erst seit 2005 sind die Standortregister von Genpfl anzen in einem öffentlichen Register bekannt gemacht worden. Nach langem ministerialbürokratischen Ringen soll die Regelung nun doch bleiben. Nur Kontrollen fi nden nicht statt. Die Realität im Genan

bau zeigt, dass Felder angemeldet werden, auf denen gar keine Gensaaten wachsen. Andererseits ist Genmais auf Flurstücken ausgebracht, obwohl die Flächen überhaupt nicht eingetragen sind.

Drittens. Schnelle Genehmigungsverfahren werden unkontrollierbare Freisetzung von Genpfl anzen erleichtern. Verunreinigte Ernten stellen kein Risiko für den Genagrarier dar, machen ihn somit sorglos, denn diese nicht zugelassenen Genpfl anzen dürfen außerhalb von Lebens- und Futtermitteln verwertet werden.

Viertens. Umwelt- und Artenvielfalt werden auf Dauer nicht geschützt. Ökologisch sensible Gebiete wie Wildäcker, Ödland und Naturschutzgebiete bleiben bei Abstands- und Haftungsregeln unbeachtet.

Fünftens. Durch private Absprachen dürfen Genbauern geringere Abstände aushandeln. Wo kein Kläger, da kein Richter, heißt es im Volksmund. Mit Bakschisch kann der Abstand auf null gedrückt werden, muss ein Erkaufen von Sonderregeln befürchtet werden. Wer soll dieses auf privatrechtlicher Grundlage geschaffene Winkelrecht noch durchschauen? Die unter Landwirten übliche gemeinsame Nutzung von Maschinen und Flächen öffnet der Vermischung von Gen- und Natursaatgut und Erntegut Tür und Tor.

Sechstens. Die Abstände werden von Kritikern der Gentechnik als viel zu knapp bemessen eingeschätzt. Der Gesetzentwurf sieht einen Abstand von 150 Metern zwischen Genmaisfl ächen und herkömmlichen Äckern vor. Damit sind regelmäßige Verunreinigungen vorprogrammiert und werden bewusst hingenommen. Das Nebeneinander einer Landwirtschaft mit und ohne Genpfl anzen ist unmöglich und führt die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern ad absurdum. Auch der vorgesehene Abstand von 300 Metern zu Ökomaisfl ächen ist zu gering.

c) wie Kontraposition der Nationaldemokraten

Wir Nationaldemokraten fordern:

1. Verursacher von Vermischungen der Naturorganismen mit GVO müssen auch bei einer Verunreinigung unter 0,9 Prozent ab der Nachweisgrenze haften.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

2. Stopp von Verunreinigungen durch scharfe Kontrollen. Die Kosten für notwendige Untersuchungen müssen von den Verursachern getragen werden, wenn GVO in Saat- oder Erntegut nachgewiesen wird.

3. Erhöhung der Transparenz durch ein öffentliches und erweitertes Standortregister