4. gesetzliche Mitteilungspfl icht beim Anbau von Genpfl anzen an die Grundeigentümer, falls diese verpachten
10. Einführung eines Registers mit allen weltweit freigesetzten Gensaaten sowie den entsprechenden Nachweismethoden
11. Schaffung einer industrie- und lobbyunabhängigen Bundesstiftung mit angeschlossenem Forschungsinstitut unter der Aufgabe, die Risiken von GVO auf andere Organismen, insbesondere Tiere zur Fleischerzeugung und Menschen, in Langzeitstudien nach neuesten wissenschaftlichen Methoden umfassend zu untersuchen
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Abgeordnete der NPD! Wenn ich die letzten Landtagssitzungen Revue passieren lasse, hat es sich bei der NPD als Usus entwickelt, auf jeder Sitzung einen Antrag zum Thema grüne Gentechnik zu stellen.
Bei der Einbringung Ihrer Anträge geben Sie sogar, wie auf der Sitzung im Juli geschehen, ganze Passagen aus im Handel erhältlichen Büchern wieder. Welch geistige Glanzleistung!
Auf der heutigen Sitzung beglücken Sie uns nun mit einer Aufforderung an die Landesregierung, sich im Bundesrat gegen die inhaltliche Ausgestaltung des Gentechnikgesetzes mit dem Ziel, den Gesetzentwurf aufzuheben, auszusprechen. Und wenn ich Ihren Ausführungen gefolgt bin, stelle ich fest, dass Sie dazugelernt haben. Sie haben sich etwas mehr mit dem eigentlichen Gesetzestext befasst. Zu Anfang dachte ich, Sie kommen über erstens, zweitens, drittens, viertens nicht hinaus.
Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die FDP im Gegensatz zu Ihnen der Gentechnik aufgeschlossener gegenübersteht.
Wir sehen neben den Risiken, die sich aus der Anwendung der Gentechnik ergeben, auch die große Anzahl von Chancen und Möglichkeiten, die sie bietet.
Ziel und Zweck des Gesetzes ist es nämlich gerade, Menschen, Pfl anzen und Tiere vor eventuellen schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen. Des Weiteren regelt das Gesetz die Koexistenz der unterschiedlichen Anbauformen und das In-Verkehr-Bringen der Produkte. Es soll den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen,
Im Gegensatz zu Ihnen beteiligen sich die FDP und alle anderen demokratischen Parteien aktiv an der Gestaltung des Gentechnikgesetzes.
Auch wenn wir Demokraten – und das ist in Ordnung in einer Demokratie – nicht in allen Punkten der gleichen Meinung sind, doch in Ihrem Antrag fi ndet sich keinerlei sachliche Diskussionsgrundlage. Die sogenannten Feldbefreier, die vor kriminellen Handlungen nicht zurückschrecken, fi nden keinerlei Beachtung und die Rechte der Landwirte auch nicht. Die Frage nach der Einrichtung eines Haftungsfonds, die noch immer nicht hinreichend geklärt ist, wird von Ihnen zwar aufgegriffen, aber auch nicht gelöst.
Die Kritik am Gesetzentwurf aus Wissenschaft und Forschung, aber auch aus Land- und Lebensmittelwirtschaft wurde in keiner Weise berücksichtigt. Meiner Meinung nach werden das Ziel und der Zweck des Gentechnikgesetzes mit der vorliegenden Novelle tatsächlich noch nicht vollständig erreicht. Aber Ihnen geht die Novelle schon viel zu weit,
Bürger! Für die etablierten Parteien ist der rhetorische Sieg schon ein Sieg in der Sache. Uns Nationaldemokraten geht es aber um die Sache selbst
und wir stehen nicht allein. Wenn ich hier auf Literatur zurückgreife oder Autoren zitiere, dann tue ich das, weil diese Autoren hier in diesem Saal nicht sitzen.